Paukenschlag – es gibt für viele von euch Geld vom Finanzamt zurück! Nicht wenige von euch haben sicher bei der Krankenkasse ein Bonusprogramm hinterlegt, welches eine Sonderzahlung für einen besonders gesunden Lebensstil honoriert, oder? Und genau hier setzt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhof an, denn die Bonuszahlungen mindern eben nicht den Abzug bei den Sonderausgaben in eurer Steuererklärung. Bis 2016 rückwirkend wird euch das Finanzamt nun die Differenz erstatten müssen – schreibt uns daher gerne einmal, wenn ihr eine Rückzahlung erhalten habt.