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đŸ’žđŸ€‘ SteuererklĂ€rung vergessen? – GlĂŒck gehabt, denn die Frist verschiebt sich

Mit bestimmten Daten im Kalender ist das so eine Sache… da gibt es Feiertage, Urlaube und Geburtstage auf die man sich riesig freut. RĂŒckt dann aber der nĂ€chste Zahnarzttermin oder die nĂ€chste Abgabe der SteuererklĂ€rung nĂ€her, wird es weniger spaßig. Dennoch war der 31. Juli – also die allgemeine Abgabefrist – immer ein fester Termin. Seit dem Corona-Jahr 2020 rutscht dieser Termin aber stets etwas nach hinten.

Wer blickt da noch durch? Denn fĂŒr 2021 hattet ihr nach dem Beschluss des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. War der Tag ein gesetzlicher Feiertag – wie beispielsweise in Sachsen – rĂŒckte der Termin sogar auf den 1. November 2022. Die Frist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2022 liegt nicht mehr ganz so weit hinten, dennoch habt ihr bis zum 2. Oktober 2023 Zeit.

Wer muss eigentlich eine Steu­er­er­klÀ­rung abgeben?

Wichtig zu wissen ist, dass eine Abgabefrist bis zum 2. Oktober 2023 nur gilt, wenn ihr zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung verpflichtet seid („Pflichtveranlagung“). Dazu gehörst Du, wenn ihr…

  • einen individuellen Freibetrag auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) habt (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag),
  • verheiratet seid und ihr euch mit eurem Partner zusammenveranlagen lasst und so die Steuerklassenkombination 3 und 5 beziehungsweise 4 mit Faktor habt,
  • die Steuerklasse 6 habt,
  • im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurz­arbeiter­geld erhalten habt,
  • als Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn weitere EinkĂŒnfte von mehr als 410 Euro (zum Beispiel VermietungseinkĂŒnfte) habt,
  • einer selbststĂ€ndigen TĂ€tigkeit nachgeht und so eure steuerpflichtigen EinkĂŒnfte noch nicht versteuert wurden.

Weiterhin kann das auch fĂŒr Rentner gelten, wenn die steuerpflichtigen EinkĂŒnfte den GrundfreibetragÂ ĂŒbersteigen. Weiterhin mĂŒsst ihr auch eine Steu­er­er­klÀ­rung abgeben, wenn euch das Finanzamt dazu auffordert. Liefert ihr dann die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, droht euch ein VerspĂ€tungszuschlag.

Falls ihr nicht zu einer Abgabe verpflichtet seid, dann habt ihr deutlich mehr Zeit und mĂŒsst weder VerspĂ€tungszuschlag noch Zwangsgeld oder SteuerschĂ€tzung fĂŒrchten.

Wann muss die Steu­er­er­klÀ­rung abgegeben werden?

GrundsĂ€tzlich endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2022 fĂŒr diejenigen, die sich NICHT vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen, am 31. Juli 2023. Wie eingangs jedoch bereits erwĂ€hnt, verschiebt sich mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz die Frist um rund zwei Monate nach hinten. Entsprechend habt ihr fĂŒr dieses Jahr bis zum 2. Oktober 2023 Zeit fĂŒr die Abgabe.

Dabei ist es unerheblich, ob die ErklĂ€rung elektronisch oder in Papierform abgegeben wird. Wir empfehlen aber stets „Mein Elster“ von der Finanzverwaltung oder ein anderes Steuerprogramm zu nutzen. Vorteil hierbei ist de elektronische Erfassung und Übermittlung der Daten – bei einer Steuersoftware könnt ihr zudem noch mit Tipps und Tricks arbeiten und erhaltet die Auswertung auch direkt in dieser Software oder App.

SpÀtere Abgabefrist mit Berater 

Sollte euch die Erstellung der SteuererklĂ€rung ĂŒberfordern, bieten euch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine eine professionelle Hilfe an. Somit erhaltet ihr zugleich auch sieben Monate Aufschub. Entsprechend mĂŒsstet ihr bis zum 29. Februar 2024 die ErklĂ€rung fĂŒr 2022 abgeben, erhaltet aber durch die Pandemie Zeit bis zum 31. Juli 2024.

Ein Steuerberater darf alle beraten, ein Lohnsteuerhilfeverein hingegen nur Arbeitnehmer und Rentner.

Jedoch stellt das kein Grund zur Prokrastination dar, denn das Finanzamt darf vorab vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Abgabe einer Steu­er­er­klÀ­rung verlangen. Entsprechend kann die Behörde schriftlich einen individuellen Termin setzen. So kann sie beispielsweise einen Rentner kontaktieren und ihn zur Abgabe bis zur gesetzten – verbindlichen – Frist auffordern.

LÀsst sich die Abgabefrist irgendwie verlÀngern? 

Ja, aber nur in absoluten AusnahmefĂ€llen – und auch nur auf schriftlichen Antrag beim zustĂ€ndigen Finanzamt. Hier solltet ihr den Antrag begrĂŒnden und einen neuen Termin nennen. Beispiele fĂŒr eine VerlĂ€ngerung können dabei eine lĂ€ngere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen wie die Jahressteuerbescheinigung der Bank oder ein Umzug sein. Bittet zudem das Finanzamt die VerlĂ€ngerung zu bestĂ€tigen.

Bekommst ihr einen zeitlichen Aufschub, dann gebt bis dahin die Steu­er­er­klÀ­rung ab, ansonsten sind Sanktionen nicht ausgeschlossen.

Freiwillige Steu­er­er­klÀ­rung? – easy…

Nice to know: Viele von euch sind gar nicht dazu verpflichtet, eine Steu­er­er­klÀ­rung abzugeben. Beispielsweise haben Ehepartner, die beide die Steuerklasse 4 haben, bis zu vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steu­er­er­klÀ­rung abzugeben.

Beispiel:

Was macht ihr an Silvester 2025? NatĂŒrlich die SteuererklĂ€rung abgeben, denn bis zum 31. Dezember 2025 muss diese beim Finanzamt eingetroffen sein, entweder als Papierformular im Behörden-Briefkasten oder elektronisch via Elster. Im Beamtendeutsch ist von der vierjĂ€hrigen FestsetzungsverjĂ€hrungsfrist die Rede. Wichtig ist dabei auch, dass bei Überschreitung danach keine Steuererstattung mehr erwartet werden kann. Die freiwillige Steu­er­er­klÀ­rung heißt im Formular ĂŒbrigens „Antragsveranlagung“.

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Die spĂ€te Abgabe einer Steu­er­er­klÀ­rung lohnt sich besonders, wenn ihr eine Steuererstattung erwartet. Denn dann erhaltet ihr zusĂ€tzlich zur Steuererstattung noch Zinsen vom Finanzamt. FrĂŒher waren das 0,5% pro Monat, mittlerweile sind es aber  rĂŒckwirkend ab 1. Januar 2019 „nur noch“ 1,8 % p. a.

Fazit

Jetzt bin ich gespannt auf eure Meinungen… macht ihr regelmĂ€ĂŸig eure SteuererklĂ€rung und bekommt ein paar Euro zurĂŒck? Oder habt ihr davon gar keine Ahnung und lasst euch dabei von einem Steuerberater helfen? Mit unseren Tricks könnt ihr jedenfalls stets ein paar Euro sparen.

Schreibt uns gerne in die Kommentare, was ihr von der Verschiebung der Abgabezeiten haltet. Oder seid ihr gar nicht zu einer Abgabe der SteuererklĂ€rung „gezwungen“ und ihr seht das Ganze völlig entspannt? 🙂

Gruß, euer Steven

Kommentare (8)
    • 06.06.2023, 21:08

    Ich mache meine SteuererklĂ€rung immer vier Jahre im Nachhinein, da ich immer vom Finanzamt etwas zurĂŒckbekomme. Als es noch 6% Zinsen gab pro Jahr, habe ich dadurch bis zu 500 € nur alleine an Zinsen kassiert, die mir das Finanzamt auf meine SteuerrĂŒckerstattung geschuldet hat! 😉

    • 07.06.2023, 00:09

    Wenn das Finanzamt eine „Erinnerung“ schickt ist es schon zu spĂ€t – der „VerspĂ€tungszuschlag“ wird auf jeden Fall fĂ€llig!
    Das Finanzamt hat mich freundlich an fehlende SteuererklĂ€rungen der letzten 3 Jahre „erinnert“ – ohne einen Hinweis auf weitere Kosten!
    Auf die etwa 600€ Steuernachzahlung fĂŒr die 3 Jahre kamen dann noch 1.700€ „VerspĂ€tungszuschlag“ (25€ pro Monat) als „Strafe“ obendrauf!

  • Die SteuererklĂ€rung wird jedes Jahr mit Elster gemacht. Ein paar Euro gibt’s so gut wie immer zurĂŒck. Mit Elster ist es recht einfach. GrĂ¶ĂŸtenteils reichen die DatenĂŒbernahmen vom Vorjahr – Ă€ndert die entsprechenden BetrĂ€ge und fertig.

  • Komisch.
    Meine Steuerbehörde hat andere Fristen. Am 3.1. kommt die Aufforderung, Mitte Februar eine Zweite. SpÀtestens am 20.3. der Hinweis auf SchÀtzung.
    Komisch.
    Nichts mit Corona.

      • 14.06.2023, 00:38

      @ʇɐɔ!ʇs!É„dos:
      Von welcher Steuer bzw. fĂŒr welches Kalenderjahr sprichst du denn? Die ganz normale Einkommensteuer fĂŒr das Jahr 2022 (also letztes Jahr) kann am 3.1. noch nicht angefordert werden, da hierfĂŒr viele Bescheinigungen (KV, RV, KapitalertrĂ€ge, etc.) erst spĂ€ter von den entsprechenden Stellen erstellt werden und man die SteuererklĂ€rung somit noch nicht wirklich im Januar machen kann.
      Oder meinst du evtl. Einkommensteuervorauszahlungen, die man als SelbststÀndiger hat?

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