Wahrscheinlich hattet Ihr auch schon ein erstaunliches, aber unangenehmes Erlebnis beim Kauf von Flugkarten, Reisen, Konzerttickets oder auch sonstigen Produkten bei einigen Internet-Anbietern: Anfangs sieht alles gut aus, ihr könnt Produkte in den Warenkorb legen oder Wunschzeiten und Plätze reservieren. Doch kurz vor dem endgültigen Kauf, der ja neuerdings mit „kostenpflichtig kaufen“ oder „verbindlich bestellen“ oder ähnlichem beschriftet sein muss, kommt Euch etwas komisch vor. Der Preis hat sich nicht unerheblich erhöht. Das scheinbare Sonderangebot kostet viel mehr. Vielleicht seid Ihr auf die berühmte Versicherungsfalle von Fluggesellschaften hereingefallen oder habt unbewusst Sonderleistungen gewählt. Auch den Verbraucherschützern und der Bundesregierung ist dies aufgefallen: Sie sagt dem Preiswirrwar den Kampf an! Deshalb ist es demnächst sogar verboten, ein Zahlungsmittelentgelt oder eine „Optional Payment Charge“ zu erheben. Wichtig ist allerdings, anzumerken, dass eine Transaktionsgebühr für die Bezahlung mit Paypal wie hier im Screenshot bei notebooksbilliger.de auch in Zukunft noch zulässig sein wird, mehr dazu unten.