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💸😒 Änderungen beim Kinderkrankengeld ab 2024: Das steht euch wirklich zu!

Als (zukünftige) Eltern wisst ihr sicher, dass ihr von der Arbeit freigestellt werdet, wenn eines eurer Kinder krank ist. Doch wie kommt man in dem Moment finanziell über die Runden? Denn nur in den wenigsten Fällen – insofern es Betriebs-, Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge regeln – gibt es vom Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Und genau für solche Fälle gibt es das Kinderkrankengeld – welche Neuerungen euch in 2024 erwarten, schauen wir uns in diesem Beitrag an.

2 Kinder
Wenn die Kinder gesund sind, ist alles ok. Doch bei einer Krankheit braucht es Unterstützung der Eltern.

Was ändert sich im nächsten Jahr?

Das größte mediale Echo gab es zum Thema Kinderkrankengeld wohl während der Corona-Pandemie. Denn in dieser Zeit wurde der Kinderkrankengeld-Anspruch von bis dato zehn auf 30 Tage jährlich pro Kind und Elternteil ausgeweitet. Diese Sonderregelung gilt allerdings nur noch bis Ende 2023 und war – wie bereits erwähnt – ja keine Dauereinrichtung. In den kommenden beiden Jahren, 2024 und 2025, soll es nach einer Gesetzesänderung dann pro Kind und Elternteil nur noch 15 Kinderkrankentage geben.

Insgesamt also deutlich weniger Kinderkrankentage als bisher, aber eben auch deutlich mehr als vor der Pandemie. Für Alleinerziehende gab es seit jeher eine Sonderregelung – hier reduziert sich der Anspruch von 60 auf 30 Tage pro Jahr und Kind. Übrigens gibt es auch eine Maximalgrenze, denn Familien stehen pro Elternteil zukünftig 35 Kinderkrankentage im Jahr zu, Alleinerziehenden entsprechend 70 Tage.

Die Kinderkrankentage sind aufgebraucht, aber mein Kind ist krank! Was tun?

Wer Kinder hat, wird sicher auch bestätigen, dass beim Abklingen einer Infektion im Grunde schon auf die nächste Krankheit gewartet werden kann. Kindergärten und -tagesstätten sind eben absolute Keimherde. Hier möchten wir euch dennoch einige Tipps mit auf den Weg geben, wie ihr die „kritische Phase“ dennoch gut überwinden könnt.

  1. Ihr könnt als Elternteil jeweils 15 Tage pro Kind von der Arbeit fernbleiben. Wechselt euch also mit der Betreuung ab und erhaltet so zusammen 30 Tage pro Kind und Jahr.
  2. Kinderkrankentage können theoretisch auch übertragen werden. Ist beispielsweise die Mama ohnehin die bessere „Krankenschwester“ und der Arbeitgeber spielt mit, dann kann sie sich um das Kind kümmern. Allerdings solltet ihr euch die Bestätigung schriftlich geben lassen. Außerdem müsst ihr die Übertragung dann schriftlich (per E-Mail, Brief oder Krankenkassen-App, inkl. der Zustimmung des Arbeitgebers) an die Krankenkasse melden. 
  3. Wenn das noch nicht reicht und die Kinderkrankentage aufgebraucht sind, könnt ihr Urlaubstage oder Überstunden aufbrauchen. Gerade Letzteres ist zwar primär für die Erholung gedacht, aber wann haben die Eltern schon? 😂
  4. Spielt euer Arbeitgeber mit und erlaubt es eure Tätigkeit, könnt ihr während der Krankheitszeit eures Kindes auch im Homeoffice arbeiten. Alternativ bittet euren Arbeitgeber doch darum, dass er erlaubt, die Stunden nachzuarbeiten!
  5. Als letztes Mittel könntet ihr euch auf eine unbezahlte Freistellung mit dem Arbeitgeber einigen. 

Mutter mit Kindern

So beantragt ihr das Kinderkrankengeld

Wichtig ist, dass ihr das Kinderkrankengeld nur für Kinder bis maximal zum Alter von zwölf Jahren erhaltet. Zur Beantragung der Gelder benötigt ihr einen Kinderkrankenschein (sogenanntes Muster 21) von eurem Arzt oder der Ärztin. Diesen schickt ihr im Original an die Krankenkasse und die Kopie an den Arbeitgeber. Beides geht in vielen Fällen mittlerweile aber auch via Mail oder Krankenkassen-App! Vergesst übrigens nicht, dass ihr euren Arbeitgeber auch über die Krankheit und entsprechende Freistellung informiert.

Fazit:

Um ehrlich zu sein, wusste ich gar nicht, dass es so etwas wie Kinderkrankengeld überhaupt gibt, bis die Muttis und Vatis in meinem Umfeld das Thema angesprochen hatten. Dennoch finde ich es wichtig, dass die Möglichkeit geschaffen wird, denn nicht jeder kann massenhaft Urlaub und Überstunden sammeln und im Ernstfall aufbrauchen. Ich bzw. wir hoffen, dass wir euch ein wenig in dem Bereich unterstützen und informieren konnten und freuen uns natürlich über euer Feedback in den Kommentaren.

Euer Steven

Kommentare (1)
    • 22.12.2023, 16:40

    Sollte man gut wissen, denn auf seine Rechte wird man nur sehr selten hingewiesen, auf seine Pflichten da schon eher. Da muss sich jeder selbst bemühen.

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