Rufnummermitnahme bei Anbieterwechsel (mobil) – immer kostenlos???
Hallo,
weiß jemand ob es inzwischen generell KOSTENLOS ist seine Mobiltelefon Rufnummer bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen?
Leider finde ich bei meinem alten Anbieter in den FAQ immer nur was zur kostenlosen Mitnahme ZU diesem aber nicht wenn ich von ihm WEG möchte und meine Nummer mitnehmen möchte.
Der kostenpflichtige telefonische Support ist fertig überlastet und ich habe auch bereits den Kontakt per Mail bzgl dessen gesucht. Allerdings warte ich nun schon ewig auf eine Antwort, obwohl es hieß "Antwort innerhalb von zwei Tagen"!!
Ich möchte es aber jetzt nicht einfach so beantragen und dann evtl 25€ dafür zahlen müssen. 😔
Weiß da zufällig jemand was?
Danke.
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Hi Bine,
hilft dir das weiter? https://www.dealdoktor.de/magazin/handyvertrag-rufnummer-mitnehmen/
@Strubbel: danke dir. ich schaus mir Mal an
@Bine345:
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Ja, sollte so umgesetzt werden ✅
vgl. u. a.:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html
dort insbes.:
👉 💥 „kostenfrei“ „dürfen Ihnen keine Entgelte berechnet werden“ 💥 ✅
siehe:
„3. Rufnummer behalten
Wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, beauftragen Sie den neuen Anbieter auch mit der Mitnahme der Rufnummer (Portierungsauftrag).
Dieser Service ist für Sie kostenfrei, denn für eine Rufnummernmitnahme dürfen Ihnen keine Entgelte berechnet werden. Das gilt für Festnetz- und Mobilfunkrufnummern von Privat- und Geschäftskunden.“
und
vgl. insbes. auch (im Weiteren):
👉 💥 „Seit dem 1. Dezember 2021“ 💥 ✅
siehe Zitat:
„Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnutzern keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden. Das gilt für Festnetz- und Mobilfunkrufnummern von Privat- und Geschäftskunden.“
@Bine345:
vgl. einschlägige gesetzliche Regelung
(z. B. online)
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/
1. Dezember 2021:
Neufassung des TKG zur Umsetzung des EKEK
Anm.:
TKG = Telekommunikationsgesetz
EKEK = Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation
👉
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Teil 3
Kundenschutz
§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
—> insbes. dort:
Absatz (7)
👉 💥 „Endnutzern“ „keine direkten Entgelte berechnet werden“ 💥 ✅
siehe:
„(7)
…
Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.“
@M35: okay danke dir 👍🏻👍🏻
@Bine345:
🙂 Gerne doch, kein Problem
Als bei mir war es kostenlos.
@Chaosfish:
Gut, dass auch in der Praxis diese Handhabung angewendet wird.
Müsste eigentlich (mittlerweile) immer so sein
vgl. (12.11.2024, 01:18) oben: „Ja, sollte so umgesetzt werden ✅ “
nämlich entsprechend einschlägiger gesetzlicher Regelung:
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Teil 3
Kundenschutz
§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
—> insbes. dort:
Absatz (7)