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📵 freenet, klarmobil & crash down: Was ihr jetzt wissen müsst

Seit Dienstagmorgen geht bei freenet online so gut wie nichts mehr: Die Webseiten von freenet, klarmobil, crash und weiteren Mobilfunkmarken des Konzerns sind nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Wer gerade einen Tarif buchen, ins Kundencenter schauen oder eine neue Nummer aktivieren wollte, steht vor verschlossenen Türen. Ich habe für euch zusammengefasst, was bekannt ist.

Diese Shops sind betroffen

freenet hat gegenüber teltarif eine größere technische Störung in der IT-Systemlandschaft bestätigt. Betroffen sind laut Unternehmen diese sieben Shops:

  • 🌐 freenet.de
  • 📱 klarmobil.de
  • 😊 happy-sim.de
  • ♾️ unlimited-mobile.de
  • 📶 mega-sim.de
  • 📡 mobilfunk.de
  • 💥 crash-tarife.de

Statt der gewohnten Seiten seht ihr dort aktuell nur den Hinweis „Wir sind bald zurück!“. Einen Termin für die Behebung nennt freenet nicht. Eine kurzfristige Lösung sei nach aktuellem Stand nicht zu erwarten, die IT arbeite aber mit höchster Priorität daran.

Was gerade nicht geht

  • 🛒 Tarife bestellen: Neue Verträge lassen sich in den Shops nicht abschließen.
  • 🔐 Kundencenter & App: Login, Rechnungen und Verbrauchsübersicht sind nicht abrufbar.
  • 🔄 Aktivierung & Rufnummernmitnahme: Kunden berichten, dass neue Nummern bei klarmobil nicht aktiviert wurden.
  • ☎️ Kundenservice: Laut Nutzerberichten ist auch telefonisch oft niemand erreichbar.

Gute Nachricht: Das funktioniert weiterhin

  • 📞 Telefonieren, Surfen & SMS: Ein Ausfall des Mobilfunks ist bisher nicht belegt. Eure SIM-Karte funktioniert also ganz normal.
  • ✉️ freenet Mail: E-Mails laufen weiter, den Webmailer erreicht ihr direkt über mail.freenet.de.
  • 📺 freenet.tv & waipu.tv: Beide Dienste sind nicht betroffen.
  • 🛡️ Kartensperr-Hotline: Bleibt erreichbar, falls ihr eure SIM sperren lassen müsst.

Woran liegt das?

Das ist bislang offen. freenet spricht nur von einer technischen Störung und hat keine Ursache genannt. Dass gleich sieben Marken gleichzeitig ausfallen, spricht für ein Problem in gemeinsam genutzten Systemen im Hintergrund. Alles andere ist Spekulation.

Gibt es eine Entschädigung?

Eher nicht: Eine Entschädigung nach § 58 Telekommunikationsgesetz gibt es nur, wenn Telefonie oder Internetzugang selbst ausfallen. Eine nicht erreichbare Webseite zählt nicht dazu. Hinweis: Wenn bei euch eine Portierung oder eine Kündigungsfrist ansteht, notiert euch am besten, wann ihr es versucht habt, und haltet Screenshots fest.

Seid ihr auch betroffen? Ab in die Kommentare! Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald die Seiten wieder laufen.

Eure Heike

DealDoktor (Heike)

Hallöchen, ich bin Heike und seit Mitte 2017 in der DealDoktor-Redaktion tätig. Von mir findet ihr Deals zu eigentlich allen Themen: Reisen, Mode, Technik und was es sonst noch so gibt. Ich liebe Schnäppchen und finde nichts ärgerlicher, als wenn man für ein Produkt zu viel zahlt. In meiner Freizeit kümmere ich mich um meine Hühner, bin gerne draußen unterwegs oder lese und suchte Serien auf der Couch.

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