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ABGELAUFEN 10€ für das 1. Rezept + mindestens 2,50€ Sofort-Bonus für rezeptpflichtige Medikamente in Online-Apotheken und je Rezept bis 30€ sparen mit Kassen- oder Privat-Rezept – vom EuGH erlaubt: Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15

Zum Deal

Wer hat sich nicht schon immer über die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten geärgert?

Und damit ist jetzt Schluß durch eine sofortige Gutschrift bei Bestellungen über einige Online-Apotheken.

Bei einigen Online-Apotheken (z. B. Europa Apotheek) bekommt man je rezeptpflichtiges Medikament einen Sofort-Bonus.

Dabei kann man je Rezept bis zu 30€ sparen.

Das lohnt sich besonders für chronisch Kranke, die das Medikament nicht sofort benötigen und 1-3 Tage warten können.

Für das erste Rezept gibt es zusätzlich noch 10€ bis 31.03.2019.

Für jedes rezeptpflichtige Medikament gibt es je nach Preis gestafelt folgende Sofort-Boni:

  • Preis Ihres Arzneimittels Sofort-Bonus pro Packung
  • Unter 70 Euro 2,50 Euro
  • 70 Euro bis 300 Euro 5 Euro
  • Über 300 Euro 10 Euro

Die Rezepte können portofrei an die Apotheke geschickt werden.

Die Medikamente sind versandkostenfrei.

Und dazu noch alles legal:

Die in Deutsch­land geltende Preisbindung für rezept­pflichtige Medikamente verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) kürzlich entschieden. Ausländische Versand­apotheken wie DocMorris können ihren Kunden künftig Rabatte gewähren.

https://www.test.de/Medikamente-Auslaendische-Versandapotheken-duerfen-Rabatte-geben-5087996-0/

Hier finden Sie die Urteilsgründe des Gerichts:

Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/4/2/8/5/42857959e9b24652d4b7489df71ccd927c03ee8c/EuGH%20C_0148_2015%20DE%20ARR.pdf

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1 AVP: Verkaufspreis gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2018, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

2 Bestellungen mit Rezept immer versandkostenfrei.Preise inklusive MwSt. zuzüglich Versandkosten. Versandkosten von 3,95 Euro entfallen bei Bestellungen ausschließlich rezeptfreier Produkte ab 29 Euro Gesamtwert.

3 Gilt nur bei rezeptfreien Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher) im Vergleich zum AVP oder UVP; AVP: Verkaufspreis gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2018, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

4 Für jedes rezeptpflichtige Medikament erhalten Sie einen Sofort-Bonus. Dieser liegt in Abhängigkeit vom Apothekenverkaufspreis zwischen 2,50 Euro und 10 Euro. Berechnung: Preis des Arzneimittels (inkl. MwSt.) kleiner 70 Euro = Sofort-Bonus pro Packung von 2,50 Euro; Preis des Arzneimittels zwischen 70 Euro bis 300 Euro = Sofort-Bonus von 5 Euro pro Packung; Preis des Arzneimittels über 300 Euro = Sofort-Bonus von 10 Euro pro Packung. Bei drei Medikamenten mit Maximalbonus macht das pro Rezept 30 Euro.

5 Der Sofort-Bonus wird nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gewährt, nicht bei Hilfsmitteln, Nicht-Arzneimitteln, Rezepturen und frei verkäuflichen Arzneimitteln.

Bei Kassenrezepten wird Ihr Sofort-Bonus Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und sofort mit Ihrem Rechnungsbetrag verrechnet. Ein möglicher Restbetrag verbleibt auf Ihrem Kundenkonto und wird mit zukünftigen Rechnungsbeträgen verrechnet, zum Beispiel beim Kauf von nicht rezeptpflichtigen Produkten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Bei Privatrezepten wird der Sofort-Bonus Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit dem Kaufpreis der Produkte verrechnet, die ohne Rezept bestellt werden. Ein möglicher Restbetrag verbleibt auf Ihrem Kundenkonto und wird mit dem Kaufpreis weiterer Produkte verrechnet, die ohne Rezept bestellt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

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Kommentare (175)
  • @TheKlappstuhl: das macht Sinn. Fakt ist aber der Krankenkasse ob gesetzlich oder privat entsteht kein Nachteil. Sie bekommen ihr Geld und somit kann gar kein Betrug gegenüber der Krankenkasse vorliegen.

  • Sonst würden die Krankenkassen nämlich der online-Apotheke nicht die Kosten für die Medikamente bezahlen 😉

    • 21.11.2018, 17:44

    Zuzahlung hat politische Gründe. Wenn Patient effektiv noch Zuzahlung tragen muss, dann ist das Politik ohne Wirkung. Es ist Missbrauch! Effektiv Betrug!

    EuGH hat damit nicht befasst!

    • 21.11.2018, 17:45

    @krofisch: Du lernst nicht!

    • 21.11.2018, 17:47

    … effektiv nicht Zuzahlung…

  • @terming: ich denke es ist ein Schlupfloch. Diese Apotheken geben keinen Nachlass auf die Rezeptgebühr sondern auf andere Medikamente und machen es wohl so „legal“ Grauzone halt. Also denke ich.

  • @TheKlappstuhl: Geschäftssitz ist die Niederlande 😊, da gilt noch die Marktwirtschaft mit Wettbewerb.
    In Deutschland gehören daher auch fast alle Apotheker zum Mittelstand ala „Merz“, dank der guten Lobbyarbeit.
    Warum sind wohl im Ausland Medikamente günstiger als in Deutschland?

  • Viel Spaß beim Diskutieren, ich gehe jetzt essen🤗

  • Letzte Frage: ich geb dort nur meine Rezept hin. Als Beispiel. Und kaufe keine anderen freiverkäuflichen Medikamente dort. Zahl ich dann die volle Rezeptgebühr?

      • 21.11.2018, 18:11

      @angienbg:
      Nein, wird direkt verrechnet. Wenn du sonst 5 Euro zahlen würdest, dann zahlst du nur 2,50 € ….

      • 21.11.2018, 18:16

      @angienbg:
      Auf der Rechnung taucht ganz normal die Zuzahlung auf. Dazu kommt dann immer der Rechnungsposten „Gutschrift Kundenkonto“, dessen Höhe abhängig vom Preis des Medikaments ist. Dieser wird dann direkt mit dem Zuzahlungsbetrag verrechnet und im besten Fall kommst du dann auf 0 € Rechnungsbetrag.

    • 21.11.2018, 18:15

    @angienbg: Du denkst richtig! Grauzone!

    Und noch ein: krofisch sagt gerade im Ausland Medikamente billiger als hier. Ganz dumme Spruch! Ja, Aspirin vielleicht am Mittelmeer. Aber sonst manchmal hier billiger, manchmal dort billiger. In Apotheke in England, Holland oder Frankreich und und und zahlst du auch durch die Nase!

  • @cleverclaus: verstehe. Danke.

  • @terming: ich denke es entsteht unseren Apotheken ein wirtschaftlicher Schaden. Die Krankenkassen sind aussen vor, die bekommen ihr Geld. Keine Ahnung ob die nicht sogar auch noch sparen.

  • @TheKlappstuhl: verstehe schon, die verdienen doppelt einmal am verschrieben Medikament und am gekauften

      • 21.11.2018, 18:41

      @angienbg:
      Versteh ich nicht, was du damit meinst.
      Die Apotheken bekommen einen Fixbetrag von 8,35 € je Medikament (davon werden noch einmal wieder 1,49 € abgezogen) zuzüglich 3 % des Apothekeneinkaufspreises. Letztendlich macht es die Menge bei den Rezepten, das meiste Geld wird aber eh immer mit den OTC-Arzneimitteln verdient.

  • @TheKlappstuhl: mein Medikament kostet 180€.
    Ansonsten lieb das du auf mich eingehst. Ich schreibe oft einfach nur meine Gedankengänge wenn etwas für mich neu ist.

  • Wer bekommt diese 180€?

      • 21.11.2018, 19:23

      @angienbg:
      Die 180 € gehen an die Apotheke, das ist der Apothekenabgabepreis. Die muss aber natürlich auch den Großteil abgeben. Die Apotheke kauft es vom Hersteller zu einem günstigeren Preis als den Abgabepreis, eine geringe Abgabe geht an die Krankenkasse. Insgesamt sind dies die größten Posten. Dazwischen verdient dann noch der Staat (Mehrwertsteuer), der Großhandel und der Deutsche Apothekerverband.
      Ist halt wie im Supermarkt, wenn du Produkte des täglichen Bedarfs kaufst. Du hast immer eine Kette an Leuten/Firmen, die daran verdienen.

    • 21.11.2018, 19:01

    „Für das erste Rezept gibt es zusätzlich noch 10€ bis 31.03.2019.“
    Gilt das unabhängig vom Zuzahlungswert?

    Weil ich habe ein rezeptpflichtiges Medikament, welches mich normal 5 Euro Zuzahlung kostet (bin nicht befreit).
    Bekäme ich da 2,50 Euro Bonus und 10 Euro weils die erste Bestellung ist?

  • @densch: ja so ist es 😎 machts gut Gewinn 🤗

      • 21.11.2018, 19:06

      @Petielein:
      Leider geil! 😀

      Nur blöd dass man das Guhaben dann nicht wieder für rezeptpflichtige Sachen nutzen kann :-/

  • @angienbg: und zu deiner Frage, die Krankenkasse überweisen die 180 € an die Apotheke wo du Rezept abgegeben, eingelöst hast 😎

  • @Petielein: also dann doch. Tja jetzt wäre interessant ob das Medikament der Krankenkasse überall gleichviel kostet

  • Hier mal von dieser online-Apotheke:
    AVP: Verkaufspreis gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2018, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

    2 Bestellungen mit Rezept immer versandkostenfrei.
    Preise inklusive MwSt. zuzüglich Versandkosten. Versandkosten von 3,95 Euro entfallen bei Bestellungen ausschließlich rezeptfreier Produkte ab 29 Euro Gesamtwert.

    3 Gilt nur bei rezeptfreien Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher) im Vergleich zum AVP oder UVP; AVP: Verkaufspreis gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2018, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

    4 Für jedes rezeptpflichtige Medikament erhalten Sie einen Sofort-Bonus. Dieser liegt in Abhängigkeit vom Apothekenverkaufspreis zwischen 2,50 Euro und 10 Euro. Berechnung: Preis des Arzneimittels (inkl. MwSt.) kleiner 70 Euro = Sofort-Bonus pro Packung von 2,50 Euro; Preis des Arzneimittels zwischen 70 Euro bis 300 Euro = Sofort-Bonus von 5 Euro pro Packung; Preis des Arzneimittels über 300 Euro = Sofort-Bonus von 10 Euro pro Packung. Bei drei Medikamenten mit Maximalbonus macht das pro Rezept 30 Euro.

    5 Der Sofort-Bonus wird nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gewährt, nicht bei Hilfsmitteln, Nicht-Arzneimitteln, Rezepturen und frei verkäuflichen Arzneimitteln.
    Bei Kassenrezepten wird Ihr Sofort-Bonus Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und sofort mit Ihrem Rechnungsbetrag verrechnet. Ein möglicher Restbetrag verbleibt auf Ihrem Kundenkonto und wird mit zukünftigen Rechnungsbeträgen verrechnet, zum Beispiel beim Kauf von nicht rezeptpflichtigen Produkten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
    Bei Privatrezepten wird der Sofort-Bonus Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit dem Kaufpreis der Produkte verrechnet, die ohne Rezept bestellt werden. Ein möglicher Restbetrag verbleibt auf Ihrem Kundenkonto und wird mit dem Kaufpreis weiterer Produkte verrechnet, die ohne Rezept bestellt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

    7 Gutschein gültig bei Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Artikel (ausgenommen preisgebundene Bücher). Mindestbestellwert 35 Euro. Höchstbestellwert 300 Euro. Nur ein Gutschein pro Bestellung. Gutschein nur einmal pro Kunde verwendbar. Keine Barauszahlung. Gültig bis zum 31.12.2018.

    8 Note: befriedigend (2,7). Im Test 18 Umsatzstarke Versandapotheken, davon 3 im EU-Ausland, die rezeptfreie- und pflichtige Medikamente versenden

    9 Sitz der Apotheke: Venlo, Niederlande

  • @densch: komisch bei Doc Morris wird Guthaben was übrigbleibt bei der nächsten Einlösung von Rezeptgebühren und oder freiverkäufliche Arznei berücksichtigt 😎

  • @angienbg: jede Krankenkasse hat eigene Preisgestaltung(Rabattverträge mit Herstellern) deshalb unterscheidliche Kosten des Medikament 😎

  • @Petielein: ich bekomme langsam Kopfschmerzen von dem Thema 😎 brauch ne Apotheke sofort 😁

  • @densch: ja. Du bekommst mit dem ausgedruckten und beigelegten Gutschein für das erste Rezept 10€ + je Medikament mindestens 2,50€.

    • 21.11.2018, 19:28

    @krofisch
    + @terming
    + @julius77
    + @angienbg
    + @ische:

    Leute, es geht auch darum, dass hier in D das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gilt, und das schreibt eine Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor.
    Nun hat der Europäische Gerichtshof dieses Gesetz,
    -da es gegen das Unionsrecht verstoße-
    für AUSLÄNDISCHE Versandapotheken gecancelt, sprich, aufgehoben, die sonst per Internet in D nicht wettbewerbsfähig wären wegen der örtlichen Konkurrenz und sonstiger marktwirtschaftlich-kundenorientierter Hürden.
    Also dürfen die jetzt verschreibungspflichtige Arzneimittel rabattieren und Boni gewähren.
    Sollte das so bestehen bleiben, wollen die Krankenkassen aber was von der Ersparnis über die Rabattierung abhaben.
    Und die inländischen Versandapotheken und Offizin-Apotheken aber fühlen sich dahingehend -zu Recht- benachteiligt, da ihnen nach wie vor unter strengster Kontrolle und Androhung von justizrechtlichen Maßnahmen jegliche Boni-Gewährung oder Rabattierung untersagt ist. Sie sind ja immer noch an die Preise nach der APV (Arzneimittelpreisverordnung) gebunden
    – was dadurch zu logischer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der inländischen Apotheken führt.
    Aber, jetzt kommt das große ABER:
    rechtlich gesehen ist das Urteil NICHT regelkonform, beziehungsweise wird die Rechtmäßigkeit der Rabatte infrage gestellt, denn, so steht es im Bundesrahmenvertrag:
    „Wer auf Kosten deutscher gesetzlicher Krankenkassen Arzneimittel liefern möchte, hat sich an das deutsche Preisrecht zu halten.“
    Demnach verstößt der Fall der Preisbindung für ausländische Apotheken und somit die gewährte Rabattierung derer gegen den Rahmenvertrag.
    Und diesem Vertrag sind alle die namhaften ausländischen Online-Apotheken freiwillig beigetreten- mehr noch, sie haben die Aufnahme sich sogar vor dem Bundessozialgericht erstritten
    – um überhaupt mit den deutschen gesetzlichen Krankenkassen die Rezepte abrechnen zu können, also für die versendeten Arzneimittel ihr Geld erstattet zu bekommen.
    Das Ganze läuft sogar darauf hinaus, dass der Versand von Arzneimitteln und deren Abgabe auf diesem (Vertriebs)Weg in D gerichtlich untersagt werden soll-
    somit also auch keine Einfuhr mehr gestattet ist.
    😎 😉

    • 21.11.2018, 19:37

    @Guest: Danke für die Analyse. So zu sprechen, diese Boni sind nicht sauber und brauchen Regulierung.

  • @Guest: danke für die echt gute Klarstellung. Im Grunde hat grad jeder recht. Deshalb können wir auf keinen Nenner kommen.

    • 21.11.2018, 19:45

    Und ich habe gerade schön Ersparnis gemacht. Privatrezept für nicht verschreiben Pflicht, war in Apotheke, müssen bestellen 43,37€, online fast egal wo für 28,50 incl. shipping. Da brauche ich nicht Papiertaschentuch oder Bonus. Meine Versicherung 100% Plan erfreut auch!

  • @terming: die Boni sind nicht sauber, aber nicht der Krankenkasse gegenüber. Die haben keine Verluste Und nicht du oder ich begehen eine Straftat wenn wir dort bestellen würden. Richtig Guest?

    • 21.11.2018, 19:48

    @terming
    + @angienbg:

    Gerne. Es ist das letzte Wort halt noch nicht gesprochen-
    und aber wohl etliche verschiedene Lösungsvorschläge in der Diskussion. 😀

  • @terming: Glückwunsch guter Deal 😎

    • 21.11.2018, 19:52

    @angienbg:

    Noch dürfen solche Geschäfte abgewickelt werden, ja. 😑

  • @Guest: letztendlich, solang die Krankenkassen Apotheken wie dieser hier die Medikamente bezahlen, muss sich niemand von uns Gedanken über richtig oder falsch machen. Ich für mich bleib bei der Apotheke vor Ort. Gute Beratung. Notfalls Lieferung abends ins Haus und kein Stress mit vorausplanen usw.

  • @Guest: noch. So lahm wie bei uns Gerichte arbeiten …

    • 21.11.2018, 19:56

    @angienbg: Ich deklariere solche Boni an Versicherung und habe dann keine Sorgen. Wie ich gesagt habe oben, für solche Summe will ich kein Risiko. Reden wir über Millionen, kann ich Cayman Isles nicht kategorisch verneinen 🤔

    • 21.11.2018, 19:59

    @angienbg: Apotheke vor Ort ist immer meine Präferenz aber wenn Internetpreis bei nicht Verschreibung Pflicht viel weniger, dann Internet. Ich kann nie wissen ob nicht Versicherung wirklich Kosten zurück gibt.

  • @terming: du machst es für dich absolut richtig und allgemein überkorrekt was ja nicht verkehrt ist. Ich bin eh befreit ab einem bestimmten Betrag und würde nicht bestellen wollen. Ich würde die Krise bekommen aus Angst ein Medikament zu spät zu bekommen und der nächste bestellt dort. Und wir sind alle friedlich und hatten ein interessantes Gespräch. Finde ich.

    • 21.11.2018, 20:02

    Was ist eigentlich wenn jemand von der Zuzahlung befreit ist? Bekommt man da auch Geld für die Rezepteinlösung? Hab ja keine Rezeptgebühr.

    • 21.11.2018, 20:05

    @angienbg: Du bist eine Schatz!

  • @Lule5: dann bekommste ab 30 € die Gutschrift auf Rezeptgebühren überwiesen 😎

      • 21.11.2018, 20:55

      @Petielein:
      DocMorris zahlt ab 30 € aus (aber dafür gibt es einen niedrigeren Rezeptbonus), bei der Europa Apotheek ist eine Auszahlung nicht möglich.

  • @Lule5: Gutschrift bekommste ja trotzdem pro Medikament, selbst bei Zusahlungsbefreiung 😎

  • @terming: 😍 so und nun schönen Abend euch allen

    • 21.11.2018, 20:47

    @Petielein:

    Eine Gutschrift bekommt sie trotz Zuzahlungsbefreiung,
    aber eine Barauszahlung ist meines Wissens ausgeschlossen, das geht aufs Kundenkonto für den weiteren Einkauf. 😏

  • @Guest: Falsch ab 30 € wird aufs Konto überwiesen 😎

      • 21.11.2018, 20:56

      @Petielein:
      DocMorris zahlt ab 30 € aus (aber dafür gibt es einen niedrigeren Rezeptbonus), bei der Europa Apotheek ist eine Auszahlung nicht möglich.

  • @TheKlappstuhl: ok dazugelernt 👍🤗

    • 21.11.2018, 20:58

    @Petielein:

    Wo liest Du das?
    Bei dieser Online-Apotheke aus dem Deal, der ‚europa apotheek‘, nicht- habe es jedenfalls nirgends aufgeführt gesehen.

    • 21.11.2018, 21:02

    @Petielein:

    Sehe gerade, dass @TheKlappstuhl schneller war!

    Aber nun von Dir 5 Euronen ins Märchenschwein bitte,
    und das zack, zack! 😛 😂

    • 21.11.2018, 23:17

    @Petielein:

    Firma dankt! 🐖…hat mächtig gescheppert beim Reinwerfen, ist halt noch nicht viel drinne…😀

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