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ABGELAUFEN 10€ für das 1. Rezept + mindestens 2,50€ Sofort-Bonus für rezeptpflichtige Medikamente in Online-Apotheken und je Rezept bis 30€ sparen mit Kassen- oder Privat-Rezept – vom EuGH erlaubt: Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15

Zum Deal

Wer hat sich nicht schon immer über die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten geärgert?

Und damit ist jetzt Schluß durch eine sofortige Gutschrift bei Bestellungen über einige Online-Apotheken.

Bei einigen Online-Apotheken (z. B. Europa Apotheek) bekommt man je rezeptpflichtiges Medikament einen Sofort-Bonus.

Dabei kann man je Rezept bis zu 30€ sparen.

Das lohnt sich besonders für chronisch Kranke, die das Medikament nicht sofort benötigen und 1-3 Tage warten können.

Für das erste Rezept gibt es zusätzlich noch 10€ bis 31.03.2019.

Für jedes rezeptpflichtige Medikament gibt es je nach Preis gestafelt folgende Sofort-Boni:

  • Preis Ihres Arzneimittels Sofort-Bonus pro Packung
  • Unter 70 Euro 2,50 Euro
  • 70 Euro bis 300 Euro 5 Euro
  • Über 300 Euro 10 Euro

Die Rezepte können portofrei an die Apotheke geschickt werden.

Die Medikamente sind versandkostenfrei.

Und dazu noch alles legal:

Die in Deutsch­land geltende Preisbindung für rezept­pflichtige Medikamente verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) kürzlich entschieden. Ausländische Versand­apotheken wie DocMorris können ihren Kunden künftig Rabatte gewähren.

https://www.test.de/Medikamente-Auslaendische-Versandapotheken-duerfen-Rabatte-geben-5087996-0/

Hier finden Sie die Urteilsgründe des Gerichts:

Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/4/2/8/5/42857959e9b24652d4b7489df71ccd927c03ee8c/EuGH%20C_0148_2015%20DE%20ARR.pdf

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Wechselwirkungscheck jeder Bestellung durch Ihre Versand-Apotheke Pharmazeutische Experten beraten individuell

1 AVP: Verkaufspreis gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2018, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

2 Bestellungen mit Rezept immer versandkostenfrei.Preise inklusive MwSt. zuzüglich Versandkosten. Versandkosten von 3,95 Euro entfallen bei Bestellungen ausschließlich rezeptfreier Produkte ab 29 Euro Gesamtwert.

3 Gilt nur bei rezeptfreien Medikamenten und Produkten (ausgenommen preisgebundene Bücher) im Vergleich zum AVP oder UVP; AVP: Verkaufspreis gemäß Lauer-Taxe, Stand: 15.11.2018, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V); UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

4 Für jedes rezeptpflichtige Medikament erhalten Sie einen Sofort-Bonus. Dieser liegt in Abhängigkeit vom Apothekenverkaufspreis zwischen 2,50 Euro und 10 Euro. Berechnung: Preis des Arzneimittels (inkl. MwSt.) kleiner 70 Euro = Sofort-Bonus pro Packung von 2,50 Euro; Preis des Arzneimittels zwischen 70 Euro bis 300 Euro = Sofort-Bonus von 5 Euro pro Packung; Preis des Arzneimittels über 300 Euro = Sofort-Bonus von 10 Euro pro Packung. Bei drei Medikamenten mit Maximalbonus macht das pro Rezept 30 Euro.

5 Der Sofort-Bonus wird nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gewährt, nicht bei Hilfsmitteln, Nicht-Arzneimitteln, Rezepturen und frei verkäuflichen Arzneimitteln.

Bei Kassenrezepten wird Ihr Sofort-Bonus Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und sofort mit Ihrem Rechnungsbetrag verrechnet. Ein möglicher Restbetrag verbleibt auf Ihrem Kundenkonto und wird mit zukünftigen Rechnungsbeträgen verrechnet, zum Beispiel beim Kauf von nicht rezeptpflichtigen Produkten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Bei Privatrezepten wird der Sofort-Bonus Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit dem Kaufpreis der Produkte verrechnet, die ohne Rezept bestellt werden. Ein möglicher Restbetrag verbleibt auf Ihrem Kundenkonto und wird mit dem Kaufpreis weiterer Produkte verrechnet, die ohne Rezept bestellt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Zum Deal

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Kommentare (175)
    • 21.11.2018, 13:08

    Den deal gibt es ja schon von Doc Morris. Die machen das Gleiche auch seit Jahren, sind aber kulanter und kundenfreundlicher (Gutschein zum Geburtstag etc.) Würde den Doc daher vorziehen, gerade hier auf diesem Portal!

    • @cleverclaus:
      Das ist richtig. Die 5-€-Gutscheine gibt es aber auch bei der Europa-Apotheek sogar jedes Quartal mindestens einmal. Dazu gibt es zwischendurch noch andere Gutscheine. Diese sind wie bei DocMorris auch nur für frei verkäufliche Medikamente.

    • 21.11.2018, 13:13

    Ich werde nicht Betrug riskieren für so wenig Profit! Es kann Betrug sein, Frage lieber Versicherung!

  • Ich meine gehört zu haben das der Patient erhaltene Rabatte an die Krankenkasse weitergeben muss! Wenn dem so ist, so wäre es Betrug!

    • @j-vollmann:
      Warum sollte man das tun müssen? Nein, ist ein legaler Kundenrabatt, die Onlineapos verzichten damit auf einen kleinen Teil ihrer Marge. Und trotz VK lohnt es sich für sie immer noch!!!!

      • @chrisstudent@j-vollmann:
        Warum sollte man das tun müssen? Nein, ist ein legaler Kundenrabatt, die Onlineapos verzichten damit auf einen kleinen Teil ihrer Marge. Und trotz VK lohnt es sich für sie immer noch!!!!

        Genau richtig!!!
        Ich spare so seit Jahren je Medikament mindestens 2,50€.

      • @krofisch

        @chrisstudent@j-vollmann:
        Warum sollte man das tun müssen? Nein, ist ein legaler Kundenrabatt, die Onlineapos verzichten damit auf einen kleinen Teil ihrer Marge. Und trotz VK lohnt es sich für sie immer noch!!!!

        Genau richtig!!!
        Ich spare so seit Jahren je Medikament mindestens 2,50€.

        Ich auch. Allerdings beim Doc. Warum den Apothekern vor Ort soviel Geld in den Rachen werfen? Und bei Gelegenheit immer noch was rezeptfreies günstig mitbestellen. TiPP. Über den Medizinfuchs gehen und noch günstigeren Preis erhalten!

    • @j-vollmann:
      Das ist je kein „Rabatt“ im eigentlichen Sinn sondern ein persönlicher Gutschein für frei verkäufliche Medikamente. Das wurde von Gerichten bereits geprüft und bestätigt. Ist also vollkommen legal, da die Apotheke in den Niederlanden ihren Sitz hat. Gibt auch für DocMorris.
      Also alles ganz legal!

    • 21.11.2018, 13:27

    @j-vollmann: Quark. Die Rabatte beziehen sich auf die Rezeptgebühr und haben nichts mit Kranken- oder Gesundheitskassen zu tun.

    • 21.11.2018, 13:45

    @krofisch:

    Bitte ändere Deinen Dealtext, denn der kann total missverstanden werden bzw. IST missverständlich, und entspricht so nicht der Wahrheit.

    „Wer hat sich nicht schon immer über die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten geärgert?

    Das muss nicht sein!“

    Es MUSS aber sein, da es gesetzlich vorgeschrieben ist!!
    Besser wäre es also, Du schriebest:
    # Und damit ist jetzt Schluß-
    durch eine sofortige Gutschrift bei Bestellungen über Online-Apotheken… #
    oder so ähnlich…
    Ich betone, dass ich weiß, wie Du es eigentlich meinst, aber das ist nicht der Punkt. Sehe Dir den anderen Kommentar an, dann verstehst Du.
    Ansonsten hast Du den Deal diesmal prima aufgemotzt, @Strubbel wird/kann stolz auf Dich sein…!👍 😉 😂

    • @Guest:
      Es bezog sich zwar auf den „Ärger“, der jetzt vorbei ist, habe aber trotzdem deinen guten Vorschlag gleich eingearbeitet. Danke!

      Auch @Strubbel wird bestimmt stolz sein 🙂

    • 21.11.2018, 13:48

    @Bartis:
    @chrisstudent:

    Nicht Wunschdenken. Gebühr für Rezept oder egal wie man nennt Zuzahlung, es ist politische Wille dass Patient Anteil von Kosten tragen soll!

    So ist das, auch wenn es Jäger von Deals nicht gefällt.

    • 21.11.2018, 13:56

    @krofisch: Gib Link von deine Urteile!

    • 21.11.2018, 14:06

    @Bartis:

    Da täuscht Du Dich aber gewaltig!
    Zur allgemeinen Information:
    Die Rezeptzuzahlungen muss die Apotheke an die entsprechende Krankenkasse abführen, mit denen sie das Rezept abrechnen.
    Wenn ich zum Beispiel kein Geld vom Patienten erhalten habe weil dieser mir gesagt hat, er wäre befreit
    oder ich es versehentlich mit dem Status „befreit“ bearbeitet habe
    zieht die Krankenkasse die Zuzahlungsgebühr trotzdem ab-
    weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist.
    Daran ist nichts zu rütteln, da müsste ich als Apotheker bei einem Versehen meinerseits beim Kunden das Geld nachverlangen.

    Die Online-Apotheken müssen die Beträge auch abführen, machen es aber u.a. durch die Flutation oder anschließende Zusatzverkäufe, an denen sie mehr verdienen, wieder wett.
    😎

    • 21.11.2018, 14:15

    @krofisch:

    Du bist -wider Erwarten- wohl durchaus lernfähig 😂 – toll!👍

  • Die in Deutsch­land geltende Preisbindung für rezept­pflichtige Medikamente verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) kürzlich entschieden. Ausländische Versand­apotheken wie DocMorris können ihren Kunden künftig Rabatte gewähren.

    https://www.test.de/Medikamente-Auslaendische-Versandapotheken-duerfen-Rabatte-geben-5087996-0/

    • 21.11.2018, 14:29

    @krofisch: Das ist kein Link für Urteil dass Patient kann Rebatt behalten. Es ist Betrug!

    • @terming:
      Ich wäre mal etwas vorsichtig mit dem Wort „Betrug“. Kannst du auch noch was anderes ausser meckern?

      • @Strubbel@terming:
        Ich wäre mal etwas vorsichtig mit dem Wort „Betrug“. Kannst du auch noch was anderes ausser meckern?

        Das geht bei @terming immer nur solange gut, bis der @DealDoktor wieder „sinnfreie“ Kommentare löscht 🙂

        Manche sind eben nicht lernfähig 🙁

        Ignorieren ist die Höchststrafe für ihn 🙂

    • 21.11.2018, 14:30

    @Guest: Der Rabatt wird mir zb von DocMorris auf die Rezeptgebühr gewährt. Was DocM. abführen muß interessiert mich nicht.

    • 21.11.2018, 14:30

    @Guest: Besser warte! 😎

  • Da Lachen sehr gesund ist, helfen auch manche „sinnfreie“ Kommentare die Gesundheit zu verbessern 🙂

    • 21.11.2018, 15:09

    @Bartis:

    Das ist so nicht richtig.
    Du bekommst, wenn, den Rabatt als Kassenpatient auf das Arzneimittel in Form einer Gutschrift-
    NICHT auf die Rezeptgebühr. Das ist ja der springende Punkt, warum das überhaupt vor Gericht durchging.

    • 21.11.2018, 15:27

    @krofisch:

    Tja…😉. Aber danke ☺️.

  • Wenn ich das richtig verstehe, bringt das Ganze nur etwas wenn man dort dann zusätzlich etwas kauft?

  • @krofisch: danke für die Antwort. Für mich persönlich ist das dann eher nichts. Zuviel Aufwand alles zu koordinieren. Gerade da ich chronisch krank bin brauche ich Medikamente oft schnell. Für jemand der das gut regeln kann und voraus planen kann, denke ich ist es durchaus interessant.

    • @angienbg:
      Ist eigentlich besonders etwas für chronisch Kranke, die regelmäßig und wiederholt Medikamente brauchen. Einfach etwas früher verschreiben lassen.

      Bonus sofort:
      Der Bonus wird sofort mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Restbeträge werden Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und ab 30 Euro ausbezahlt.

      Der Bonus-Betrag wird von der Zuzahlung / Eigenanteil abgezogen.
      Bei einem Eigenanteil von z. B. 5€ zahlst du also hier nur 2,50€.

      https://www.docmorris.de/rezepteinloesen?navnode=redeemPrescription

    • 21.11.2018, 16:01

    Passend zur Erkältungszeit….

  • @krofisch: wie gesagt mir selbst ist das zu kompliziert. Ich habe auch lieber die Beratung. Aber für viele wird es nützlich sein. Das sehe ich durchaus.

    • @angienbg:
      Du bekommt hier auch kostenlos die Beratung:

      Telefonische Beratung

      DocMorris beschäftigt über 90 Apotheker und Apothekenfachkräfte. Unter der Leitung unseres Chefapothekers Prof. Dr. Christian Franken sind sie mit der Bearbeitung Ihrer Aufträge betraut. Sie kontrollieren jede Bestellung anhand der für Deutschland festgelegten Apothekenstandards und nehmen weitere Prüfungen vor – das alles im Dienste Ihrer Arzneimittelsicherheit. Aber damit nicht genug: Wenn Sie Fragen haben oder individuelle Beratung zu Ihren Medikamenten wünschen, dann sind unsere Pharmazeuten gern persönlich für Sie da. Am besten, Sie rufen uns dazu einfach an. Unter 0800 480 8000 erreichen Sie uns montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 9-13 Uhr. Der Anruf ist für Sie selbstverständlich kostenlos!

      Pharmazeutische Beratung per Video-LiveChat

      Bei dem DocMorris Video-LiveChat können Sie Ihren Gesprächspartner nicht nur hören, sondern auch sehen: Eine Videokamera filmt den Berater, über das Internet wird das Bild live auf Ihren Computer übertragen. So kann der Berater Ihre Fragen nicht nur mündlich beantworten, sondern Ihnen zur besseren Erklärung auch etwas zeigen oder Filme und Bilder einspielen. Unser Film zeigt Ihnen, wie das funktioniert.

    • 21.11.2018, 16:15

    Ich kann es nicht glauben! Wer solche Boni verschweigt bei Versicherung, macht Betrug.

    Lohnt sich das für die wenige Cents?

  • @terming: nein du verstehst das denke ich falsch. Du zahlst ja die Gebühr. Die Gutschrift oder Boni erfolgt auf Medikamente die nicht verschrieben sind. Also zb Hustensaft oder Rheumacreme usw

    • 21.11.2018, 16:22

    @angienbg: Nein. In Deal Überschrift ist für alle Rezept und so weiter.

  • @terming: wenige Cent sind es nicht, je nachdem was man hat. Diabetiker zb sind sicher froh drüber da sie zb die Streifen für das Blutzuckermessen selbst zahlen müssen (wenn sie nicht Spritzen) . Zudem machen es örtliche Apotheken zb über Münzen jeRezept oder Punkte ist im Grunde das gleiche.

  • Wer RICHTIG lesen kann, ist immer im Vorteil:

    Mindestens 2,50€ Sofort-Bonus für rezeptpflichtige Medikamente in Online-Apotheken und je Rezept bis 30€ sparen mit Kassen- oder Privat-Rezept – vom EuGH erlaubt: Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. Oktober 2016, Rs. C 148/15

    • 21.11.2018, 16:25

    @angienbg: Du bekommst Boni für Rezept. Was du dafür kaufst ist egal. Du hast einen Vorteil von Krankenkasse weggenommen. So hat Gesetz nicht gedacht!

    • 21.11.2018, 16:28

    @angienbg: Ich meine wenige Cents im Vergleich mit Tat. Gibst du mir für Betrug ein paar Millionen Euro, vielleicht ich überlege Zukunft auf Cayman Isles – für Schwindel mit Rezept aber nicht.

  • @terming: es ist kein betrug. Lese dir die Urteile durch.

  • Manche hier haben eben von Gesetzten und Gerichtsurteilen eher wenig Ahnung:

    Selbst die „Deutsche Apotheker Zeitung“ bestätigt das Urteil des EuGH:

    https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/_Resources/Persistent/4/2/8/5/42857959e9b24652d4b7489df71ccd927c03ee8c/EuGH%20C_0148_2015%20DE%20ARR.pdf

  • @krofisch: da steht zb für Diabetiker 😉 schon klar das es genügend Krankheiten gibt sie kostspielig sind.

    • 21.11.2018, 16:41

    @krofisch: Du unterliegt hier einem grundlegenden Irrtum! Und darauf reitest du noch genussvoll herum?

    Das Urteil des EGH betrifft einzig und allein die Rabattpraxis der Apotheken.

    Dass der Kunde, der sich letztlich zu Lasten seiner Versicherung einen Vorteil verschafft, wurde in diesem Verfahren weder thematisiert, geschweige denn legitimiert.

    Also höre auf damit, so einen Unfug zu publizieren!

  • @julius77: du meinst damit die von mir erwähnten Taler oder Münzen oder Punkte bei örtlichen Apotheken? Das andere ist nicht legal?

    • 21.11.2018, 16:53

    @angienbg: Das ist sicherlich etwas, was eines Tages auf den Tisch der Rechtsprechung oder Gesetz-/Verordnungshebung kommt. Es kann nicht im Sinne der Prinzipien des Gesundheitswesens sein, dass Anreize oder Belastungen, die politisch zu entscheiden sind durch Rabatte oder Zugaben durch die Hintertür konterkariert werden.

    • 21.11.2018, 16:54

    @julius77: So ist es!

  • @julius77: hm. Echt super. Ich verlasse mich (wie vermutlich viele) darauf was mir jemand sagt. Jetzt muss ich mir echt noch dieses Urteil durchlesen 😌 mach ich morgen in Ruhe.

  • Ich frage mich welcher Nachteil einer Krankenkasse entstehen soll. Die bekommen ihr Geld.

    • @angienbg:
      Genau!!!

      Zitat:
      Was haben die Kassen davon?
      Vom derzeitigen Bonus-Modell, das DocMorris und Co. seit dem Urteil des EuGH anbieten, hat weder die Krankenkasse noch die Solidargemeinschaft etwas. Es profitiert nur der Versicherte persönlich. Der Bonus wird mit der Zuzahlung verrechnet oder dem Kundenkonto gutgeschrieben.

      Sollte der Rx-Versand aber weiterhin erlaubt bleiben, wollen Kassen natürlich auch ein Stück vom Bonuskuchen haben. Das haben sie bereits angekündigt. Und DocMorris ist offenbar auch offen für Verträge, von denen alle – die Kassen, die Versicherten und nicht zu vergessen: die Versandapotheken – profitieren. Das erklärte DocMorris CEO Heinrich in der FAZ.

      https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/10/28/fragen-und-antworten-zum-eugh-urteil

  • Und ob ich als Kunde billiger nichtversicherungspflichtie Medikamente bekomme oder nicht, kann eigentlich auch egal sein. Das betrifft ja nicht den Versicherer.

    • 21.11.2018, 17:08

    @krofisch: Bitte nicht aggressiv werden mit den vielen Frage- und Ausrufezeichen.

    Nein. Wie ich bereits sagte, es betrifft nicht das Verhalten des Kunden. Und ob ein Taschentuchpäckchen oder eine Kundenzeitung zu beanstanden ist, sei dahingestellt. Hier geht es – wie du ja nicht müde wirst zu trommeln – um richtige Euronen. Das wird bei manchen Patienten schon Zwei-Wege bis dreistellig im Jahr. Und das auf dem Buckel der Versichertengemeinschaft. Na danke!

    • @julius77:
      Das Urteil des EuGH hat dieses Vorgehen als rechtens bestätigt.

      Daher klagt auch niemand dagegen!

      Also alles legal!

      Du kannst ja gerne erfolglos dagegen klagen.

      Der Versichertengemeinschaft entsteht kein Schaden, da das Medikament gleich viel kostet.

      Jeder Patient kann aber auf diesem Wege die Zuzahlung mindestens halbieren.

      Wer es nicht nutzt ist selber Schuld.

  • Die einzigen die das nachsehen haben sind kleine Apotheken die nicht mithalten können. Aber da wir eine freie Marktwirtschaft haben (noch) und freien Wettbewerb usw sehe ich keine Gründe für ein Verbot vonRabatten oder Zugaben

  • @julius77: aber die Versicherung bekommt doch ihr Geld. Ich verstehe die Argumente nicht. Die Rezeptgebühr wird an den Versicherer weitergereicht egal von wem. Wo ist da was auf Kosten der Versichertengemeinschaft? Ich sehe da keinen. Geklagt haben auch nicht die Krankenkassen denen kann das egal sein solang sie ihr Geld haben

  • Es geht einfach um den Wettbewerb. Die kleine Apotheke kann da nicht mithalten. Aber mal ehrlich das ist in allen Bereichen so. Und trotzdem sind die Apotheken voll. Die meisten schliessen altersbedingt und irgendwann gibt’s nur noch medicon usw. Ist so. Ich werde nicht online wichtige Medikamente bestellen. Nicht weil ich dumm bin sondern es nicht möchte. Ich kauf Schuhe lieber im Laden andere online. Der eine welche für 200€ der nächste nicht über 25. So ist es auch okay.

    • 21.11.2018, 17:20

    @angienbg:

    Angie, ähm, jetzt bist Du hier aber glaube ich auf dem falschen Dampfer…
    Hier geht es um eine Ersparnis, die Du erhälst, wenn Du Deine Rezepte
    – Kassen- und/oder Privatrezepte –
    einreichst. Also um verschreibungspflichtige, rezeptpflichtige Medikamente.
    ☝️😉

    • 21.11.2018, 17:21

    @krofisch: Dein missionarischer Eifer hat schon einen gewissen Unterhaltungswert. Kennst du Palmström? Der hatte eine bestimmte Krankheit, das „nicht sein kann, was nicht sein darf“-Syndrom.

    Ich hole mir jetzt was zu knabbern. 😂

  • @Guest: soweit hab ich das wenigstens sicher verstanden 😉 trotzdem erhalten doch die Krankenkassen ihre Rezeptgebühr richtig?

    • 21.11.2018, 17:27

    @krofisch: Zuzahlung quasi halbieren ist Beschiss! Lass dich nicht von deiner Krankenkasse erwischen!

  • Um es abzukürzen. Ich Ruf morgen meine Versicherung an und frag nach. Mich betrifft es eh nicht. Finde es aber interessant.

    • 21.11.2018, 17:31

    Gibt es noch irgendwelche Deals wo der Dealersteller so auf Einwände der Community reagiert? Ist ja voll der Donald hier…

    • 21.11.2018, 17:33

    @krofisch: Nee! DU reitest ein totes Pferd! Kindergarten!

    • 21.11.2018, 17:34

    Also erst einmal hast du nahezu alles von der Seite kopiert und kaum selber etwas verfasst. Dann hast du auch noch die Passagen des Kleingrdruckten kopiert, die sich auf die (Apothekenabgabe-)Preise beziehen, aber nichts mit dem Bonus zu tun haben. Von daher schon einmal ein Minus für reines Copy&Paste.

    Dann weiter zum Thema: Der Bonus ist rechtens, wird auch ganz normal mit der Krankenkasse abgerechnet (ich kann z.B. bei meiner KK alle Abrechnungen online einsehen). Was man allerdings nicht darf, ist hier den Bonus mitnehmen und dann zusätzlich bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wer 10 € Bonus bekommt und damit keine Zuzahlung mehr leistet, hat ja schließlich auch keine Belastung mehr.

    • @TheKlappstuhl:
      Dann zeig mir mal, wo ich dieses kopiert haben soll:

      „Wer hat sich nicht schon immer über die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten geärgert?

      Und damit ist jetzt Schluß durch eine sofortige Gutschrift bei Bestellungen über einige Online-Apotheken.

      Bei einigen Online-Apotheken (z. B. Europa Apotheek) bekommt man je rezeptpflichtiges Medikament einen Sofort-Bonus.

      Dabei kann man je Rezept bis zu 30€ sparen.

      Das lohnt sich besonders für chronisch Kranke, die das Medikament nicht sofort benötigen und 1-3 Tage warten können.

      Für das erste Rezept gibt es zusätzlich noch 10€ bis 31.03.2019.“

      Dafür hast du damit Recht „Der Bonus ist rechtens, wird auch ganz normal mit der Krankenkasse abgerechnet (ich kann z.B. bei meiner KK alle Abrechnungen online einsehen).“

        • 21.11.2018, 17:46

        @krofisch:
        Wenig „nicht-copy-paste“ macht aus einem viel copy-paste mit viel unnötig und nicht dazugehörendem Inhalt keinen guten Text. Dazu ist die Überschrift deines Deals auch noch falsch, denn du bekommst nicht in allen Versandapotheken den Rezeptbonus.
        Und jetzt kommt mal die Wissensfrage für dich, ob du das Urteil auch richtig verstanden hast: Wieso gibt es den Bonus bei doc morris und der Europa-Apotheek und nicht bei den ganzen anderen Versandapotheken?

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