[Update] Amazon Prime Video – 220.000 Kunden vor Gericht: Start der Sammelklage wegen Werbe-Zwang! Gibt es nun Geld zurück?
UPDATE (Mai 2026): Amazon vor Gericht – Gibt es bald Geld zurück?
Der aktuelle Stand (19. Mai 2026): Heute wird es ernst für den Versandriesen: Amazon steht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Knapp 220.000 Kunden haben sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen. Das Wichtigste in Kürze:
- Worum geht’s genau?
Es geht um die 2,99€ Zusatzgebühr für Werbefreiheit, die Anfang 2024 eingeführt wurde. - Das Ziel:
Im Gegensatz zum ersten Prozess (Landgericht München I) geht es hier nicht nur um ein Verbot, sondern um echte Entschädigungen. Gewinnen die Verbraucherschützer, könntet ihr eure gezahlten Beiträge zurückfordern. - Wie geht es weiter?
Heute startet die mündliche Verhandlung. Ein sofortiges Urteil ist unwahrscheinlich, aber die Richtung wird sich heute zeigen.
Wir halten euch hier im Artikel über die Ergebnisse der Verhandlung auf dem Laufenden!
UPDATE (April 2026): Jetzt wird es ernst – Frist für Sammelklage läuft ab!
Das Thema „Werbe-Zwang bei Prime“ erreicht seinen Höhepunkt. Wenn ihr euch gegen die monatlichen Zusatzkosten wehren und euer Geld zurückhaben wollt, müsst ihr jetzt handeln.
Das ist der aktuelle Stand:
- Gericht gibt Verbrauchern recht: Das Landgericht München I hat bereits erstinstanzlich geurteilt, dass Amazon die Werbung nicht einfach ohne Zustimmung einführen durfte. Das ist ein riesiger Rückenwind für alle Prime-Mitglieder!
- Der wichtigste Termin: Am 19. Mai 2026 findet die erste mündliche Verhandlung zur Sammelklage statt. Dieser Tag ist entscheidend für den weiteren Zeitplan.
- Eure Chance auf Rückerstattung: Ihr könnt euch die 2,99 € pro Monat zurückholen, die Amazon seit Februar 2024 für die Werbefreiheit verlangt (oder die ihr „erlitten“ habt, indem ihr Werbung schauen musstet).
Was ihr jetzt tun müsst: Damit ihr euer Geld zurückbekommt, müsst ihr euch in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eintragen. Die Teilnahme ist für euch komplett kostenlos und ohne Risiko.
Achtung Zeitdruck: Das Register schließt spätestens drei Wochen nach dem Termin am 19. Mai. Wer von euch sich bis dahin nicht eingetragen hat, geht leer aus – selbst wenn Amazon am Ende verliert.
👉 So macht ihr mit: Besucht die Seite der Verbraucherzentrale Sachsen – dort findet ihr einen „Klage-Check“ und eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz.
Viele von euch nutzen Amazon Prime nicht nur für den schnellen Versand, sondern vor allem für Filme und Serien bei Prime Video.
Doch Anfang 2024 gab es einen Aufschrei: Amazon führte plötzlich Werbung im laufenden Programm ein, es sei denn, man zahlte monatlich 2,99€ extra.
Das Landgericht München I hat nun ein Machtwort gesprochen und entschieden: Das war so nicht zulässig! Wir erklären euch, was das Urteil bedeutet und ob ihr jetzt Geld zurückbekommt.
Das Urteil: Amazon darf Werbung nicht einfach „aufzwingen“
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen die Amazon Digital Germany GmbH geklagt und nun Recht bekommen (Az. 33 O 3266/24). Das Gericht stellte klar, dass die Einführung von Werbung eine wesentliche Vertragsänderung darstellt. Da die Kunden ursprünglich für ein werbefreies Streaming-Angebot bezahlt haben, darf Amazon dieses Versprechen nicht einseitig brechen.
Besonders kritisch sahen die Richter die Informations-E-Mail von Amazon vom Januar 2024. Darin hieß es, für die Kunden bestehe „kein Handlungsbedarf“. Das Gericht wertete dies als Irreführung, da Amazon suggerierte, zur einseitigen Änderung berechtigt zu sein. Tatsächlich hätten die Nutzer explizit zustimmen müssen.

Was bedeutet das für eure Kosten?
Wer seit der Umstellung die Zusatzgebühr von 2,99€ pro Monat bezahlt hat, um weiterhin werbefrei zu streamen, darf hoffen. Da die einseitige Änderung laut Urteil unzulässig war, könnten diese Beträge ohne rechtliche Grundlage eingezogen worden sein. Das Urteil verpflichtet Amazon zudem dazu, betroffene Kunden per E-Mail darüber zu informieren, dass eine solche Änderung nur mit Zustimmung wirksam ist.
Wichtig zu wissen: Das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2025 ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, eine Anfechtung der Entscheidung zu prüfen. Es könnte also noch in die nächste Instanz gehen.
Auswirkungen auf Netflix, Disney+ und Co.
Die Entscheidung aus München könnte Signalwirkung für die gesamte Streaming-Branche haben.
Viele Anbieter experimentieren derzeit mit werbebasierten Tarifen oder Preiserhöhungen. Das Urteil stellt klar:
- Vertragstreue zählt: Was als „werbefrei“ verkauft wurde, muss auch werbefrei bleiben, solange der Vertrag läuft.
- Keine einseitigen Verschlechterungen: Plattformen können nicht einfach den Leistungsumfang kürzen und für den alten Standard Zusatzgebühren verlangen.
- Zustimmungspflicht: Bei gravierenden Änderungen müssen Anbieter die aktive Zustimmung ihrer Nutzer einholen, ein einfaches „Wir machen das jetzt so“ reicht nicht aus.
Fazit: Ein Sieg für den Verbraucherschutz
Für euch als Nutzer ist dieses Urteil ein wichtiges Signal. Es schiebt der Praxis, bestehende Verträge schleichend zu verschlechtern, einen Riegel vor.
Wir empfehlen euch, eure Abrechnungen im Auge zu behalten und die weitere Rechtsentwicklung abzuwarten.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, könnten Rückforderungen der Zusatzgebühren ein großes Thema werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
- 📌 Muss ich jetzt sofort handeln?
- Aktuell besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bewahrt aber eure Rechnungen über die 2,99€ Zusatzgebühr gut auf.
- 📺 Gilt das Urteil auch für Live-Sport oder Freevee?
- Nein. Live-Inhalte wie die Champions League oder der kostenlose Dienst Amazon Freevee waren schon immer werbebasiert und sind von diesem Urteil nicht betroffen.
- 📧 Wann bekomme ich die Info-Mail von Amazon?
- Das Gericht hat Amazon verurteilt, diese Mail innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Urteils zu versenden. Da Amazon wahrscheinlich in Berufung geht, kann dies noch dauern.
- 🤔 Darf Amazon die Preise für Prime trotzdem erhöhen?
- Preisanpassungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, aber auch hier gelten strenge Regeln und meistens ein Sonderkündigungsrecht für euch.
Quellenverzeichnis
- Landgericht München I: Endurteil vom 16.12.2025 (Az. 33 O 3266/24)
- vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband): Anlage zur Klageschrift gegen Amazon
- Verbraucherzentrale: Details zur Verbandsklage gegen Amazon
- vzbv Pressemitteilung: Urteil gegen Amazon: Werbung bei Prime Video war unzulässig
- Deutschlandfunk: Amazon darf Prime-Kunden keine Werbung aufzwängen
- Cashys Blog: Amazon Prime Video Sammelklage: Verhandlung startet heute
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sorry wer kauft das schon , bei 500Sat Programmen
Naja ich hab Prime wegen Paketen. Das Video war auch mit dabei. Außerdem habe ich dadurch auf Twitch auch noch jeden Monat ein Prime Sub, womit ich Streamer unterstützen kann
Die Revision bleibt erstmal abzuwarten.
Auch wenn Amazon voraussichtlich außer einer Verzögerung nichts erreichen dürfte, wird eine Rückzahlung kein Selbstläufer werden.
Man wird sich dann wieder einer Sammelklage anschließen müssen.
Und Amazon kann dann ja auch den Vertrag kündigen.
@Traumlos: Das denke ich auch
@Traumlos:
Das ist sicher das Einfachste.
Letzteres wird sicher nicht passieren. Primer sind die besten Kunden.
@Traumlos: das wäre nicht schlimm
Bis Trump eingreift und mit Zöllen droht…
Mit Hinweis auf die aktuellen Urteile und dem Vordruck der Stiftung Warentest habe ich amazon um Rückerstattung gebeten. Wurde erstmal abgelehnt, also so einfach scheint es dann nicht zu sein…
Naja ich finde die Werbung okay, müssen ja auch weiter verdienen damit sich der Service lohnt.
Wenn ich das vergleiche mit den GEZ-Verbrechern denen ich Zwangsgebühr zahlen muss und dann noch Werbung eingeblendet bekomme.
@C3lv1c3: Da würde es eine Menge anderer Möglichkeiten geben, wie sie viiiiel mehr verdienen würden, ohne dass es den Nutzer nerven würde. Angenommen, sie würden den Jahrespreis um wenige Euro erhöhen. Oder den Werbefreipreis senken.. Würde der zB. bei einem Euro liegen, würde ich das bezahlen – und viele andere auch. Aber 2,99 pro Monat finde ich auch zu krass.
sollte man mitmachen
Nun, man entscheidet aber im Grunde ja selbst, ob man die 2,99 € zahlen will oder nicht. Sich da einer Klage anzuschliessen, wo man eventuell 6 Monate gezahlt hat, also es sich um ca. 18€ handelt, finde ich dann zuviel des guten, zumal der Aufwand höher als der Nutzen ist. Soll man lieber ne Klage gegen die Gebühreneinzugszentrale begonnen werden 😉 bei positivem Ausgang müssten die dann 20 Jahre die GEZ / Gebühren zurückzahlen ….. ach wäre das ein Traum 😉
@Ron77: Richtig, GEZ (Staatsfunk nicht bezahlen) wäre interessanter. Und ich denke, wenn Prime Video-Zwangswerbung nicht rechtens ist, wird diese abgeschaltet oder es gibt Prime Video nur noch gegen Bezahlung (wahrscheinlich 2,99€ im Monat)…
Hm kurze Frage….“Prime Video nur noch gegen Bezahlung“ … es gibt doch kein Gratis-Prime-Video…..das ist ja im Primepaket von Amazon drin und das musste doch eh bezahlen oder lenkt mich mein Gedanke gerade woanders hin?
@Ron77: Richtig, ich denke, die werden das aus dem Prime-Paket dann heraus nehmen…
Es geht hier ja nur um die, welche mit ihrer Zahlung der Vertragsänderung zugestimmt haben. Mein Vorschlag allgemein wäre, dass jeder am Tag nur einmal die gleiche Werbung sehen darf. Zumindest im Internet oder TV. Das würde der Steuervernichtung „Werbung“ einen Riegel vorschieben und endlich mal qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche Werbung bieten. Natürlich nur realistische Werbung. Und Werbung schauen sollte man als Haushaltsnahe Dienstleistung absetzen können. Schließlich bekommen wir laut deren Vertrag eine Leistung und wir müssen Zeit, Geld und Augen und den Verstand einsetzen um die Leistung zu nutzen. Vielleicht ergibt sich rechtlich ja schon ein Arbeitsverhältnis. so blöd kann man garnicht denken, aber wer weiß.
Moin,
ich hätte mich gerne mal einer Klage gegen Amazon angeschlossen, bei der es darum geht, dass die Musik-Hörfunktion der Alexa-Geräte so stark beschränkt wurde. Man darf seit einigen Jahren nur noch 6 x pro Stunde „weiter“ sagen und viele Titel sind nur noch gegen zusätzliche Extra-Gebühr hörbar. Gewünschte Musik-Titel werden auch oft nicht direkt abgespielt, sondern nur der „Wunschtitel und ähnliche Songs“…
Das alles ist doch auch eine massive Verschlechterung der ursprünglichen Nutzungsbedingungen. Gefühlt wird die Nutzbarkeit eines Alexa-Gerätes auch immer mehr runtergeschraubt. Ich habe das Gefühl, als ob die Alexa-Antworten auf Fragen immer „dümmer“ und „schlechter“ (darauf habe ich keine Antwort) werden und das zu Zeiten in denen die KI boomt… 😔
selbst dran schuld wenn man den Alexa Schrott kauft, wirklich. Kauf dir ein Apple HomePod und es funktioniert auch. Fire Phone und Pad und wie der ganze Schrott heißt. es hat schon einen Grund warum das alles wieder in der Versenkung verschwindet. Lerne aus der Sache was!
Pakete bekommen ja, wer oft bestellt und so, aber wegen dem Prime Video… das kann man doch zum größten Teil vergessen.
Erste Infos zum Prozess:
https://www.deutschlandfunk.de/sammelklage-gegen-amazon-klaeger-gehen-von-scheitern-aus-100.html
Ich habe Prime am anfang ohne Werbung gehabt.
Nun muss ich seit Umstellung Werbung ansehen ich habe mein Vertrag nicht umgebracht also 2,99€ mehr bezahlt.
steht mir auch eine entschädigung zu
Ich bin ja zur Werbung gezwungen worden obwohl mein Vertragsabschluss ohne Werbung war.