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📺 Das passiert, wenn ihr die GEZ-Gebühren nicht zahlt

 

Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühren – sie nerven. Vor allem, wenn man das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen gar nicht nutzt. Denn zahlen muss man, bis auf wenige Ausnahmen, auf jeden Fall; andernfalls drohen Konsequenzen. 

Urheber: Fotografie Schepp – Die Profifotografen

Finanztip hat kürzlich mal analysiert, was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag (der aktuell bei schmalen 18,36€ pro Monat liegt) einfach nicht zahlt. Wir finden das Thema spannend und haben es mal für euch aufgegriffen:

Was GEZ-Gegner erwartet

1. 8€ Lehrgeld

Sobald die Zahlung ausbliebt, geht der Beitragsservice einfach davon aus, dass sie vergessen wurde. Mit der Post bekommt ihr dann einen Festsetzungsbescheid inkl. Säumniszuschlag von mindestens 8€. Jetzt habt ihr vier Wochen Zeit, um entweder zu zahlen oder aber Widerspruch einzulegen. 

2. Behörden greifen ein

Wenn ihr trotzdem nicht zahlt, wird euer Fall an die Vollstreckungsbehörde eurer Stadt weitergeleitet. Ihr bekommt einen Vollstreckungsbescheid per Post, in dem die weiteren Konsequenzen erläutert werden, wenn ihr nach wie vor nicht zahlt. Ihr habt jetzt die Chance, euch zu melden und um eine Stundung (Aufscheibung) der Schulden zu bitten. 

3. Der Gerichtsvollzieher droht

Ihr seid immer noch nicht zum Zahlen bereit? Dann könntet ihr nun Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen – für den Besuch dürft ihr selber zahlen. Ihr müsst eine Vermögensauskunft machen auf Grund dessen entschieden wird, ob die Schulden durch Pfändung (z.B. euer Lohn, das Auto, etc.) eingeholt werden. Auch Sozialversicherungsbeiträge können gepfändet werden. 

4. Ab in den Knast

Ihr könnt die Vermögensauskunft verweigern. Das wird allerdings möglicherweise einen Haftbefehl nach sich ziehen, in diesem Fall handelt es sich um die sogenannte Erzwingungshaft bzw. Beugehaft. Bis zu sechs Monate werden hier angesetzt, es sei denn dir Schulden werden vorher beglichen oder die Vermögensauskunft herausgegeben. Ihr könnt die sechs Monate aber auch absitzen, kommt dann wieder frei könnt zwei Jahre später wieder inhaftiert werden.  

Erzwingungs- bzw. Beugehaft

In diesem Fall werdet ihr nicht für die Ordnungswidrigkeit bestraft. Die Haft ist eher ein Beugemittel. Im Wikipedia-Artikel dazu heißt es: „Die Erzwingungshaft ist ein Zwangsmittel, das dazu dienen soll, den Willen des betroffenen Menschen zu brechen.“ Nur wenn ihr selber einwilligt kommt ihr zusammen mit „kriminellen“ Gefangenen unter. Ihr müsst keine Anstaltskleidung tragen, könnt eure eigene  Bettwäsche nutzen und seid nicht zur Arbeit verpflichtet.

Alle Haftstrafen werden in eurem Führungszeugnis aufgeführt. 

Und sonst noch?

Ihr hattet nun wirklich genug Zeit, den Beitrag zu zahlen. Wenn ihr also all das obige über euch ergehen lasst, kommt nun noch Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000€ auf euch zu, da ihr mit der Zahlung sechs Monate hinterher seid. 

Und da ihr euch geweigert habt, eine Vermögensauskunft zu geben, bekommt ihr einen negativen Schufa-Eintrag und landet im Schuldnerverzeichnis. Es wird somit für euch nicht leichter, eine Wohnung zu finden oder eine Bank. 

Auch wenn der Beitragsservice in Zukunft statt der Beugehaft eher auf Inkassounternehmen setzen will, bleibt die Frage, ob es all das wert ist. Ihr spart nämlich auf keinen Fall, wenn ihr die 18,36€ im Monat verweigert, sondern zahlt am Ende nur noch drauf. 

Eure Heike vom DealDoktor-Team

FAQ

Was ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice?

Der Beitragsservice ist für den Einzug der Rundfunkbeiträge zuständig. Es handelt sich um eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), dem Deutschlandradio und den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz in Köln. 

Warum muss man den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ-Gebühren, ist zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, also ARD, ZDF und Deutschlandradio gedacht.

Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?

Für jede Wohnung muss ein Rund­funk­beitrag von 18,36€ im Monat gezahlt werden. Dabei ist es egal, wie viele Personen in der Wohnung leben.

Wer nicht zahlt, dem drohen Strafen – von Geldstrafen bis hin zu einem halben Jahr Beugehaft. 

Wie kommt man aus der GEZ raus?

Wer Sozialleistungen bezieht, wird von der GEZ befreit. Darunter fallen Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.B. Blinde und Gehörlose) oder Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen sind von der Zahlung befreit.

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