Schon heute dürfen kein Plastikgeschirr, -besteck und und keine Plastikstrohhalme mehr verkauft werden. Doch wusstet ihr auch, dass durch das neue Gesetz Restaurants, Cafés und Bistros ab 2023 verpflichtet sind, Coffee-to-go und Take-away im Mehrwegbehältnis anzubieten? Hier gibt es natürlich wieder eine Ausnahme, welche für kleine Betriebe gelten soll – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Hoffen wir, dass das nicht wild ausgenutzt wird…