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Ab 20. März: Netflix & Co. im Ausland wie zu Hause nutzen

Vor dem Urlaubsantritt noch schnell ganz viele Folgen der Lieblingsserie, Filme und Musik herunterladen, weil man sie in Spanien sonst nicht gucken kann. Nutzt man einen der vielen beliebten Streaming-Dienste wie Netflix, Spotify und Co., dürfte einem diese Situation sehr bekannt vorkommen. Ab dem 20. März soll dies zumindest EU-weit ein Ende haben. Denn dann tritt die neue Portabilitätsverordnung (PDF) in Kraft und erlaubt das temporäre grenzübergreifende Streaming.

EU-Flagge

Was kann ich bald im Ausland streamen?

Generell kann man sagen, dass alle kostenpflichtigen Streaming-Dienste für Serien, Filme, Sport, Musik, eBooks, Hörbücher und Videospiele betroffen sind. Diese müssen ab dem 20. März ihren Kunden das Nutzen der Dienste auch im EU-Ausland ermöglichen. Allerdings nur bei „vorübergehenden Aufenthalten“ in einem EU-Mitgliedsstaat. Eine genaue Definition von „vorübergehend“ wird nicht gegeben, die Verbraucherzentrale spricht allerdings von einem „mehrwöchigen Urlaub“ oder sogar „einigen Studien-Semestern“ im Ausland.

Spotify Streaming

Kostenfreie Dienste wie z.B. die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender, sind von der neuen Verordnung nur indirekt betroffen. So sind sie nicht dazu verpflichtet, ihre Dienste vorübergehend auch in Mitgliedstaaten anzubieten, können sich aber dafür entscheiden. In diesem Fall müssen sie aber, genauso wie die kostenpflichtigen Dienste, den Wohnsitz des Abonnenten/Nutzers feststellen. Zur Überprüfung  stehen elf verschiedene Mittel zur Verfügung, von denen ein Anbieter maximal zwei nutzen darf. Anschrift, Konto-/Kartennummer oder auch die IP-Adresse sind zählen zu den Überprüfungsmitteln.

Sparmöglichkeiten über ausländische Dienste?

Leider könnt ihr in Zukunft nicht einfach zur Konkurrenz ins Ausland wechseln, um z.B. Fußball günstiger zu gucken. Zum einen wird wie gesagt euer Wohnsitz überprüft und zum anderen ist da auch noch die zeitliche Begrenzung. Denn ob hier wirklich mehrere Auslandssemester (also über ein Jahr) als vorübergehender Aufenthalt durchgeht, muss sich noch zeigen. In diesem Punkt ist die Verordnung leider sehr unspezifisch.

Tablet Streamen

Aber selbst ohne die Möglichkeit einen ausländischen Dienst zu nutzen, bringt die Portabilitäts-Verordnung eine deutliche Verbesserung mit sich. Nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren und der Vereinfachung des EU-weiten Shoppings ist dies ein weiterer guter Schritt für uns Verbraucher. Preisaufschläge dürfen für den Service im Ausland zum Glück auch nicht erhoben werden.

Was haltet ihr von der neuen Verordnung? Was werdet ihr als Erstes im Urlaub streamen?

Kommentare (12)
    • 27.02.2018, 12:34

    Wenn ich im Urlaub bin gucke ich ganz sicher kein Netflix

  • @bd10327: Nicht nur im Urlaub, generell im Ausland. Manche Menschen überschreiten Grenzen, ohne am Strand liegen zu wollen oder zu können oder in den Bergen rumzukraxeln zu dürfen.

    • 27.02.2018, 12:45

    Was ist mit SKY GO?

    • 27.02.2018, 14:11

    Ich nutze Netflix in Deutschland und in Spanien.
    In Spanien habe ich dann die spanische Auswahl und in Deutschland die deutsche.

    Besagt dieser Artikel jetzt, dass ich bald nurnoch die deutsche Auswahl habe?
    Wäre schade, weil in Spanien gucke ich halt die spanischen Sachen (auf Spanisch).

    Bisher waren da keine zusätzlichen Kosten verlangt worden.

    • @d3rchris123:
      Das ist eine Frage, die man leider erst beantworten kann wenn es dann soweit ist. So gesehen, hält sich Netflix ja jetzt schon an die Verordnung. Im Artikel 3 Absatz 1 steht aber folgendes:
      Der Anbieter eines Online-Inhaltedienstes, der gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt wird, ermöglicht es einem Abonnenten, der sich vorübergehend in einem Mitgliedstaat aufhält, in derselben Form wie in seinem Wohnsitzmitgliedstaat auf den Online-Inhaltedienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, indem unter anderem der Zugriff auf dieselben Inhalte, für dieselben Arten und dieselbe Zahl von Geräten, für dieselbe Zahl von Nutzern und mit demselben Funktionsumfang gewährt wird.

      Das „auf dieselben Inhalte“ könnte aber genau das bedeuten, was du befürchtest.

      • 31.03.2018, 10:58

      @d3rchris123:
      Geht mit genauso. Ich studiere in Belgien und konnte mir da immer das belgische Angebot angucken. Jetzt plötzlich hab ich nur noch das Deutsche. Echt schade, weil ich gerade in der Mitte von ein paar Serien war

    • 27.02.2018, 14:12

    Netflix ging ja bisher auch ohne Probleme im Ausland, halt mit anderem Angebot und anderen Tonspuren.
    Ideal also um die dort übliche Amtssprache zu üben 🙂

    • 27.02.2018, 14:29

    @flappelino Es geht bisher bei allen Streaming Anbietern nicht. Das ist ein Problem der Rechtslage. Die deutschen Ausstrahl Lizenzen gelten nur in Deutschland. Dieser Artikel handelt davon das das rechtliche Hindernis beseitigt wird. Damit ist es den Streaming Anbietern freigestellt ihren Kunden auch im EU Ausland das heimische Angebot zu bieten.
    @d3rchris123 Man kann sich einen Nachteil auch schön reden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird es möglich sein in Spanien das spanische und das deutsche Angebot zu nutzen… Und das auch noch in beiden Sprachen.

    Ich fand es bisher richtig blöd. Habe im Ausland immer interessante Sachen entdeckt die zu Hause nicht mehr verfügbar waren.

  • Find ich gut die Entwicklung. Bisher habe ich da wirklich immer Songs offline gemacht und Videos heruntergeladen. Wobei ich es wahrscheinlich weiterhin machen muss, weil die WLAN-Verbindung/-Geschwindigkeit manchmal zu wünschen übrig lässt.
    Über die genaue Ausgestaltung insbesondere bei Netflix bin ich gespannt.

  • Das ist mal toll, hatte neulich erst das Problem im Ausland das nichts ging, schön das es sich bald ändern wird!

    • 04.06.2018, 10:00

    Meine Erfahrung in Norwegen zeigt, dass die Umsetzung wohl nicht so ganz geklappt hat. Im mobilen Netz klappte es aber im WLAN war die deutsche Mediathek war zwar zugänglich, aber nur auf Englisch oder norwegisch. Absoluter Reinfall. Hat irgendjemand Tipps oder Erfahrungen in dieser Richtung?

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