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TOP 💸 Das ändert sich 2024! Teil 3: Verbraucherrecht

Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich ändert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. Tatsächlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von Beiträgen präsentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natürlich, dass für euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsächlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 3: Verbraucherrecht. Hier geht’s zu Teil 1 (Finanzen und Versicherungen) und Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern).

Während in den ersten beiden Teilen primär Bezug auf euer Netto-Gehalt und finanzielle Mehrbelastungen bzw. Förderungen genommen wurde, dreht sich im dritten Teil alles um eure Rechte. Wir zeigen euch hier einmal auf, welche Möglichkeiten ihr zukünftig habt um eure Verbraucherrechte geltend zu machen. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂

Starkes Mittel für mehr Verbraucherschutz – Sammelklage

Fast unbemerkt ist bereits am 13.10.23 ein Gesetz in Kraft getreten, welches eure Rechte als Verbraucher massiv steigert. Hintergrund ist, dass durch das sogenannte Verbraucherdurchsetzungsgesetz (VDuG) die sogenannte Abhilfeklage als neue Form der Sammelklage eingeführt wurde. Ab 2024 ist es demnach möglich, diese neue Klageart auch zu nutzen und ermöglicht somit Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen für euch vor Gericht zu erstreiten. Wenn hier über beispielsweise Entschädigungen wegen Flugausfällen oder Rückzahlungen wegen Preiserhöhungen aufgrund unwirksamer Klauseln gestritten wird, erhaltet ihr eine Teilzahlung ohne selbst einen Anwalt einschalten zu müssen. Übrigens: Bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlungen könnt ihr euch im Klageregister auch nachträglich noch eintragen lassen.

Eine Voraussetzung ist hier, dass sich mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher anschließen bzw. betroffen sind.

„Digital Services Act“ (DSA)

Noch ein paar Wochen hin, dennoch passt es gut zu diesem Themengebiet: Ab dem 17. Februar gilt in der EU der sogenannte „Digital Services Act“ (DSA). Hintergrund und Ziel des DSA ist dabei, dass Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienste­anbietern geschaffen werden und Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Beschwerdemöglichkeiten erhalten. Es soll entsprechend noch leichter werden illegale Inhalte zu melden. Außerdem soll es bei fälschlicherweise erfolgten Löschungen oder Sperrung von Accounts stets eine Begründung erfolgen. 

Kommen wir zur Werbung, denn auch hier ändert sich einiges. Zukünftig darf diese nämlich nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Eure politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit darf demnach keinen Einfluss auf die angezeigte Werbung mehr haben. Zudem muss jegliche Werbung auf Online-Plattformen als solche gekennzeichnet werden und es muss ersichtlich sein, wer für diese bezahlt hat.

Zum Schutz von Minderjährigen müssen die Plattformen zukünftig besondere Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch ein vollumfängliches Verbot von zielgerichteter Werbung. Die Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben des DSA übernimmt dabei die EU-Kommission. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur als zentrale Beschwerdestelle fungieren.

Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Wir bleiben digital und ordnen das Marktgeschehen für mehr Fairness neu. Ziel des Gesetztes über digitale Märkte (DMA) soll nach den Willen der EU sein, dass die Marktmacht von wichtigen großen Unternehmen eingedämmt und zugunsten von mehr Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer verbessert wird. Es soll dabei erfasst werden, welche Dienste der großen Unternehmen von den neuen Pflichten erfasst sind – dies legt die EU-Kommission fest. 

Große und mächtige Firmen werden hierbei als sogenannte „Gatekeeper“ oder zu deutsch Torwächter bestimmt. Aktuell zählen darunter die Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, der TikTok-Konzern ByteDance, Meta (Facebook und Instagram) und Microsoft. Bis spätestens März 2024 müssen diese ihren neuen Pflichten nachkommen – als Beispiel zählt darunter unter anderem die Möglichkeit, vorinstallierte Apps auf dem Smartphone zu löschen und freie Software installieren zu können. Zudem soll die sogenannte Interoperabilität geschaffen werden – also die Öffnung gegenüber anderen Diensten. Beispielsweise muss WhatsApp von Meta dann mit anderen Messengerdiensten kommunizieren können, wenn diese Anbieter das wünschen.

Massenverfahren – Bündelung ähnlicher Klagen

Wenig überraschend sind die Gerichte durch zahlreiche Klagen aktuell maßlos überlastet. Zukünftig soll durch das sogenannte Leitentscheidungsverfahren dem Bundesgerichtshof (BHG) eine Möglichkeit gegeben werden, wo ähnlich gelagerte Rechtsfragen in einem sogenannten Massenverfahren zu klären sind. Kurz: Einzelklagen werden zu einem Massenverfahren gebündelt. Sollte in einer Entscheidung daraus eine Revision eingelegt werden, kann der BGH das Verfahren als Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Das BGH kann sich folglich, unabhängig von den weiteren Prozesshandlungen der Parteien, um die Rechtslage kümmern. 

Hintergrund ist – wer hätte es gedacht – dass sich häufig rechtliche Streitigkeiten in allen Verfahren gleichermaßen stellen. Als Beispiel gilt hier der VW-Dieselskandal. Durch das neue Verfahren könnte über Fragen höchstrichterlich entschieden werden und somit deutlich schneller Rechtssicherheit und -klarheit geschaffen werden. Bisher erfolgte in einer etwaigen Revision häufig eine außergerichtliche Einigung und diese wurde ohne Entscheidung zurückgenommen.

Fazit:

Gar nicht mal so wenig, was sich allein im Bereich des Verbraucherrechts im nächsten Jahr ändert, oder? Sicher kommt im Laufe des Jahres noch einiges dazu und auch die Umsetzung der Gesetze bleibt spannend. Welche Informationen waren für euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.

Euer Steven

Kommentare (10)
  • immer wieder was neues

    • 06.01.2024, 11:13

    ich finde so Rubriken was ändert sich im neuen Jahr wirklich gut selbst wenn es doppelt ist da dies bereits auf anderen Seiten steht . hier habe ich eine gute Zusammenfassung 😊

    • 06.01.2024, 11:27

    Vielen Dank für den Überblick. Man wird überall mit Informationen überhäuft, dann hat man bei Euch eine Quelle zum Nachlesen 😁

    • 06.01.2024, 11:37

    Ich sage gsnz artig DANKE. So einiges war mir nicht wirklich bekannt und deshalb haben wir ja den Doc😬😬

  • Vielen Dank auch von mir für die, mittlerweile drei, Übersichten 👍

    Ich hoffe, dass auch irgendwann noch eine Ausweispflicht für Domains und Emailkonten kommt

    • 07.01.2024, 07:35

    danke für den Überblick

    • 07.01.2024, 08:43

    vielen Dank

  • danke für die Zusammenfassung

    • 13.01.2024, 15:06

    Gerade im Bereich von Internetshops und Internetauftritten, hier bei Zustimmung, Auswahl und Ablehnung von Datenbestimmung, Marketing Cookies ect. ist m.M. noch einiges im Argen.
    Immer ist noch nicht einheitlich verbraucherfreundlich geregelt, welches die Grundeinstellung bei Akzeptanz ist. Es ist doch wirklich nicht schwer gesetzl. zu regeln, das alles abgelehnt wäre und man aktiv Weiterem zustimmen müßte !!
    Das würde ich wirklich Verbraucherschutz nennen !!
    So ist man auf jeder Site gezwungen sich immer und immer wieder damit auseinander zu setzen.
    Ein erster Schritt wäre ja schon mal eine verpflichtende Darstellung und komfortable Abhandlung der Zustimmung/Ablehnung. der Tools.

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