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TOP 💸 Das ändert sich 2024! Teil 4: Ernährung

Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich ändert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. Tatsächlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von Beiträgen präsentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natürlich, dass für euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsächlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 4: Ernährung. Hier geht’s zu Teil 1 (Finanzen und Versicherungen), Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern) und Teil 3 Verbraucherrecht. .

Während in den ersten beiden Teilen primär Bezug auf euer Netto-Gehalt und finanzielle Mehrbelastungen bzw. Förderungen genommen wurde, dreht sich im dritten Teil alles um eure Rechte. Im nun vierten Teil zeigen wir, was sich im neuen Jahr alles im Bereich der Ernährung für euch ändert. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂

Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch Februar

Ihr kennt es eigentlich vom Metzger und der Fleischtheke um die Ecke, doch wisst ihr eigentlich immer woher das Fleisch kommt? Bei unverarbeiteten verpackten Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit April 2015 das Aufzucht- und Schlachtland abgebildet sein. Grundlage hierfür ist übrigens das EU-Recht. Ab dem 1. Februar muss die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch in Deutschland gekennzeichnet werden. Dies erfolgt beispielsweise in Bedientheken oder bei Metzgereien.

Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild an der Ware, durch einen Aushang im Geschäft oder durch anderweitige schriftliche oder elektronische Informationsangebote gut sichtbar erfolgen. Achtet mal drauf, ob ihr dann bald diese Hinweise seht.

Die Tierhaltungskennzeichnung

Bereits seit dem 24. August 2023 ist das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Mitbekommen? Ich nicht! Das Gesetz sieht vor – Achtung jetzt wird es umfangreich, dass zunächst nur frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen die Tierhaltungsform gekennzeichnet werden muss.

Vorerst wird das staatliche Tierhaltungskennzeichnung allerdings kaum zu finden sein, denn es soll lange Übergangszeiten geben. Schweinemastbetriebe müssen sich erst bis zum 1. August 2024 bei der zuständigen Behörde melden und registrieren lassen. Außerdem darf noch bis Ende Juli 2025 das Schweinefleisch weiter ohne Tierhaltungskennzeichnung angeboten werden.

Insgesamt sind fünf Tierhaltungsformen vorgesehen:

  • Stall: Haltung gemäß der gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Stall+Platz: Etwas mehr Platz im Stall (+ 12,5 %), zusätzlich Raufutter und Strukturierung der Ställe
  • Frischluftstall: Noch mehr Platz im Stall (+ 45 %) und Außenklimakontakt
  • Auslauf/Weide: Noch mehr Platz im Stall (+ 100 %) und den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf im Freien zur Verfügung. Alternativ können die Tiere im dauerhaft im Freiland gehalten werden. Die Stufe „Auslauf/Weide“ berücksichtigt nur Fleisch aus konventioneller Schweinemast.
  • Bio: Die Schweinehaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das Platzangebot entspricht etwa der Stufe „Auslauf/Weide“, dazu kommt u.a. die Verpflichtung zur Fütterung mit Öko-Futter. Anders als in den vier anderen Stufen ist in der Stufe „Bio“ auch die Haltung der Ferkel gesondert geregelt (durch die Ökoverordnung). Produkte werden zusätzlich mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet.

Nichts geht ohne weitere Einschränkung, denn maßgeblich für die Angabe der Tierhaltungsform ist die sogenannte Mastphase der Schweine (ca. ab der 10. Lebenswoche bis zur Schlachtung).

Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastro

Euer Schnitzel wird wahrscheinlich teuer! 😮 Denn zum 1. Januar 2024 stieg die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte im September 2023 leider keine Mehrheit im Bundestag mehr erhalten. Hintergrund für die Steuersenkung in der Gastronomie war die Corona-Pandemie. Zum 1. Juli 2020 wurde die Reduzierung der Steuer daher befristet eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Neue Grenzwerte für Trinkwasser

Ich trinke seit Jahren nur noch Wasser aus der Leitung – doch das bessere ist bekanntlich des Guten Feind. Daher soll unser Trinkwasser noch sauberer werden, denn seit Juni 2023 gilt eine neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers. Einige Grenzwerte werden damit verschärft oder neu eingeführt. So gilt beispielsweise ab dem 12. Januar 2024 ein Grenzwert für Bisphenol A und es folgt noch ein neuer Grenzwert für Microcystin-LR (ab Januar 2026) und für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, hier mit stufenweiser Einführung ab Januar 2026 bzw. 2028). Ab 2028 sollen dann noch bereits bestehende Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom verschärft werden.

Bereits jetzt wird der angesetzte Grenzwert für Blei von maximal zehn Mikrogramm pro Liter (µg/L) von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel überschritten. Entsprechend müssen die noch wenigen verbliebenen Bleirohre bis spätestens zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden, da das Schwermetall auch in sehr niedrigen Mengen gesundheitsgefährdend ist.

„Es bleibt also dabei. Leitungswasser ist in Deutschland eines der am strengsten regulierten Lebensmittel und daher flächendeckend von exzellenter Qualität.“ , sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.

Pfandsammler wird es freuen und die Müllberge, die weiter reduziert werden, auch. Denn ab sofort wird die geltende Einwegpfandpflicht von beispielsweise Saft und Wasser nun auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das resultiert aus der jüngsten Novelle des Verpackungsgesetzes. Wie üblich gilt auch hier ein Pfand von mindestens 25 Cent.

Die Einwegpfandpflicht gilt bereits seit 2003 für viele Einwegverpackungen. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde der Anwendungsbereich mehrfach ausgeweitet. Seit 2022 sind beispielsweise bereits alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. All das trägt dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Fazit:

Krass oder? Um ehrlich zu sein hatte ich bisher nur die 19 Umsatzsteuer in der Gastronomie auf dem Schirm, doch final sind es doch noch ein paar weitere Änderungen. Welche Informationen waren für euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare. 

Euer Steven

Kommentare (4)
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