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Regelupdate: Was fortan nicht mehr als Deal erlaubt ist + Hinweis zu Sammel-Deals

Ihr Lieben,

wir haben nun über eine geraume Zeit die von der Community eingestellten Deals beobachtet und auch fleißig eure Rückmeldungen in deren Kommentaren und per PN an uns gelesen. Oftmals haben wir von euch gehört, dass ihr findet, dass diverse Angebote eigentlich gar keine Deals sind und darum nicht hierhergehören. Wir haben uns dazu im Team besprochen und gemerkt, dass sich das zum großen Teil auch mit unserer Meinung deckt. Deswegen sind wir zum Entschluss gekommen, dass es uns guttun wird, zukünftig auf folgende Deals zu verzichten.

Welche Deals sind fortan nicht mehr erlaubt?

  • 🔊 Einzelne Hörspiel-, Hörbuch- oder Podcastfolgen sowie auch zugehörige Reihen von unbekannten und für die Mehrheit nicht relevanten Serien   
    • ✅ Ausnahmen:
      • Kostenlose oder starke Deals von Blockbustern und guten, bekannten Titeln (z.B. Harry Potter, Herr der Ringe, Game of Thrones, beliebte Kinderformate usw.)
      • Tonie-Figuren, die käuflich zu erwerben sind
  • 📖 eBooks, ePubs und alle weiteren digitalen Formate von unbekannten und für die Mehrheit nicht relevanten Büchern / Serien
    • 👉 Beispiel: Absolute Nischen-Bücher mit wenigen oder schlechten Bewertungen
    • ✅ Ausnahmen: Kostenlose oder starke Deals von Blockbustern und guten, bekannten Titeln (z.B. Tribute von Panem-Reihe, Bücher von Ken Follett, Stephen King usw.)
  • 🎮 Unbekannte und für die Mehrheit nicht relevante Games für alle Plattformen
    • 👉 Beispiel: Absolute Nischen-Games mit wenigen oder schlechten Bewertungen, wie sie zuhauf auf itch.io zu finden sind
    • ✅ Ausnahmen: Kostenlose oder starke Deals von Blockbustern und guten, bekannten Titeln (z.B. FIFA-, Call of Duty- und GTA-Reihe usw.)
  • 💻 Unbekannte und für die Mehrheit nicht relevante Software für alle Plattformen
    • 👉 Beispiel: Systemoptimierungs- oder Backup-Tools, wie es sie von vielen Entwicklern zuhauf gibt 
    • ✅ Ausnahmen: Kostenlose oder starke Deals von bekannter Software (z.B. Microsoft Programme, Adobe Programme, Steuererklär-Software usw.)
  • 👚 Kostenlose Schnittmuster
  • 🎬 Mediathek- und Audiothekangebote, z.B. von ZDF, ARD usw.

Mittlerweile blickt man im Bereich „Gratisartikel & Kostenloses“ vor lauter Podcasts, kostenloser Games und eBooks kaum noch durch und richtig gute Gratis-Deals gehen schnell unter. Mit dem Regelupdate hoffen wir, dieses Problem zu lösen.

Außerdem noch ein paar Worte zu Sammel-Deals:

Wenn es einen Sammel-Deal gibt, egal ob von der Redaktion oder von der Community, besteht die Möglichkeit, daraus auch Einzel-Deals zu bringen, sofern diese auch eine Daseinsberichtigung haben und auch wirklich einen Mehrwert bieten.

👉 Beispiel: Es gibt einen Sammel-Deal zur MediaMarkt Mehrwertsteuer-Aktion, dann hat man natürlich auch die Möglichkeit dazu, Einzel-Deals aus der Aktion zu posten, solange auch der Preis stimmt und es sich um einen Deal handelt.

Generell gilt:

Die Entscheidung, was eine Ausnahme ist, behält sich immer das DealDoktor-Team vor. Bitte habt dafür Verständnis. Kommt aber gerne immer im Zweifel auf die Redaktion zu.

Abschließend:

Die neue Regelung trifft ab sofort ein und wird dementsprechend auch in die DealDoktor Community-Grundpfeiler übertragen. Wir haben die Entscheidung nach bestem Gewissen im Team getroffen und hoffen, dass sie unserem Miteinander in der Community zugutekommt. ABER: Wir brauchen auch euer Feedback! Wie steht ihr zu den neuen Regeln? Ist das für euch okay so? Fehlt euch noch etwas?

Wir werden nun natürlich beobachten, wie sich die neue Regelung auswirkt, auch über einen kürzeren Zeitraum. Wenn wir alle merken, das ist es noch nicht ganz, können wir natürlich immer noch was verändern. Aber wir hoffen, dass für uns alle DealDoktor dadurch noch besser wird :).

Also meldet euch fleißig und sagt uns, was ihr davon haltet und was ihr euch wünscht!

Euer DealDoktor-Team

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DealDoktor (Benji) DealDoktor (Benji)
Administrator
Kommentare (93)
    • 23.10.2022, 11:20

    Super Reglung. Danke für die Änderungen. So hat die App wieder einen Mehrwert für mich!

  • Die ersten drei neuen Punkte finde ich etwas Schade, da man dadurch in der Vergangenheit durchaus immer wieder mal auf tolle Neuigkeiten gekommen war 🙁

    • 24.10.2022, 22:20

    Bin gespannt, wie sich das Ganze hier bemerkbar macht. Erst dann weiß ich, ob es mir an etwas fehlt…

  • Gut. So hat man wenigstens einen besseren Überblick. Obwohl ich finde, dass all diese Deals von einer Person kommen und diese vielleicht in die Verantwortung gezogen werden sollte.

    • 28.10.2022, 05:48

    Na endlich, war längst überflüssig 👍🏼

    • 04.11.2022, 23:13

    Zu den neuen Regelupdates insbesondere den ersten drei Bullet Points meine Einschätzung:

    Ich bin damals auf Dealdoktor durch einen via Google aufgefundenen Deal von Paul, wo epubs kostenlos feilgeboten wurden, gestoßen. Insoweit könnte hier ein Nachteil zu erblicken sein, weil möglicherweise die Attrahierungsfähigkeit des Dealdoktors durch den Wegfall derartiger Deals infolge des neuen Regelwerks leidet. Will sagen, jeder Deal – auch ein Nischendeal – hat das Potential einen potentiellen Dealdoktornutzer via Googlesuche auf den Dealdoktor überhaupt erst aufmerksam zu machen. Insoweit gilt hier der Grundsatz: No free lunch, das heißt, die Änderung des Regelwerks ist mit Kosten für den Dealdoktor verbunden.

    Dem steht natürlich gegenüber, dass die Übersichtlichkeit möglicherweise teils enorm leidet, was für die Änderung des Regelwerks sprechen könnte.

    Dem Problem der mangelnden Übersichtlichkeit ist nach diesseitiger Auffassung indessen auch anderweitig und weniger einschneidend zu begegnen: Die Unterteilung der „Kostenlos“-Kategorie in „Kostenlos-Mainstream“ und „Kostenlos-Nischendeals“. Dicke Blockbuster, wie z.B. die EPIC Launcher Giveaways (wobei da teilweise auch echte Gurken dabei waren) könnten der „Kostenlos-Mainstream“-Kategorie zugeordnet werden, itch.io-Deals (teils sind da schon echte Perlen dabei) könnten der „Kostenlos-Nischendeals“-Kategorie zugewiesen werden. Die Dealdoktor App könnte zudem technisch so programmiert werden, dass z.B. ein Nutzer wie „etu4“, der aufgrund seiner Einlassung in den Kommentaren offenbar primär an Blockbuster-Deals interessiert ist, nur benachrichtigt wird, wenn etwas bei „Kostenlos-Mainstream“ eingestellt wird. Ein Nutzer wie ich oder „Danieljena“ könnte hingegen beide Kategorien „abonnieren“. Dadurch könnte sowohl die Übersichtlichkeit als auch eine Flut an Pushnachrichten durch – in den Augen mancher – inferiorer Deals Genüge getan werden, ohne dass hier eine mit Verlaub sehr restriktive Regeländerung bedürfte.

    Eine weitere, ggf. flankierende Lösung könnte z.B. darin bestehen, dass die Nutzer erst bei Kostenlos-Deals benachrichtigt werden, sofern eine ggf. vom Nutzer individuell einzustellende Zahl an Herzschlägen erreicht wird. So würde ein GTA Giveaway rasend schnell mehr als 500 Herzschläge erhalten, ein Nischendeal hingegen würde 500 Herzschläge erst gar nicht erreichen (und somit keine mutmaßlich ungewollten Pushnachrichten auslösen). Nischendeal-Befürworter wie ich würden die Schwelle für die Benachrichtigung entsprechend niedrig einstellen können.

    Was die Mediathekenhinweise angeht, vielleicht noch ein Hinweis: Teilweise werden in der ARD Mediathek z.B. auch ganze Filmserien gezeigt (z.B. gab es vor einigen Monaten alle James Bond Filme (bis auf Spectre und den aller neuesten Teil) als Stream oder z.B. die gesamte Tatort Schimanski Chronologie). Ich finde es megaschade, wenn Hinweise darauf – zumindest in Form eines Sammeldeals – nicht mehr möglich sind bzw. bestenfalls unter die „Ausnahmeregelung“, deren konkrete Reichweite sich mir auch nach mehrmaliger Rezeption des geänderten Regelwerks nicht gänzlich erschlossen hat, subsumierbar sein könnten.

      • 04.11.2022, 23:22

      Vielen Dank für deine hervorragend herausgearbeitete Zusammenfassung. Dem ist nichts mehr zuzufügen.👍

    • @WiderDieWillkür:
      Es gab mal die Kategorie „E-Books und Hörspiele“. Diese wurde, aus welchen Gründen auch, wieder abgeschafft. Der Filter für die entsprechende Anzeige wurde standardmäßig auf „nicht anzeigen“ gesetzt. Das zeigt die Einstellung des Docs zu E-Books.

      Deine Vorschläge wären ein guter Ansatz zur Problemlösung. Nur, wenn das eine schon nicht funktioniert hat. Wie sollen dann Deine Vorschläge umgesetzt werden ?

      Das Problem wird einfacher gelöst: Hausrecht. 😉🤣

        • 05.11.2022, 14:07

        @-Paul-:
        Ich denke nicht, dass zumindest hier in diesem Beitrag, in dem ausdrücklich und mittels Fettdruck nach den Rückmeldungen (neudeutsch Feedback) der Nutzer betreffend des geänderten Regelwerks gefragt wird, mit „Hausrecht“ argumentiert würde. Es geht in diesem Thread ja gerade darum, die eigenen, einseitig geänderten Regeln kritisch zu hinterfragen (und Indizien dafür, dass das nicht ernst gemeint ist, liegen mir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor). Der Verweis auf das Hausrecht wäre vielmehr gleichbedeutend mit dem Eingeständnis, dass man sich der Diskussion gerade nicht stellen will. In diesem Thread hier, ist davon aber nichts zu erkennen.

        Der Hinweis mit der Kategorie „E-Books und Hörspiele“ ist interessant. Das war mir neu. Die Erwägungsgründe, diese Kategorie abzuschaffen, interessieren mich auch. Vielleicht lässt sich ja nach dem Wochenende hier mal jemand, der Entscheidungsgewalt hatte, ein und sorgt für Erleuchtung. Wobei ich oben ja etwas Anderes vorschlage. Eine Aufteilung der Kostenlos-Kategorie in „Mainstream“ und „Nischenprodukte/Newbies“. Das sollte natürlich noch etwas konkretisiert werden; sollte aber machbar sein.

      • @WiderDieWillkür:
        Ich werde mich dazu nicht weiter äußern. Es sind nur meine Erfahrungen. E-Books mochten die Docs noch nie so richtig. Siehe Trustpilot.
        Und dass sie im Prinzip jetzt ganz ausgeschlossen werden, bestätigt es nur.
        Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

    • 05.11.2022, 01:49

    Ich würde gerne noch eine Ergänzung meines obenstehenden Kommentars tätigen.

    Die in Eurem neuen Regelwerk mehrfach verwendete Formulierung „unbekannte und für die Mehrheit nicht relevante [Deals]“ ist in mehrfacher Hinsicht problematisch.

    Erstens ist diese Formulierung total unbestimmt, weil man sie rein subjektiv auslegen muss, um sie überhaupt anwenden zu können. Ich bin mir sehr sicher, dass Ihr das auch wisst. Deshalb wird auch versucht, diese total unbestimmte Regelung jeweils zu konkretisieren, indem Ihr bei jedem Bullet Point eine Art Auslegungshilfe in Gestalt von „Beispielen“ und „Ausnahmen“ aufführt. Doch ist das letztlich nur eine Scheingenauigkeit. Klar, liest es sich gut, wenn da steht Blockbuster „Grand Theft Auto“, das wird jeder sofort mitgehen, der Ahnung hat. Aber wie ist es mit einem ursprünglich kleinen Indiespiel wie Banished oder Terraria oder Minecraft, die später zu Riesenhits wurden? Diese Spiele hätten bei dem neuen Regelwerk (zum Zeitpunkt des Releases bis sie zu Hits wurden) keine Chance gehabt. Diverse Spiele, die z.B. auf Itch.Io gestartet sind, werden jetzt auch auf Steam vertrieben (oft mit der Besonderheit, dass die Entwickler die Software auf itch.io verschenken (auch nach dem Steam Release) und es dem Nutzer überlassen, ob er sich noch zusätzlich kostenpflichtig die Steamversion kauft). Von den teils exzellenten Charitybundles auf itch.io (diese wären natürlich keine Items, die in der Kostenlos-Kategorie erschienen) ganz zu schweigen. Will sagen: Dieses mit dem Regelwerk einhergehende Framen von itch.io-Spielen als so eine Resterampe ist m.E. nicht in Ordnung.

    Zweitens ist das neue Regelwerk sogar noch unfair, weil es die gewählte Formulierung Promotionaktionen von kleinen, unbekannten und/oder neuen Herstellern/Autoren/Programmierern benachteiligt. Überspitzt formuliert, ein Spiel, das schon alle Welt kennt, wo sich der Publisher schon eine goldene Nase verdient hat und möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung innehat und das jetzt mal für 7 Tage verschenkt wird, um GTA Online nochmal für 12 Monate zu „pushen“, dessen Promoaktion darf nach den neuen Regeln als „Deal“ erscheinen (das ist auch völlig in Ordnung), das unbekannte Spiel aber nicht (obwohl der Entwickler jeden Klick bitter nötig hätte). Letzteres ist nicht in Ordnung, weil damit letztlich die Stellung der großen Publisher zementiert wird und für neue/kleine Promotions geradezu Markteintrittsbarrieren geschaffen werden. Da der Dealdoktor nach meinem Verständnis nicht das größte der dt. Dealportale ist, wundert mich dies schon etwas, denn von einem nicht marktbeherrschenden Dealportal hätte ich keine ausgeprägte Engherzigkeit für „die Kleinen“ und die „jungen Aufstrebenden“ erwartet, zu genau der es aber gerade kommt, wenn die Regeln so wie hier geändert werden.

    Zum Dritten kommt bei dem neuen Regelwerk und eingangs gewählter Formulierung noch ein weiterer Aspekt zum Tragen: Temporäre Free to Play Games, also solche Deals, die im Wesentlichen darin bestehen, dass der Nutzer für einen sehr kurzen Zeitraum (in der Regel ein Wochenende) ein bekanntes Spiel kostenlos testen kann, sind nach meinem Verständnis auch nach den neuen Regeln zulässig. Das unbekannte Indiegame auf itch.io, welches man sich dauerhaft kostenlos und DRM-frei sichern kann, wird hingegen von dem Regelwerk als Deal untersagt. Wenn man dann bedenkt, dass man oft bei den Free-To-Play oft mindestens einen Tag am Downloaden ist (die Spiele sind ja heutzutage oft 160 GB groß und nicht jeder hat FTTH), bleibt von der Free-To-Play Zeit zwei Tage übrig. Ob man dann wirklich noch sagen kann, dass dieser „Demozeitraum“ eines Blockbuster-Spiels für die Mehrheit interessanter ist als das dauerhaft verfügbare Indiespiel oder ein James Bond Film, der kostenlos als HD legal aus einer Mediathek gespeichert werden kann, darüber kann man m.E. zumindest geteilter Ansicht sein.

    Der letzte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist in den vielen positiven (hier: im Sinne von wertenden) Ausführungen zu sehen, die konkretisieren sollen, wann etwas „für die Mehrheit relevant ist“ (oder nicht). Mehrfach werden im neuen Regelwerk dazu Begriffe wie „gut und bekannt“ „starke Deals“, „beliebt“ und „wenige oder schlechte Bewertungen“ herangezogen. Allen gemein ist, dass diese Begriffe ihrerseits wiederum stark auslegungsbedürftig sind. Mit anderen Worten, um zu konkretisieren, wann der unbestimmte Rechtsbegriff „für die Mehrheit relevant“ erfüllt ist, wird sich einem wahren Schwall anderen, unbestimmten Rechtsbegriffen bedient. Im Ergebnis wird damit keine sichere Rechtsanwendung ermöglicht. Denkt man nun an die Extreme wie Harry Potter, GTA und Call of Duty ist das sicherlich kein Problem. Aber wie ist es bei anderen nicht so bekannten Spielen? Wann fängt bekannt an und wer legt es fest? Hier droht Willkür einzutreten und im Übrigen auch uneinheitliche Anwendung der Regelungen, sofern – was ich vermute – der Dealdoktor nicht nur einen Moderator hat und die z.B. unterschiedlich alt sind. So wurden z.B. auf Indie Gala Giveaways von uralten Larry Teilen verteilt – sind die noch bekannt? Mir als 1980iger Jahrgang mit Sicherheit, einem 2000er wird das Spiel hingegen vermutlich äußerst peripher tangieren. Besteht dann nicht das Risiko, dass ein alt gedienter Moderator sagt, „in Ordnung“ und ein junger Moderator sagt „Häh, wen interessiert so ein alter Schinken?“ Und was ist eine „schlechte“ Bewertung? 2,5 Sterne bei Amazon oder bereits 3,0 Sterne bei Amazon? Oder sollen wir auf Metacritic abstellen – also 40% oder 65 %? Und was heißt „wenige“ Bewertungen – 2 oder 5 Bewertungen oder 15, 20, 30? Und was passiert, wenn es bei einem neuen Produkt gar keine Bewertung gibt, weil z.B. für kurze Zeit nach Erscheinen kostenlos ist – verboten oder nicht oder muss der Dealersteller dann etwa eine Anfrage auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen? Gibt es Abmahnungen, wenn jemand einen Deal für ein kleines Spiel auf itch.io einstellt, das er als „gut und bekannt“ erachtet, der Moderator aber nicht? Meine Befürchtung ist, dass ihr Euch das so vorstellt, dass es den einzelnen Moderatoren „nach eigenem Ermessen“ jeweils überlassen bleiben soll, zu entscheiden, wann etwas „für die Mehrheit relevant“ ist (und somit der Deal bestehen bleiben darf oder gelöscht werden muss). Letztlich bleibt es total subjektiv und die mutmaßlich werden Moderatoren auch nicht immer konsistent entscheiden können. Hier können Menschen auch schnell ohne Not frustriert werden, zumal ich auch vermute, dass die Moderatoren schnell von Nachfragen der Dealersteller, warum ein Deal kein Deal sein soll, genervt sein werden, denn es ist umständlich, seine subjektiven Eindrücke einem Dritten in intersubjektiv nachprüfbarer Weise darzutun. Vielmehr besteht das Risiko, dass das Ganze in sog. Basta-Entscheidungen mündet.

    Ich habe mich nun intensiv mit den neuen Regeln befasst. Die gute Absicht ist erkennbar. Die Umsetzung sollte überdacht werden. Das ist keine Schande. Auch die Gasumlage wurde überdacht.

      • 05.11.2022, 17:42

      Einen weiteren Applaus. 🙏
      Auch hier wieder perfekt die Schwachpunkte aufgezeigt. Erfahrungsmäßig würde ich auf Ignorationsstrategie wetten.
      Vielleicht werden wir eines Besseren belehrt. (Die Hoffnung stirbt zuletzt)

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Was tust du eigentlich in diesem Portal? Von dir lese ich leider nur überhebliche und abwertende Kommentare. Schade. Oder ist das deine Lebensphilosophie?

        • 05.11.2022, 20:42

        Übrigens möchte ich dich auf die vielen positiven Kommentare meinerseits hinweisen. Oft sind es nicht die Angebote, die schlecht sind, sondern die Beschreibungen auf der Herstellerseite und die absolut unprofessionelle Übernahme per C&P auf die Dealbeschreibung.
        Ein Dring Powerdreh König ist nun mal schlechter zu verstehen als ein Dreistufenschalter.

        • 06.11.2022, 21:44

        @__Gelöschter_Nutzer__@ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Was tust du eigentlich in diesem Portal? Von dir lese ich leider nur überhebliche und abwertende Kommentare. Schade. Oder ist das deine Lebensphilosophie?

        Das sagt einer der auf diesem Portal immer nur andere Leute kritisiert oder auf extrem offensichtliche Fehler hinweist?
        Ich mag Kritik, ich übe sie aus und ich nehme sie auch an. Allerdings sollte man Kritik ausüben nicht zu seinem Lebenswerk machen!
        Du könntest fachlich auch mal auf dieser Plattform etwas beitragen – außer Kritik.

        • 05.11.2022, 20:08

        @Flauschi1983:
        Überheblich wird mir oft nachgesagt. Menschen, die mich besser kennen, behaupten das Gegenteil.
        Abwertend eigentlich nur, wenn ein Produkt, Dienstleistung oder sonstiges Angebot für mich persönlich nicht das Kriterium des Deals erfüllt.
        Übrigens, wie kommst du bei den 2 Kommentaren hier in diesem Deal auf die Idee?

  • Da werden einiger der „Die aktivsten Schnäppchenjäger aller Zeiten“ richtig Probleme bekommen, wenn sie keine Computerspiele und Schnittmuster posten können.

  • Einige „Deals“ emfand ich in der Vergangenheit eher als „Tipps“, aber ich hörte, es soll eine Rubrik mit „Tipps und Tricks“ geschaffen werden — ohne formale Deals zu sein. Das würde ich gut finden. Der Doktor sollte sich nicht verheddern und verzetteln, aber zugleich tut eine solche Rubrik niemandem weh.

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