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😞 Hohe Energiekosten? – So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

Aufgepasst, checkt unbedingt euren derzeitigen Anbieter! Ab dem Erreichen des 80%igen Vorjahresverbrauchs müsst ihr nämlich den vollen Betrag selbst bezahlen!

Irgendwie hat man sich an die gestiegenen Energiekosten bereits gewöhnt und grundsätzlich sind diese sogar wieder auf ein erträgliches Maß gesunken. Dennoch kann man einerseits grundsätzlich Strom und Gas einsparen – das haben wir bereits in diesem Artikel und diesem Artikel zusammengestellt. Dennoch gibt es teilweise auch Überraschungen der Strom- und Gasanbieter mit extrem hohen Kosten pro kWh.

Und hier hilft uns der Staat mit der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse, denn es erfolgt beispielsweise eine Kappung der Gebühren. Da es hierzu aber viele falsche Informationen gibt, haben wir einmal die wichtigsten Fragen analysiert und geben euch hier einen Überblick und eine Beispielrechnung zur durchschnittlichen Ersparnis.

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Ab wann gelten überhaupt die Preisbremsen?

Das positive stelle ich gerne an die erste Stelle und somit leiten wir ein mit einem: Die Bremsen gelten bereits. Denn die Regelung ist rückwirkend gestaltet worden und somit werden die Entlastungsbeträge für den Januar und Februar von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Analog verhält es sich für die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse. Denn diese startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Was müsst ihr tun, um von der Regelung zu profitieren?

Ganz einfach: Nichts! Ihr werdet automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung eures Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung eures Vermieters oder eurer Vermieterin. Endlich mal keine Anträge schreiben oder bürokratische Marathonläufe absolvieren – wo gibt’s das schon?

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Die wohl wichtigste Frage – die in verschiedenen Medien und Foren leider auch durch Halbwahrheiten verbreitet wird – betrifft die genaue Anwendung der Regelungen. Grundsätzlich müssen wir hierbei in private Haushalte, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Industrieunternehmen differenzieren. Im Detail sieht es dann so aus:

Die Gas- und Wärmepreisbremse

Grundsätzlich schreibt die Bundesregierung vor, dass private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie Vereine beim Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt die Grenze übrigens 9,5 Cent je Kilowattstunde. Aber Achtung: Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für darüber hinausgehende Verbräuche gilt aber weiterhin der normale Marktpreis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Weiterhin soll auch die betroffene Industrie unterstützt werden, damit die Produktion und Beschäftigung gesichert wird. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – übrigens für „nur“ 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt übrigens auch für Krankenhäuser.

Die Strompreisbremse

Analog zur Gas- und Wärmepreisbremse verhält es sich mit dem Strom. Aufgrund der in Deutschland mehrheitlich durch Gasverstromung erzeugten Energie, sind die Strompreise natürlich auch massiv gestiegen. Die Strompreisbremse soll hier dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird rückwirkend für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt ebenfalls für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch hier gilt: Für darüber hinausgehende Verbräuche gilt aber weiterhin der normale Marktpreis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für – wie bei der Industrie bereits erwähnte – 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch diese müssen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis bezahlen.

Fazit

Habt ihr in den letzten Tagen einen Stromvergleich durchgeführt? Wenn ja ist euch sicher aufgefallen, dass die Strompreise insgesamt wieder in erträgliche Regionen gerutscht sind. Wer jetzt wechselt, braucht die Strom- oder Gaspreisbremse also wahrscheinlich gar nicht mehr. Dennoch gibt es viele unter euch, die durchaus auch Angebote mit 70 – 80 Cent pro kWh erhalten haben, oder? Umso besser, wenn man hier nichts machen muss und trotzdem von den Bremsen profitieren kann. Beachtet aber unbedingt, dass dies eben nur bis 80% gilt und nutzt auch regelmäßig unseren Stromtarifvergleich.

Insgesamt sehe ich die Unterstützung aber kritisch, denn auch Branchenexperten und das Kartellamt prüfen hier einen Missbrauch der Stromkonzerne. Seid ihr betroffen und wenn ja, wie findet ihr die Unterstützung durch die Bundesregierung? Schreibt es uns doch in die Kommentare! Ach ja: bleibt bitte sachlich. 😉

Euer Steven

P. S.: Weitere Fragen und Informationen erhaltet ihr auf der Seite der Bundesregierung.

Kommentare (23)
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