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Netflix Preiserhöhungen rechtswidrig! Über 200€ Entschädigung zurückbekommen? Was das Urteil für Millionen Nutzer und zahlende Abonnenten bedeutet!

Jetzt ist es offiziell: Das Landgericht Köln hat entschieden, dass bestimmte Preiserhöhungen von Netflix in Deutschland unzulässig waren – und das könnte für viele Nutzer spannende Folgen haben.

📈 Was hat Netflix gemacht?

In den letzten Jahren hat Netflix mehrfach die Abo-Preise erhöht – teils um mehrere Euro im Monat. Das Problem: Die Preiserhöhungen wurden einseitig durchgesetzt – ohne dass Nutzer wirklich zustimmen oder widersprechen konnten. Stattdessen hieß es oft nur: „Wenn Sie den neuen Preis nicht akzeptieren, kündigen Sie.“

⚖️ Das Urteil des Landgerichts Köln zum Netflix-Fall?

Das Landgericht Köln hat nun ein klares Urteil gefällt: Diese Praxis ist rechtswidrig. Der Grund: Netflix darf die Preise nicht einfach nach eigenem Ermessen erhöhen, ohne nachvollziehbare Gründe zu nennen und ohne echte Zustimmung der Nutzer.

Im konkreten Fall ging es um einen Abo-Anstieg von 7,99€ auf 17,99€ – mehr als das Doppelte!

Vollständiges Netflix-Urteil

(Quelle: WBS Legal)

👥 Was bedeutet das für dich als Netflix-Nutzer?

Das Urteil betrifft potenziell Millionen Netflix-Abos in Deutschland. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte es ein echter Gamechanger sein:

  • Es ist gut möglich, dass Preiserhöhungen zurückgenommen werden müssen.
  • Nutzer könnten Rückerstattungen verlangen, wenn sie von unzulässigen Preissteigerungen betroffen sind.
  • Zukünftige Preiserhöhungen müssten transparent und begründet erfolgen – mit Zustimmung der Kunden.

📈 Was hat Netflix konkret gemacht?

In den Jahren 2017, 2019 und 2022 erhöhte Netflix die Preise für seine Abonnements schrittweise. Kunden wurden über Pop-up-Fenster innerhalb der Plattform informiert, in denen sie der Preiserhöhung zustimmen sollten. Alternativ blieb ihnen nur die Option, das Abo zu kündigen oder ein Downgrade vorzunehmen.

⚖️ Was hat das Landgericht Köln entschieden?

Das LG Köln urteilte, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Die Klausel in den Netflix-AGB, die ein einseitiges Preiserhöhungsrecht vorsieht, wurde als unwirksam erklärt. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger zur Zahlung der erhöhten Beiträge nicht verpflichtet war und es an einer wirksamen Vertragsänderung fehlte. Netflix wurde verurteilt, dem Kläger 191,60€ nebst Zinsen zurückzuzahlen.

💶 Wie viel Entschädigung könnten Abonnenten zurückbekommen?

Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Dauer des Abonnements und den gezahlten Preisen ab. Langjährige Abonnenten, die den Preiserhöhungen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, könnten bis zu 226€ zurückfordern.

🔍 Was passiert jetzt nach dem Urteil des Landgerichts Köln?

Netflix kann gegen das Urteil Berufung einlegen, was wahrscheinlich ist. Gleichzeitig könnten sich Verbraucherschützer und weitere Gerichte der Sache annehmen. Auch Musterklagen wären denkbar – besonders, wenn viele Kunden ihre Rechte einfordern.

💡 Was solltet ihr jetzt tun? Tipps von DealDoktor!

Wenn ihr von den Preiserhöhungen betroffen seid und diesen nicht ausdrücklich zugestimmt habt, könntet ihr Anspruch auf Rückerstattung haben. Es empfiehlt sich, die eigene Abo-Historie zu überprüfen und gegebenenfalls eine Rückforderung zu stellen. Weitere Tipps haben wir euch direkt drunter gepackt.

📝 So könntest du deine Entschädigung zurückfordern

  1. Musterbrief herunterladen:
    1. Die WBS.LEGAL stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, mit dem du die Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren verlangen kannst.

      zum Musterschreiben

  2. Eigenen Betrag berechnen:
    1. Berechne die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Abo-Preis und dem erhöhten Preis über die Monate, in denen du die Preiserhöhung gezahlt hast.
    2. Beispiel: Wenn dein Abo von 11,99€ auf 17,99€ erhöht wurde und du 12 Monate lang den höheren Preis gezahlt hast, beträgt die Differenz 6€ × 12 = 72€.
  3. An Netflix senden:
    1. Sende den ausgefüllten Musterbrief zunächst per E-Mail ([email protected]) oder über den Netflix-Hilfe-Chat.
    2. Falls keine Reaktion erfolgt, empfiehlt es sich, den Brief per Einschreiben an die europäische Zentrale von Netflix zu senden:
  4. Adresse:
    Netflix International B.V.
    Karperstraat 8-10
    1075 KZ Amsterdam
    Niederlande
  5. Fristen beachten:
    1. Setze eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Rückzahlung.
    2. Sollte Netflix nicht reagieren, kannst du weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie z. B. einen Mahnbescheid oder die Einschaltung eines Anwalts.

Was meint ihr? Wird das Urteil rechtskräftig und bekommt ihr dadurch euer Geld zurück? Was könnte das für Auswirkungen auf andere Player wie Disney+ & Co.? Teilt es gerne in den Kommentaren!

Euer Marsel ✌️

Kommentare (28)
    • 16.05.2025, 09:32

    schwierig ich denke viel haben es wie ich gemacht sind im Abo eine Stufe niedriger gegangen damit ist es eine idirekte Akzeptanz der neuen Preise mhm.

    • 16.05.2025, 09:39

    Könnte man das auch Mal bei Prime Video anstreben?

  • Ich finde es ärgerlich, wenn ich höre, dass man selbst für sowas wieder Gerichte braucht.
    Was ist aus den Firmen geworden, die ehrlich und transparent mit ihren Kunden umgehen, damit diese auch bleiben? Wenn ich als Firma meine Preise erhöhe oder Änderungen durchführe die den Kunden schlechter dastehen lassen, lebe ich damit, dass Kunden gehen werden. Ich bin aber so von meinem Produkt überzeugt, dass ich dies in kauf nehme, weil ich fest daran glaube, dass diese wieder kommen. Sieht man ja überall. Bevor der Kunde unterschrieben hat, wird dieser auf Händen getragen. Sobald aber die Unterschrift gesetzt ist, sieht man das wahre Gesicht.

    Fedex, die ohne meine Zustimmung meine Pakete verzollen und dafür bezahlt werden wollen.
    Sparkassen, die ohne Zustimmung Preise ändern.
    etc.

    Die Wörter die mir dazu einfallen kann ich hier alle nicht schreibe.

    • 16.05.2025, 10:13

    aber bedeutet die Entscheidung auch bindend etwas? Gibt ja noch zwei weitere Gerichtsebenen, die das Urteil anders auslegen könnten. Ich denke Netflix wird in Revision gehen und dadurch wird sich das Ganze noch Jahre hinziehen, bis es sich wirklich lohnt aktiv zu werden.

  • Bleibt abzuwarten was das Urteil wirklich bewirkt…

    • 16.05.2025, 14:27

    Also ich seh auf der Seite kein kostenloses Musterschreiben…. Man soll Daten angeben und ob man Rechtsschutz hat etc… BEVOR man überhaupt was kriegt… Das ist weit weg von kostenlos und wer weiß was man nach der Eingabe der Daten dann überhaupt erhält

  • @MisterT
    aber bedeutet die Entscheidung auch bindend etwas? Gibt ja noch zwei weitere Gerichtsebenen, die das Urteil anders auslegen könnten. Ich denke Netflix wird in Revision gehen und dadurch wird sich das Ganze noch Jahre hinziehen, bis es sich wirklich lohnt aktiv zu werden.

    Das sehe ich genauso.
    Und selber dann mit Anwalt den Klageweg zu beschreiten, kann sich doch keiner von uns alleine leisten!
    Wenn. dann muss man seinen Anspruch schon an eine professionelle Klägerfirma abtreten.

    • 16.05.2025, 18:51

    Naja…wem Netflix gefällt…der wird auch weiterhin bei denen bleiben und das Preisspiel mitmachen. Wäre interessant wie viele Abos Netflix durch seine Praktiken verloren hat…der Rest zählt ja wohl dann die Zeche, oder ??!!

  • Bin auch mal gespannt, wie das ausgeht. Habe zwar kein Netflix, aber doch gespannt.

  • Würde mich interessieren was Netflix als Ausgleich anbietet.

    • 17.05.2025, 08:35

    ich muss jetzt lachen. mich hat netflix bereits abgebügelt, als ich vergleichbaren musterbrief verwendet habe.. und mir persönlich ist meine zeit und nerven mehr wert.

    • 17.05.2025, 10:17

    ich bezahle sowieso nur 4,99 aus Kulanz. bekommen Premium aber auch über MOD Apps for free

    • 17.05.2025, 10:43

    Greift bei uns dann glaub leider nicht weil mein Mann ein komplett neues Abo abschloss…

    • 17.05.2025, 10:53

    1. Das Urteil von Landgericht KÖLN ist nicht mal rechtskräftig.
    2. Da es nur ein Landgericht ist, ist es nicht Deutschlandweit gültig, selbst wenn rechtskräftig.
    3. Erst wenn der Bundesgerichtshof ein Urteil fällt, hat tatsächlich eine Auswirkung auf Deutschland. Alles andere können die Richter anders entscheiden, wie es auch hier kommen wird.
    4. Selbst wenn man die 72 Euro bekommen würde, was jetzt ohne Einklagen sowieso nicht kommen wird > weil kein Grundsatzurteil, würde die den Vertrag dann einfach kündigen.
    5. Die meisten haben nicht mal eine Rechtschutz und selbst dann lohnt es sich kaum.

    Fraglich ist somit, warum für sowas ein“großer Beitrag“ macht, wenn die Durchsetzung nicht mal umsetzbar ist.

    Ist die mit der Schufa und der Löschfrist.

    Die Leute ohne Ahnung freuen sich, werden dann aber enttäuscht.

  • Bisher kein Musterschreiben erhalten, trotzdem ich den Newsletter über den Link abonniert habe. Ist wieder Dummfang wie immer, kennt man ja aus dem RL!

    • 20.05.2025, 20:00

    Da sind noch einige Fragen offen

    • 21.05.2025, 08:14

    Kann ja jeder seine Meinung dazu haben, aber am Ende hätte auch jeder bei einer Preiserhöhung sofort seinen Netflix-Account kündigen können. Es wurde immer angekündigt und nicht einfach kommentarlos erhöht. Ich würde da nie Geld zurückfordern, weil ich ja bewusst das Abo gebucht und bezahlt habe. Und selbst wenn jemand eine Info zur Preiserhöhung nicht bemerkt haben will, sollte man das doch spätestens auf dem Kontoauszug festgestellt haben. Meine Meinung.

    • 21.05.2025, 09:11

    greift bei mir nicht , da ich ein neues Abo abgeschlossen habe

    • 21.05.2025, 10:43

    @Dealberater
    1. Das Urteil von Landgericht KÖLN ist nicht mal rechtskräftig.
    2. Da es nur ein Landgericht ist, ist es nicht Deutschlandweit gültig, selbst wenn rechtskräftig.
    3. Erst wenn der Bundesgerichtshof ein Urteil fällt, hat tatsächlich eine Auswirkung auf Deutschland. Alles andere können die Richter anders entscheiden, wie es auch hier kommen wird.
    4. Selbst wenn man die 72 Euro bekommen würde, was jetzt ohne Einklagen sowieso nicht kommen wird > weil kein Grundsatzurteil, würde die den Vertrag dann einfach kündigen.
    5. Die meisten haben nicht mal eine Rechtschutz und selbst dann lohnt es sich kaum.

    Fraglich ist somit, warum für sowas ein“großer Beitrag“ macht, wenn die Durchsetzung nicht mal umsetzbar ist.

    Ist die mit der Schufa und der Löschfrist.

    Die Leute ohne Ahnung freuen sich, werden dann aber enttäuscht.

    stimme in allen punkten zu

  • ok. danke für die Info

    • 11.06.2025, 09:00

    Wer schaut noch Netflix ?

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