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👩‍🎓🛵 Neue Regelungen für Auto- und Motorradfahrer – endlich ins EU-Ausland mit B196

Der wohl bisher größte Nachteil der Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl B196 war die Begrenzung auf Deutschland. Wenn ihr also – wie ich – ohne Prüfung euren Autoführerschein erweitert habt, um ein 125er-Motorrad oder einen 125er-Roller fahren zu dürfen, könnte es noch im ersten Quartal 2023 eine Änderung geben.

Aber auch beim Auto und beim Führerschein gibt es ein paar Anpassungen, die besonders für die Camper unter euch interessant sein können. Im Artikel schauen wir uns kurz an, wer betroffen ist und welche Änderungen auf euch zukommen werden. 

Was bedeutet die Schlüsselzahl B196?

Wenn ihr bisher im Besitz des Autoführerscheins seid, könnt ihr logischerweise ein Auto fahren, aber auch ein Moped oder einen Roller mit max. 45 km/h und/oder 50 cm³ Hubraum. Besonders für Pendler oder diejenigen, die gerne etwas schneller fahren wollten, war dann ein Motorradführerschein (A1 oder höher) Pflicht. Das ging aber mal richtig ins Geld und entsprechend hat man die EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht überführt. Jeder, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann bei einer Fahrschule für deutlich weniger Geld die Schlüsselnummer 196 bekommen und eintragen lassen.

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B haben
  • und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht final eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit diesem Schriftstück könnt ihr euch dann innerhalb von 12 Monaten die Schlüsselnummer eintragen lassen und dürft dann Leichtkrafträder und -roller mit bis zu 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS), mind. 110 Kilogramm (maximal 0,1 kW/kg) und mehr als 100 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren

Wer sich für ein Elektromotorrad entscheidet, kann auch bis zu 59 PS nutzen, denn da zählt die Dauerleistung und nicht die Maximalleistung. Meine Zero S ist bei 140 km/h abgeregelt und entspricht genau dieser Klasse.

Welche Fahrzeuge darf ich mit einem Führerschein der Klasse B fahren?

Mit einem B-Führerschein dürfen Sie zunächst einmal Kfz steuern, die bis zu 3.500 kg wiegen und dafür ausgelegt sind, höchstens acht Personen zu transportieren (Fahrer ausgenommen). Darüber hinaus sind die Klassen AM und L in einer Fahrerlaubnis der Klasse B enthalten, weshalb Sie damit automatisch auch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, (Klein)Krafträder bis 45 km/h sowie Quads fahren dürfen.

Darf ich mit dem B-Führerschein auch Anhänger führen?

Sie dürfen mit einem Führerschein der Klasse B auch Anhänger führen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Anhänger wiegt maximal 750 kg.
2. Der Anhänger wiegt zwar mehr als 750 kg, die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw liegt allerdings bei maximal 3.500 kg.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/

Was ändert sich durch die 4. Führerscheinrichtlinie?

Ein riesen Nachteil der Schlüsselzahl B196 zum normalen Motorradführerschein A1 war die Tatsache, dass ihr nur mit dem Motorradschein ins Ausland fahren dürft. Das soll sich nun ändern, denn mit der Änderung soll es die Anerkennung von B196 auch im Ausland geben. Außerdem werden sich Camper freuen, denn die Führerscheinklasse B soll zukünftig Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen.

Wahrscheinlich weniger spannend, aber dennoch erwähnenswert ist die Einführung eines digitalen Führerscheins und QR-Code. Ziel soll es sein, dass bei einer Polizeikontrolle oder beispielsweise bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone ausreicht um den Führerschein zu prüfen. Dazu heißt es: „Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen“.

Der Weg zur Führerscheinprüfung wird schwerer

Aber nicht nur für Führerscheininhaber gibt es Änderungen, sondern auch für Fahrschüler und ältere Inhaber eines Führerscheins. Besonders Fahrschüler müssen sich gewaltig umstellen, denn die 4. Richtlinie sieht vor, dass erst die Theorie bestanden werden muss, um überhaupt in ein Auto steigen zu dürfen. Einen Ausgleich könnten Simulatoren schaffen, denn „die Fahrprüfung [kann] zukünftig zumindest teilweise in Simulatoren abgenommen werden“.

Außerdem sollen – einer Empfehlung zahlreicher Verkehrssicherheits-Experten folgend, Neulinge nach einem Jahr einen Refresher-Kurs absolvieren. Senioren ab 70 Jahren sollen zudem eine verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfung ablegen. Damit sollen die Unfallzahlen deutlich gesenkt werden. In Bremerhaven geht man hier übrigens einen anderen Weg – weitere Infos in unserem Magazinbeitrag.

Fahrverbote, einheitliche Alkohol- und Drogengrenzwerke und co.

Es gibt aber noch eine weitere Änderung für Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde. Denn zukünftig soll es laut „ADAC“-Bericht auch einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum geben. Außerdem soll das Punktesystem in den verschiedenen Ländern angeblichen werden und so „die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden“. Insgesamt heißt das aber auch, dass „Ein in Italien verhängtes Fahrverbot […] dann auch in Deutschland gelten“ soll. 

Zusammenfassung

  • Mit Führerschein Klasse B zukünftig 4,25 Tonnen fahren
  • Anerkennung von B196 auch im Ausland
  • Digitaler Führerschein und QR-Code
  • Fahrschüler künftig erst Theorie und dann Praxis
  • Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
  • Lkw- und Bus-Klasse (C, D): Mindestalter auf 18 senken

Fazit

Ich kann mich erfreut zurücklehnen und bin ja (fast) nur positiv von den Änderungen betroffen. Ich darf ein schwereres Gespann fahren und mit meiner Zero auch ins Ausland bzw. in der Grenzregion umherirren. Besonders die Aufwertung der B196 könnte dem reduzierten Schein noch einmal einen ordentlich Schwung verleihen.

Dennoch sehe ich es zwiespaltigen, wenn nun für Senioren ein verpflichtender Check eingeführt wird. So könnten die Bewohner der ländlichen Regionen noch weiter abgehängt werden. Aber was meint ihr? Habt ihr auch den B196 oder fahrt gerne mit dem Anhänger in den Urlaub? Dann schreibt es uns in die Kommentare.

Euer Steven

Kommentare (47)
  • Absolut richtiger Weg. Keiner braucht blinde mit halb gelähmten Beinen (ohne Umbau) oder nach 2 Schlaganfällen im Straßenverkehr.

    Sorry für die Menschen aber sie bringen andere in Lebensgefahr.

    • 18.04.2023, 12:11

    Interessant, das ein QR Code fälschungssicherer als ein Chip ist.
    Was bin ich froh, das mein Einserführerschein vor über 40 Jahren nur zwei Fahrstunden gekostet hat.

    • 18.04.2023, 12:15

    Das kann man auch von den fahr anfänger behaupten die ständig am Handy hängen und sich kaum auf den Verkehr konzentrieren. Oder die, die der Oma so dicht auffahren das ihr das gebiss schon rausfällt. Es gibt immer 2 Seiten.

      • 21.04.2023, 12:21

      All das sehe ich täglich und das sind mit Sicherheit nicht alles Fahranfänger, also vollkommen umsonst der Text

      • @maik116:
        Kostenlos, aber nicht umsonst weil richtig. 😉

        • 21.04.2023, 13:40

        @mai116:
        „Umsonst“ sind solche Kommentare wie Deiner.
        Smartphonenutzer auf der Autobahn erkennt man an der großzügigen Nutzung der Fahrbahn, dem defekten Blinker und der Unfähigkeit, Geschwindigkeitsänderungen der vorausfahrenden Fahrzeuge angemessen durch leichtes Anheben oder Absenken des rechten Fußes zu begegnen.
        Wenn man dann überholt, sind es entweder Fahranfänger, die gerade Chatten oder Installationsmitarbeiter, die ihre Aufträge bekommen.

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Oder Mercedes-Fahrer. 😀

    • 18.04.2023, 12:47

    Frage dazu: Ich habe meinen Führerschein 1992 gemacht und darf damit sogar bis 7,5t fahren. Hat der Eintrag B196 darauf einen Einfluss?

    • @toskoman:
      Nein, du dürftest wohl sogar eine A1 mit deinem Schein fahren…

        • 18.04.2023, 14:43

        @DealDoktor (Steven):
        Ne, das darf ich nicht. Maximal 50ccm. Es sei denn, da hat sich nachträglich etwas geändert. Mir ging es eher darum, ob ich andere Priviliegien verlieren könnte (wie das Fahren eines 7,5 Tonners)

        • 18.04.2023, 14:49

        Nein, du verlierst keine Privilegien. B196 ist ein Zusatz, der dir zusätzlich die 125ccm ermöglicht.

        • 21.04.2023, 12:22

        Nein

        • 19.04.2023, 23:37

        Galt, wenn man den Autoführerschein bis zum 31.3.1980 gemacht hat.

        • 23.04.2023, 02:53

        @DukeDorstenGalt, wenn man den Autoführerschein bis zum 31.3.1980 gemacht hat.

        Das ist ja die Sauerei, dass die immer alles an einem festen Datum festmachen. Wenn ich am 1.4.1980 meinen Führerschein gemacht habe, dann bin ich schon der Gearschte. Wieso können die das nicht einfach mit einem Zeitraum festschreiben, z.B. „…wer seinen Führerschein mind. 10/15/20 Jahre hat…“

      • 23.04.2023, 17:29

      Du darfst, bis zu deinem 50. Geburtstag deine 7.5 Tonnen fahren. Danach musst du , glaube ich , jede 5 Jahre eine Prüfung absolvieren, sonst ist es vorbei mit deinem 7,5 Vorteil….

        • 02.06.2023, 13:24

        @Johnny_Talos: Was du meinst ist die CE Klasse für LKW Zugmaschinen, hier haben Leute mit dem entsprechenden Schein der Klasse 3/B die Kennzahl 79 in der CE, um bis zum 50. Lebensjahr auch Gespanne mit bis zu 3 Achsen und einem zul. Gesamtgewicht von 12t oder mehr zu führen. Diese Ausnahme kann verlängert werden um jeweils 5 Jahre, unterliegt dann aber den gleichen Tauglichkeitsvoraussetzungen wie für Berufskraftfahrer mit regulärer CE/C1E
        Der C1 für Fahrzeuge bis <7,5t zul. Gesamtgewicht hat keine Beschränkung der Gültigkeit.

    • 18.04.2023, 12:53

    Die 70 Jahre Grenze könnte man auch gerne auf 65 setzen.

    Und ab den 45. eine plicht zur Körperlichen und geistigen Verfassung testen.

    So wie es auch bei uns lkw Fahrer ist, wenn ich bedenke, was ich hier in Deutschland alles erlebt habe, da bin ich froh das ich überwiegend im Ausland fahre.

      • 18.04.2023, 14:46

      @Ocsys2002:
      Wichtig wäre auch der Besuch der Seite http://www.duden.de, bevor man etwas schreibt. Auch wenn es noch so großer Unsinn ist.
      Um beim Thema zu bleiben. Ich weiß leider nicht, in welchem „Ausland“ Sie so unterwegs sind. Aber das kann nicht Frankreich, Italien, Spanien bzw. Südeuropa gewesen sein. Im Vergleich dazu sind deutsche Autofahrer ein Musterbeispiel an Toleranz und Fahrverhalten.

        • 18.04.2023, 16:30

        Ach nun gehen wir wieder als Lehrer umher und machen erst mal grammatik…

        Und ja ich fahre meist Frankreich, Monaco , Benelux, Italien, Dänemark & Polen.

        Die einzigste welche noch schlimmer sind als die deutschen, sind die Belgier.

      • 18.04.2023, 15:00

      Eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit (sowohl körperlich, als auch mental) sollte vom Gesetzgeber schon lange eingeführt worden sein. Das kann auch durchaus von ortsansässigen Fahrschulen gestemmt werden. In Verbindung mit Hör- und Sehtest beim Profi.

        • 18.04.2023, 22:52

        Falscher Ansatz. Der Straßenverkehr ist an die Schwachen anzupassen, nicht umgekehrt. Wer mit der Raserei nicht mehr klarkommt, ab ins Heim?

      • Was ein Quatsch. Will doch keiner nur noch 25 kmh Fahrzeuge fahren.

        Die Leute wollen alle immer älter werden, dann muss man auch mit den Konsequenzen leben.

        • 19.04.2023, 03:15

        Das hast du ja nun wirklich scharfsinnig erkannt. Die Konsequenzen gehen genau in die Richtung. Die meisten kommen innerorts ohnehin nicht auf einen Schnitt von über 25. Im Berufsverkehr sogar auf den Hauptachsen der Großstädte.

        Mit Kindern und Alten hast du’s nicht so, ne? Die haben auf der Straße nichts verloren? Krank.

      • 19.04.2023, 22:49

      Arbeiten bis 67 Tendenz steigend und Autofahren bis 65 bedeutet für viele dann Jobverlust

        • 19.04.2023, 23:50

        @fux1215:
        Was für ein Unsinn. Wer physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz zu erreichen, wird wohl kaum in diese Rubrik fallen.
        Du glaubst wohl kaum, das das Lebensalter ein Negativkriterium sein könnte?

    • 18.04.2023, 13:33

    Na klar, machen wir den Führerschein für junge Leute noch unattraktiver! Was soll das??? Da ist ein Fahrlehrer bei! Einen Prüfungstermin zu bekommen ist jetzt schon eine Katastrophe und eine Frechheit beim Tüv Rheinland! Gerade erst selbst erlebt!!! Da wird auch mal eben auf dem Weg zur prakt. Prüfung angerufen und die Prüfung abgesagt! Alles normal mittlerweile!

    • 18.04.2023, 13:50

    Der digitale Lappen würde mich sogar am MEISTEN interessieren, wann wo wie was? Gibt es die App schon?

      • 23.04.2023, 17:31

      So ist seit Sommer 2022 das Verimi ID-Wallet die einzige App, die eine Digitalisierung des Führerscheins (vorerst nur Klasse B) in Deutschland ermöglicht. Solange ausschließlich physische Dokumente als Nachweis akzeptiert werden, dient der digitale Führerschein allerdings lediglich als Ergänzung.

    • 18.04.2023, 15:32

    Bin selbst fast 70 und halte die 70 Jahre Grenze für längst überfällig. Es soll ja niemandem das Fahren verboten werden – nur muß man eben nachweisen dass man es NOCH kann.

      • 18.04.2023, 22:48

      Dann eben schön artig mit Stock oder Rollator auf den Bürgersteig und sich von Rollerfahrern umnieten lassen? Da schleiche ich doch lieber mit meinem GLK durch’s Dorf, ist sicherer.

      Führerscheim weg, wenn man „Verkehrshindernis“ ist? Klar, dann bitte gleich Hausarrest oder ab ins Heim… Merkst du nun, was im Straßenverkehr das Problem ist? Raserei und mangelnde Rücksicht, ubiquitär.

        • 21.04.2023, 12:28

        Man hat weder zu Rasen noch zu schleichen, beides produziert Unfälle. Es ist vollkommen richtig das ab ein gewisses Alter geprüft wird und wenn man unfähig zum ordnungsgemäßen führen von Fahrzeugen ist, dann muss der Lappen eben entzogen werden. Hab schon fiele ältere gesehen, die vollkommen überfordert gewesen sind.

        • 25.04.2023, 09:41

        Ich kenne selbst jemanden, der meinte mit fast 90 topfit zu sein. Nach dem Unfall war dann nicht nur der Lappen weg sondern auch die Gesundheit. Was ist an einer Prüfung schlimm? Lieber andere gefährden anstelle sich einzugestehen, dass man auch mal zu alt für Geschwindigkeiten und schnelle Reaktionen ist. Egoistischer gehts nimmer.

        • 25.04.2023, 09:54

        Um es nochmal zu sagen. Verkehrstüchtigkeit kann man nicht am Alter festmachen. Physische und psychische Gesundheit sollte vorliegen.
        Als Beispiel:
        In Deutschland existiert keine Meldepflicht für neurologische Erkrankungen. Entsprechend gewährt der Gesetzgeber auch Personen mit einem Schlaganfall weiterhin ihre uneingeschränkte Mobilität.
        Auch Narkolepsie und Epilepsie sind nicht meldepflichtig.
        Ebenso darf ein unterschenkel- oder unterarmamputierter Führerscheinbesitzer weiterhin ohne erneute Begutachtung fahren.
        Ich bin ein Verfechter der regelmäßigen Kontrolle aller Verkehrsteilnehmer. Die jüngeren in größeren Abständen, die ältern in geringeren.

        • 25.04.2023, 10:22

        Wäre ich auch sofort dabei. Man überschätzt sich leider selbst sehr häufig.

    • 18.04.2023, 20:41

    Dass die Gewichtsgrenze unterhalb der Klasse B angehoben werden soll, ist für mich die beste Nachricht. Ich hatte tatsächlich schon überlegt, die Klasse C1 zu machen, damit wir beim Camping zu fünft wieder etwas flexibler werden.

    • 19.04.2023, 05:45

    Die Änderung für Senioren habe ich mir schon lang gewünscht. Es fahren einfach zu viele, die es nicht mehr sollten.
    Klar sie wollen dieses Stück Unabhängigkeit nicht aufgeben, aber ich habe schon so viel gesehen… das ist wirklich nützlich. Sehr nützlich.

      • 19.04.2023, 18:27

      Warum denn nur Senioren?
      Warum nicht Bürger, die weniger als 3000 km pro Jahr fahren?
      Warum nicht Führerscheinbesitzer, die seit 30 Jahren nicht mehr hinter dem Lenkrad gesessen haben?
      Als generelle Regelung könnte ich mir eine Wiederholungsprüfung in, je nach Lebensalter, kürzeren Abständen vorstellen.
      Es gibt Senioren, die verdammt gut Auto fahren und Menschen im besten/jüngsten Alter, die es besser nicht tun sollten. Wie sooft im Leben.
      Deine Einstellung möchte ich aber lieber in einem Bild beschreiben.

    • 21.04.2023, 15:14

    Das Auto muss alle 2 Jahre zum TÜV. Der Fahrer erstmals mit 70? Finde den Fehler.

      • 21.04.2023, 15:21

      Und warum sollte der Einstieg zur Fahrtüchtigkeitsüberptüfung mit 70 beginnen?
      Da mein Arbeitgeber alle zwei Jahre mein Fahrzeug tauscht, habe ich seit 30 Jahren keinen TÜV mehr genießen müssen

    • 21.04.2023, 17:53

    Es scheint doch einige intolerante “ Hasser“ alter Menschen im Auto zu geben. Ich gebe zu auch ich bin manchmal genervt. Trotzdem ihr / wir alle werden alt. Schon mal in die Statistik geschaut? Senioren verursachen die wenigsten Unfälle weil sie oft defensiv fahren. Besser so als intolerante Raser. Angesprochene dürfen sich schämen.

    • 21.04.2023, 19:24

    Wo ist der Bezug zu „…für Camper interessant sein können….“.
    Die Thematik mit dem 4,25 T ?

    • 23.04.2023, 08:39

    Die würden sich wundern, wie viele dann mit ihren „Krankenfahrstühlen“ die Innenstadtstraßen „verkehrsberuhigen“. Ich würde mir z.B. einen SUV dahingehend umbauen und drosseln lassen. Ein Lieferwagen oder Wohnmobil mit 6 km/h ist für schwer Gehbehinderte auch recht praktisch.

    • 24.04.2023, 02:57

    Also auch wenn viele sagen, ja ab 70 Führerscheintauglichkeit prüfen. Auch wenn ich es selbst jetzt nicht mega nice finden würde, aber so ne generelle Prüfung alle paar Jahre für alle wäre doch eh besser. Dann kommt man nicht so raus wie wenn man vor 50 Jahren das Ding gemacht hat und dann erstmalig geprüft wird. Vllt auch die Prüfung dann von der Fahrschule und wer die net besteht, erst dann geht’s an den TÜV oder so. Idk

    • 14.05.2023, 07:31

    @Steven wie weit kommt man mit der Zero S realistisch

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