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ABGELAUFEN ERGO Direkt Zahnzusatz für 3,90€/mtl + 30€ Bonus!

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Das Angebot ist leider nicht mehr zu haben.

Gerade wenn man älter wird, kommt man das ein oder andere Mal mit dem Zahnarzt in Kontakt und wenn man dann nicht ordentlich Geld bei Seite gelegt oder eine vernünftige Zahnzusatzversicherung hat, kann es unter Umständen sehr teuer werden. Ihr habt jetzt die Chance bei der ERGO Direkt eine günstige Zahnzusatzversicherung abzuschließen und auf der sicheren Seite zu sein. Solltet ihr eure Versicherung hier abschließen, gibt es einen 30€ Amazon.de Gutschein* geschenkt!

Voraussetzung ist, dass ihr eure Vertragserklärung nicht innerhalb 60 Tage widerruft und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt und der Vertrag ungekündigt ist. Je nach gewähltem Beitrag bekommt ihr bis zu 90% für Implantate, Kronen und Brücken und bis 100% für Prophylaxe-Maßnahmen, Inlays und Onlays.

So bekommt ihr in meinem Beispiel schon ab 8€ im Monat einen Tarif, der euch 90% Erstattung auf Implantate und Zahnersatz bringt, habt hier allerdings keine Absicherung für den Zahnerhalt. Für prophylaktische Maßnahmen müssen also unter Umständen noch Zuzahlungen getätigt werden, wenn eine Rechnung vom Zahnarzt kommt und die Krankenkasse nicht den vollen Anteil übernimmt.

Das Luxus-Paket kostet (bei meinem Alter) 20,80€ im Monat, deckt aber wirklich alles ab. So gibt es satte 90% auf Implantate und Zahnersatz und 100% Erstattung für Prophylaxe-Maßnahmen so wie für Inlays und Onlays. Klingt erstmal nach viel Geld, aber je eher man anfängt sich über solche Sachen Gedanken zu machen, desto mehr kann man sparen, wenn man wirklich mal drauf angewiesen ist.

Anspruch auf Leistung

Wie bei fast allen Versicherungen besteht bei einem Unfall der sofortige Anspruch auf Leistung, im Normalfall gibt es aber wie bei jeder Versicherung Leistungseinschränkungen, die dann wie folgt lauten:

  • Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €,
  • in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €,
  • in den ersten drei Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €,
  • in den ersten vier Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €.

Seid ihr 4 Jahre in der Versicherung, gibt es keine Einschränkungen mehr und ihr genießt die kompletten Vorteile.

Solltet ihr also jetzt schon merken, dass ihr Probleme mit euren Zähnen habt, kann ich euch aus persönlicher Erfahrung nur empfehlen, euch so schnell wie möglich eine Zahnzusatzversicherung zuzulegen.

Kleingedrucktes:
*Sie erhalten den Gutschein spätestens 4 Monate nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei ERGO Direkt einen Versicherungsvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb 60 Tage widerrufen und für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag nach 4 Monaten ungekündigt ist. Pro Versicherungsnehmer und Tarif wird der Gutschein nur einmal gewährt. ERGO Direkt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. ERGO Direkt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.
*Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine (Gutscheine) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de und bestimmten Partner-Webseiten einlösbar. Sie dürfen nicht weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden, eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Weder diese, noch verbundene Unternehmen haften im Fall von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch eines Gutscheins. Gutscheine können auf http://www.amazon.de/einloesen eingelöst werden. Dort finden Sie auch die vollständigen Geschäftsbedingungen. Alle Amazon ® ™ & © -Produkte sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen. Die Gutscheine sind bis zu dem angegeben Ablaufdatum einlösbar. Es fallen keine Servicegebühren an.

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DealDoktor (Mike) DealDoktor (Mike)
Administrator
Kommentare (246)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 13.02.2017, 10:48

    @bowza
    Im Kleingedruckten steht:
    Sie erhalten den Gutschein spätestens 70 Tage nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei ERGO Direkt einen Versicherungsvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb 60 Tage widerrufen und für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen. Pro Versicherungsnehmer und Tarif wird der Gutschein nur einmal gewährt..

    • 14.02.2017, 16:31

    @sallee: falls dein Arzt dir eine Empfehlung (Akte) für eine Krone ausgesprochen hat bzw. der Zahn schon in Behandlung ist, besteht für diesen Zahn kein Versicherungsschutz. Erst wenn der Zahn medizinisch wieder „gesund“ ist wird er in den VS-Schutz integriert.
    Außerdem solltest du die Wartezeiten nach Abschluss beachten, diese können bis zu 8 Monaten betragen.
    Zusätzlich ist auch ein Blick auf die „Staffelung“ zu empfehlen. Soweit ich gesehen (überflogen) habe zahlt diese ZahnzusatzVS in den ersten 4 Jahren max. 1000 Euro. Erst im 5. VS-JAHR wird hier unbegrenzt gezahlt.

    • 09.03.2017, 09:07

    So also seit 01.03. offiziell versichert. Am 07.03. Rechnung eingereicht vom 06.03. und am 08.03. war das Geld auf dem Konto. Damit geht man definitiv schonmal mit Gewinn raus und dann noch den Gutschein. Echt top

  • Alle Kommentare

    • 01.06.2017, 12:16

    Suche deshalb weitere Geschädigte, die den versprochenen Gutschein nie erhalten haben! Wem ergeht es auch so?

    • 02.06.2017, 09:07

    @tester: Das stimmt nicht.

    https://www.verbraucherzentrale.de/vertrag-per-e-mail-kuendigen

    „Die neue Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016 neu abgeschlossene Verträge. In diesen darf von Verbrauchern nicht mehr eine strengere Form als die Textform (also zum Beispiel die so genannte „Schriftform“) gefordert werden. Auf entsprechende Klauseln darf sich der Unternehmer nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind.“

    Das gilt im übrigen für alle Verträge, egal wie.
    Einzige Ausnahme sind
    Arbeitsverträge
    Mietvertäge
    Notariell beurkundete Verträge.

    Die Versicherung fällt unter keine dieser Ausnahmen.

  • An alle, die auf ihre Gutscheine warten. Ich stehe mit ERGO in Kontakt und habe diese Information für euch bekommen – leider nicht zufriedenstellend und ich finde es sehr ärgerlich, dass Versprechen hier nicht eingehalten werden bzw. kann ich nicht verstehen, wieso der Versand der Gutscheine so lange dauert. Ich als DealDoktor kriege es ja auch hin, die Gutscheine umgehend bereitzustellen, wenn ich das GO von den Anbietern habe.

    ======ERGO sagt=====
    ich habe soeben erfahren, dass aktuell die Datenselektion vom 06.03. verarbeitet und versendet wird.
    Generell: Wir sind nach wie vor leider extrem im Rückstand was den Versand der Incentives angeht. Die Kollegen aus dem Team Incentives kümmern sich um jeden Kunden der bezüglich des Themas anruft bzw. sich bei uns meldet.

      • 02.06.2017, 18:20

      @DealDoktor:

      Ich denke, dass Ergo auf Zeit spielt, weil die Meisten erst nach Erhalt der Gutscheins kündigen! Denkt man drüber nach…

    • @DealDoktor:
      Sehr ärgerlich. Mein Vertrag habe ich am 13/02 abgeschlossen, also fast ein Monat zuvor. Mein Gutschein ist immer noch nicht da!

      Meine Kündigungsbestätigung habe ich heute allerdings bekommen…

    • 02.06.2017, 18:25

    @ bowza Stimmt nicht. Die VZ schreibt ja: „Ausnahmen sind ZUM BEISPIEL Miet- und Arbeitsverträge. Da braucht es weiterhin eine Unterschrift.“ D.h. die Aufzählung der Ausnahmen ist nicht vollständig. Versicherungsverträge gehören aber allgemein auch dazu. Ich habe jedoch in meinem Zahnvertrag nachgeschaut und kann euch allen definitiv bestätigen: Kündigen per E-Mail ist hier MÖGLICH, da Ergo Textform erlaubt.

    • 02.06.2017, 21:57

    @tester: Lese bitte den Gesetzestext dazu (§ 309 Nr. 13 BGB) und du wirst feststellen, dass es so ist wie ich sage. Alle Verträge können per Email oder Sms oder sonstwie gekündigt werden, egal ob elektronisch abgeschlossen oder nicht.
    Einzige Ausnahmen sind die oben genannten. Wobei nicht mal das der Gesetzestext hergibt. Denn ein Arbeitsvertrag wird ja auch nicht notariell beglaubigt, aber da wird es wohl andere Bestimmungen geben.

  • @bowza: Dann hast Absatz 13 aber falsch verstanden. Der Vertragsgeber kann bei einer „geringwertigeren“ Vertragslösung zustimmen, muss er aber nicht. Generell gilt das Zusammengehörigkeitsprinzip. Der Vertragsnehmer kann auf alle möglichen Wege die Vertragsauflösung beantragen, der Vertragsgeber muss aber nur Anträge auf gleichem oder höherem Level akzeptieren, gleichwohl ist er aber verpflichtet, den Vertragsnehmer von der Nichtannahme bzw. dem Nichtannahmegrund zu informieren.
    Reihenfolge ist
    Telefonat
    SMS
    E-Mail
    Fax
    Brief
    Einschreiben
    Schreiben eines Rechtsvertreters
    Wobei die ersten 2 gleichrangig sind.

    • 03.06.2017, 05:13

    @ bowza

    Eine Police stellt eine Urkunde dar, sodass die Versicherung m.E. Schriftform verlangen kann, ABER NICHT MUSS (§ 127 Nr. 2). Banken akzeptieren bspw. eine Risiko-Lebensversicherung als Sicherheitsleistung. Außerdem gilt § 309 Nr. 13 BGB bei AGBs. Das G steht für Geschäft. Mit Versicherungen schließt man aber keine Geschäfte im engen Sinne ab. Es gibt auch keine AGB, sondern AVBs.

    • 03.06.2017, 09:31

    @Prospektleser: habe ich nicht. Absatz 13 sagt, dass der Vetragsgeber nichts strengeres als Textform verlangen darf. Die Textform beginnt bei der Sms. Einzige Ausnahme steht in 13a) sind Verträge bei denen notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Hier kann der Vetragsgeber mindestens die Schriftform verlangen.

    • 03.06.2017, 09:45

    @tester: Die rechtlichen Bestimmungen für AGB gelten auch für AVB. AVB ist lediglich eine branchenübliche Bezeichung für AGB.

    Eine Urkunde muss natürlich die Schriftorm haben. Ich kann dir aber auch eine Urkunde zu jedem Kaufvertrag ausstellen. Die Urkunde bezeichnet das Schriftstück als solches und nicht den Vertrag.

    • 03.06.2017, 11:00

    Heute kam der Gutschein! Wäre dieser bereits im Mai da, hätte ich sogar früher gekündigt. Die ERGO ist clever.

  • Hurra mein Gutschein war heute auch da!
    Trotzdem war das nicht ganz so schön mit der Ergo! Bin mir nicht sicher ob ich sowas nochmal mitmache!

    • 03.06.2017, 13:52

    Habe mich vor einigen Tagen per Mail beschwert, daraufhin eine Antwort erhalten, dass der Gutschein jetzt rausgeht – heute lag er dann im Briefkasten.

    • 03.06.2017, 18:21

    @ bowza So einfach ist es leider nicht. Habe mir mal ein Gerichtsurteil dazu angeschaut und in der Begründung ist eine gewisse Rechtsunsicherheit zu erkennen. Zitat:

    „Der Senat verkennt nicht, dass eine E-Mail ohne elektronische Signatur per se keine Gewähr dafür bietet, dass der als Verfasser der E-Mail Genannte diese auch tatsächlich erstellt und versendet hat. Es ist daher, worauf in der Literatur zutreffend hingewiesen wird (Hertel in: Staudinger, BGB, Kommentar, Neubearbeitung 2004, § 127 Rz. 36; Bloching/Ortlof, BB 2011, S. 2571, 2573), in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob ein anderer Wille der Parteien anzunehmen ist und eine einfache E-Mail daher nicht genügen soll. Ob der vorbezeichneten Literaturmeinung allerdings soweit zu folgen ist, dass entgegen dem Willen des Gesetzgebers und dem Wortlaut von § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB im Zweifel eine einfache E-Mail nicht dem gewillkürten Schriftformerfordernis genügt, erscheint fraglich. So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon zu § 127 BGB a.F. entschieden, dass die gewillkürte Schriftform trotz Fehlens einer Unterschrift gewahrt ist, wenn gleichwohl die mit der Formvereinbarung bezweckte Klarheit erreicht wird (BGH NJW-RR 1996, S. 641, 642).“

    https://openjur.de/u/496154.html

    • 04.06.2017, 09:57

    Einer von 2 Gutscheinen kam gestern (Versicherungsbeginn jeweils 1.3.), ohne Nachfragen oder Beschwerden. Dem 2. gebe ich noch eine Woche. Dann würde ich auch mal anfragen.

    • 06.06.2017, 06:26

    Zur Info: Habe meine Gutscheine nun erhalten! Trotzdem ist die ERGO bei mir unten durch.

  • Gutschein fehlt noch…

    • 11.06.2017, 08:40

    Mein 2. Gutschein fehlt weiterhin. Habe jetzt auch mal per Mail angefragt wann mit der Lieferung zu rechnen ist.

    • 24.06.2017, 18:30

    Vertrag läuft seit dem 01.05.17…. Heute bekam ich Post, dass mein Beitrag ab 01.08.17 nicht mehr 3,90€ beträgt. Sondern knapp 8€. Habe jetzt natürlich gekündigt. Denke mal, dass mir aufgrund der Kündigung der Gutschein auch nicht zusteht. Ich habe nun 2 Monate die Beiträge bezahlt und hatte eine Zusatzversicherung die ich nicht genutzt habe… Ich nenne es einfach Lehrgeld 😀

      • 25.06.2017, 14:00

      @Maik1986:
      Hast Du keine Zahnprophylaxe gemacht? Da würdest Du dann bis 60€ zurückbekommen. evt alte Füllungen ausbessern = bezahlt bis zu einem Betrag 200€? ja auch die Versicherung
      war ua der Grund diese abzuschließen. Gutschein 50€, 60€ Prophylaxe zurück, da haben sich dann 4-5 Monate Versicherung rentiert. btw.. Auszahlung ging telefonisch sehr einfach. Musste nur den Zahnarzt und die Rechnungsnummer ansagen, ohne das die Rechnung eingeschickt wurde. Geld wird dann sofort überwiesen.
      Werde aber dann sogleich Kündigung rausschicken. mM nach rentiert sich diese Versicherung nicht ( meine Zähne sind alle in Ordnung inkl Füllungen)

    • 25.06.2017, 20:33

    @Maik1986: Hättest du es durchgezogen hättest du insgesamt 28€ bezahlt und einen 50€ Gutschein bekommen. Hättest also immer noch Plus gemacht.

    Nun hast du gar nichts.

    • 26.06.2017, 09:41

    @Fiesta @bowza Im günstigsten Tarif hat man doch keine Prophylaxe. Die wird von meiner Krankenversicherung zu 80% übernommen. Deshalb lohnt es sich nicht.

    Und bis jetzt habe ich 2x 3,90€ bezahlt. Wenn der Beitrag dann bald steigt und auch nach dem 4. Monat der Vertrag ungekündigt sein muss, dann bin ich bald bei 30€ die ich hätte zahlen müssen… klar wäre noch ein Gewinn von 20€ raus gekommen… aber auf diesen ganzen Affentanz den die Ergo macht, habe ich keine Lust.
    Man liest ja hier genug schlechtes…

    • 17.07.2017, 11:05

    Kann ich wiederholt an der Aktion teilnehmen, wenn ich Anfang des Jahres schon mal teilgenommen habe?

    • 17.07.2017, 21:29

    @gorywynn: Pro Versicherungsnehmer und Tarif wird der Gutschein nur einmal gewährt. 

    • 20.07.2017, 21:26

    Mein Versicherungsbeginn war der 01.05. Ich habe bis heute (20.07) auch noch keinen Gutschein erhalten. Ich habe eine Mail an die Ergo geschrieben. Mir wurde gesagt, das mein Gutschein am 08.05 freigegeben wurde. Das wurde mir in der Hotline auch noch mal bestätigt. Angeblich hat die Ergo Probleme Gutscheine zu erhalten. Sie haben mir schriftlich mitgeteilt, dass das Ganze bis zu drei Monate dauern kann. Ich rate euch zumindest mal eine Mail an die Ergo zu schreiben. Dann habt ihr etwas schriftliches. Ich glaube schon, das die Gutscheine versand werden. Halt nur mit extremer Verzögerung.

      • 25.07.2017, 14:48

      @Basket41:
      Versicherungsbeginn 01.05, gestern wegen Gutschein per mail freundlich nachgefragt, heute war der im Briefkasten.

  • Mein Gott Leute, ihr schließt hier eine Zahnzusatzversicherung ab, nur um über die Kündigung nach Gutscheinerhalt 20 Ocken einzusacken und meckert dann noch rum wenn der Gutscheinversand ein paar Tage länger dauert? Und dann so blöde Sprüche wie “ Ich habe gute Zähne, ich brauche das nicht „. Leute, wer das hier alles durchzieht nur um 20 € einzuheimsen, der kann wahrscheinlich den Eigenanteil von so um 4000 € bei einer Brücke oder Implantaten nicht bezahlen. Da wäre die günstige Zahnzusatz vonter 10 € ganz sinnvoll.

    • 23.07.2017, 19:01

    @Basket41: Den Gutschein gibt es nach 4 Monaten, d.h. 01.05. + 4 Monate = 01.09. 😉

    • 23.07.2017, 19:03

    @jjcl: Sorry, aber vielleicht haben

    • 23.07.2017, 19:06

    @jjcl: Sorry, aber vielleicht haben die Leute die 4000€ Eigenanteil übrig gerade, weil sie solche Deals machen. Ich bin noch nicht lange hier aber konnte mir nur durch die Amazongutscheine schon viele Dinge zulegen ohne etwas zu bezahlen, unter anderem einen Laptop. Insgesamt locker 500-600€. Geld, dass ich nun für gute Zähne zurücklegen kann.

    • 24.07.2017, 12:52

    @Basket41: Ich würde mich lieber auf die Teilnahmebedingungen der Ergo, als auf die Aussage eine Servicemitarbeiters verlassen😉

    • 24.07.2017, 19:02

    Habe mir gerade nochmal bisschen das Kleingedruckte durch gelesen :
    ACHTUNG Änderung : jetzt sind es sogar mindestens 6 Monate die man den Vertrag halten muss (jetzt nur noch 30€ Gutschein)

    //

    *Sie erhalten den Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei ERGO Direkt einen Versicherungsvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 60 Tagen widerrufen und für mindestens 6 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt. ERGO Direkt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. ERGO Direkt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.

    • 26.07.2017, 12:16

    Muss mich korrigieren, mein Gutschein war heute (26.07.17) in der Post. Mein Versicherungsbeginn war der 01.05. Es hat zwar etwas gedauert, geklappt hat es aber. Das Produkt muss jeder für sich selber bewerten. So schlecht ist es aber auch nicht.

    • 09.08.2017, 16:45

    Was bei mir bezüglich des Gutscheins geholfen hat (auch nachdem die 4 Monate Warterei längst vorbei waren):

    Frist setzen in Höhe von 10 Tagen mit der Anmerkung, dass Ihr nach dieser Frist rechtliche Schritte gehen werdet. 3 Tage später hatte ich den Gutschein. Zufall? Wer an Zufälle glaubt… ich tue es nicht.

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