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Netflix Preisanpassungsklausel als rechtswidrig erklärt

Wie wir bereits in der Vergangenheit berichteten, zieht Netflix relativ regelmäßig die Preise für die verschiedenen Abonnements an. Natürlich wird dann meist auch gleichzeitig darüber gesprochen, dass das Teilen des Accounts erschwert werden soll. Das ist jedoch noch nicht wirklich umgesetzt worden. Gegen die Preisanpassungsklausel wurde nun Klage der  Verbraucherzentrale (Bundesverband) eingelegt.

Im Vertrag mit Netflix gibt es eine Klausel, die dem Streaming-Dienst die Option gibt die Abonnement-Preise zu ändern. Jedoch ist die Klausel stark unklar formuliert, dass die Preiserhöhungen nicht klar nachvollziehbar sind und eher willkürlich erscheinen. Diese Kritik wurde auch schon früher angebracht, Netflix hat es dennoch nicht geschafft die Formulierungen klarer zu fassen. 

Die Preisanpassungsklausel ist in den Netflix-Nutzungsbedingungen unter Abschnitt 3.5 zu finden: 

„3.5. Änderungen am Preis und Abo-Angebot. Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an Sie. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen, um zukünftige Belastungen zu vermeiden.“

Das Landgericht Berlin.

Das Landgericht Berlin hat nun im Dezember 2021, dass diese Formulierungen für den Verbraucher zu ungenau formuliert sind und nicht genau hervorgeht, wie eine Preiserhöhung zustande kommt. Außerdem gehe es nur im Preiserhöhungen, aber keine Kostensenkungen bei unterschiedlichen Gegebenheiten. Gegen die Entscheidung des Gerichts, dass die momentane Klausel rechtswidrig ist, wurde bereits Berufung seitens Netflix eingelegt. Wir werden in der Zukunft sehen müssen, ob das Urteil noch rechtskräftig wird und die Preisanpassungsklausel angepasst wird. 

Die vorherige Version wurde bereits im Dezember 2019 durch das Berliner Kammergericht für unzulässig erklärt, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Insgesamt eine gute Entwicklung, es bleibt abzuwarten, inwiefern das Urteil rechtskräftig umgesetzt wird und welche Auswirkungen das auf den Endkunden haben könnte. 

Kommentare (18)
  • Ich hoffe da tut sich was und wir können bei den alten Preisen bleiben

      • 24.02.2022, 14:38

      Das wird leider nicht passieren weil die Investoren im Hintergrund Wachstum und Gewinn sehen wollen. Und das geht nur Preiserhöhungen und/oder mehr Abos. Deswegen wird es früher oder später Erhöhungen geben.

    • 24.02.2022, 15:00

    Einfach kündigen und woanders schauen!! Dann gibt sich das extrem schnell mit den Erhöhungen😇

  • Ich fand, dass die Preisanpassung noch im Rahmen war. Anders als bei Disney:’/

    • 24.02.2022, 20:06

    Es ist einfach zum kotzen…hier was exklusiv, da was exklusiv… Fußball wird zerstückelt. Zumindest beim Fußball könnten die großen Dienste einfach alle alles zeigen und sich die Kosten teilen 😂 Wird natürlich nicht passieren.

    Was Netflix angeht, hab ich zum SD Abo gewechselt, seit es teurer geworden ist. Ich muss sagen, dass ich die Preispolitik nicht verstehe.

    Beispiel: Corona…. Spanische Zombie Serie:

    In Originalsprache… Mit der Einblendung „aufgrund von Corona…blabla….DE Ton wird nachgeliefert“.

    Mittlerweile: 2. Staffel draußen und nicht mal die erste im DE Ton.

    Danke dafür.

    • 24.02.2022, 20:22

    So ist es richtig, die Firmen dürfen nicht willkürlich erhöhen !!
    Das sollte auch bei Rundfunkgebühren auch so sein!
    Es muss offen gelegt werden warum der Preis erhöht wird.

      • 24.02.2022, 21:17

      Wer behauptet denn, daß es eine willkürliche Erhöhung ist? Ich vermute, daß da einige Controller und Finanzfachleute mehr als einmal zusammen gesessen haben.

    • 24.02.2022, 20:56

    Lixusprobleme,einfach kündigen,dann kommen die schon mit Rabatt wieder

    • 25.02.2022, 02:04

    danke, werde ich weiter leiten

    • 25.02.2022, 07:44

    Wem der Preis nicht passt, der kann monatlich kündigen, wo ist das Problem? Niemand wird gezwungen, das zu abonnieren.

    • @Traumlos: Ach komm, schreibst du so einen realitätsfernen Beitrag nur, um Heartbeat-Punkte zu bekommen? Netflix ist der führende Streamingdienst. YT oder Prime sind kein Ersatz.

        • 26.02.2022, 13:19

        @Ken Tonkle:

        Das ist doch reine Ansichtssache, kein Mensch ist gezwungen, irgendeinen Streamingdienst zu buchen, wenn der ihm zu teuer erscheint.
        Sky ist/war z.B. auch der führende Streamer für die Fußball Bundesliga, aber ich habe darauf bisher immer verzichtet, da mir das (für mich) zu teuer war.
        Und deswegen jammere ich aber nicht, obwohl ich gerne Fußball sehe.

        Vermutlich schreibst eher du deinen Text für Heartbeats… 🙂

  • Wenigstens hat Netflix nicht so ein drastischer Anstieg wie DAZN 😀

  • „Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen, “ – Üblicherweise hat man ein Sonderkündigungsrecht außerhalb der Kündigungsfrist, wenn Preise erhöht werden. Netflix ist gierig und shady. Auf das Abo will ich dennoch nicht verzichten, seufz.

    • 03.03.2022, 16:22

    Kann man dadurch gekündigt werden?

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