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Kinderkrankenversicherung: Das sollten Eltern wissen

Viele Eltern lassen ihr Kind ganz selbstverständlich in die eigene private Krankenversicherung aufnehmen, ohne sich Gedanken über den Leistungsumfang zu machen. Dabei haben Babys, Kleinkinder und Kinder grundsätzlich andere Ansprüche an eine Krankenversicherung als Erwachsene. Das Leistungsprofil muss stimmen, damit Kinder vom Tag ihrer Geburt an einen idealen Krankenversicherungsschutz genießen. Wir sagen euch, ab wann ihr aktiv werden und worauf ihr bei der Wahl der Krankenkasse achten solltet.

Eltern mit Baby
Neugeborene brauchen den bestmöglichen Kinderkrankenversicherungsschutz.

Stichtag: drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin

Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass Versicherungen bis spätestens 3 Monate vor der Geburt verpflichtet sind, Kinder im elterlichen Tarif ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. Versäumen Eltern diesen Termin, steht vor der Aufnahme in die Elternversicherung eine Gesundheitsprüfung an. Kommt das Kind gesund zur Welt, ist das auch kein Problem. Falls das Kind aber eine angeborene Krankheit hat bzw. eine Vorerkrankung entwickelt, kann es entweder teuer oder sogar unmöglich werden, das Kind in der eigenen Versicherung unterzubringen. Eltern bleibt in einem solchen Fall zum Beispiel der Zugriff auf eine Pflegetagegeldversicherung für ihr krankes Kind verwehrt.

Als Eltern solltet ihr spätestens 4 Monate vor dem errechneten Geburtstermin Kontakt zu einem Experten für Kinderkrankenversicherungen aufnehmen. Dies gilt umso mehr, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt. Der Experte prüft, welche Krankenversicherung für euer Kind die beste Option ist. Er unterstützt euch dabei, den idealen Tarif für eure Situation zu ermitteln.

Private Elternversicherung oft nicht die beste Wahl

Die Elternversicherung ist gem. § 198 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich verpflichtet, ein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung in den elterlichen Tarif aufzunehmen. Doch was für Erwachsene ein passender Tarif ist, ist für Kinder oft keine gute Wahl. Insbesondere wenn es um kinderbezogene Leistungsmerkmale oder die Höhe des Selbstbehalts geht, schneiden Elternversicherungen im Vergleich meistens schlechter ab. Falls Eltern privat versichert sind, ergeben sich aus der Mitversicherung des neuen Erdenbürgers zudem keinerlei finanziellen Vorteile. Familienrabatte sind in privaten Krankenversicherungen nicht üblich.

Es gibt spezielle Kindertarife, die ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen und deshalb empfehlenswert sind. Bevor ihr euer Kind „blind“ in die eigene Privatversicherung aufnehmt, sollte ein sachlicher Tarifvergleich vorgenommen werden. Das spart langfristig Geld und sorgt für einen kindgerechten Krankenversicherungsschutz.

Wichtige Kinderleistungen inkludieren

Kindgerechte Krankenversicherungstarife bieten alles, was der Nachwuchs zum Großwerden braucht. Dazu gehören auch Leistungen wie beispielsweise Rooming-in oder alternative Heilmethoden sowie kieferorthopädische Maßnahmen. Mit Blick darauf, dass viele Kinder Zahnspangen tragen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass in diesem Zusammenhang beim eigenen Kind Kosten entstehen. Allerdings sollten Eltern laut Hinweisen der Verbraucherzentrale aufmerksam sein, wenn es um die vorgeschlagenen Maßnahmen eines Kieferorthopäden geht. Prüft diese und holt euch im Zweifel eine zweite Meinung ein. Denn nicht immer sind die Behandlungen tatsächlich erforderlich oder werden zu teuer angeboten.

Mutter mit Kindern
Werden Kinder älter, verändert sich der Anspruch an den Krankenversicherungsschutz. Eltern sollten den Tarif deshalb prüfen lassen und sich um eine Anpassung bemühen.

Selbstbehalt vs. All-In-Tarif

Es gibt Situationen, in denen All-In-Tarife eine gute Wahl sind, weil sie unterm Strich die Haushaltskasse weniger belasten. Denn auch, wenn sie monatlich einen höheren Beitrag verursachen, bleiben die aufzuwendenden Krankheitskosten durch den All-In-Tarif insgesamt niedriger.

Für Neugeborene fallen Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und die Behandlung gängiger Infekte an. Dabei kommt ein vereinbarter Selbstbehalt von z. B. 500€ oder 750€ in der Regel voll zum Tragen. Außerdem gibt es einen Unsicherheitsfaktor: Wenn ein Kind zur Welt kommt, ist noch völlig unklar, wie stabil seine Gesundheit ist.

Eltern sollten sich in jedem Fall so absichern, dass sie die zu erwartenden Krankheitskosten bewältigen können. Dabei ist auch der steuerliche Aspekt zu berücksichtigen.

  • Wenn ein All-in-Tarif abgeschlossen wird, beteiligt sich der Arbeitgeber automatisch an den Beiträgen. Darüber hinaus können die Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Im Gegensatz dazu präsentiert sich der Tarif mit Selbstbehalt. Zum einen erhalten Eltern weniger Arbeitgeberzuschüsse, weil die Bemessungsgrundlage niedriger ist. Auch steuerlich macht sich der geringere Beitrag weniger stark bemerkbar. Obendrauf müssen sie bis zur vereinbarten Selbstbehalt-Grenze die Krankheitskosten selbst tragen.

Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, beide Varianten im Detail gegeneinander aufzurechnen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei Neugeborenen der All-In-Tarif die bessere Entscheidung ist. Eltern sollten deshalb den Experten für Kinderkrankenversicherungen befragen und um objektive Prüfung und Empfehlung passender Tarife bitten.

Auch für gesetzlich versicherte Eltern lohnt sich der Tarifvergleich. Unser Beitrag „Krankenkassen 2021 vergleichen und bis zu 300€ sparen“ liefert alle wichtigen Informationen zum Thema.

2 Kinder
Die beste Versicherung ist die, die nicht beansprucht werden muss. Kinder mit einer robusten Gesundheit brauchen außer den gängigen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen oftmals keine weiteren Leistungen der Krankenversicherung.

All-In-Tarif regelmäßig auf Tauglichkeit prüfen

Das, was für Neugeborene eine gute Wahl ist, muss bei älteren Kindern nicht unbedingt passen. Wenn Kinder aufwachsen und eine stabile Gesundheit aufweisen, nehmen Sie weniger Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch. Gehen Eltern regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen, kümmern sich um die notwendigen Impfungen und müssen darüber hinaus den Arzt nicht weiter beanspruchen, ist ein All-In-Tarif zu teuer. An diesem Punkt sollten Eltern die Überprüfung des laufenden Tarifs veranlassen, um bessere Angebote mit einem passenden Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Es gibt verschiedene Versicherungsgesellschaften wie die Barmenia, Signal Iduna und Arag mit Kindertarifen im Portfolio, die bei nicht beanspruchten Leistungen Beiträge zurückerstatten, während turnusmäßige Vorsorgeuntersuchungen weiterhin abgedeckt sind.

Voranfragen auf eigene Faust bergen Risiken

Manche Eltern suchen auf eigene Faust nach einer passenden Krankenversicherungsgesellschaft für ihr Kind. Kommt es dabei zu einer Ablehnung, muss diese Ablehnung bei der Antragstellung in einer anderen Gesellschaft angegeben werden. Das wiederum führt dazu, dass die andere Gesellschaft ebenfalls abgelehnt. Eltern haben sich damit in eine Sackgasse manövriert, aus der sie kaum rauskommen können.

Es ist daher sinnvoll, anonyme Risiko-Voranfragen bei mehreren Versicherern zu stellen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Eintragungen im U-Heft vorliegen oder entsprechende Vorerkrankungen bestehen. Auf diese Weise bleiben alle Handlungsalternativen offen.

PVN-Befreiung beantragen

Eine Ersparnis von 300€ im Jahr bringt es, wenn Eltern einen Antrag auf Befreiung von der Pflegepflichtversicherung für das Kind stellen. Um eine Befreiung zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

  • Vater oder Mutter zahlen bereits über die eigene PKV-Versicherung in die private Pflegepflichtversicherung ein.
  • Das Kind hat keine eigenen Einkünfte, die mehr als 455€ monatlich betragen (zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen).

Eltern sollten daran denken, frühzeitig vor der Geburt bzw. rechtzeitig vor einem Wechseltermin in eine andere Versicherung einen Nachweis über die bestehende Pflegepflichtversicherung eines Elternteils zu besorgen. Mit diesem Standardformular, das Assekuranzen in der Regel innerhalb weniger Stunden ausstellen, lässt sich der Befreiungsantrag kurzfristig auf den Weg bringen.

Fazit: Fallstricke kennen und vermeiden

Beim Abschluss einer Kinderkrankenversicherung gilt es frühzeitig zu handeln, um nicht versehentlich in eine teure Kostenfalle zu geraten. Eltern sollten spätestens 4 Monate vor der Geburt entscheiden, welche Versicherung sie für ihr Kind abschließen wollen. Ein kindgerechter Krankenversicherungstarif lässt sich zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis finden. In Zusammenarbeit mit einem Experten für Kinderkrankenversicherungen lässt sich die passende Assekuranz gezielt aufspüren.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Kinderkrankenversicherungen gemacht und habt ihr vielleicht noch weitere Tipps? 

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