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EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf auch für digitale Inhalte

Nachdem man schon das Geoblocking von Online-Shops abgeschafft hat, soll EU-weites Online-Shopping noch einfacher und die Verbraucher dabei besser geschützt werden. Diese Effekte soll eine neue EU-Richtlinie haben, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat am Dienstag geeinigt haben. Primär soll es durch die Richtlinie in der EU keinen Unterschied mehr machen, ob ein fehlerhaftes Produkt oder digitaler Inhalt im Internet oder in einem Laden gekauft wurde.

 Online-Shoppin-Rechte-EU

Fehlerhafte Waren müssen repariert, ersetzt oder erstattet werden

Die Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes und einheitliches Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU zu gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen, die ihre Produkte in anderen Mitgliedstaaten verkaufen wollen. Auch die rechtlichen Möglichkeiten für Verbraucher bei fehlerhaften Produkten sollen verbessert und angeglichen werden. Die vorläufig vereinbarten Regeln gelten sowohl für den Online- als auch für den klassischen Offline-Verkauf von Waren. Es macht also zukünftig keinen Unterschied mehr, ob ein Verbraucher ein Haushaltsgerät, ein Spielzeug oder einen Computer über das Internet oder in einem lokalen Geschäft kauft.

Smart-Home-Geraete

Waren mit digitalen Elementen (z.B. „intelligente“ Kühlschränke, Smartphones, Smart-TVs und Smartwatches) fallen ebenfalls unter die Richtlinie. Als Verbraucher hat man bei diesen Produkten Anspruch auf „notwendige“ Aktualisierungen während eines angemessenen Zeitraums. Wie lange dieser Zeitraum, „den der Verbraucher, je nach Art und Zweck der Waren und digitalen Elemente vernünftigerweise erwarten kann“ ausfällt, ist aktuell noch unklar.

Beweislastumkehr erst nach 1-2 Jahren statt 6 Monaten

Die für Deutschland wohl erfreulichste angekündigte Änderung betrifft die Beweislastumkehr bei fehlerhaften Waren. Denn aktuell muss man als Kunde dem Hersteller beweisen, dass ein Defekt schon bei Lieferung bestand, sollte dieser erst über sechs Monate nach dem Kauf auftreten. Innerhalb der ersten sechs Monate muss man dies nicht nachweisen und genau diese Zeit soll auf ein bis zwei Jahre ausgeweitet werden. Weiterhin besagt die Richtlinie:

  • Wenn ein Produkt defekt ist, kann der Verbraucher wählen, ob es repariert oder ersetzt werden soll, und zwar kostenlos.
  • Der Verbraucher hat in bestimmten Fällen Anspruch auf sofortige Preisminderung oder Vertragskündigung und Rückerstattung seines Geldes, z.B. wenn trotz des Versuchs des Verkäufers/Herstellers, den Fehler zu beheben, dieser weiterhin auftritt oder die Reparatur nicht innerhalb einer „angemessenen Frist“ durchgeführt wird oder wenn der Mangel schwerwiegend ist.

EU-Recht

  • Der EU-Händler wäre haftbar, wenn der Mangel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher auftritt (die Mitgliedstaaten können jedoch in ihrem nationalen Recht eine längere gesetzliche Garantiefrist einführen oder beibehalten, um das gleiche Verbraucherschutzniveau aufrechtzuerhalten, das in einigen Ländern bereits gewährt wurde),
  • Bis zu ein bis zwei Jahre nach der Lieferung braucht der Käufer nicht nachzuweisen, dass die Ware fehlerhaft war (die Beweislast wird zugunsten des Verbrauchers umgekehrt).

All diese Regelungen gelten in der ganzen EU und auch, wenn man z.B. etwas aus Spanien bestellt. Im Streitfall kann der Händler aber verlangen, dass die Ware zur Reparatur zurückgeschickt wird. Die Kosten des Versands übernimmt ein kulanter Anbieter sicherlich, Pflicht ist dies jedoch nicht.

Inkrafttreten im Mai

Die vorläufige Vereinbarung muss noch vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) und dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bestätigt werden. Die Richtlinie wird dann im Plenum zur Abstimmung gestellt und dem EU-Ministerrat zur Genehmigung vorgelegt. Im Mai 2019 soll die Richtlinie in Kraft treten.

Was haltet ihr von den geplanten Änderungen? Für digitale Inhalte und Deals bei Shops im EU-Ausland sind mehr Verbraucherrechte sicherlich nicht verkehrt.

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