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Stromanbieter BEV insolvent: Was wird aus meinem Bonus? Fragen + Antworten

30.06.2019: Die BEV verschickte in den letzten Wochen und Monaten die Schlussrechnungen, was dabei auffällt: Sofortbonus und Neukundenbonus tauchen oft nicht auf, nämlich nur genau dann, wenn man mindestens drei beziehungsweise zwölf Monate Kunde beim Stromanbieter war. Da die Insolvenz aber nicht einer Kündigung des Kunden gleichzusetzen ist, kann man sicherlich bestreiten, ob das so korrekt ist, allerdings lohnt es sich auch nicht, die Boni einzuklagen, da bei der BEV kaum was zu holen sein soll. Solltet ihr aber laut Rechnung eine Nachzahlung leisten müssen, so empfiehlt es sich, auf die Boni zu bestehen und diese mit der offenen Nachzahlung zu verrechnen, also davon abzuziehen und entsprechend weniger zu überweisen.

Ein kleiner Schock geht durch die Energiebranche. Der bayerische Energieversorger BEV Energie hat überraschend Insolvenz angemeldet. Das gab das Amtsgericht München heute bekannt. BEV Energie war zuerst durch sehr gute Preise im Strom- und Gasbereich aufgefallen und überzeugte damit auch viele von euch. Zuletzt fiel die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft jedoch nur noch negativ auf. Ob ausstehende Boni oder Guthaben überhaupt noch ausgezahlt werden (können), ist bisher unbekannt. Sehr wahrscheinlich muss man sein Geld abschreiben. Sobald es dazu neue Informationen gibt, werde ich euch hier informieren.

BEV Energie insolvent

Die „WirtschaftsWoche“ berichtete, dass die BEV mit zu hohen Kündigungsquoten zu kämpfen hatte, daher gab es in der Vergangenheit teils heftige Preiserhöhungen und demnach auch viele Beschwerden von Kunden. Aktuell sind wohl ca. 500.000 Kunden von der Insolvenz betroffen.

Informationsseite bereits eingerichtet

Preiserhöhungen von über 100% sowie sehr viele Beschwerden über nicht oder verspätet ausgezahltes Guthaben bzw. Boni führten zuletzt sogar dazu, dass Verivox und Check24 den Energieversorger aus dem Vergleich nahmen. Verivox schrieb uns dazu bereits vor einigen Wochen auf Nachfrage zu diversen unlauteren Praktiken von BEV:

Die Handlungen der einzelnen Anbieter haben wird ständig im Blick und jede Kundeninformation wird von uns wahrgenommen sodass wir ständig auf dem Laufenden sind. Die Vertriebspartnerschaft sowie Kooperationen und Kampagnen zwischen Verivox und der BEV Energie wurden im Dezember 2018 eingestellt. Die Tarife werden nicht mehr in den Tarifempfehlungen dargestellt. […] Beschwerden und Reklamationen unserer Kunden, die über uns zur BEV gewechselt sind, werden wie immer im Rahmen unserer Möglichkeiten geklärt. Der Geschäftsbetrieb der BEV Energie ist uneingeschränkt aktiv. Weitere Informationen liegen nicht vor. Selbstverständlich geben wir alle Informationen, die wir von Kunden erhalten, an unseren Vertrieb und die Unternehmenskommunikation weiter, damit jedes Anliegen überprüft werden kann.

Mittlerweile ist auch schon der Tarifvergleich auf der BEV-Webseite deaktiviert und wird „überarbeitet“. Es ist auch bereits eine Info-Webseite live, dessen FAQs ich euch einfach mal kopiert habe:

    • Kommunikation
      Aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind sämtliche Kommunikationskanäle der BEV überlastet. Deshalb können Anfragen derzeit nicht beantwortet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzverfahrens?
      Die BEV hat beantragt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – hat daraufhin einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 1513 IN 219/19).
    • Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet?
      Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Der Entscheidungstermin ist noch nicht bekannt. Auch über weitere Termine im Verlauf des Verfahrens kann daher noch nichts berichtet werden.
      Derzeit wird geprüft, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Eine Verfahrenseröffnung wird nicht vor April 2019 erfolgen.
    • Lastschrifteinzug
      Der nächste Lastschrifteinzug Ihres Entgeltes für den Monat Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
    • Werde ich noch mit Strom oder Gas beliefert?
      Derzeit ist Ihr Bezug von Strom und Gas auf jeden Fall sichergestellt. Selbst wenn aufgrund der Situation des Insolvenzverfahrens der Versorgungsvertrag mit BEV enden sollte, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas versorgt. Strom- und Gasmengen gelten in diesem Fall – soweit kein anderer Versorgungsvertrag geschlossen wird – aufgrund der gesetzlichen vorgesehenen Ersatzversorgung als vom örtlichen Grundversorger zu sog. Allgemeinen Preisen geliefert.
    • Muss ich meinen Versorgungsvertrag mit der BEV kündigen?
      Nein. Derzeit ist eine Kündigung nicht veranlasst.
      Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kündigungen und Lastschriftwiderrufe gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Wirkung entfalten.
    • (Wann) Erhalte ich eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung?
      Derzeit werden keine Turnusrechnungen und keine Endabrechnung erstellt. Nach einer etwaigen Beendigung des Vertragsverhältnisses wird eine korrekte Endabrechnung erstellt werden. Dies kann in Einzelfällen länger als die vorgesehenen 42 Tage dauern. Es müssen für die Abrechnungen keine Zählerstände an die BEV Energieversorgungsgesellschaft mbH gemeldet werden. Alle notwendigen Informationen für Endabrechnungen werden der BEV direkt vom Netzbetreiber übermittelt.
    • Ich habe noch eine Nachzahlung zu leisten. Wie lautet die aktuelle Bankverbindung der BEV?Energielieferungen, die bereits erfolgten, sind zu bezahlen.
      Bitte leisten Sie sämtliche Zahlungen auf das vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto:
      RA Bierbach / BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
      DB Privat- und Firmenkundenbank AG
      IBAN: DE91 7007 0024 0044 7490 20
      BIC: DEUTDEDBMUC
    • Meine Abrechnung ergibt ein Guthaben. Werden Guthaben aus dem Lieferverhältnis jetzt zurückerstattet?
      Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter …) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.
      Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
    • Können Forderungen bzw. der Bonus bereits heute zur Insolvenztabelle angemeldet werden?
      Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter …) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.
      Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
    • Wann kann ich meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?
      Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Hierzu wird – nach der Verfahrenseröffnung – eine gesonderte schriftliche Aufforderung erfolgen. Den Aufforderungen wird dann der aktuelle Stand der Abrechnungen zugrunde liegen.
      Bitte warten Sie den Erhalt des Aufforderungsschreibens ab, das Sie nach Eröffnung erhalten werden.
    • Ich habe eine Frage zur Insolvenz der BEV: An wen kann ich mich wenden?
      In diesem Verfahren sind eine hohe Anzahl Gläubiger zu berücksichtigen. Das Insolvenzantragsverfahren ist zudem ein nichtöffentliches Verfahren. Einzelfragen von Gläubigern oder Dritten können daher von uns nicht beantwortet werden.
      Bitte beachten Sie außerdem: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der BEV.
      Fragen zum Stand des Insolvenzverfahrens können nicht individuell beantwortet werden. Von telefonischen Anfragen zum Stand des Insolvenzverfahrens sowohl bei der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als auch bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter bitten wir dringend abzusehen. Für sonstige Anfragen verwenden Sie bitte ausschließlich die o.g. Servicenummer.
    • Wo finde ich weitere Informationen zum Insolvenz(antrags-)Verfahren?
      Auf unserer Internetseite http://www.bev-inso.com finden Sie weitere Informationen zum Stand des Insolvenz(antrags)verfahrens. Diese werden fortlaufend aktualisiert.
    • Welche Auswirkungen bestehen im Hinblick auf energiewirtschaftliche Schlichtungsverfahren?
      Aufgrund der Insolvenz kann die BEV nicht mehr an Schlichtungsverfahren teilnehmen und eine Schlichtungsempfehlung nicht anerkennen. Ein Schlichtungsverfahren kann daher in diesen Fällen nicht mehr zu einer einvernehmlichen Lösung führen, sodass es in der Insolvenz des Energieversorgers nicht mehr durchzuführen ist bzw. sich bereits eingeleitete Verfahren erledigen. Jedoch besteht weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit, entsprechende Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
    • Soll ich noch Voraus-/Abschlagszahlungen für Februar 2019 leisten?
      Wir bitten die Stromkunden der BEV, ab sofort keine Vorauszahlungen für die Monate ab Februar 2019 zu leisten. Zahlungen für bereits bezogene Energielieferungen in den Monaten davor erfolgen bitte auf das oben (Ziffer 9.) genannte Konto.
    • Was muss ich tun?
      Derzeit ist nichts veranlasst.

Das Wichtigste in Kürze

BEV Energie

  • Zahlung/Geldeinzug: Der Lastschrifteinzug von Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
  • Kündigung: Ihr müsst euren Vertrag nicht kündigen und werdet von eurem Grundversorger kontaktiert. Über diesen seid ihr auch auf jeden Fall mit Strom und Gas versorgt. Ihr könnt (und solltet) natürlich wieder zu einem günstigeren Anbieter als dem Grundversorger wechseln.
  • Guthaben/Bonus: Noch ausstehendes Guthaben und/oder Boni werden aktuell nicht ausgezahlt und müssen als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dies kann erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrenz erfolgen, welche nicht vor April 2019 erfolgen wird.

Zur BEV Energie Info-Seite

Wichtige Tipps von der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale gibt auch einige wichtige Tipps, die ich hier kurz zusammenfasse:

  • Kein Geld mehr überweisen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird stattdessen ein Ersatzkonto mitteilen. Rechtlich gesehen müsst ihr weiter eure Abschläge zahlen, allerdings auf ein anderes Konto, das vom Insolvenzverwalter bekanntgegeben wird.
  • SEPA Lastschriftmandat widerrufen: Schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Bonus beanspruchen: Wer zum Beispiel nach 12 Monaten Vertragslaufzeit einen Bonus oder eine Rückzahlung aufgrund zu hoher Abschläge erwartet, muss seinen Anspruch im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellen. Das geht aber wie gesagt vermutlich erst ab April.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen – Preiserhöhung widersprechen: Schwierigkeiten der BEV bemerkte man nicht zuletzt aufgrund der Preiserhöhungen an die Nutzer, teilweise sogar trotz einer Preisgarantie. Wer eine Preiserhöhung erhalten hat, hat ein Sonderkündigungsrecht, auch während der Insolvenz. Ein Wechsel kann einfach über einen Vergleichsrechner oder unseren Verivox Bonus Deal vorgenommen werden. Eine Musterkündigung der Verbraucherzentrale für die Strompreiserhöhung und Ausübung des Sonderkündigungsrecht kann helfen (PDF)

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Kommentare (149)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 21.08.2019, 19:25

    @F64:
    Bei mir gleicher Fall. Habe heute von BEV Rückantwort per email erhalten.
    Der Sofortbonus wird demnach verrechnet. Wie beurteilt ihr das mit den 60 Tagen, also Belieferungsbeginn bis Insolvenz weniger wie 60 Tage?

    Schreiben von BEV zur Info:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    betrifft Ihre Vertragsnummer xxxxxx.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wie Sie wissen, befindet sich die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH seit dem 29.01.2019 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Rechnungsproduktion ist sehr viel aufwändiger als erwartet. Dieser Prozess wurde durch den Konkurs der Muttergesellschaft Genie Holding AG leider weiter erschwert und verzögert.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir Bonusansprüche (Sofortbonus) grundsätzlich nicht mehr an Sie auszahlen können. Sofern ein berechtigter und noch nicht an den Kunden ausbezahlter Bonusanspruch besteht, wird dieser in die Endabrechnung eingestellt und verrechnet. Wenn sich aus der Endabrechnung insgesamt eine Forderung des Kunden gegen die BEV ergibt, handelt es sich um eine Insolvenzforderung nach § 38 Insolvenzordnung und ist daher nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle anzumelden.

    Durch Erstellung der Endabrechnungen ermitteln wir derzeit, ob und in welcher Höhe Kunden Forderungen gegen die BEV haben. Diese Forderungen sind Insolvenzforderungen nach § 38 Insolvenzordnung und daher zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt voraussichtlich erst im September oder Oktober 2019.

    Der Sofortbonus wurde überwiegend an die Kunden ausbezahlt und erscheint deshalb in den meisten Fällen nicht in der Abrechnung als gesonderter Posten. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen.
    Im Übrigen wird der Sofortbonus erst 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig.

    Wir bitten Sie, die verbleibende Restzahlung binnen der Zahlungsfrist auf das im Anschreiben angegebene Konto zu überweisen.

    Weitere, aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren und auch zu Ihrer Abrechnung erhalten Sie auf http://www.bev-inso.de

    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr BEV Kundenservice

  • Alle Kommentare

    • 31.01.2019, 12:04

    @Grisuline: der Grundversorger meldet sich, warte einfach ab

    • 31.01.2019, 12:10

    @Malgus: okay, die waren ja schon hier da hätte man ja gleich eine Bankverbindung mitteilen können.

    • 31.01.2019, 13:13

    @Grisuline: das ging aber fix, bei meinem Grundversorger wussten sie vor 3 h noch nicht, dass sie mich jetzt aufnehmen müssen

    • 31.01.2019, 13:36

    So was ist immer doof, habe ich selber auch schon durch bei Prokon.

    • 31.01.2019, 13:41

    @strichi: Im Prinzip ja. Dein Grundversorger wird sich bei dir melden. Zählerstand ablesen nicht vergessen und beim Vor- und Nachfolger prüfen. Da werden gerne mal die Stände hochgerechnet.

    • 31.01.2019, 14:44

    Ich bin auch betroffen. 25% Neukundenrabatt.
    Ich habe jetzt mal der Abbuchung vom 2.1.2019 schriftlich widersprochen. Da BEV den Liefervertrag für Januar nicht vollständig eingehalten hat, kann ich der Abbuchung der Abschlagszahlung für Jan 2019 nicht zustimmen. Ich habe BEV eine Frist bis 15.2. für die Rückbuchung gegeben.
    Mal abwarten, ob eine Antwort kommt. Die Zahlung kann ich 8 Wochen zurückbuchen lassen – hat also noch ein bisschen Zeit.

    • 31.01.2019, 15:19

    Gottseidank seit 1.10 kein Kunde mehr.

    • 31.01.2019, 15:29

    Klasse deswegen bekomme ich keine Abrechnung und mein Geld-.- über 900 Euro bekomme ich wieder eigentlich… Also sehe ich die nie wieder ?

    • 31.01.2019, 15:43

    Ich habe jetzt mal eine Frage?
    Mein jetziger Grundversorger übernimmt jetzt ab sofort. Muss ich ich hier trotzdem der BEV eine Kündigung des Lastschriftverfahren dahin schicken?

    • 31.01.2019, 17:01

    @Grisuline:

    Das steht jetzt auf der Info Seite unter Punkt 5:

    Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kündigungen und Lastschriftwiderrufe gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Wirkung entfalten.

    Somit kann man das wohl lassen

      • 01.02.2019, 09:03

      @strichi:
      Das mit der nicht notwendigen Kündigung kann man ja nachvollziehen, aber den Lastschriftwiderruf für den Einzug Anfang Januar 2019 sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen, weil BEV nicht den gesamten Januar geliefert hat (Nichterfüllung des Vertrages). Damit bin ich dann auch nicht mehr verpflichtet, die fehlenden Tage nach der nun erfolgten Anmeldung des Konkurses zu bezahlen (29.-31.01.2019) und dafür das Geld zurück zu holen. Das man keinen Teilbetrag von der Bank zurückfordern kann, sehe ich absolut nicht als das Problem des Kunden an. Mit der Jahresabrechnung, die dann sicher nicht den Bonus beinhalten wird (Anspruch erwirkt erst nach Anmeldung zum Konkurs), kann der Insolvenzverwalter ja den zurück gebuchten Betrag mit einberechnen. Selbst danach verbleibt bei mir noch ein Guthaben, dass ich beim Konkursverwalter anmelden muss.

    • 31.01.2019, 17:02

    Ich hoffe jetzt nur, das nicht Anfang Februar doch noch eingezogen wird, obwohl es anders auf der Seite steht. Weil dann wäre die Kohle wohl weg

    • 31.01.2019, 17:22

    Bei Schwiegermutter war auch jemand, der Ablesen wollte…. Wäre ab morgen Kunde dort gewesen…

    • 31.01.2019, 17:36

    Waren noch Kunden bis letztes. Jahr aber nur Probleme mit dem Kundenservice gehabt. Jetzt wieder Vattenfall

    • 31.01.2019, 18:46

    Zurück buchen bringt nichts da BEV ja noch bis Januar geliefert haben und die Abschlagszahlung laut Vertag auch fällig war. Sollte sich aus den gezahlten Abschlägen und der Berechnung des Verbrauches bis 29.01.2019 ein Guthaben für jemanden ergeben geht dieses in die Insolvenzmasse ein da es vor Insolvenzanmeldung entstanden ist. Und da bekommt man im Normalfall fast nichts bis gar nichts zurück von einem Guthaben und genauso vom Bonus. Als einer der nachrangigen Gläubiger gibt es da vermutlich nichts mehr zurück.

    • 31.01.2019, 18:49

    Der Insovenzverwalter holt sich unter Umständen zu Unrecht zurück gebuchte Abschläge per Gerichtsurteil und/oder Gerichtsvollzieher zurück verbunden mit den entsprechenden Mehrkosten und dem Ärger

    • 31.01.2019, 18:54

    Meine Mutter hat nicht Mal mehr den nach 60 Tagen fälligen Sofortbonus Anfang Januar bekommen. Eine Freundin von mir schon. Den Abschlussbonus, die Euro für das eine gewonnene Spiel von Deutschland und das zu viel bezahlte Geld mit den Abschlägen müssen sie alles abschreiben. Ich konnte damals selber zum Glück noch nicht wechseln.

    • 31.01.2019, 20:38

    Ich habe zum Glück noch mein Guthaben im November ausbezahlt bekommen. Nach 4 Briefen vom Rechtsanwalt.

    • 31.01.2019, 21:43

    hab die letzte Buchung wenigstens zurück geholt sollte auch um die 200 Euro zurück kriegen

    • 31.01.2019, 22:48

    Zum Glück startet ab morgen eh unser neuer Tarif beim neuen Anbieter.

    • 31.01.2019, 23:17

    Ich hatte da richtig Glück. Sollte ab 01.02.19 mehr bezahlen. Habe mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen und habe dann neuen Anbieter.

    • 01.02.2019, 09:53

    @sthansen16: Gedanke mit der Schlussrechnung ist schon interessant. Wäre bis Ende Februar noch Kunde gewesen. Mir fehlen jetzt natürlich auch die 15% Rabatt auf die Schlussrechnung, die ich dann anmelden kann aber nie bekommen werde schätze ich mal.

    Die Frage ist nur, ob die Probleme dann nicht größer sind, wenn ich das Geld jetzt einfach zurück hole .

    Irgendeine Rechtsgrundlage dafür wäre sicherlich mal interessant.

    Aber ich glaube, man könnte es mal darauf ankommen lassen.

    • 01.02.2019, 11:45

    Solange es keine Rechtsgrundlage gibt, das Geld zurückzuholen, würde ich die Finger von lassen ☝️

    • @schmuggler:
      Eben. Mit Insolvenzantrag gelten alle Forderungen und Zahlungen als Insolvenzmasse.
      Also auch alles was bis zu dem Stichtag geleistet wurde und in Rechnung gestellt werden kann, von beiden Seiten.
      Ich würde es also sein lassen die Zahlungen vor den Stichtag zurück zu buchen, denn man kann davon ausgehen das es unzulässig ist die Zahlung zu stoppen und der Insolvenzverwalter wird sich das Geld schon noch wieder holen für die Gläubiger.
      Meist dann sogar noch mit zusätzlichen Gebühren.

    • 01.02.2019, 17:50

    Wahnsinn!!!! heute wurde mein abschlag echt nochmal eingezogen…… wäre wohl schon zum wochenanfang zur bank übermittelt worden. diesen posten lass ich zurück gehen

    • 01.02.2019, 18:27

    @zvd: das empfinde ich schon als Frechheit, zumal dann auf der Info Seite auch noch ganz deutlich steht, dass nicht mehr eingezogen wird…. Werde nachher auch gleich mal schauen

    • 01.02.2019, 19:00

    Bei mir wurde nichts abgebucht

    • 01.02.2019, 21:58

    Ich hatte im Juli 2018 bei BEV abgeschlossen mit Vertragsbeginn 01.01.2019.

    Errechnete Kosten damals: 641€ jährlich, wobei die BEV nur wenige Euros günstiger als einige andere Anbieter war. Heute liegt der günstigste Anbieter bei 801€ für den gleichen Verbrauch!

    Das sind 160€ bzw. 25% mehr als noch vor einem halben Jahr! Gehts noch??

    • 02.02.2019, 08:54

    Bei mir wurde bis heute auch nix mehr abgebucht 😌

    • 02.02.2019, 12:25

    Bei uns sagt eon als neuer grundversorger, da bev seit fast einem Jahr keine Zahlungen mehr weiter geleitet hat, dass wir ab dem Zeitpunkt den verbrauchten Strom an eon nachzahlen müssen. Also Strom doppelt zahlen und voraus Paket weg. Aber wehe ich zahle mal 1€ zu wenig an GEZ oder so…… Ich könnte platzen vor Wut.

    • 02.02.2019, 15:53

    Ich habe BEV im Rahmen der unverschämten Preiserhöhung vom Dezember die Einzugsermächtigung entzogen und nach deren Einlenken (alter Preis wurde beibehalten!) daraufhin eine Terminüberweisung zum 01.02. eingerichtet. Diese ist gestern rausgegangen. Heute früh habe ich dann von der Insolvenz erfahren.
    Habe ich eine Chance, das Geld über die Bank nochmal zurückzuholen?

  • @218: wenn du das Geld selbst überweisen hast ist dich Chance quasi gleich null. Man kann nur eine Rücküberweisung bei seiner Bank beantragen. Deine Bank fordert von der Bank des Empfängers den Betrag zurück muss und wird dann aber dafür den Empfänger, in deinem Fall den Insolvenzverwalter benachrichtigen.
    Und der wird sicherlich nicht zustimmen da insolvenzmasse

  • @218: Überweisen und Lastschrift sind eben 2 verschiedene Dinge.
    Während man einer Lastschrift noch wochenlang zurückbuchen kann, zum eigen Schutz vor unberechtigten Abkürzungen vom Konto, ist es bei der Überweisung nicht möglich.
    Da bestätigst du Ausführung aus freien Willen mit der Eingabe von Pin/TAN.

    • 03.02.2019, 00:46

    @Inuliki: musst du dass bezahlen? Fließt das net ins Insolvenzverfahren mit ein?

    • 03.02.2019, 21:21

    Mich betrifft das leider auch, habe Gas und Strom bei der BEV seit dem 1.1.19.
    Jetzt möchte ich einen neuen Vertrag abschließen, dort wird nach dem alten Anbieter gefragt zwecks Kündigung .
    Ist damit die BEV oder der örtliche Anbieter gemeint, von dem ich bisher noch keine Informationen erhalten habe?

  • @weissfisch: frag doch bei deinem Grundversorger nach und lass dir gleich deine Vertrags,- oder Kundenummer geben.
    Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst Online gleich den Auftrag richtig und vernünftig ausfüllen damit alles reibungslos klappt.

    • 04.02.2019, 18:31

    @weissfisch: Dein Grundversorger ist dann dein letzer Anbieter… Du wirst ein Anschreiben von ihm mit Kundennummer bekommen und dass du jetzt in der Ersatzversorgung bist… Mit diesen Daten kannst du zum nächsten möglichen Termin durch deinen neuen Stromanbieter kündigen lassen… Laut Internetseite der Bundesnetzagentur ist bei der Ersatzversorgung KEINE Kündigungsfrist einzuhalten.

    • 04.02.2019, 19:52

    War mein letzter Anbieter. Zum Glück wechsle ich jedes Jahr…

    • 04.02.2019, 20:12

    @DoofeNuss & @Deris,
    danke für den Tip.

    • 04.02.2019, 20:32

    Also es muss sich was tun im Hintergrund. Mein Onkel wurde heute von seinem Grundversorger per Mail angeschrieben mit einem Vertragsangebot im Anhang. Gleicher Tarif, wie er bis 31.12.18 hatte 😬😂

    Ich habe leider noch nichts bekommen

    • 05.02.2019, 03:08

    Also ich bin seit 11/18 dort Kunde. Habe auf 3500kwh/a abgeschlossen mit 240€ Sofortbonus + 15% Neukundenbonus. Habe den Sofortbonus im Dezember anstandslos bekommen 😅😅. Im Prinzip waren jetzt die letzten 3 Monate fast gratis..

    • 05.02.2019, 03:09

    Habe auch nie ein Schreiben wegen einer Preiserhöhung bekommen

    • 05.02.2019, 05:44

    @Banker9129: denen ist das Papier ausgegangen 😂

    • 05.02.2019, 16:28

    BEV ist ein weiteres Beispiel für einen anfangs günstig erscheinenden Strom/Gasanbieter der sich in der Folge durch nichtvertragsgemässe Preiserhöhung,Vernachlässigung der Informationspflicht oder Insolvenz letztendlich als extrem teuer erweist.Eine gute und einfache Möglichkeit dem zu entgehen bietet switchup.de,funktioniert in der Konzeption wie CLARK im Versicherungsberereich.Nach Erteilung eines Mandats führt switchup eine permanente Tarifoptimierung durch wobei unseriöse Anbieter (Informations–know-how und Erfahrung)aussortiert werden,Wechsel und Bestandsverwaltung durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert werden und alle Vertragsboni ohne Abzug beim Kunden verbleiben da sich switchup aus der Vermittlungsprovision finanziert ,wobei für die Auswahl nicht die Provision ausschlaggebend ist sondern der für den Kunden/Auftraggeber beste Tarif.
    Desweiteren verbleibt die letzte Entscheidung über einen Anbieter-oder Tarifwechsel immer beim Kunden .
    Der gesamte Service ist für den Kunden kostenlos,jederzeit kündbar und bietet einen umfassenden Überblick über günstigste und gleichzeitig seriöse Anbieter mit Erinnerungsfunktion durch switchup.

    • 05.02.2019, 19:41

    Hallo, mir stellt sich die Frage, ab wann ich mir einen neuen Stromanbieter auswählen kann. Die übliche Kündigungsfrist gilt ja wohl nicht mehr oder doch? Ich habe, der Empfehlung der Verbraucherzentrale folgend, BEV aufgefordert, mir innerhalb der nächsten 14 Tage mitzuteilen, ob sie mich noch weiterhin mit Strom versorgen. Danach bin ich wohl frei, um mir einen neuen Anbieter auszuwählen oder nicht?

    • 06.02.2019, 10:34

    @Gugy: auf der Info Seite steht doch, dass BEV nicht mehr liefert.
    Somit bist du mittlerweile schon beim Grundversorger, der sollte dich jetzt eigentlich anschreiben. Dann hast du eine neue Kundennummer und mit der kannst du dir einen neuen Anbieter suchen. Ich würde dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt auswählen.

    So habe ich es verstanden

    • 06.02.2019, 13:51

    Ich bin Anfang Dezember zur BEV gewechselt (Strom). Mein Grundversorger hat mich noch nicht angeschrieben, daher habe ich telefonisch nachgefragt – mir wurde auch gleich die Vertragsdaten mitgeteilt, weil ich wechseln will.
    Ich würde nicht lange warten, dauert auch noch eine Weile bis der neue Anbieter die Zusage vom Grundversorger bekommt.
    Achja, meine letzte Lastschrift vom 2.1. habe ich auch zurück geholt über meine Bank – ich bezahle die Rechnung die dann kommt – Guthaben bekommt man nicht wieder …

    • 07.02.2019, 08:24

    @all: Ich habe eben auf einer extra wegen der BEV Insovenz erstellten Verivox-Internetseite folgende Infos erhalten:

    1. Die Versorgung mit Strom und Gas ist gesichert

    Das Wichtigste zuerst: Verbraucher müssen nicht befürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen. Auch wenn die BEV Energie die Belieferung eingestellt hat, ist die unterbrechungsfreie Versorgung gesetzlich gesichert. Denn bei einem Lieferstopp springt automatisch die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers ein.

    Wer dann drei Monate nichts unternimmt, landet automatisch im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers. Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung gehören in der Regel mit zu den teuersten Tarifen. Dafür haben Verbraucher in der Grundversorgung eine kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Sie können also innerhalb kürzester Zeit den Anbieter wechseln. Die Ersatzversorgung muss gar nicht gekündigt werden – Verbraucher können einfach einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen.

    https://www.verivox.de/bev-insolvenz/

    • 07.02.2019, 08:29

    Auf dieser Verivox-Internetseite sind auch noch ein paar andere gute Tipps 😉

    • 07.02.2019, 08:31

    Einfach neuen Anbieter suchen und die Daten des Ersatzversorgers mit Kundennummer und Zählernummer eingeben und zum nächstrn möglichen Termin beauftragen.

    • 08.02.2019, 07:50

    Ich hatte Anfang Januar noch angerufen da haben die gesagt sie würde den Bonus nicht verrechnen sondern auszahlen nachdem ich den Mehrverbrauch bezahlt hatte, voll die Verbrecher. Dies war vor der insolventmeldung, deshalb sollte die das noch auszahlen

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