Bekannt aus:
Anmelden
-1

Stromanbieter BEV insolvent: Was wird aus meinem Bonus? Fragen + Antworten

30.06.2019: Die BEV verschickte in den letzten Wochen und Monaten die Schlussrechnungen, was dabei auffällt: Sofortbonus und Neukundenbonus tauchen oft nicht auf, nämlich nur genau dann, wenn man mindestens drei beziehungsweise zwölf Monate Kunde beim Stromanbieter war. Da die Insolvenz aber nicht einer Kündigung des Kunden gleichzusetzen ist, kann man sicherlich bestreiten, ob das so korrekt ist, allerdings lohnt es sich auch nicht, die Boni einzuklagen, da bei der BEV kaum was zu holen sein soll. Solltet ihr aber laut Rechnung eine Nachzahlung leisten müssen, so empfiehlt es sich, auf die Boni zu bestehen und diese mit der offenen Nachzahlung zu verrechnen, also davon abzuziehen und entsprechend weniger zu überweisen.

Ein kleiner Schock geht durch die Energiebranche. Der bayerische Energieversorger BEV Energie hat überraschend Insolvenz angemeldet. Das gab das Amtsgericht München heute bekannt. BEV Energie war zuerst durch sehr gute Preise im Strom- und Gasbereich aufgefallen und überzeugte damit auch viele von euch. Zuletzt fiel die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft jedoch nur noch negativ auf. Ob ausstehende Boni oder Guthaben überhaupt noch ausgezahlt werden (können), ist bisher unbekannt. Sehr wahrscheinlich muss man sein Geld abschreiben. Sobald es dazu neue Informationen gibt, werde ich euch hier informieren.

BEV Energie insolvent

Die „WirtschaftsWoche“ berichtete, dass die BEV mit zu hohen Kündigungsquoten zu kämpfen hatte, daher gab es in der Vergangenheit teils heftige Preiserhöhungen und demnach auch viele Beschwerden von Kunden. Aktuell sind wohl ca. 500.000 Kunden von der Insolvenz betroffen.

Informationsseite bereits eingerichtet

Preiserhöhungen von über 100% sowie sehr viele Beschwerden über nicht oder verspätet ausgezahltes Guthaben bzw. Boni führten zuletzt sogar dazu, dass Verivox und Check24 den Energieversorger aus dem Vergleich nahmen. Verivox schrieb uns dazu bereits vor einigen Wochen auf Nachfrage zu diversen unlauteren Praktiken von BEV:

Die Handlungen der einzelnen Anbieter haben wird ständig im Blick und jede Kundeninformation wird von uns wahrgenommen sodass wir ständig auf dem Laufenden sind. Die Vertriebspartnerschaft sowie Kooperationen und Kampagnen zwischen Verivox und der BEV Energie wurden im Dezember 2018 eingestellt. Die Tarife werden nicht mehr in den Tarifempfehlungen dargestellt. […] Beschwerden und Reklamationen unserer Kunden, die über uns zur BEV gewechselt sind, werden wie immer im Rahmen unserer Möglichkeiten geklärt. Der Geschäftsbetrieb der BEV Energie ist uneingeschränkt aktiv. Weitere Informationen liegen nicht vor. Selbstverständlich geben wir alle Informationen, die wir von Kunden erhalten, an unseren Vertrieb und die Unternehmenskommunikation weiter, damit jedes Anliegen überprüft werden kann.

Mittlerweile ist auch schon der Tarifvergleich auf der BEV-Webseite deaktiviert und wird „überarbeitet“. Es ist auch bereits eine Info-Webseite live, dessen FAQs ich euch einfach mal kopiert habe:

    • Kommunikation
      Aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind sämtliche Kommunikationskanäle der BEV überlastet. Deshalb können Anfragen derzeit nicht beantwortet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzverfahrens?
      Die BEV hat beantragt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – hat daraufhin einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 1513 IN 219/19).
    • Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet?
      Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Der Entscheidungstermin ist noch nicht bekannt. Auch über weitere Termine im Verlauf des Verfahrens kann daher noch nichts berichtet werden.
      Derzeit wird geprüft, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Eine Verfahrenseröffnung wird nicht vor April 2019 erfolgen.
    • Lastschrifteinzug
      Der nächste Lastschrifteinzug Ihres Entgeltes für den Monat Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
    • Werde ich noch mit Strom oder Gas beliefert?
      Derzeit ist Ihr Bezug von Strom und Gas auf jeden Fall sichergestellt. Selbst wenn aufgrund der Situation des Insolvenzverfahrens der Versorgungsvertrag mit BEV enden sollte, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas versorgt. Strom- und Gasmengen gelten in diesem Fall – soweit kein anderer Versorgungsvertrag geschlossen wird – aufgrund der gesetzlichen vorgesehenen Ersatzversorgung als vom örtlichen Grundversorger zu sog. Allgemeinen Preisen geliefert.
    • Muss ich meinen Versorgungsvertrag mit der BEV kündigen?
      Nein. Derzeit ist eine Kündigung nicht veranlasst.
      Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kündigungen und Lastschriftwiderrufe gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Wirkung entfalten.
    • (Wann) Erhalte ich eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung?
      Derzeit werden keine Turnusrechnungen und keine Endabrechnung erstellt. Nach einer etwaigen Beendigung des Vertragsverhältnisses wird eine korrekte Endabrechnung erstellt werden. Dies kann in Einzelfällen länger als die vorgesehenen 42 Tage dauern. Es müssen für die Abrechnungen keine Zählerstände an die BEV Energieversorgungsgesellschaft mbH gemeldet werden. Alle notwendigen Informationen für Endabrechnungen werden der BEV direkt vom Netzbetreiber übermittelt.
    • Ich habe noch eine Nachzahlung zu leisten. Wie lautet die aktuelle Bankverbindung der BEV?Energielieferungen, die bereits erfolgten, sind zu bezahlen.
      Bitte leisten Sie sämtliche Zahlungen auf das vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto:
      RA Bierbach / BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
      DB Privat- und Firmenkundenbank AG
      IBAN: DE91 7007 0024 0044 7490 20
      BIC: DEUTDEDBMUC
    • Meine Abrechnung ergibt ein Guthaben. Werden Guthaben aus dem Lieferverhältnis jetzt zurückerstattet?
      Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter …) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.
      Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
    • Können Forderungen bzw. der Bonus bereits heute zur Insolvenztabelle angemeldet werden?
      Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter …) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.
      Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
    • Wann kann ich meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?
      Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Hierzu wird – nach der Verfahrenseröffnung – eine gesonderte schriftliche Aufforderung erfolgen. Den Aufforderungen wird dann der aktuelle Stand der Abrechnungen zugrunde liegen.
      Bitte warten Sie den Erhalt des Aufforderungsschreibens ab, das Sie nach Eröffnung erhalten werden.
    • Ich habe eine Frage zur Insolvenz der BEV: An wen kann ich mich wenden?
      In diesem Verfahren sind eine hohe Anzahl Gläubiger zu berücksichtigen. Das Insolvenzantragsverfahren ist zudem ein nichtöffentliches Verfahren. Einzelfragen von Gläubigern oder Dritten können daher von uns nicht beantwortet werden.
      Bitte beachten Sie außerdem: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der BEV.
      Fragen zum Stand des Insolvenzverfahrens können nicht individuell beantwortet werden. Von telefonischen Anfragen zum Stand des Insolvenzverfahrens sowohl bei der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als auch bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter bitten wir dringend abzusehen. Für sonstige Anfragen verwenden Sie bitte ausschließlich die o.g. Servicenummer.
    • Wo finde ich weitere Informationen zum Insolvenz(antrags-)Verfahren?
      Auf unserer Internetseite http://www.bev-inso.com finden Sie weitere Informationen zum Stand des Insolvenz(antrags)verfahrens. Diese werden fortlaufend aktualisiert.
    • Welche Auswirkungen bestehen im Hinblick auf energiewirtschaftliche Schlichtungsverfahren?
      Aufgrund der Insolvenz kann die BEV nicht mehr an Schlichtungsverfahren teilnehmen und eine Schlichtungsempfehlung nicht anerkennen. Ein Schlichtungsverfahren kann daher in diesen Fällen nicht mehr zu einer einvernehmlichen Lösung führen, sodass es in der Insolvenz des Energieversorgers nicht mehr durchzuführen ist bzw. sich bereits eingeleitete Verfahren erledigen. Jedoch besteht weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit, entsprechende Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
    • Soll ich noch Voraus-/Abschlagszahlungen für Februar 2019 leisten?
      Wir bitten die Stromkunden der BEV, ab sofort keine Vorauszahlungen für die Monate ab Februar 2019 zu leisten. Zahlungen für bereits bezogene Energielieferungen in den Monaten davor erfolgen bitte auf das oben (Ziffer 9.) genannte Konto.
    • Was muss ich tun?
      Derzeit ist nichts veranlasst.

Das Wichtigste in Kürze

BEV Energie

  • Zahlung/Geldeinzug: Der Lastschrifteinzug von Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
  • Kündigung: Ihr müsst euren Vertrag nicht kündigen und werdet von eurem Grundversorger kontaktiert. Über diesen seid ihr auch auf jeden Fall mit Strom und Gas versorgt. Ihr könnt (und solltet) natürlich wieder zu einem günstigeren Anbieter als dem Grundversorger wechseln.
  • Guthaben/Bonus: Noch ausstehendes Guthaben und/oder Boni werden aktuell nicht ausgezahlt und müssen als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dies kann erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrenz erfolgen, welche nicht vor April 2019 erfolgen wird.

Zur BEV Energie Info-Seite

Wichtige Tipps von der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale gibt auch einige wichtige Tipps, die ich hier kurz zusammenfasse:

  • Kein Geld mehr überweisen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird stattdessen ein Ersatzkonto mitteilen. Rechtlich gesehen müsst ihr weiter eure Abschläge zahlen, allerdings auf ein anderes Konto, das vom Insolvenzverwalter bekanntgegeben wird.
  • SEPA Lastschriftmandat widerrufen: Schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Bonus beanspruchen: Wer zum Beispiel nach 12 Monaten Vertragslaufzeit einen Bonus oder eine Rückzahlung aufgrund zu hoher Abschläge erwartet, muss seinen Anspruch im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellen. Das geht aber wie gesagt vermutlich erst ab April.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen – Preiserhöhung widersprechen: Schwierigkeiten der BEV bemerkte man nicht zuletzt aufgrund der Preiserhöhungen an die Nutzer, teilweise sogar trotz einer Preisgarantie. Wer eine Preiserhöhung erhalten hat, hat ein Sonderkündigungsrecht, auch während der Insolvenz. Ein Wechsel kann einfach über einen Vergleichsrechner oder unseren Verivox Bonus Deal vorgenommen werden. Eine Musterkündigung der Verbraucherzentrale für die Strompreiserhöhung und Ausübung des Sonderkündigungsrecht kann helfen (PDF)

Neuer Stromanbieter mit 20€ Amazon.de Gutschein

Über unseren altbekannten Verivox Bonus Deal gibt es nach wie vor 20€ Amazon-Gutscheine als DealDoktor-Bonus zum Stromanbieter-Wechsel geschenkt. Bedenkt, dass ihr ab sofort automatisch wieder bei einem sehr teuren Grundversorger Kunde seid und zu einem günstigeren Anbieter wechseln solltet.

Hier Stromanbieter wechseln

Kommentare (149)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 21.08.2019, 19:25

    @F64:
    Bei mir gleicher Fall. Habe heute von BEV Rückantwort per email erhalten.
    Der Sofortbonus wird demnach verrechnet. Wie beurteilt ihr das mit den 60 Tagen, also Belieferungsbeginn bis Insolvenz weniger wie 60 Tage?

    Schreiben von BEV zur Info:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    betrifft Ihre Vertragsnummer xxxxxx.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wie Sie wissen, befindet sich die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH seit dem 29.01.2019 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Rechnungsproduktion ist sehr viel aufwändiger als erwartet. Dieser Prozess wurde durch den Konkurs der Muttergesellschaft Genie Holding AG leider weiter erschwert und verzögert.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir Bonusansprüche (Sofortbonus) grundsätzlich nicht mehr an Sie auszahlen können. Sofern ein berechtigter und noch nicht an den Kunden ausbezahlter Bonusanspruch besteht, wird dieser in die Endabrechnung eingestellt und verrechnet. Wenn sich aus der Endabrechnung insgesamt eine Forderung des Kunden gegen die BEV ergibt, handelt es sich um eine Insolvenzforderung nach § 38 Insolvenzordnung und ist daher nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle anzumelden.

    Durch Erstellung der Endabrechnungen ermitteln wir derzeit, ob und in welcher Höhe Kunden Forderungen gegen die BEV haben. Diese Forderungen sind Insolvenzforderungen nach § 38 Insolvenzordnung und daher zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt voraussichtlich erst im September oder Oktober 2019.

    Der Sofortbonus wurde überwiegend an die Kunden ausbezahlt und erscheint deshalb in den meisten Fällen nicht in der Abrechnung als gesonderter Posten. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen.
    Im Übrigen wird der Sofortbonus erst 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig.

    Wir bitten Sie, die verbleibende Restzahlung binnen der Zahlungsfrist auf das im Anschreiben angegebene Konto zu überweisen.

    Weitere, aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren und auch zu Ihrer Abrechnung erhalten Sie auf http://www.bev-inso.de

    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr BEV Kundenservice

  • Alle Kommentare

  • Viele Geschädigte organisieren sich nebenbei in dieser Facebook gruppe https://www.facebook.com/groups/Bevinso/learning_content/

    • 27.05.2019, 18:53

    Hat schon wer die angekündigte Endabrechnung erhalten?

    • 21.06.2019, 18:34

    Hallo,
    hab heute meine Endabrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten, wie alles bei BEV fehlerhaft, Neukundenbonus wurde nicht gezahlt und berücksichtigt, hab Einspruch erhoben, auch über die Kommunikation mit BEV, nur möglich mit Einschreiben mit Rückschein, habe 2 x 6,80€ in Rechnung gestellt.

  • @DealDoktor, oh wie peinlich. Vielleicht den Brief löschen?

    • 30.06.2019, 15:27

    @DealDoktor: beim Update schreibst du „Sinsolvenz“ 😱

    • 30.06.2019, 15:30

    Och, die rechnen tatsächlich noch ab? Schade, ich muss definitiv nachzahlen. Naja, hoffentlich wandert mein Geld dann wenigstens zu einem von euch

    • 30.06.2019, 18:01

    Habe noch keine Schlussrechnung erhalten.

    • 30.06.2019, 18:40

    Sclussrechnung für Gas erhalten, BEV hat meine Nachzahlung korrekt abgerechnet. War aber auch nur 3 Monate bei dem Verein, dann war er pleite. Ich hatte einen Vertrag ohne Bonuszahlung abgeschlossen.

    • 30.06.2019, 21:25

    Ich habe noch nichts bekommen….

    • 01.07.2019, 00:31

    Habe auch noch keine Schlussrechnung bekommen, war aber zum Glück auch nur 2 Monate dabei, der Verlust ist so gering bis nicht vorhanden.

    • 01.07.2019, 17:41

    auch noch nichts bekommen, wären 12 Monate geworden, wenn die insolvenz nicht gewesen wäre.

  • Da ich TelDaFax-Geschädigter bin weiß ich, dass man eher geringe Chancen hat das Geld zu bekommen (das Insolvenzverfahren läuft seit Juni 2011). Sämtliche Rücklagen und Verkaufserlöse der Immobilien etc. der BEV Energie fließen in die Insolvenzmasse. Alle Gläubige (auch die, die ein Bonus zu bekommen haben) werden aus diesem Topf bedient. Aber: die Reihenfolge ist so, dass derjenige, der am meisten Geld von der BEV Energie zu bekommen hat auf dieser Liste ganz oben steht und auch am meisten bekommen wird. Wer wenig von der BEV Energie zu bekommen hat, wird eher leer ausgehen. Als kleinen Hoffnungsschimmer: Bei der Insolvenz der Versicherung LadyCar Online, hat meine Frau ganz unverhofft nach Jahren noch ihr Guthaben ausgezahlt bekommen, auf Heller und Pfennig!

  • @tur:

    Keine Ahnung… einfach nur Pech gehabt!

    • 17.08.2019, 15:00

    Ich war ab 01.01.19 Kunde bei BEV und habe kürzlich die Schlussabrechnung erhalten in der natürlich kein Sofortbonus, Jubiläumsbonus oder Neukundenbonus abgezogen wurde. Habe die Rechnung korrigiert an den Insolvenzverwalter geschickt und die Restzahlung nach Korrektur überwiesen, jetzt hat sich ein Inkassounternehmen bei mir gemeldet und möchte die mir laut Vertrag zusehenden Bonusleistungen einfordern. Wie soll ich mich weiter verhalten um natürlich auch die Kosten nicht in die Höhe zu treiben.

    • @F64:
      Vermutlich wird dir da nur ei Anwalt konkreter weiterhelfen können :/ vielleicht versuchst du aber erstmal, es dem Inkasso Unternehmen genau vorzurechnen

      • 21.08.2019, 19:25

      @F64:
      Bei mir gleicher Fall. Habe heute von BEV Rückantwort per email erhalten.
      Der Sofortbonus wird demnach verrechnet. Wie beurteilt ihr das mit den 60 Tagen, also Belieferungsbeginn bis Insolvenz weniger wie 60 Tage?

      Schreiben von BEV zur Info:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      betrifft Ihre Vertragsnummer xxxxxx.

      Vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Wie Sie wissen, befindet sich die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH seit dem 29.01.2019 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Rechnungsproduktion ist sehr viel aufwändiger als erwartet. Dieser Prozess wurde durch den Konkurs der Muttergesellschaft Genie Holding AG leider weiter erschwert und verzögert.

      Wir bitten um Verständnis, dass wir Bonusansprüche (Sofortbonus) grundsätzlich nicht mehr an Sie auszahlen können. Sofern ein berechtigter und noch nicht an den Kunden ausbezahlter Bonusanspruch besteht, wird dieser in die Endabrechnung eingestellt und verrechnet. Wenn sich aus der Endabrechnung insgesamt eine Forderung des Kunden gegen die BEV ergibt, handelt es sich um eine Insolvenzforderung nach § 38 Insolvenzordnung und ist daher nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle anzumelden.

      Durch Erstellung der Endabrechnungen ermitteln wir derzeit, ob und in welcher Höhe Kunden Forderungen gegen die BEV haben. Diese Forderungen sind Insolvenzforderungen nach § 38 Insolvenzordnung und daher zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt voraussichtlich erst im September oder Oktober 2019.

      Der Sofortbonus wurde überwiegend an die Kunden ausbezahlt und erscheint deshalb in den meisten Fällen nicht in der Abrechnung als gesonderter Posten. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen.
      Im Übrigen wird der Sofortbonus erst 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig.

      Wir bitten Sie, die verbleibende Restzahlung binnen der Zahlungsfrist auf das im Anschreiben angegebene Konto zu überweisen.

      Weitere, aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren und auch zu Ihrer Abrechnung erhalten Sie auf http://www.bev-inso.de

      Vielen Dank.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr BEV Kundenservice

  • Hier ein allgemeine Info:

    Antwort vom Insolvenzverwalter:

    Sehr geehrter… ,

    die Endabrechnungen werden nach und nach erstellt. Ihre Forderungen können Sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Mit einer Eröffnung wird voraussichtlich Anfang Oktober 2019 zu rechnen sein. Weitere Informationen werden wir einige Zeit vor Eröffnung auf der homepage [url=“www.bev-inso.de veröffentlichen.“]www.bev-inso.de veröffentlichen.[/url][/url]

    Bitte halten Sie sich selbständig über die homepage informiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    • 22.08.2019, 16:23

    Hat irgendjemand eine Kündigung von BEV zum Zeitpunkt des Insolvenzantags erhalten?
    Ich habe keine Mitteilung erhalten, weder von BEV noch vom Grundversorger.
    Ich hatte meinen Vertrag zum Ende des 1. Jahres frisgerecht gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung erhalten. Die Rechnung endet ca. 3,5 Wochen vor dem Vertragsende laut Kündigungsbestätigung. Natürlich ohne den Bonus zu berechnen.
    Ein Vertrag ist doch nicht einfach hinfällig, nur weil vorläufige Insolvenz beantragt wird und BEV alle Lieferungen eingestellt hat. Da der Grundversorger die Belieferung nach Einstellung übernommen hat, kann der Jahresumsatz sehr genau berechnet werden. Der Neukundenbonus (15% vom Jahresumsatz) muss meiner Meinung nach verrechnet werden, wenn die BEV eine Rechnung mit Forderung verschickt. BEV ist Vertragsbrüchig geworden. Das kann nicht zum Nachteil der Kunden werden. Ich werde auf jeden Fall die Forderung von BEV mit dem Bonus verrechnen. Sollte noch ein Restbetrag als Guthaben dabei herauskommen, so werde ich dieses Guthaben zur Insolvenztabelle anmelden.
    Die Hoffnung, aus der Insolvenzmasse etwas zu erhalten, habe ich jedoch nicht.
    Sollte ich nach Verrechnung noch etwas Schuldig sein, so werde ich es an den vorläufigen Insolvenzverwalter überweisen.
    Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter auf die Forderung ohne Verrechnug des Bonus bestehen, so muss er bzw. das beauftragte Inkassobüro Klage einreichen.
    Wenn ich Post vom Inkasso erhalte werde ich mitteilen, dass Aufgerechnet wurde und die Klärung einem Gericht überlassen werden soll.
    Ob das Inkassobüro allerdings Lust hat, Klage zu erheben, wo der Vertragsbrüchige Autraggeber keine Geld in den Kassen hat, und die Aussicht, die Klage zu verlieren sehr groß ist ?????
    Eine Eintragung in dei Schufa darf bei ungeklärten Forderungen, denen Widersprochen wurde, nicht erfolgen.

    • 30.08.2019, 16:06

    Ich habe immer noch nichts erhalten 🤔

    • 12.09.2019, 21:09

    Ich war vom 01.03.2018 – 29.01.2019, also Tag der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens, Kunde bei der BEV. Jetzt habe ich die Endrechnung erhalten. Natürlich wurde der mir zustehende Neukundenbonus nicht verrechnet, sondern eine Nachzahlung von 195,64 Euro, zahlbar innerhalb von 14 Tagen, gefordert. Ich habe natürlich sofort widersprochen, da der Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten einseitig von der BEV beendet wurde. Daraufhin kam angehängte Antwort-Mail.

    • 22.09.2019, 19:32

    @moorkluten: hast du bezahlt? Oder nur bezahlt ohne Neukundenbonus

    • 29.10.2019, 08:44

    Wer von euch hat noch ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen? Würde noch 9cent bekommen 😁. Da lohnt der ganze Akt nicht.

      • 12.11.2019, 19:49

      Hab noch gar nichts erhalten (trotz div. Mahnungen von mir)

      • 31.03.2020, 22:11

      Wir haben unser Schreiben vom Insolvenzverwalter HEUTE! bekommen. Die Rückzahlung in Höhe von 125 € und ein paar Zerquetschte ist dann wohl futsch! ;-( Sind bei der BEV schon seit September 2018 nicht mehr. Der Vertrag wurde bei unserem Umzug einseitig von BEV gekündigt.

Kommentar schreiben
Du hast einen Deal gefunden?
Du willst beraten werden?
Bonus Deals

Du willst nicht nur einen richtig guten Deal machen, sondern dafür auch noch mit einem Bonus belohnt werden? Dann bist du hier genau richtig.

Alle anzeigen
DealDoktor auf Trustpilot

4.8 von 5.0 - Alle Bewertungen

Die Top 10 User der Woche: Heartbeats sammeln?
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte lade die Seite neu und versuche es nochmal.
Award erhalten 295 erhalten