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Warnung – jago24 insolvent – liefern Ware nicht

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Am 30. Mai 2017 habe ich bei dem Onlineshop jago24 einen Holzkohlegrill bestellt und auch direkt per SOFORT Überweisung bezahlt. Lieferzeit 1-2 Tage nach Zahlungseingang.Prima, dann hab ich ihn ja zum Wochenende bestimmt da. Dachte ich.

Da am Samstag den 03.06.2017 immernoch der Status auf „Warten auf Zahlungseingang“ ist und auf Emails nicht geantwortet wird, zudem man bei der Telefonhotline nicht durchkommt, habe ich ein wenig recherchiert und musste schnell feststellen, dass der Shop insolvent ist seit dem 23.Mai 2017.

Keine Ware, Geld weg?

Die Frage die sich stellt, wie kann es sein, dass ein Onlineshop weiterhin Ware anbieten darf und Zahlungen entgegen nehmen, obwohl sie eh nicht mehr versenden werden?Viele Leute bestellen da mit Sicherheit noch, da auf der Homepage auch keinerlei Hinweise auf eine Insolvenz stehen. Weiterhin wird damit geworben „Lieferzeit 1-2 Tage“ obwohl sie garnicht versenden (dürfen).

Ich bin schwer enttäuscht, leichtgläubig zahlt man schnell per Onlinebanking, damit der Grill schnell an kommt, paar Tage später erfährt man, dass der Shop insolvent ist.Und jetzt stehe ich wohl ohne Grill und ohne Geld da.

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Kommentare (31)
    • 04.06.2017, 11:00

    Hallo, ich kenne es leider auch ich habe einen Kinderwagen bestellt nach einen monat versuchte ich jmd zu erreichen weil meine ware nicht ankamm und nur durch gLück bekamm ich mein Geld zurück

      • 04.06.2017, 11:28

      @chrissyy:
      schreib an den Insolvenzverwalter, hier sind alle relevanten Daten, kostenlos, warum gibt diese tolle Portal solche Tipps nicht seinen Leseren ? ein Schelm wer da Methode dahinter vermutet:

      Aktenzeichen :
      7 IN 455/17


      In dem Verfahren über den Antrag d.

      JAGO AG, vertreten durch den Vorstand Goran Jakovac, Ingersheimer Straße 12, 70499
      Stuttgart
      Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741306
      – Schuldnerin –
      Verfahrensbevollmächtigter:
      Rechtsanwalt Dr. Thilo Schultze, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
      Geschäftszweig:
      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

      Beschluss:

      Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis
      zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.05.2017 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21,
      22 InsO):
      1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
      Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
      soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
      werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
      2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

      Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun
      Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
      Telefon: 0711 2255830, Fax: 0711 22558320

      bestellt.
      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur
      noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
      InsO).
      Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin.
      Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und
      zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu
      prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22
      Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
      Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin
      ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der
      Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
      Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
      Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende
      Gelder entgegenzunehmen.
      Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
      Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
      Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu
      zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch
      an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
      Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
      Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs.
      1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
      Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
      betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten
      und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher
      und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung
      über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu
      erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
      schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
      Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu
      prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund
      vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
      bestehen.

      • @TDI:
        Ich hoffe mit „dieses tolle Portal“ meinst du nicht mich? Wir berichten über alle relevanten Insolvenzen für unsere Leser haben über Jago24 aber nur 6 Deals in den letzten 4 Jahren gehabt – der letzte vor über einem Jahr.
        Zudem sei hier nochmal erläutert, dass Jago24 bisher nur einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, das Verfahren ist noch nicht eröffnet und damit noch keine Entscheidung gefallen, ob es ggf. eine Finanzierungsrunde o.Ä. geben kann – bis dahin läuft der Betrieb in der Regel normal weiter. Per Vorkasse zu zahlen ist aber *niemalsnie* eine gute Idee.

        LG, euer Doc

    • 04.06.2017, 11:01

    Danke für die Info 👍. Das ist ja mehr als ärgerlich und eigentlich auch schon kriminell 😠

    • 04.06.2017, 11:04

    Ich hab damalig einiges über eBay bestellt von jago.. Verkaufen die dort auch noch weiter ihre Artikel?
    Ich drücke die Daumen das du dein Geld nicht ganz abschreiben musst.

    • 04.06.2017, 11:08

    Bei eBay sind soweit ich weiß nun alle Auktionen ausgelaufen und wurden keine neuen eingestellt. Habe aber auch gelesen, dass in den letzten Tagen einige bei eBay dort gekauft haben und ein ähnliches Problem haben.

    Werde da zwar Dienstag mal anrufen, bezweifle aber dass ich was erreichen kann.

    Ärgere mich so, nicht auf Rechnung bestellt zu haben, aber hinterher ist man immer schlauer

    • 04.06.2017, 11:20

    Danke für den Hinweis ,Hoffe du bekommst dein Geld wieder 👍

    • 04.06.2017, 11:21

    Gut zu wissen

  • „SOFORT Überweisung“ ist eine unsichere Zahlungsweise mit vielen Risiken.

    • 04.06.2017, 11:32

    Zum Glück mit Amazon Pay bezahlt!

    • 04.06.2017, 11:32

    @steinbrei normal mache ich das auch nicht, aber mit sowas rechnet man ja nicht, zumal jago24 ja auf vielen Seiten vertreten ist (auch immernoch)

    • 04.06.2017, 11:33

    Insolvenzverwalter anschreiben, die Firma darf eh nicht mehr selbständig entscheiden, warum gibt
    dieses Portal nicht so einfache Hinweise ? :

    AZ: 7 IN 455/17

    In dem Verfahren über den Antrag d.

    JAGO AG, vertreten durch den Vorstand Goran Jakovac,
    Ingersheimer Straße 12, 70499 Stuttgart
    Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741306
    – Schuldnerin –
    Verfahrensbevollmächtigter:
    Rechtsanwalt Dr. Thilo Schultze, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
    Geschäftszweig:
    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

    Beschluss:

    Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis
    zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.05.2017 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21,
    22 InsO):
    1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
    Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
    soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
    werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
    2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

    Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun
    Kriegerstraße 3, 70191 Stuttgart
    Telefon: 0711 2255830, Fax: 0711 22558320

    bestellt.
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur
    noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
    InsO).

    • 04.06.2017, 11:36

    @ TDI nur was soll man da erreichen? Geld wird man da so schnell nicht wieder bekommen, vielleicht in einem halben Jahr und dann nur anteilig.

    • 04.06.2017, 11:54

    Deshalb mache ich alles nur über PayPal, da bin ich immer auf der sicheren Seite und habe mein Geld immer wieder bekommen.
    Kenne den Shop auch, Bestellung ist allerdings schon ein halbes Jahr oder länger her, damals keine Probleme gehabt.
    Drücke allen die Daumen, die noch Geld bekommen sollten.

    • 04.06.2017, 12:05

    Vielen Dank für den Hinweis. Für solche Fälle sollte man vielleicht mal über eine extra Rubrik beim Dealdoktor nachdenken… Kommt ja in der letzten Zeit häufiger vor!

    • 04.06.2017, 12:22

    Bei insolvent muss es einen Treuehändler geben, der die Schulden der Firma,Person Verwaltet. Du musst dich da einfach Mal melden und Natürlich einen Beweis nachbringen. In den meisten Fällen bekommt man das Geld wieder zurück

  • @SachsoniaLE: Bei genügend Masse, ja, wenig Masse anteilig, bei null Masse nichts.

    • 04.06.2017, 12:51

    Danke für deine Warnung und den Hinweis Wombat09! 👍

    • 04.06.2017, 13:59

    Also laut Internet sind die im vorläufigen insolvenzverfahren, einige haben da wohl auch in einer Mail Bescheid bekommen
    Ich nehme an das sich der Verwalter jetzt erstmal ein Bild davon macht und der Betrieb wenn es gut läuft weiter geht

    • 04.06.2017, 14:28

    @franziskus der fromme: der Shop ist aber gar nicht so unbekannt. Habe da auch schon des Öfteren bestellt.

    • 04.06.2017, 14:45

    Ich zahle auch am liebsten mit PayPal. Da hast du gute Chancen dein Geld zurück zu erhalten. Ich drücke dir aber trotzdem alle Daumen!

    • 04.06.2017, 15:21

    @steveband: PP oder Amaz. Pay Beide save.

  • Aus aktuellem Anlass habe ich mal in einem Magazinbeitrag Das Thema Insolvenzen und den Ablauf des Verfahrens ein wenig beleuchtet: https://www.dealdoktor.de/magazin/insolvenzverfahren/

    • 07.06.2017, 21:29

    Mal ein aktueller Zwischenstand:
    Nachdem ich gestern 2 Stunden in der Warteschleife hing und von Position 30 auf 6 kam, ehe ich dann aus der Leitung flog, klappte es heute besser.
    Nach 20 Minuten hatte ich dann tatsächlich jemanden an der Strippe.

    Der Insolvenzberater sei nun eingezogen und ab jetzt kann es weiter gehen. Es sind ca 3000 offene Bestellungen/Pakete bereit zum Verschicken und er versicherte mir, dass alle spätestens Ende nächster Woche angekommen sind.

    Alternativ hätte ich nun mein Geld zurück verlangen können, aber da das auch ein paar Tage dauern würde, entschloss ich mich zu warten. Ob es eine gute Idee war, wird sich noch zeigen.

    Ich werde euch auf dem laufenden halten, aber eins ist klar:
    In meinen Augen haben die sich durch die Aktion ganz schön ins Abseits befördert.
    Man hätte den Shop auf „Urlaub“ setzen können oder direkt bei schreiben, dass es aktuell zu starken Verzögerungen kommen kann oder zumindest von alleine allen Kunden eine Mail schreiben, was Sache ist.

    • 08.06.2017, 18:25

    Mein aktueller Zwischenstand:
    am 29.05 bestellt in Wert von 700Euro
    vorgestern kam eine Teillieferung
    heute den Versand von dem Rest bestätigt bekommen,sollte also morgen oder übermorgen eintreffen.
    Also es besteht doch noch Hoffnung

    • 11.06.2017, 10:39

    So. Am Freitag dem 09.06.2017 kam das Paket dann doch noch an. Habe mich sehr darüber gefreut.
    Man hätte wenigstens besser mit den Kunden kommunizieren können und von vornherein sagen was Sache ist. So ist natürlich die Frage, ob sich ein Großteil der Kunden nochmal traut da zu bestellen. Erstmal sollte er da normal weiterlaufen jetzt, aber man weiss ja nie..

    • 14.06.2017, 06:56

    Liebe Leute. Bestellungen u.d Zahlungen darauf NACH Eröffnung einer Insolvenz kommen nicht in die Insolvenzmasse. D.h. Aussagen von einigen hier, z.B. Prospektleser, sind schlicht falsch. Das war Nichtwissen und Vermutung als Wissen verkauft. Passiert leider zu oft.

  • @Alexander Taale: Du hast völlig Recht, allerdings ist das Insolvenzverfahren bzw. die Bestimmung es Insolvenzverwalters am 23.5. gerichtlich festgelegt worden. Mir ging es hier um die davor bestellten und nicht gelieferten, aber schon bezahlten Waren.

    • 30.06.2017, 13:50

    Hallo,

    ich habe ebenfalls bei Jago24 Ware für unser Ferienhaus in Italien bestellt und sofort bezahlt. Aufgrund einer Verzögerung durch die Bestandsaufnahme der Insolvenzverwaltung Ende Mai haben sich Pakete,
    die bereits zum Versand vorbereitet waren, aufgestaut. Man hat mir versichert, dass die Ware spätestens innerhalb der nächsten 5 Tage versandt wird. Genau so war es auch, die Lieferung ging bis nach Mittelitalien, nur leider hat DPD es nicht geschafft, anzuliferen, da sie unsere Adresse nicht gefunden haben. Dreimal wurde es versucht! Von der hinterlegten Telefonnummer hat man leider keinen Gebrauch gemacht und meine Anrufe bei DPD haben leider auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

    Nun wird die Ware von Jago24 zurückgefordert, da wir leider nicht mehr vor Ort sind und die Lieferung entgegennehmen können. Sobald die Retoure auf dem Weg ist, will man mir den Kaufpreis erstatten noch bevor die Ware zurück am Lager in Deutschland ist. Der nächste Rückruf mit den entsprechenden Informationen zur Retoure hat man mir für übermorgen avisiert.

    Ich habe sehr gute Erfahrung mit der hotline gemacht. Sicherlich muss man das ein oder andere Mal etwas warten. Aber bisher wurde mir sehr höflich geholfen und angekündigte Rückrufe erfolgten wie vereinbart.

    Alles in allem eine aufgrund des vorläufige Insolvenzverfahrens zwar zeitverzörgerte, aber erfolgte Abwicklung des Kaufes, der schlussendlich leider an DPD scheiterte, was sehr schade ist.

    Ich warte nun ab und hoffe, dass wie besprochen, der Kaufpreis erstattet wird!

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