Derzeit bekommen Amazon Prime Mitglieder folgendes Angebot: Presch Teppichmesser für 9,99€ anstatt 17,99€.
Cuttermesser mit 10 Ersatzklingen. Kann man gut gebrauchen. Qualität hochwertig.
- aus leichtem Aluminium
- klappbar: sicher in der Tasche zu tragen
- für unterwegs lässt es sich einfach per Gürtelclip befestigen.
- austauschbare Cutterklingen
- präzises, kraftvolles Arbeiten – auch an schwierigen Kanten
- Alu-Cutter mit scharfer Trapezklinge:
- z.B. als Tapetenmesser, Rigipsmesser oder Kartonschneider
- ergonomisch geformt
Über 1.000 Kunden vergeben .
Ich kann das Teppichmesser wirklich nur empfehlen. Man kann durch die von Presch patentierte Verschlusstechnik super leicht die Trapezklingen (Standardklingen) wechseln. Das Teppichmesser ist aus Aluminium und ist dadurch nicht so schwer wie andere Metalle aber hat dennoch einen handliches Gewicht was angenehm zu führen ist. Mithilfe des Klappverschlusses kann man es sowohl ein wie auch ausklappen und das selbst mit nur einer Hand. Die Klinge ist dadurch gut gesichert und man kann das Teppichmesser mit gutem Gewissen einfach in die Hosentasche oder ähnliches stecken. Auch beim schneiden merkt man das die Klinge kein spiel hat und sehr stabil in den Fassung sitzt. Zudem sind auch noch 10 weitere Ersatzklingen mitgeliefert worden. Im großen und ganzen bin ich sehr zufrieden mit dem Teppichmesser. Ich kann wärmstens weiter Empfehlen.
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Katrin-k
Das kommt mir für ein Teppich Messer ziemlich teuer vor
schmuggler
Wenn die Qualität stimmt geht der Preis in Ordnung.
ʇɐɔ!ʇs!ɥdos
Aber bitte nur in den eigenen 4 Wänden nutzen. Oder verschließbaren Werzeugkoffer dazubestellen.😁
WaffG § 42a Abs.1 Satz 3
vieuxbaral
Danke. Dann bestelle ich lieber net
ʇɐɔ!ʇs!ɥdos
@vieuxbaral:
Du kannst vermutlich problemlos bestellen.
@steinbrei hat mitgeteilt, das diese Messer wohl aus der Gesetzregelung rausfallen.
vieuxbaral
👍🏾🙏🏾
steinbrei
@ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
Das ist so nicht richtig. Das Werkzeug fällt eindeutig nicht unter
WaffG § 42a Abs.1 Satz 3
Nachzulesen unter AG Kehl – Az.: 5 OWi 304 Js 8923/20 – Beschluss vom 09.11.2020
ʇɐɔ!ʇs!ɥdos
Da hast du völlig recht.
https://research.wolterskluwer-online.de/document/4bb9f6d7-161e-4b9b-9687-8e117cd3f52b
Da ich das Gerät nicht habe, bin ich von der Beschreibung ausgegangen. Dort steht nicht, das ich eine zweite Hand zur Verriegelung brauche.
Entschuldige bitte.😞
steinbrei
@ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
Ein geübter Killer … ähm Handwerker, kann solche Gerätschaften aus dem Baumarkt natürlich auch einhändig ausklappen. Aber das Gericht geht von einer üblichen Nutzung durch Hobby-Anwender aus.