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Amazon Prime: Hazet Klappmesser (Länge eingeklappt: 115 mm) 2157-3 (9,69€ statt 15,39€)

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Immer wieder braucht man so ein Messer, weil man einen Karton kleinmachen will, eine Schnur durchtrennen muss, oder oder oder. Anwendungsmöglichkeiten gibt es genug.

Das Hazet Klappmesser (Länge eingeklappt: 115 mm) 2157-3 ist preiswert und sieht auch noch stabil aus. Ihr bekommt es VSK-frei für nur 9,69€.

Den nächsten Idealo-Bestpreis hat tuul.zone mit 11,49€ (+ 3,90€ VSK).

@DealDoktor (Dennis) hat recherchiert:

Ich habe ebenfalls recherchiert und dieses Messer unterliegt dem Waffengesetz.

Das bedeutet, dass das Mitführen von diesem Messer strafbar ist (weitere Informationen zum Thema Waffengesetzt).

Das Besitzen des Messers und die Nutzung für zu Hause ist jedoch erlaubt.“

Die Daten von Amazon Prime (ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit 😉):

  • Klinge aus hochwertigem Edelstahl
  • Ideal für Einsatz in Werkstatt, Industrie, Lager, Hobby und Haushalt
  • Klingenfixierung in ausgeklapptem Zustand
  • Aluminiumgriff mit Fingermulden für guten Grip
  • Mit praktischem Gürtelclip
  • Verpackungsabmessungen‎: 18.2 x 9.9 x 2.7 cm; 150 Gramm
  • Hersteller‎: HAZET
  • Material des Griffs‎Aluminium

Kundenrezensionen:

  • gesamt: 4,5* bei 750 Bewertungen
  • Einfach zu halten: 4,7
  • Robustheit: 4,2
  • Qualität/Haltbarkeit: 4,0
  • Preis-Leistungsverhältnis: 3,9
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Kommentare (28)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

  • Es ist mehr als eindeutig zu erkennen. Das kleine Stück Stahl, was hervorsticht, ist ganz klar eine Öffnungshilfe, die es einem erlaubt einhändig das Messer zu öffnen. Das allein ist schon ausreichend um es als Einhandmesser zu klassifizieren. Es muss ansonsten keine mechanische Hilfe vorhanden sein. Es geht nur darum, ob irgendein Bestandteil des Messers es einem erlaubt es nur mit einer Hand zu öffnen. Mehr nicht. Auf Amazon muss dazu nichts stehen, aber das Waffengesetz ist da ziemlich eindeutig und 10000€ sind kein Scherz sondern eine ordentliche Summe.

    • 20.09.2022, 18:52

    Könnten wir uns Alle vielleicht darauf einigen, das dieses Teil ein sogenanntes „Einhandmesser“ ist?
    Dieses Messer lässt sich mit einer Hand öffnen. Punkt.
    Jetzt zum Gesetz.
    Im öffentlichen Raum darf eine solche „Waffe“ nicht offen oder erst Recht nicht versteckt getragen werden.
    Dieses Messer darf im privaten und gewerblichen Bereich benutzt werden. Problem ist der Transport von Zuhause zum Nachbarn oder von der Werkstatt zum Einsatzort beim Kunden. Da hat der Gesetzgeber eine Besonderheit, sehr intelligent, eingebaut. Der Transport in verschlossenen Behältnissen ist erlaubt. Zum Nachbarn und zur Werkstatt gehört das Ding in die Werkzeugtasche und gut ist.
    So leid es mir tut, ich kann die Regeln als Großstadtbewohner völlig verstehen.

  • Alle Kommentare

    • 19.09.2022, 13:58

    Hier sollte mann aufpassen. Das Messer dürfte nach Paragraph 42a verboten sein da Einhandmesser mit feststehender Klinge.

      • 19.09.2022, 14:43

      Ja,das darf man nicht draußen mitnehmen!Wenn doch kostet es übrigens 90€😉

      • Ich meine es sind so gar ein bisschen mehr als nur 90€. Ziemlich sicher, dass es bis zu 10000€ sind und es sicherlich mit den neuem Waffengesetzten erhöht wurde.

    • Es kann nicht sowohl ein Klappmesser sein als auch eine feststehende Klinge haben. Festehend bedeutet, dass der Griff und die Klinge aus einem Stück sind. eigentliche Problem ist die Öffnungshilfe. Damit kann man es einhändig öffnen, wodurch das Messer zur Kategorie Einhändigesmesser gehört und besonderen Voraussetzungen gebunden ist um es im der Öffentlichkeit zu führen. Man muss einen Grund haben, warum man unbedingt ein Einhandmesser braucht statt einem Zweihandmesser. Die einzige Begründung, die nicht zulässig ist, ist für Selbstverteidigungszwecke. Alle anderen Erklärungen sind nach Ermessen der anwesenden Polizeibeamten akzeptable Gründe für das Führen eines solchen Messers. So mit riskiert man eine ordentliche Strafe, da es keine genau gesetztes Lage besteht und man nicht erwarten kann, dass die Polizei so etwas akzeptiert.

    • @Acki78:
      @CaptainFusselrolle:

      Danke für den Hinweis.
      Habe dazu den Dealtext geändert. Hoffe so geht das in Ordnung.

  • @-Paul-:
    Bitte den Text nochmal anpassen. Diese Messer darf man nicht einfach so in der Öffentlichkeit führen. Es ist nicht zu 100% illegal, aber man riskiert damit jedes mal eine ordentliche Strafe von bis zu 10000€. Ohne ein berechtigtes Interesse der man ein solches Messer nicht führen. Was berechtigt ist und was nicht ist nicht sehr klar definiert. Brauchtumspflege ist ein Grund, aber ich kenne kein einziges traditionelles Einhandmesser, und Selbstverteidigung zählt nicht als berechtigtes Interesse. Somit ist man der Einschätzung der Polizei opfer und riskiert das Messer zu verlieren und eine potentiel hohe Geldstrafe zu bekommen. Deine Wortwahl hier ist somit sehr unglücklich ausgewählt. Hier noch mal alles zum nachlesen. Die Gewerkschaft der Polizei hat übrigens eine App, wo man eine Übersicht zu einzelnen Waffen und der Gesetzeslage hat. Ist recht informativ.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser

    • 19.09.2022, 21:26

    Ist kein Einwandmesser. Ideal für den Werkzeugkasten

    • 19.09.2022, 21:43

    Das Messer darf man so tatsächlich, wie oben schon erklärt, nicht mitführen. Für den Hausgebrauch darf man es natürlich nutzen. Auch ist der Dorn, bzw. die Öffnungshilfe, wie etwa bei diesem Modell, in der Regel nur eingeschraubt und lässt sich dadurch leicht entfernen, wodurch es nicht mehr möglich ist, es einhändig zu öffnen und es somit zum ‚Zweihandmesser‘ degradiert wird, was ein Mitführen wieder erlaubt.
    Waffengesetz Deutschland, nicht immer nachzuvollziehen aber in jedem Fall komplex.

    • Vor allem weil es keine Längenbegrenzung für Taschen- bzw. Zweihandmesser gibt. Es gibt zum Beispiel das ganz große Opinelmesser und das dürfte man mit sich führen vor allem weil es keine Öffnungshilfe hat und nur mit beiden Händen der Verschluss eingedreht werden kann. Klar hätte man trotzdem Stress mit der Polizei wenn man eine klappbare Minimachete bei sich hätte, aber ausser es einzukassieren könnten die auch nichts rechtlich dagegen unternehmen. Versuchen würden sie es bestimmt. Es ergibt nicht viel Sinn, aber gleichzeitig bin ich froh, dass die meisten Idioten nix darüber wissen. Ich bin nicht gegen all diese Gesetze, aber dann sollten so auch einigermaßen Sinn ergeben.

  • @DealDoktor:
    Bitte den Deal Text korrigieren. Dieses Messer darf man nicht einfach so mit sich tragen. Es ist ein Einhandmesser und unterliegt damit anderen Regeln.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Einhandmesser

    • @CaptainFusselrolle:
      Es ist nicht eindeutig, ob es nach dem Waffengesetz verboten ist. Habe den Dealtext aber entsprechend ergänzt.

      • Es ist mehr als eindeutig zu erkennen. Das kleine Stück Stahl, was hervorsticht, ist ganz klar eine Öffnungshilfe, die es einem erlaubt einhändig das Messer zu öffnen. Das allein ist schon ausreichend um es als Einhandmesser zu klassifizieren. Es muss ansonsten keine mechanische Hilfe vorhanden sein. Es geht nur darum, ob irgendein Bestandteil des Messers es einem erlaubt es nur mit einer Hand zu öffnen. Mehr nicht. Auf Amazon muss dazu nichts stehen, aber das Waffengesetz ist da ziemlich eindeutig und 10000€ sind kein Scherz sondern eine ordentliche Summe.

      • @-Paul-:
        Ich habe ebenfalls recherchiert und dieses Messer unterliegt dem Waffengesetz.

        Das bedeutet, dass das Mitführen von diesem Messer strafbar ist.

        Das Besitzen des Messers und die Nutzung für zu Hause ist jedoch erlaubt.

      • @DealDoktor (Dennis):
        Dankeschön. Würde diesen Kommentar jetzt als „hilfreich“ markieren. 🤣

        Weil das eine wichtige Information ist, habe ich Dich im Dealtext zitiert. Wenn das nicht i.O. ist lösche es dann bitte.

        Liebe Grüße -Paul-

      • @DealDoktor (Dennis):
        Ich höre das zum ersten Mal, weiß aber auch, dass es Änderungen im Waffengesetz gab. Könntest du bitte deine Quelle teilen?

        • 20.09.2022, 19:44

        @baerenkurde:
        Deshalb hatte ich meine Kommentare etwas zurückgehalten. Eine(n) Waffenschein(pflicht) für Messer gab es noch nie und gibt es auch aktuell nicht.
        Ob der @Doktor: seinem Polizeikollegen wirklich glauben sollte?

      • @baerenkurde:
        Ich hab einen Kollegen bei der Polizei, der konnte mir das ganz gut erklären. Ansonsten steht das auch hier relativ kompakt und detailliert:
        https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/

      • @DealDoktor (Dennis):
        Danke dir. Hier steht leider das genaue Gegenteil von deiner Aussage. Für Messer gibt es weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein. Ohne Ausnahme. Hab mich schon gewundert. Waffengesetze werden immer strenger und nicht lockerer. Trotzdem, nochmals danke für den Link. Sehr informativ.

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Deshalb finde ich auch, dass wenn es um solche Gegenstände wie dieses Messer angeht, sollte man immer vom härtesten Fall ausgehen. Selbst wenn es rechtlich gewisse Ausnahmen geben sollte, so lange diese nicht ganz klar definiert sind, sollte man davon ausgehen, dass es verboten ist. Lieber auf Nummer sicher gehen und vom Schlimmsten ausgehen. Kann nicht schaden. Außerdem steht auf der Seite, die der DealDoktor verlinkt hat auch ausschließlich nochmal hervorgehoben, dass es eben keine Waffenschein oder Waffenbesitzkarte für Messer gibt. Die Polizei weiß auch nicht alles und mit der Aufmerksamkeit, die Messerangriffe mittlerweile bekommen, werden die sicherlich nicht nachsichtlich reagieren.

  • Ziemlich sicher, dass es keinen Waffenschein für Messer gibt. Einfach nicht in der Hosentasche mit sich tragen und man spart sich einen Haufen Stress.

    • 20.09.2022, 18:52

    Könnten wir uns Alle vielleicht darauf einigen, das dieses Teil ein sogenanntes „Einhandmesser“ ist?
    Dieses Messer lässt sich mit einer Hand öffnen. Punkt.
    Jetzt zum Gesetz.
    Im öffentlichen Raum darf eine solche „Waffe“ nicht offen oder erst Recht nicht versteckt getragen werden.
    Dieses Messer darf im privaten und gewerblichen Bereich benutzt werden. Problem ist der Transport von Zuhause zum Nachbarn oder von der Werkstatt zum Einsatzort beim Kunden. Da hat der Gesetzgeber eine Besonderheit, sehr intelligent, eingebaut. Der Transport in verschlossenen Behältnissen ist erlaubt. Zum Nachbarn und zur Werkstatt gehört das Ding in die Werkzeugtasche und gut ist.
    So leid es mir tut, ich kann die Regeln als Großstadtbewohner völlig verstehen.

  • @DealDoktor:
    Bitte den Deal nochmal überarbeiten. Der Text in der ersten blauen Box ist definitiv falsch und enthält Spekulationen. Die Öffnungshilfe ist ganz klar erkennbar, so wie es einige andere Nutzer auch angegeben haben. Ob das Öffnen der Klinge durch eine Feder beeinträchtigt wird oder nicht hat rein rechtlich nichts damit zu tun, ob es ein Einhandmesser ist oder nicht und basiert auf reiner Spekulation. In der zweiten Box steht, dass man es mit einem Waffenschein oder einer Waffenbesitzkarte führen dürfte, was laut eigener angegebener Quelle von @DealDoktor(Dennis) auch nicht richtig ist. Ganz im Gegenteil, dort steht ausdrücklich, dass dies nicht der Fall ist. Außerdem steht im Original Text immer noch folgendes:

    Das Schöne an einem Klappmesser ist, dass man es sicher überall mit hinnehmen kann (außer zur Disco 😉).

    Das ist sowohl falsch und widerspricht der Kernaussage des zweiten Hinweises vom Doc.
    Bitte den ersten Satz aus dem Text und die erst Hinweis Box komplett entfernen. Das sind falsche Informationen und basierend nicht auf rechtlichen Grundlagen. In der zweiten Box sollte der Teil über Waffenscheine entfernt werden. So wie es jetzt ist, wirkt das alles gerade wahrscheinlich sehr verwirrend für Menschen, die sich mit so was gar nicht auskennen. Es ist ein ernstes Thema und sollte auch dementsprechend behandelt werden. Ich weiß, dass man bisher aus guten Gewissen versucht hat es richtig zu machen, aber leiden ist dies nicht gelungen. Für weiteren Informationen könnte man vielleicht noch den Link von bussgeldkatalog.net teilen. Jeder der Interesse über die genauen Details hat kann dort eine super Übersicht und weitere hilfreiche Links vorfinden. Die Angaben sind aktuell und sehr leicht und verständlich verfasst. Ansonsten gibt es noch die App der Deutschen Polzeigewerkschaft. Dort werden alle Kategorien an Waffen einzeln aufgelistet und deren rechtlicher Status wird angeben. Ist an sich sehr empfehlenswert. Die App bietet unter anderem auch einen erste Hilfe Ratgeber. Dort kann man nach Symptomen und der Verfassung einer hilfebedürftigen Person einsehen, wie man sich verhalten soll und wie man helfen kann. Hier der Link:

    https://www.dpolg.de/ueber-uns/junge-polizei/app/

    Sorry, dass der Text so lang wurde, aber weil ich mich mit dem Thema sehr intensiv befasst habe wollte ich mein Wissen teilen und was ich hier als falsch erkannt habe richtig stellen. Danke schon mal im voraus.

    • @baerenkurde:
      Danke dir für die ausführliche Ausarbeitung 😊 Habe den Deal angepasst.

    • @baerenkurde:
      Es waren keine Spekulationen von mir.
      Da es hier Gewohnheit ist, dass sich viele als „Fachmann“ präsentieren, habe ich aufgrund der Kommentare das geschrieben. Ich kenne mich mit solchen Einhandmessern nicht aus und woran man es erkennen kann. Deswegen finde ich den Vorwurf der Spekulation hier übertrieben. Ich wollte nur die Leute darauf hinweisen, wenn das Messer für sie interessant ist, doch bitte genau da nochmal selber nachzuhaken. Ich wollte nur auf die Kommentare reagieren.

      Entschuldige bitte, wenn ich diese Recherche nicht selber gemacht habe. Hätte ich vielleicht bei der Diskussion machen können. Pflicht ist es aber nicht.

      Da es sich nun herausgestellt hat, dass dieses Messer doch unter das Waffengesetz fällt, habe ich auch den Kommentar vom DD entsprechend eingebunden.

      Der Hinweis auf die Disco sollte eigentlich Spaß sein. Zur Disco sollte man grundsätzlich kein Messer mitnehmen. Auch kein Taschenmesser mit vielen Funktionen.
      Leider lag ich in diesem Fall mit meinem Humor wohl daneben.

      • @-Paul-:
        Alles gut. Ich hab kein Problem mit dir. Mir ging es nur darum, etwas richtig zu stellen und mehr nicht. Wenn du aber angibst, dass solche Messer oft durch einen gefederten Mechanismus nicht mit einer Hand zu öffnen sind, aber keinen Nachweis dafür hast, dann ist das reine Spekulation. Darum ging es mir nur. Und was die Disco angeht, der Teil war mir egal. Mir ging es um den Anfang des Satzes, weil man es eben nicht überall außer der Disco dabei haben darf, sondern gar nicht führen darf. Ist jetzt auch egal. Es ist ein kompliziertes Thema mit viel vielen falschen Informationen in der Gesellschaft. Nicht jeder befasst sich mit sowas oder hat überhaupt einen Grund sich damit zu befassen. Jetzt ist alles richtig und der eine oder andere hat was dazu gelernt und kann sich damit vielleicht sogar einiges an Ärger ersparen. Einfach mal das Ganze positiv betrachten und chillen. Ist ja nix passiert.

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