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😞 Vorzeitiges Aus der Energiepreisbremse – wie ihr trotzdem sparen könnt!

Was für ein „Wumms“ vom Bundesverfassungsgericht Mitte November! Denn dieses hatte entschieden, dass der Bund die ursprünglich für die Bekämpfung der Corona-Krise gedachten Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Kurz und knapp: Durch das Urteil fehlen der Bundesregierung 60 Milliarden Euro in den folgenden vier Jahren, die zur Finanzierung von Klimaschutz-Projekten gedacht waren. Eine Folge des angeordneten Sparzwangs ist der Wegfall der Energiepreisbremse zum Jahreswechsel.

In unserem Beitrag möchten wir euch im Rückblick noch einmal aufzeigen, was die Energiepreisbremse überhaupt beinhaltet und welche Kosten der Staat bisher übernommen hat. Außerdem – und das ist wohl viel wichtiger – schauen wir uns an, ob diese Änderung überhaupt Auswirkungen auf eure Strom- und Gasrechnung hat. Außerdem geben wir euch einige Tipps mit auf den Weg

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Was sind überhaupt die Preisbremsen?

Rückwirkend hatte die Bundesregierung Anfang des Jahres Entlastungsbeträge für jeden Bürger und jede Bürgerin beschlossen. Für Januar und Februar wurden dabei von den Stromversorgern rückwirkend im März 2023 Differenzen beim Strompreis ausbezahlt. Analog verhält es sich für die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse. Denn diese startete ebenfalls ab März 2023. Im Detail wurden die deutlich gestiegenen Energiepreise auf 40 Cent pro kWh Strom und 12 bzw. 9,5 Cent pro kWh Gas und Fernwärme gedeckelt. Allerdings nur bis zu einem Verbrauch von 80% des Vorjahreszeitraums.

Wird jetzt mit dem vorzeitigen Wegfall alles teurer?

Ja, das kann durchaus passieren, denn es gibt weiterhin Strom- und Gasanbieter, die deutlich über den Grenzen der Preisbremsen liegen. Doch alle Deal-Doktorinnen und Doktoren suchen ja bekanntlich nach den besten Strom- und Gasanbietern am Markt und daher kommt hier direkt die gute Nachricht: Euch ist der Wegfall eigentlich egal. Doch warum ist das so, wenn in den Medien mehrheitlich ein düsteres finanzielles Bild aufgezeichnet wird?

„Eine Bremse, wo die meisten unter dem Deckel bleiben, ist nicht relevant.“ – Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpäsident von Baden-Württemberg

Aktuell gibt es zudem noch eine gesenkte Mehrwertsteuer für Gas und Wärme, welche nach den Plänen der Ampelkoalition nun nicht nur bis zum Jahresende, sondern noch bis Ende Februar gelten soll. Dies geht wohl aus einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Wachstumschancengesetz hervor. Dieses ist zwar vorerst gestoppt, ich finde aber keine Informationen über den Wegfall der MwSt.-Senkung bereits zum Jahreswechsel. Ein weiterer Hintergrund ist, dass sich die Energiepreise längst wieder auf Vorkrisenniveau eingependelt haben. Dennoch kam die Änderung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern noch nicht an, da diese selten den Strom- oder Gastarif überprüfen. Außerdem verkaufen sich Schauermärchen eben deutlich besser… 

Mit diesen Strom- und Gasanbietern ist euch der Wegfall egal

Natürlich ist der Strom- und Gaspreis je nach Region und genauem Wohnort unterschiedlich. Daher raten wir euch auch stets die Vergleichsseiten zu nutzen. Ach? Ihr habt euch bereits auf einen neuen Stromanbieter festgelegt und wollt noch das Extra-Bonbon in Form von Rabatten oder Gutscheinen on top? Dann schaut doch mal in unsere derzeitigen Bonus-Deals. Hier geben wir euch einmal eine Übersicht über die derzeitigen Top-Angebote. 

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eprimo ist der richtige Anbieter für Klimafreunde und Sparfüchse – eprimo setzt alles daran, die persönliche Energiewende für jeden zu ermöglichen. Der Ökostrom stammt aus 100% aus erneuerbaren Energien und ist vom TÜV Nord zertifiziert.

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2. SWK Strom & Gas

Und hier alle wichtigen Facts zum Anbieter SWK:

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Über das Vergleichsportal Verivox könnt ihr kostenlos eure aktuellen Strom- und Gastarife mit den aktuellen Marktpreisen vergleichen. Mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr sind dabei alles andere als selten, und das bei nur ein paar Minuten Aufwand – danach habt ihr mit einem neuen Vertrag wieder ein ganzes Jahr Ruhe. Ich selbst wechsle meinen Stromanbieter und Gaslieferanten jedes Jahr, um immer die günstigsten Konditionen zu haben.

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Gemeinsam mit verschiedensten Boni kann man so hunderte Euro im Jahr sparen.

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Fazit

Unter dem Hinblick auf steigende Kosten für Strom und Gas könnt ihr jetzt aktiv werden, denn die Anbieter dürfen die Kosten dann nicht ungehindert auf euch abwälzen. Den Grund kennt ihr ja sicher bereits. Denn durch das Karlsruher Urteil muss nun an allen Ecken und Kanten gespart werden. Daraus ergibt sich aber auch, dass ein eigentlich geplanter 5,5 Milliarden schwerer Bundeszuschuss zu den Entgelten für das Stromnetz gestrichen wird. Wie die Übertragungsnetzbetreiber mitteilten, verdoppeln sich nun die Netzentgelte für 2024 auf im Mittel 6,43 Cent pro Kilowattstunde.

Ohne politisch zu werden, werden hier die entstandenen Mehrkosten einfach ungehindert auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Wohl dem, der sich noch jetzt die besten Konditionen sichert. Schreibt uns gerne in die Kommentare, wie ihr dazu steht. Oder habt ihr eigentlich sowieso schon mit steigenden Kosten in 2024 gerechnet? Noch eine Bitte an euch: bleibt bitte sachlich! 😊

Euer Steven

Kommentare (6)
  • Kein Wumms – nur verständlich……………………………………………………………..

    • 26.12.2023, 18:26

    wir müssen wieder die gescheiterten Tricksereien der Regierung auslöffeln. Inkompetenz satt regiert uns.

    • 26.12.2023, 18:40

    Durch das Urteil fehlen der Bundesregierung 60 Milliarden Euro in den folgenden vier Jahren ????

    Durch das Urteil ????
    Macht Euch vorher schlau „Doktoren“ bevor hier weiter so ein Blödsinn erzählt wird !
    Den Doktortitel auch nur durch abschreiben bekommen ?? 😁

    *Kopfschüttel* 😵‍💫

    • 26.12.2023, 20:26

    Ich schließe mich den anderen an und denke, man sollte so einiges in diesem Land mal grundsätzlich überdenken. Es wird Zeit, dass Politik für die Bürger dieses Landes gemacht wird.
    Oberste Prämisse sollte der langfristige Wohlstand für uns und unsere Kinder sein.
    Ich verstehe es wirklich nicht, wie es Mitbürger geben kann, die das anders sehen. Wirklich nicht!

    • 26.12.2023, 23:51

    Das Verfassungsgericht hat in meinen Auge völlig richtig gehandelt. Das Geld war als Kredit für kurzfristige Coronakosten gedacht und nicht zum Klimaschutz über mehrere Jahre/Jahrzehnte.

    • 27.12.2023, 10:06

    Kann ich wechseln, obwohl ich noch keine Erhöhung vom Anbieter habe? Mein Gasvertrag hat erst am 1.11.2023 begonnen.

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