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Bundesnetzagentur / EuGH: Vodafone Pass und Telekom StreamOn illlegal und wird gekippt

Bereits letztes Jahr (September) berichteten wir, dass die EuGH den Vodafone Pass bzw. Telekom StreamOn als illegal einstufte. Jetzt teilt auch noch die Bundesnetzagentur mit, dass die beiden Tarifoptionen gegen die Netzneutralität verstoßen!

Was bedeutet das nun für die Endverbraucher:innen? Wir fassen das mal kurz zusammen:

  • Vodafone Pass und Telekom StreamOn sollen bis spät. zum 01.07.2022 komplett eingestellt werden
  • sollte man jetzt noch einen Handytarif mit der jeweiligen Option besitzen, erhalten die Kund:innen einen Übergang bis spät. zum 31.03.2023 – danach aber fällt auch die jeweilige Option weg

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Zero-Rating Angebote der zwei größten Mobilfunkanbieter Deutschlands nicht rechtens sind. In zwei Urteilen vom 02.09.2021 wurde beschlossen, dass der Vodafone Pass und Telekoms StreamOn nicht der Netzneutralität entsprechen. 

Zero-Rating-Angebote bedeuten, dass die Vertragskunden bestimmte Dienste über ihr gebuchtes Datenvolumen hinaus kostenfrei nutzen können. Vodafone und Telekom hatten ihre Dienste jedoch über die Jahre in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt. Zum Beispiel wurde die Übertragunsrate von Filmen über Netflix von HD- auf SD-Qualität gedrosselt. Zudem wurde die Tethering-Option, also das verwenden seines Smartphones als Hotspot, ausgeschlossen.

EuGH

Dies verstoße gegen das Europarecht, wie der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen begründet hat: „Eine solche Geschäftspraxis erfüllt daher nicht die in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung 2015/2120 genannte allgemeine Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln.“ 

Vodafone Pass

Und das obwohl Telekom und Vodafone bereits auf Druck der Bundesnetzagentur die meisten Begrenzungen wieder entfernt hatten, bis auf die Ausgrenzung des Tetherings bei Vodafone. Die beiden bereits begonnenen seperaten Verfahren gegen die Telekommunikationsfirmen laufen nun an zwei deutschen Gerichten weiter. 

Telekom StreamOn

Es ist jedoch zu erwarten, dass die Beurteilungen des EuGH weitere Folgen haben könnten, da sie allgemein die Zero-Rating-Angebote betreffen. Für die momentan laufenden Angebote sollte sich jedoch vorerst nichts ändern, da die Tarife der Firmen bereits geändert wurden.

Kommentare (16)
    • 03.09.2021, 14:10

    Was für ein dummes Urteil

    Wo ist hier bitte eine Diskriminierung? Als ob Internetseiten wie Netflix und Co Menschenrechte haben

      • 29.04.2022, 09:41

      @Kirito95:
      Es geht nicht um Menschenrechte, sondern um Wettbewerbsrechte. z.B. Netflix wird so ggü. anderen Anbietern, die nicht im Pass/StreamOn enthalten sind bevorzugt.

    • 03.09.2021, 14:27

    Was wir alles für Probleme haben…

    • 03.09.2021, 14:44

    Gutes Urteil. Wehret den Anfängen. Kein Anbieter sollte entscheiden, welchen Datenverkehr er durchlässt, sperrt, bevorzugt oder nachrangig verarbeitet.

    • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
      Das sehe ich ein wenig differenzierter. Durchlassen und Sperren ist das eine, schneller oder langsamer durchleiten auch, aber beim Volumen sehe ich das anders.
      Denn man kann ja alles normal nutzen, es ist ja nichts gesperrt oder schneller oder langsamer. Man kann nur zusätzlich etwas nutzen, auch wenn das Volumen z.B. schon verbraucht ist.

      Das Resultat ist, dass es stattdessen dann nicht mehr nutzbar ist, weil durch die Drosselung solche Dienste ja nicht mehr nutzbar sind.

      Letztlich ist die Alternative für ggf. deutlich mehr Geld einen Tarif mit mehr Volumen abzuschließen.

      Deshalb finde ich, dass die aktuelle Regelung der Netzneutralität an der Stelle über das Ziel hinausschießt, weil sie für mehr als nur Neutralität hinsichtlich Erreichbarkeit von Diensten herangezogen wird.

        • 03.09.2021, 18:07

        Da gebe ich dir völlig Recht. Mein Kommentar war eher für unbedarfte User geeignet.

        • 04.09.2021, 15:50

        Du musst aber auch beachten, dass kleine streaming Dienste dadurch Probleme bekommen. Wenn du nach dem Aufbrauchen des Volumens nur noch Netflix nutzen kannst, nicht aber videobuster, dann werden die großen Anbieter gefördert und es gibt auf lange Sicht ggf weniger Wettbewerb. Anders wäre es, wenn wirklich jeder streaminganbieter sich kostenfrei und unbürokratisch registrieren & freischalten lassen könnte.

      • @MPK:

        @MPKAnders wäre es, wenn wirklich jeder streaminganbieter sich kostenfrei und unbürokratisch registrieren & freischalten lassen könnte.

        Das ist ja der Fall… zumindest der Teil „kostenfrei“. Zumindest war es am Anfang so und ich habe nichts davon gehört, dass sich das geändert hätte. Und ich kenne auch keine Beschwerden von entsprechenden Anbietern.

        Zum anderen: „Unbürokratisch“ klingt immer so schön, aber mehr als nur formlos „ich will“ sagen, muss man sicherlich schon. Das liegt aber in der Natur der Sache.

    • 04.09.2021, 01:20

    So wird solchen Praktiken immerhin für die Zukunft ein Riegel vorgeschoben. Sonst kommen wir irgendwann zu dem Punkt, wo die großen Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook auch noch Einfluss auf den Traffic nehmen – das muss echt nicht sein.
    In der Praxis hat das Urteil wohl eher keine große Bedeutung mehr, denn der Trend geht zur Full-Flat und da spielt das Anrechnen des Datenvolumens auf bestimmte Angebote keine Rolle mehr. Oder gab es in den letzten Monaten überhaupt noch Angebote in diese Richtung?

    • 04.09.2021, 10:43

    Absolut sinnvolles Urteil. Wer sich Mal mit dem Thema Netzneutralität auseinander gesetzt hat wird wissen warum. Langfristig gesehen werden wir alle davon profitieren.

  • Bin echt gespannt, was Vodafone da anbieten wird. Ich habe die Option in meinem Tarif und entsprechend weniger Volumen gebucht… mal schauen.

    • 28.04.2022, 16:03

    Habe vorhin mal mit der Telekom gesprochen. Die haben noch keine Sprachregelung dazu. Bin gerade auf der Suche nach einem Tarif. StreamOn war das Kaufargument für mich….

    • 29.04.2022, 02:28

    Tippfehler in der letzten Zeile

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