đž SteuerrĂŒckerstattung â Finanzamt darf Krankenkassen-Bonus doch nicht gegenrechnen
Paukenschlag – es gibt fĂŒr viele von euch Geld vom Finanzamt zurĂŒck! Nicht wenige von euch haben sicher bei der Krankenkasse ein Bonusprogramm hinterlegt, welches eine Sonderzahlung fĂŒr einen besonders gesunden Lebensstil honoriert, oder? Und genau hier setzt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhof an, denn die Bonuszahlungen mindern eben nicht den Abzug bei den Sonderausgaben in eurer SteuererklĂ€rung. Bis 2016 rĂŒckwirkend wird euch das Finanzamt nun die Differenz erstatten mĂŒssen – schreibt uns daher gerne einmal, wenn ihr eine RĂŒckzahlung erhalten habt.
Was ist der Hintergrund der Geschichte?
Als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler könnt ihr seit einigen Jahren eure KrankenversicherungsbeitrĂ€ge in der SteuererklĂ€rung grundsĂ€tzlich als Sonderausgaben ansetzen. Das senkt die Steuerlast schon ordentlich. Erhaltet ihr jedoch Erstattungen von eurer Krankenkasse – ob Boni oder sonstige Erstattung – haben die FinanzĂ€mter diese in der Vergangenheit von diesen abzugsfĂ€higen Sonderausgaben abgezogen. Entsprechend hat sich fĂŒr euch die Steuerentlastung reduziert. Das ist aber leider nicht immer korrekt, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden hat.
Leider kann ich derzeit noch keine genauen Aussagen dazu treffen, ob sich diese Ănderung auch auf Erstattungen bezieht, die beispielsweise bei Bonusprogrammen ansetzen, die sich eben nicht auf eine rege BlutspendertĂ€tigkeit oder Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio beziehen, sondern auf eine Eigenbeteiligung. Beispielsweise habe ich bei meiner Krankenkasse einen Bonusvertrag, der mit bis zu 600⏠erstattet, wenn ich meine Medikamente selbst bezahle und keinen Aufenthalt im Krankenhaus habe.
Einkommensteuerbescheide mĂŒssen – auch rĂŒckwirkend – geĂ€ndert werden
Im konkreten Fall hat der KlĂ€ger im Jahr 2015 folgende Leistung in einem sogenannten Bonusheft mit seiner Krankenversicherung abgerechnet und erhielt so einen Bonus von insgesamt 230 âŹ:
- Gesetzliche Vorsorge
- Gesundheits-Check-up 10 âŹ
- Zahnvorsorge 10 âŹ
- Private Vorsorge
- Glaukomuntersuchung 20 âŹ
- PSA-Test 20 âŹ
- Haut-Check 20 âŹ
- Professionelle Zahnreinigung 50 âŹ
- Aktive Lebensweise
- Fitness-Studio 30 âŹ
- Sportverein 30 âŹ
- Teilnahme Sportveranstaltung 20 âŹ
- Gesundes Körpergewicht 20 âŹ
Die Besonderheit hier ist der Unterschied zwischen einer Kostenerstattung als PrĂ€mie und einer Bonuszahlung als sonstige BeitragsrĂŒckerstattung. Nun entschied der Bundesfinanzhof (Az.: Az. X R 16/18 ), dass die von der gesetzlichen Krankenkasse gewĂ€hrte GeldprĂ€mie fĂŒr gesundheitsbewusstes Verhalten die Sonderausgaben nicht schmĂ€lern darf. Mit der Bonuszahlung soll der finanzielle Aufwand fĂŒr die GesundheitsmaĂnahme ausgeglichen werden.
Als Folge mĂŒssen nun die Einkommensteuerbescheide, in denen die Bonuszahlungen von den BeitrĂ€gen der Krankenversicherungen abgezogen wurde, geĂ€ndert werden. Dies erfolgt auch rĂŒckwirkend fĂŒr die BesteuerungszeitrĂ€ume seit einschlieĂlich 2016. FĂŒr euch bedeutet das, dass ihr nun nachtrĂ€glich noch Steuererstattungen erhalten werden, wenn dies bei euch der Fall war. Die Krankenkassen mĂŒssen dafĂŒr ihre Mitteilungen an die FinanzĂ€mter anpassen. „Steuerzahler hingegen mĂŒssen nichts tun, die FinanzĂ€mter sowie die Krankenkassen werden von sich aus tĂ€tig“, sagt Daniela Karbe-GeĂler vom Bund der Steuerzahler.Â
Fazit
ZukĂŒnftig mĂŒssen die FinanzĂ€mter nun prĂŒfen, ob es sich bei einer RĂŒckzahlung der Krankenkasse um eine Bonuszahlung oder eine BeitragsrĂŒckerstattung handelt. FĂŒr euch heiĂt das, dass ihr im Idealfall fĂŒr 6 Jahre Geld zurĂŒckerstattet bekommt und dafĂŒr gar nichts machen mĂŒsst. Ich werde euch berichten, wie es in meinem Fall war. Ich bin der Meinung, dass die Erstattung in dem Falle auch einen gesunden Lebensstil fördert, habe aber in der Vergangenheit jeden Einspruch abgewiesen bekommen.Â
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Endlich mal was fĂŒr und nicht gegen uns….
Das ist sehr schön. GefÀllt mir!
Meine Eltern haben Bonuszahlungen erhalten, ich habe einen Selbstbehalttarif.
Das ist gut – da mĂŒsste es bei mir etwas zurĂŒck geben đ
Das ist eine tolle Entscheidung, ich bezweifle allerdings das es das Geld zurĂŒckgibt. Im Endefferkt werden es nur ein paar Cent sein…
Wenn du das Geld nicht zurĂŒck bekommst musst du Einspruch einlegen. Falls es nur ein paar Cent sind hast du vermutlich auch nur ein paar Cent bezahlt.
Ob das wohl auch fĂŒr die BeitragsrĂŒckerstattung bei Privatversicherten zum Tragen kommt? Bei vielen privaten Krankenversicherungen bekommt man eine RĂŒckerstattung, wenn man keine Rechnungen einreicht. Diese RĂŒckerstattung wird auch bei der SteuererklĂ€rung gegengerechnet.
Leider nicht, bei der BeitragsrĂŒckerstattung der privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Kostenerstattung als PrĂ€mie, das Urteil besagt dagegen, dass Bonuszahlungen fĂŒr ein gesundes Verhalten nicht abgezogen werden dĂŒrfen
WeiĂ jemand ob es geht mit alle Krankenkassen?
@Gewinner:
Du meinst ob alle Krankenkassen so ein Bonusprogramm haben?
Nur bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Private sind bislang ausgenommen, da dort der Bonus im Regelfall im darauffolgenden Jahr mit den PrÀmien verrechnet wird.
Hallo ich habe ein Selbstbehalttarif, der mir 400⏠im Jahr auszahlt. Solange ich der Krankenkasse nichts koste, ausgenommen sind Vorsorge Untersuchung und damit verbundene Leistungen. Werden mir diese 400⏠ausgezahlt, bzw. Weniger wenn ich z.b. Massage auf Rezept bekomme. ZĂ€hlt diese Variante auch als Bonuszahlung? Die 400⏠telefoniert man wie Eine Telefonkarte runter, der Betrag kann aber bis 300⏠ins Minus gehen und man mĂŒsste dementsprechend nachzahlen.
Ein Selbstbehalttarif lĂ€uft m.E. unter BeitragsrĂŒckerstattung, also steuerlich relevant.
Seit einigen Jahren bekomme ich jedes Jahr meine 450⏠ausgezahlt bekommen. đ
@enjoy:
Steht doch oben im Text, das dies noch nicht geklÀrt wurde:
Leider kann ich derzeit noch keine genauen Aussagen dazu treffen, ob sich diese Ănderung auch auf Erstattungen bezieht, die beispielsweise bei Bonusprogrammen ansetzen, die sich eben nicht auf eine rege BlutspendertĂ€tigkeit oder Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio beziehen, sondern auf eine Eigenbeteiligung. Beispielsweise habe ich bei meiner Krankenkasse einen Bonusvertrag, der mit bis zu 600⏠erstattet, wenn ich meine Medikamente selbst bezahle und keinen Aufenthalt im Krankenhaus habe.
@Thorsten:
Danke. Genau das ist so ein Fall, der mich auch betrifft. Eine RĂŒckmeldung meiner Krankenkasse und des FA steht dahingehend weiterhin aus. đ
Bei welcher Krankenkasse bist Du denn? Ich bin schon in der obersten Stufe, mehr gibt es nicht. Vielleicht kann ich noch mehr raus holen đ
Ich beanspruche keine Leistungen.
Da es wohl ein wenig Verwirrung gibt, hier ein paar mehr Infos.
https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/steuern/id_100074216/finanzaemter-korrigieren-steuerbescheide-erhalten-sie-eine-rueckzahlung-.html
Entscheiden ist, ob es sich um einen Bonus oder ein BeitragsrĂŒckerstattung handelt.
Ob das was von Finanzamt kommt ohne dann man tÀtig wird bezweifle ich
Nöö, du musst schon eine Einspruch einlegen. Woher sollte denn das Finanzamt wissen, welche Steuerpflichtigen von dem Urteil profitieren bzw. betroffen sind? Warum mĂŒssen immer andere etwas fĂŒr uns tun? Selbst handeln, sonst klappt das nicht.
„Steuerzahler hingegen mĂŒssen nichts tun, die FinanzĂ€mter sowie die Krankenkassen werden von sich aus tĂ€tig“, sagt Daniela Karbe-GeĂler vom Bund der Steuerzahler.
Ob das Finanzamt das bis 2016 selbststĂ€ndig rĂŒckwirkend berechnet, wage ich zu bezweifeln. Deshalb mein Einwurf.