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Schuhe nach 2 Jahren zurückgeben – ist das möglich?

Der Kauf der neuen Schuhe liegt erst wenige Monate zurück, aber die neuen Sneaker sind jetzt schon kaputt? In diesem Fall solltet ihr die Schuhe nicht einfach wegwerfen und gegen ein neues Modell ersetzen. Ihr habt nämlich bei Schuhen genauso, wie bei fast allen anderen Gegenständen, das Recht auf eine Gewährleistung – und das sogar ganze zwei Jahre lang. Wir sagen euch, wie sich Garantie und Gewährleistung unterscheiden und was es bei der Reklamation von getragenen Schuhen zu beachten gibt.

SChwarzer Schuh Sohle abgelöst

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Wenn man Schuhe (oder auch andere Produkte) zurückgeben will, sollte man vorab entscheiden, ob man seine Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen will. Denn Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge:

  • Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, bei der es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben gibt. Die Dauer und Leistungen sind also von Marke zu Marke unterschiedlich. Während der Garantie versichert der Hersteller, dass seine Produkte einwandfrei genutzt werden können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt er anfallende Reparatur-Kosten oder erstattet euch den Kaufpreis.
  • Gewährleistung: Die Gewährleistung gilt 2 Jahre ab Kaufdatum. Wenn euch in dieser Zeit ein Mangel auffällt und ihr von eurem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen wollt, müsst ihr eure Produkte beim jeweiligen Verkäufer reklamieren.

Beweispflicht liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer

Je früher ihr einen Mangel feststellt und dem Verkäufer mitteilt, desto besser. Denn in den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Das heißt, man geht davon aus, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Als Mängel bei Schuhen gelten zum Beispiel:

  • gerissene Nähte
  • defekte/abgelöste Sohle
  • Löcher im Stoff
  • gebrochener Absatz
Sohle lässt sich vom Schuh ablösen
Die Sohle löst sich vom Schuh? Ein typischer Mangel bei Schuhen, den ihr schnell reklamieren solltet.

Aufgrund des neuen Kaufrechts gilt die Beiweislastumkehr 2022 ein ganzes Jahr lang und nicht mehr wie bisher nur 6 Monate.

Ihr habt einen solchen Mangel an euren Schuhen festgestellt, aber der Kauf liegt bereits über 6 Monate zurück? In diesem Fall müsst ihr beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf der Schuhe vorhanden war. Bei Kratzern oder Verfärbungen stehen eure Chancen eher schlecht. Eine defekte oder abgelöste Sohle ist hingegen für viele Verkäufer ein triftiger Reklamationsgrund. Hier spielen verwendete Materialien, Preis und andere Faktoren eine wichtige Rolle. Bei einem günstigen Sonderangebot ist es zum Beispiel zu erwarten, dass die Schuhe recht schnell durchgelaufen sind. Bei hochwertigen Lederschuhen darf man hingegen von einer recht langen Lebensdauer ausgehen.

Kaputter Schuh – so funktioniert die Reklamation

Ihr habt einen Mangel festgestellt und wollt jetzt von eurem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen? Befolgt dazu folgende Schritte:

  1. Sucht nach dem Kassenbon: Nur mit dem Kassenbon könnt ihr beweisen, wann und wo ihr die Schuhe gekauft habt.
  2. Geht mit Kassenbon und Schuhen zum Verkäufer.
  3. Erklärt dem Verkäufer, wieso ihr die Schuhe reklamieren möchtet.
  4. Der Verkäufer hat jetzt folgende Möglichkeiten:
    • Neulieferung: Diese Möglichkeit wird vor allem bei günstigen Produkten genutzt. Ihr erhaltet dann komplett neue Schuhe.
    • Nacherfüllung: Die Schuhe werden auf Kosten des Verkäufers repariert.
    • Geld zurück: Als dritte Möglichkeit gibt es auch noch den Rücktritt vom Kaufvertrag. In diesem Fall erhält der Verkäufer den mangelhaften Schuh zurück und ihr bekommt den Kaufpreis erstattet. Einen Anspruch auf diese Möglichkeit habt ihr als Käufer aber nur, wenn sich der Verkäufer zweimal erfolglos um die Nacherfüllung gekümmert hat.
    • Minderung: Das Loch verleiht dem Schuh das gewisse Etwas? Wenn ihr mit dem Mangel leben könnt, besteht noch die Möglichkeit der Minderung, bei der der Kaufpreis reduziert wird. Ihr bekommt die Differenz dann vom Verkäufer ausgezahlt.

Einige Händler und Hersteller sind bei Reklamationen sehr kulant, selbst wenn der Mangel erst nach einem oder knapp zwei Jahren angezeigt wird. Im Netz gibt es einige Erfahrungsberichte von Käufern, die berichten, neue Schuhe aufgrund einer gerissenen Naht erhalten zu haben, obwohl der Kauf der Schuhe schon knapp zwei Jahre zurücklag. Je freundlicher und kooperativer ihr bei der Reklamation auftretet, desto höher sind eure Chancen für eine Nacherfüllung oder eine Neulieferung.

Wie sind eure Erfahrungen mit Reklamationen und wusstet ihr, wie lange die Gewährleistung bei Schuhen gilt? Verratet es mir in den Kommentaren!

Kommentare (11)
    • 28.11.2021, 17:09

    Alle vor dem Gericht zulässigen Beweismittel sind gültig. Es reicht also auch ein Zeuge aus. Weiterhin gilt die Gewährleistung für zwei Jahren, d.h. auch nach 6 Monaten kann man locker umtauschen. Zwar ist man selbst in der Beweispflicht, aber ein Schuh muss dem täglichen normalen tragen aushalten. Geht er dabei kaputt, dann müsste der Händler den eh ersetzen. Das könnte man auch ggf. mit dem Gericht klären. Da würde der Händler meist eh verlieren.

    • 28.11.2021, 17:34

    Adidas lehnte schon nach 2 Monaten (!!) jede Gewährleistung für mehrere Löcher in Schuhen (80 Euro) ab. Daher nie wieder Adidas.

      • 28.11.2021, 23:48

      @Amazone1967:
      Adidas hat ja qualitativ hochwertige Produkte im Sortiment, im Gegensatz zu weit zurückliegenden früheren Jahren haben wir als Käufer inzwischen aber auch genügend Alternativen.
      Wenn einer der großen Markenhersteller meint, auf eine bestimmte Anzahl an Kunden verzichten zu können, das funktioniert auch umgekehrt.

    • 28.11.2021, 19:42

    Deichmann nimmt Schuhe auch nach 2 Jahren ohne Probleme zurück. Bekommst dann einen Gutschein und kannst sofort neue kaufen.

    • 28.11.2021, 23:38

    Die Möglichkeit der zweimaligen Nachbesserung/Nacherfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer ist, bei höherwertigen Produkten, angemessen, bei vergleichsweise billigen Produketen würde diese hingegen keinen Sinn ergeben.
    Gerade wenn es um die Füße geht, ist das Beste an Möglichkeiten, wegen des Zusammenfindens von Füßen und Schuhwerk, jede Mühe wert, um langanhaltend ermüdungs- und schmerzfrei gehen, wandern, marschieren zu können.

    • 29.11.2021, 00:55

    Guter Beitrag! 😀

    • 29.11.2021, 11:36

    Danke. Super

    • 29.11.2021, 12:19

    Was viele nicht verstehen, ist dass eine natürliche Abnutzung nicht gleich ein Mangel darstellt.
    Wenn beispielsweise ein Laufschuh nach kurzer Zeit ein Loch im mesh hat welche häufig durch zehennägel entstehen, dann ist das kein Mangel sondern eine falschbehandlung (Nägel kurzen) ähnlich mit anderen Themen.
    Hier kann der Schuh beispielsweise oft noch ohne Problem weiter getragen werden ohne Einschränkung.
    Adidas bspw hat eine zeitlang für Händler Richtlinien zur Verfügung gestellt bzgl Reklamationen. Hier wurde erklärt welche Schäden durch Falschnutzung / Nutzung abgelehnt und welche berechtigt sind.
    Löst sich bspw die Sohle nachdem man den Schuh in die Waschmaschine gemacht hat und das vorallem in den ersten 6 Monaten ist keine Reklamation. Aber dennoch wird es oft wahrgenommen als sei der Händler dazu in der Pflicht.
    Das nur mal als kleiner Tipp.

  • Super Hinweis 🙂

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