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💸😞 Die verbreitetsten Irrtümer über die Rente kurz erklärt

„Bald gehe ich in Rente, dann habe ich’s geschafft!“ – Immer öfter höre ich genau diese Aussage. Doch die Rente scheint dennoch zugleich das Schreckgespenst der Armut darzustellen, denn unklar ist, ob das Geld im Alter reicht. Außerdem ist vielen noch nicht klar, was sie mit der dazugewonnenen „freien Zeit“ anstellen können. Final bleibt dennoch eine Menge Unsicherheit und Unwissen über das Rentendasein, welches wir hier einmal etwas aufarbeiten möchten. Lasst uns anfangen mit einem kleinen Faktencheck – auch wenn es für die meisten User hier noch etwas hin ist bis zur Rente!

Fruehrente

Wie geht’s weiter mit der Rente?

Dass das Rentensystem schon jetzt am Ende ist, sollte weitreichend bekannt sein. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen langsam in Rente und dennoch muss das System schon jetzt mit 130 Milliarden Euro jährlich gestützt werden. Kurz: die umlagefinanzierte Rente hierzulande steht auf wackeligen Beinen. Doch wie kann man dem entgegnen? Grundsätzlich gibt es nur drei Optionen:

  1. Anhebung des Rentenalters
  2. Erhöhung der Beitragszahlungen
  3. Reduzierung der Leistungen

Da aber bereits das Rentenalter, die Beitragszahlungen und die Leistungen am Limit sind, müssen Alternativen her. Die Aktienrente soll das Problem nun ansatzweise lösen. Klingt auch logisch, denn breit diversifiziert und mit einem Anlagehorizont von 30 und mehr Jahren, lässt sich immer eine positive Rendite nach Inflation erreichen. Dennoch hilft das der aktuellen Generation eben nicht viel, denn Milliarden müssen in das Rentensystem und gleichzeitig in den Rentenfond fließen. Aktuell steht aber eine Konkretisierung der Pläne aus.

Jeder muss immer bis 67 arbeiten

Das stimmt so nicht! Das Regelrentenalter von 67 Jahren gilt erst ab dem Geburtsjahrgang 1964. Wer vor diesem Stichtag geboren ist, für den steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahren an.

Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit 63 ohne Abzug in Rente gehen

Stimmt so nicht ganz, denn wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat zwar Anspruch auf eine sogenannte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Abzüge. Jedoch gilt das erst nach dem Erreichen der Altersgrenze. Je nach Geburtsjahr liegt diese zwischen 63 und 65 Jahren.

Wenn ihr das ganz genau wissen möchtet, dann nutzt den Rechner der Rentenversicherung.

Rentengeld

Bei einem Hinzuverdienst wird die Rente gekürzt

Mittlerweile ist das häufig nicht mehr der Fall. Hintergrund ist dabei, dass jeder, der sich zur Rente etwas hinzuverdient, bislang bestimmte Grenzen nicht überschreiten durfte. Wurden diese überschritten, wurde die Rente gekürzt. Jedoch wurde mit 2023 die Hinzuverdienstgrenze vollständig abgeschafft. Die Regelung betrifft alle Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Bereits in den vergangenen beiden Corona-Jahren wurde die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten deutlich erhöht. Im Detail ging es hier von 6.300 Euro auf 46.060 Euro hoch. Durch die komplette Aufhebung der Grenzen soll nun der Fachkräftemangel ausgeglichen und ein flexiblerer Start in die Altersrente ermöglicht werden.

Nicht abgeschafft, aber angepasst wurde die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner. Diese haben bisher maximal 6.300 Euro hinzuverdienen können – diese Grenze wurde nun auf 17.272,50 Euro angehoben. Bei einer nur teilweisen Erwerbsminderung musst dieser Wert individuell durch die Rentenversicherung errechnet werden. Dabei ging es von 15.989,40 Euro pro Jahr auf nun 34.545 Euro hoch.

Mit Erreichen der regulären Altersrente enden die Abschläge für die vorzeitiger Rente

Leider nein! Wer vorzeitig in Rente gehen möchte – sei es für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen, muss für jeden Monat vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent erdulden. Wer beispielsweise heute 55 Jahre alt ist und mit 63 Jahren in Rente möchte, muss so Abschläge von 14,4 Prozent hinnehmen. 

Die Abschläge können ab einem Alter von 50 Jahren – wenn ihr 35 Versicherungsjahre nachweisen könnt – durch Sonderzahlungen in die Rentenkasse ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Solltet ihr euch dann übrigens doch entscheiden noch weiter zu arbeiten, bekommt ihr sogar noch etwas mehr Rente als ursprünglich angenommen. 😉

Bedenkt hier bitte, dass die Rentenkürzung ein Leben lang erhalten bleibt. Sie fällt also nicht weg, sobald ihr das reguläre Rentenalter erreicht habt. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig

Das höre ich sehr oft, aber es ist falsch! Die Rentenhöhe bemisst sich nämlich an den Einzahlungen des gesamten Versicherungslebens. Für einen Zuwachs des Rentenniveaus dienen die letzten Jahre nur, wenn dann besonders viel verdient wird.

Die Rente gibt es automatisch

Was gibt es schon automatisch? Das stimmt als auch nicht, denn ihr müsst einen Rentenantrag stellen. Der Antrag sollte dabei ca. drei Monate vor dem gewünschten Termin bei der Rentenversicherung eingehen. Gibt es noch ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf (Schule, Uni, etc.), dann geht ihr das besser noch etwas früher an. Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Rente kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden. 

Stellt den Rentenantrag bitte rechtzeitig! Die Antragsformulare sind in den Beratungsstellen oder den Gemeindeverwaltungen erhältlich. Zudem kann der Antrag auch angefordert werden. Wer sich dabei nicht alleine durch den Papierberg kämpfen oder sich vorab informieren will, kann sich zudem in einer Beratungsstelle kostenlos helfen lassen. Unter deutsche-Rentenversicherung.de finden sich die entsprechenden Anlaufpunkte. Personalausweis, Steuer-ID und Krankenkassendaten solltet ihr aber zum Gespräch mitbringen. Alternativ nutzt ihr einen freien Rentenberater – dieser kostet bis zu 400 Euro, kennt aber noch deutlich mehr Kniffe.

Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene Altersrente angerechnet

Stimmt auch nicht. Es gibt lediglich Ausnahmen bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz.

Die Rente muss voll versteuert werden

Noch nicht, aber bald. Denn wer 2022 in Rente gegangen ist, zahlt auf 82 Prozent der Rente Steuern. Für diejenigen, die im Jahr 2023 neu hinzukommen, hat sich der steuerpflichtige Rentenanteil bereits auf 83 Prozent erhöht. Alle Renten, die im Jahr 2040 oder später beginnen, sind dann jedoch zu 100 Prozent zu versteuern. Bei den Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Eine Ausnahme gibt es dennoch, denn steuerfrei ist die Rente nur, wenn diese niedriger als der Grundfreibetrag von 10.908 Euro für Alleinstehende (für verheiratete Ehepaare das Doppelte) ist. 

Frauen dürfen mit 60 in Rente gehen

Krass wie lange sich dieses Gerücht hält, aber das war einmal… Das galt so in der ehemaligen DDR bzw. für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind – und auch für diese nur dann, wenn sie ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hatten.

Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente

Na klar bekommen auch Ehemänner eine solche Rente – dann heißt diese jedoch Witwer- beziehungsweise eine Hinterbliebenenrente. Jedoch gibt es dabei einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  1. der verstorbene Partner muss mindestens fünf Jahre in die Rente eingezahlt haben
  2. die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens für ein Jahr

Ist jedoch ersichtlich, dass eine Ehe nur geschlossen wird, um dem Partner eine Rente zu sichern, lehnt die Rentenversicherung eine Zahlung meistens ab, weil eine sogenannte „Versorgungsehe“ zu vermuten ist. Stirbt der Ehepartner beispielsweise bei einem Unfall, durch eine plötzliche Erkrankung oder gibt es ein gemeinsames minderjähriges Kind, dann hat der Überlebende auch bei kürzerer Ehedauer einen Rentenanspruch.

Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente

Nein. Eine Rehabilitationsmaßnahme mindert die spätere Rente natürlich nicht. Während einer Reha werden normalerweise sogar Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine erfolgreiche Rehabilitation meistens zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. Klar, oder?

Auszubildende haben erst nach fünf Jahren Absicherung wegen Erwerbsminderung

Auch nicht richtig. Jedoch bestehen für Berufsanfänger Sonderregelungen hinsichtlich der Rente wegen Erwerbsminderung. So sind Auszubildende bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Alle anderen Berufstätigen müssen aber mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.

Fazit

Ihr merkt – es gibt viele Fragen und Falschaussagen zur Rente. Aber selbst, wenn ihr die meisten davon schon gehört – oder gar verbreitet habt – ist das zwar blöd, aber immerhin zeigt das, dass ihr euch mit dem Thema bereits beschäftigt habt. Ich erhalte immer wieder die Aussage „ach bis dahin… ich lebe und kümmere mich dann um das Alter!“. Das ist sträflich, denn in jungen Jahren sollte und muss für das Alter vorgesorgt werden. Nicht ohne Grund heißt es „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!“.

Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr diese Informationen hier bereits gekannt? Spart ihr bereits für die Rente vor oder habt ihr es „schon geschafft“? – Dann lasst es uns in den Kommentaren wissen, wir freuen uns über euer Feedback. 🙂

Euer Steven

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