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💸 Geldgeschenke vom Staat – Wann erreicht euch das Entlastungspaket?

Das Leben wird gerade spürbar teurer – und das in allen Lebensbereichen. Doch eigentlich können wir das Gesamtgeschehen ja entspannt betrachten, denn wahre Schnäppchenjäger und -jägerinnen sparen nicht nur beim Shopping, sondern füttern auch das Sparschweinchen. Wir haben hier ja an verschiedenen Stellen bereits darauf hingewiesen, dass die Preise – u. a. auch zum Ausgleich der Folgen der Pandemie steigen werden, aber dennoch unterstützt uns der Staat an einigen Stellen schon deutlich.

Weil man bei den ganzen Beschlüssen, Änderungen und Fehlinterpretationen in den Medien schon einmal den Überblick verlieren kann, haben wir uns einmal die wesentlichen Punkte für euch im Detail angesehen. Hier soll nun eine Übersicht über die aktuellen Maßnahmen entstehen, die in 2023 wohl weiter ausgebaut werden

Entlastungspaket, Energiegeld, (Symbolbild)

Die Energiepreispauschale

Die Energiepreise kennen nur eine Richtung und daher wird es von uns auch noch weitere Artikel geben, die euch zeigen, wie ihr möglichst viel Energie sparen könnt. Aber das Sparen klappt eben nicht in allen Lebensbereichen und entsprechend werden einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) mit einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro unterstützt. Wirklich interessant dabei ist, dass nach dem Regierungsentwurf laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) auch „alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale – sowohl die 450 -Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte – unabhängig von der genauen Art der Besteuerung.“ profitieren sollen. Bisher unbekannt ist noch, ob dies dann auch Beschäftigte betrifft, die einen Minijob neben einer Haupttätigkeit absolvieren.

Wann gibt’s das Geld?

Mit dem September-Gehalt 2022 wird das Geld vom Arbeitgeber überwiesen. Selbstständige werden einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten. Wichtig: Der Zuschuss muss versteuert werden und ihr kommt um eine Steuererklärung nicht herum.

Symbolbild zum Thema Abschaffung der EEG-Umlage.

Wegfall der EEG-Umlage

Jetzt kommen wir zu einem Punkt der uns alle erreicht, wohl aber kaum bemerkt wird. Oder habt ihr wirklich mitbekommen, dass die EEG-Umlage bereits zum 1. Januar auf 4,43 Cent pro kWh (brutto) gesunken ist? Befristet bis zum 31. Dezember 2022 fällt sie nach 20 Jahren nun ganz weg, um so die Haushalte bei den gestiegenen Stromkosten weiter zu entlasten. In der Realität wird wohl ein noch stärkerer Anstieg etwas gedämpft.

Wie viel spare ich denn dadurch?

Laut dem Vergleichsportal Verivox spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von ca. 4000 kWh rund 177 Euro (brutto). Ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 1500 kWh spart rund 66 Euro (brutto). Größere Haushalte sparen entsprechend mehr – wer hätte das gedacht? Kurzfristig profitieren Bestandskunden, die bereits mehrjährige Stromverträge abgeschlossen haben, mittel- bis langfristig dämpft der Umlagenstopp nur die Preisentwicklung etwas.

[hinweis]Ich habe einmal bei verschiedenen Ladestromanbietern nachgefragt, ob die EEG-Umlage an die Kunden weitergeleitet wird. Bis auf die eins Energie aus Chemnitz habe ich aber durchweg die Antwort erhalten, dass dadurch nur ein noch höherer Anstieg verschoben oder kompensiert wird.[/hinweis]

Grundsteuerfreibetrag wird erhöht

Kommen wir zur Einkommensteuer, bzw. deren Senkung durch einen erhöhten Grundfreibetrag. Denn auch rückwirkend zum Januar wurde der steuerfreie Grundfreibetrag von 9984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Diese Änderungen sind jetzt nicht die riesen Geldboten, denn diese bringen einer Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern und rund 50.000 Euro Bruttoeinkommen in 2022 ca. 190 Euro Entlastung. Arbeiten beide Eltern, sind es durch den doppelten Arbeitnehmerfreibetrag ca. 242 Euro. Diese Werte beziehen sich übrigens auf das gesamte Jahr und nicht etwa auf einen Monat.

Was muss ich dafür tun?

Wenn ihr Arbeitnehmer seid, müsst ihr wohl eher nichts tun, denn der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass die Arbeitgeber selbstständig die zu viel gezahlte Lohnsteuer ab spätestens Juli zurückzahlen. Das geschieht entsprechend rückwirkend bis einschließlich dem 1. Januar 2022. Von der Änderung profitieren übrigens alle diejenigen die Steuern zahlen – Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre, sofern sie Einkommensteuer zahlen. Für Rentner und Pensionäre wirkt sich der Steuer­nach­lass nicht automatisch, sondern spätestens nach der Steuererklärung für 2022 aus.

Auszahlung des Kinderbonus

Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete ist auch ein sogenannter Kinderbonus von 100 Euro pro Kind enthalten. Wie auch die anderen Maßnahmen soll dieser Bonus den Familien helfen, die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise etwas abzufedern.

Wann gibt’s das Geld?

Ausgezahlt wird der Bonus im Juli, wobei das Geld in Form einer Einmalzahlung über die Familienkassen und – nicht zusammen mit dem Kindergeld – überwiesen werden. Laut Angaben der Familienkasse erfolgt die Zahlung „wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung im Juli“. Die eigentliche Auszahlung ist dann von der Endziffer der Kindergeldnummer ab:

  • Endziffer 0 am 5. Juli
  • Endziffer 1 am 6. Juli
  • Endziffer 2 am 7. Juli
  • Endziffer 3 am 8. Juli
  • Endziffer 4 am 11. Juli
  • Endziffer 5 am 12. Juli
  • Endziffer 6 am 13. Juli
  • Endziffer 7 am 15. Juli
  • Endziffer 8 am 18. Juli
  • Endziffer 9 am 19. Juli

Children Hands Building Colorful Word Bonus. Sunny Green Grass Meadow As Background

Kindersofortzuschlag

Vielleicht in Ermangelung von Kindern ist der Sofortzuschlag für Kinder völlig an mir vorbeigegangen. Dieser richtet sich an  alle Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Folgende Voraussetzungen gelten dabei:

  1. das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  2. das Kind lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen
  3. das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe

Der Zuschlag beträgt hier 20 Euro im Monat und wird ab Juli 2022 automatisch ausgezahlt.

Einmaliger Heizkostenzuschuss

Dieser Zuschuss richtet sich an Wohngeldbezieher, Azubis und Studierende mit BAföG. Dabei gibt es eine Staffelung der Bezüge nach Art und Anzahl der Personen in der Wohnung. Bezieher von Wohngeld erhalten mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende mit BAföG-Bezug erhalten 230 Euro.

[hinweis]Bedingung ist, dass in der Heizperiode von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld oder BAföG bezogen worden ist. Außerdem dürfen Azubis und Studenten in der Zeit nicht mehr bei ihren Eltern gewohnt haben.[/hinweis]

Wann gibt’s das Geld und was muss ich dafür tun?

Der Zuschuss soll automatisch aufs Konto überwiesen werden – einen Antrag muss dafür also nicht gestellt werden. Einen konkreten Auszahlungstermin gibt es aber noch nicht. Laut Bundesregierung soll die Auszahlung aber im Laufe des Sommers erfolgen – der kann ja lang sein.

Werbungskostenpauschale steigt

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigt die sogenannte Werbungskostenpauschale um 200 Euro auf insgesamt 1200 Euro. Bis zu dieser Höhe sind Ausgaben für den Job (Fahrten, Fachliteratur, Homeoffice-Pauschale, etc.) also bereits in der Steuererklärung eingepreist. Profitieren werden entsprechend alle Arbeitnehme­r, die weniger als 1200 Euro Werbungs­kosten im Jahr haben.

Bundesregierung, Entlastungspaket, Energiegeld, (Symbolbild)

Wann macht das aus?

Bei einem Monatsbrutto von beispielsweise 4000 Euro macht das rund 67 Euro Steuerersparnis im Jahr. Bemerkbar macht sich dies dann aber erst bei der Steuererklärung für das Jahr 2022. Keinen Vorteil haben dadurch diejenige, die beispielsweise einen langen Anfahrtsweg haben und entsprechend durch die Pendlerpausche die 1.200 Euro erreichen.

Pendlerpauschale für Fernpendler erhöht

Ich habe selbst einige Kollegen, die täglich fast 100 km pendeln – das geht ordentlich ins Geld und daher gibt es rückwirkend zum 1. Januar eine Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler. Diese können rückwirkend zum Jahresanfang und bis 2026 ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer des Arbeitsweges bei der Steuer geltend machen. Beachtet bitte, dass die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel via Steuererklärung geltend gemacht werden kann. 

100€ Einmalzahlung für Empfänger von Arbeitslosengeld 1

Im Juli soll es zu den vorherigen Maßnahmen noch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 geben. Begünstigt sind in diesem Fall rund 4,8 Millionen Erwachsene in der Hartz-IV-Grundsicherung oder Empfänger*Innen von Leistungen aus der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte oder beispielsweise nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Fazit

All diese Maßnahmen sind natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein – und ich finde es persönlich auch nicht korrekt, immer den Staat in die Verantwortung zu ziehen. Jeder hatte in den vergangenen Jahren – auch bedingt durch Lockdowns – die Möglichkeit ein wenig Geld beiseite zu schieben. Wer davon noch etwas übrig hat, sollte dies auch in eine freiwillige Erhöhung der Nebenkosten- oder Stromabschläge „investieren“ um so der gewaltigen Nachzahlung aus dem Weg zu gehen.

Aber sagt uns doch mal in den Kommentaren, wie ihr Strom und Gas spart? Wie steht ihr grundsätzlich zu den Entlastungen – zu viel oder zu wenig? Ich bin gespannt und hoffe auf eine konstruktive Diskussion. 

Kommentare (14)
    • 07.07.2022, 13:40

    „Jeder hatte in den vergangenen Jahren – auch bedingt durch Lockdowns – die Möglichkeit ein wenig Geld beiseite zu schieben“

    schwierig diese Aussage.. Gerade bedingt durch die Lockdowns haben in meinem nahen Umfeld viele ihre Jobs verloren..
    Viele sind in Kurzarbeit gegangen.. Haben dadurch extreme Einkommens Einbuße..
    Selbstständige haben erst ihr hab und gut verkauft und anschließend doch ihre firma verloren..

    Zudem gabs für viele neben den ersten großen Nachzahlungen auch noch die Rechnung vom Finanzamt..

    Viele bekannte schleuderte von einem Finanziellen Drama ins nächste trotz ständiger Bemühungen und 50 std+ Arbeit pro Woche.
    Und bei denjenigen wo es finanziell jetzt wieder läuft kommt in der Geldbörse nicht mehr an aufgrund sämtlicher steigenden Kosten.

    Das ganze ist natürlich nicht auf die jenigen Arbeitnehmer im Homeoffice anzuwenden, kurzarbeit, gehaltseinbußen o.ä sind denen ja unbekannt.

    • @Cko: Vollkommen richtig! 2019 habe ich deutlich mehr verdient als 2020-2022! Das ist im Artikel so ein typischer Kommentar aus der Bubble.

    • @Cko:
      Danke für das Feedback. Mir persönlich ist nicht ein Fall bekannt, dass jmd. Arbeit verloren hätte (wenn man mal von Drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten an Universitäten absieht). Im Gegenteil, die meisten hatten durch Kurzarbeit so viel Zeit, dass sie sich sogar Nebenjobs gesucht haben und entsprechend finanziell noch besser als vorher dastanden.
      Da die Zuverdienstgrenzen massiv angehoben wurden, haben sogar viele Rentner im Bekanntenkreis fast Vollzeit gearbeitet.

      Entsprechend gab es ja auch den Boom der Finanzapps – Geld war da und ausgeben konnte man es nicht. Daher bin ich auch immer über euer Feedback dankbar.

        • 08.07.2022, 23:42

        Das kommt halt auf das soziale Umfeld an. Ein paar Beispiele: Ein gut verdienender Industriearbeiter, der plötzlich auf 60 – 67 % seines Nettos fällt und dem plötzlich auch noch Nachtschichtzulagen etc. fehlen hat erhebliche Einbußen. Das kann der nicht ansatzweise auf legalen Nebenjobwegen ausgleichen. Stewardessen, Kellner,… mussten erstmal eine passende Jobalternative finden. Das geht nicht von jetzt auf gleich. Dazu gehören Denkprozesse, Suchzeiträume, Qualifizierungen und Gespräche unter Coronabedingungen etc….. Leute im Vertrieb, die eine hohe variable Komponente haben, hatten auch dramatische Einbruch im Einkommen… Gab ja kaum noch persönliche Kontaktmöglichkeiten. Kurz zusammengefasst. Wer nicht gerade während Corona ein sicheres fixes Gehalt von seinem Chef wie eh und je bekommen hatte und nicht affin ist, wie man sonst noch Einkommen generieren kann, der wird eher Geld verloren als angespart haben.

  • Für mich sind das Mogelpackungen. Linke Tasche, rechte Tasche…

  • Danke für die ausführliche Information 😊

    • 08.07.2022, 23:35

    Fernseher Helligkeit soweit wie möglich reduzieren. Wasserreduzierer bei Duschschlauch einbauen.

    • 09.07.2022, 00:49

    und ich finde es persönlich auch nicht korrekt, immer den Staat in die Verantwortung zu ziehen. Jeder hatte in den vergangenen Jahren – auch bedingt durch Lockdowns – die Möglichkeit ein wenig Geld beiseite zu schieben.
    Finde ich persönlich ziemlich daneben, eine ziemlich hochnäsige, beinahe arrogante Antwort. Viele haben erhebliche einkommenseinbußen durch Kurzarbeit hinnehmen müssen, viele haben ihre Arbeit sogar verloren. Aber JEDER hatte die Möglichkeit Geld beiseite zu schieben. Ich kann gar nicht soviel fressen wie ich kotzen will…wenn ich sowas arrogantes lese. Ekelhaft wie hier so von oben herab über Menschen geurteilt wird.

    • 09.07.2022, 07:46

    Eine schöne Zusammenstellung.
    Leider gehe ich mit dem Fazit nicht konform. Viele, gerade Geringverdiener, haben in der Coronazeit ihren Job verloren und keine Möglichkeit gehabt, etwas Anderes zu ergattern, da der Arbeitsmarkt, besonders im Dienstleistungsbereich, massiv eingebrochen war bzw. noch ist.

    • 09.07.2022, 12:52

    Zitat: „…haben sogar viele Rentner im Bekanntenkreis fast Vollzeit gearbeitet. “
    Finde den Fehler 😏

    Im Übrigen haben EU-Rentner, die unterhalb der Armutsgrenze leben, rein gar nichts von irgendwelchen sogenannten „Hilfen“, weil es derzeit keine adäquate Unterstützung.

    Und mal ehrlich, 66 Euro Ersparnis augrund Wegfall der EEG-Umlage werden durch massive Preiserhöhungen z.B. bei Lebensmitteln, Heiz-/Stromkosten aufgefressen. Nicht zuletzt liegt die Inflationsrate bei derzeit deutlich über 7%.

    Eine angenommene EU-Rente von 1040€ liegt unterhalb der Armutsgrenze. Soziale Unterstützung (s.oben) seitens der Ämter sind derzeit für solche Fälle nicht vorgesehen.

    • 10.07.2022, 01:58

    Ich würde mal gerne in der Regierung die Diskussion lostreten, wie der Staat seine Milliarden zusätzlicher Steuereinnahmen durch die gestiegenen Energiekosten argumentiert, um nicht als Kriegsgewinner dazustehen?
    Daher müsste aus es meiner Sicht zu massiven Steuersenkungen kommen. Das würde den Staat noch nicht mal zusätzlich was kosten und kommt sofort bei den Bürgern an.

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