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🚗💸 Der neue „Umweltbonus“ – so viel Elektroauto-Kaufprämie gibt’s noch ab 2023

Mittlerweile ist auch bestätigt worden, dass ab 2023 „neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt“ seien! Quelle: Pressemitteilungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Endlich hat die Zitterpartie ein Ende, denn nun sind endlich Details zur neuen Elektroauto-Kaufprämie ab 2023 bekannt geworden. Entgegen der üblichen Erwartungshaltung, dass die Prämie ab 2023 komplett wegfallen wird, gibt es aber einige positive Signale aus der Politik. Was das Wirtschaftsministerium konkret beschlossen hat, zeigen wir euch in diesem Artikel – soviel aber vorab: die Höhe der Prämie wird deutlich geringer.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, warum das Thema so wichtig ist. Denn gerade Leasing-Angebote aus unserer Liste boomen – und natürlich auch E-Autos. Jedoch übersteigt aktuell die Nachfrage das Angebot und die Lieferzeiten werden immer länger. Insofern sitzen die Besteller auf heißen Kohlen, denn wie sich der Preis entwickelt – besonders wenn die Förderung wegfällt – ist unbekannt.

Warum gibt es überhaupt noch einen Umweltbonus?

„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1-Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr.“

so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Entsprechend haben sich Insider auch stehts mit der Erwartung positioniert, dass eine Weiterführung der bisherigen Bonusregelung obsolet wird. Jedoch – und das habe ich 2019 live erlebt – wurde vor ca. 3 Jahren der „alte“ Bonus in der Übergangsphase aufgeschlagen und die Fahrzeugpreise bewegen sich durch die aktuell angespannte Situation weiterhin nach oben. Daher gab es auch Stimmen, die zumindest eine Übergangsphase – also ohne einen harten Cut – forcierten. Das sieht auch unser Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister so, denn

„wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“

Was ändert sich denn nun?

Grundsätzlich soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags maßgeblich bleiben. Außerdem soll auch zukünftig der Hersteller 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung übernehmen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist jedoch die Politik mit den Unternehmen noch im Austausch.

Neu ist, dass die Mittel für den Umweltbonus im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Wichtig – wenn die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Außerdem ist wichtig, dass die Regelungen noch nicht final fixiert sind – diese nun beschlossenen Eckpunkte sollen jedoch zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt werden. Hierfür müssen diese aber noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.

1. „Umweltbonus“ ab dem 1.1.2023

Keine Änderung gibt es für die Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen, denn diese wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab dem 1.1.2023 erhalten Plug-in-Hybridfahrzeuge jedoch keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Neu ist auch, dass ab dem 1.1.2023 der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge folgendermaßen gegliedert ist:

  • Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
  • Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich jedoch nicht.

2. „Umweltbonus“ ab dem 1.9.2023

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; inwiefern eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ausgeweitet wird , ist derzeit noch in der Prüfung.
  • Ansonsten bleiben jedoch die Förderkonditionen aus Punkt 1 unverändert.

3. „Umweltbonus“ ab dem 1.1.2024

  • Ab dem 1.1.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro.
  • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr und sind komplett ausgenommen.
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt von nun an auf Privatpersonen beschränkt.

Fazit – eine abgemilderte Weiterführung schafft Planungssicherheit!

Grundsätzlich finde ich es sehr gut, dass die Förderung in einer abgemilderten und gedeckelten Option weitergeführt wird. Das schafft eine gewisse Sicherheit für alle Besteller in 2022. Außerdem finde ich gut, dass die Förderung für PlugIn-Hybride entfällt – diese Kategorie muss schon lange nicht mehr gefördert werden – und hilft dem Umwelt- und Klimaschutz auch nicht. Das Wirtschaftsministerium meint dazu:

„Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.“

Was sagt ihr? Ist das ein logischer Schritt, oder hättet ihr es für sinnvoll befunden die Förderung komplett zu kippen? Schreibt uns gerne in den Kommentaren! 

Kommentare (6)
  • Diese Förderung hätte ich niemals gestartet… Mehr braucht man dazu eigentlich gar nicht zu schreiben.

    Begründung bedarf es nicht. Das ist eh die neue (politische) Normalität.

    • 04.08.2022, 11:24

    Daraus sollte niemand ein Problem machen oder sich durch diese Zeitstruktur im Zugzwang sejen. Wie wohl immer bei solchen Förderungen sacken sich den Löwenanteil die Produzenten ein. Geht die Förderung runter, fallen die Preise – ein wahres Wunder. Das war im Heizungsbereich so, bei der Photovoltaik, bei den Bauherrenmodellen. Als Hocheffizienzpumpen gefördert wurden, kosteten sie um 300€, heute um die 100€ 🧐
    Siehste auch bei den schlauen Steckdosen für E-Fahrzeuge, die sind derzeit um etwa 400% überteuert. Ja, der Ausdruck „Wallbox“ macht sich sexy, der Elektriker und der Hersteller lachen auf dem Weg zur Bank…

    • 04.08.2022, 13:00

    Also ich kann nur für mich sprechen. Ich fahre einen Hybriden. Ohne die Förderung hätte ich diesen niemals geleast. Ich bin mit dem Auto zwar zufrieden. Aber ich fahre meistens nur auf die Arbeit und wieder heim. Dafür reicht die Batterie gerade so. Aber auf Langstrecke bin ich nicht begeistert. Klar er verbraucht was weniger. Aber Batterie leer 40PS weniger. Habe sie zwar nie leer gehen lassen. Aber eine passende Ladestationen zu suchen hatte ich auch keine Lust und habe es dann erst wieder daheim aufgeladen….
    Fazit: ohne Förderung wird es wieder denke ich ein Diesel oder Benziner. Sei denn die E-Autos sind wesentlich günstiger.

      • 04.08.2022, 22:35

      @Lescart: oha, das ist ja was. Leasing und Förderung zusammen. Hätte gedacht, nur wer eins kauft, bekommt die Förderung, und nicht, wer eins mietet.

        • 05.08.2022, 15:56

        @danko03@Lescart: oha, das ist ja was. Leasing und Förderung zusammen. Hätte gedacht, nur wer eins kauft, bekommt die Förderung, und nicht, wer eins mietet.

        Ne gilt auch bei Leasing und auch bei Finanzierung. Musst nur mindestens 12 oder 24 Monate leasen. Aber die meisten Leasings laufen ja 36 Monate Die Verkäufer raten auch alle zu leasen, wegen der unausgereiften Technik etc….

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