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👨‍👩‍👧‍👦Corona-Auszeit für Familien: Bund bezuschusst Urlaub mit 90 Prozent

Die Corona-Pandemie ist lange nicht vorbei, dennoch ist das Reisen und Urlaub machen wieder möglich. Doch nicht alle Familien können sich eine Auszeit gönnen und sich mal vom Alltagsstress erholen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nun die Corona-Auszeit für Familien ins Leben gerufen und unterstützt damit Familien, die sich einen Urlaub sonst nicht leisten können

Was ist die Corona-Auszeit für Familien?

Für viele Familien ist Urlaub, und seien es „nur“ ein paar Tage in Deutschland, nicht bezahlbar. Hier setzt die Corona-Auszeit für Familien an: Es werden Urlaube bis zu einer Woche in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen in Deutschland bezuschusst. Nur etwa 10 Prozent der Kosten müssen selber gezahlt werden. Den Rest übernimmt der Bund. 

Der Aufenthaltszeitraum muss zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. Dezember 2022 liegen. In diesem Zeitraum können Familien den Zuschuss zwei mal bekommen: Einmal im Jahr 2021 und einmal im Jahr 2022. 

Was sind die Voraussetzungen für die Corona-Auszeit für Familien?

Die Corona-Auszeit richtet sich an Familien, es müssen also mindestens ein Elternteil und ein Kind anreisen. Auch alleinerziehende Mütter oder Väter und Stiefeltern können die geförderte Familienfreizeit in Anspruch nehmen. Es können jedoch nur Familien bezuschusst werden, die eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • kleines oder mittleres Einkommen oder Erhalt bestimmter Leistungen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung. Mindestens ein Kind muss minderjährig sein.
  • ein Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Das Kind muss nicht minderjährig sein und das Einkommen spielt keine Rolle.
  • ein Elternteil mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Mindestens ein Kind muss minderjährig sein, aber das Einkommen spielt keine Rolle.

Die Einkommensgrenzen richten sich nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. 

Beispiele für Einkommensgrenzen

  1. Beispiel: Paar mit zwei Kindern (3 und 8 Jahre alt): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 5.576 Euro brutto im Monat, um eine Corona-Auszeit in Anspruch nehmen zu können.
  2. Beispiel: Paar mit einem Kind (3 Jahre): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 4.340 Euro brutto im Monat.
  3. Beispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 14 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 4.958 Euro brutto im Monat.
  4. Beispiel: Alleinerziehender mit einem Kind (6 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 3.466 Euro brutto im Monat.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien/corona-auszeit-urlaub-familien-185706

Welche Unterkünfte können für die Corona-Auszeit für Familien gebucht werden?

Es gibt Familienferienstätten und gemeinnützige Unterkünfte in ganz Deutschland, die für die Corona-Auszeit gebucht werden können. 

Insgesamt sind es über 60 Unterkünfte, die für den kleinen Urlaub von Corona gebucht werden können. Alle Häuser sind speziell auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet und bieten verschiedene Aktivitäten an. 

Interessierte Familien können sich nun eine der Unterkünfte aussuchen und anschreiben. Ist im gewünschten Zeitraum noch etwas frei, gibt es ein Corona-Auszeit-Formular, das ausgefüllt und anschließend geprüft werden muss. 

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Aufenthalt gebucht werden und der Erholung steht nichts mehr im Wege. 

Fragen rund um die Maßnahme Corona-Auszeit für Familien beantwortet der Verband der Kolpinghäuser e.V.

Euer Doc

FAQ

👝 Was müssen Familien selber zahlen?

Neben dem Eigenanteil von 10 Prozent können auf die Familien auch noch weitere Kosten zukommen, wie Fahrtkosten für An- und Abreise, Kurtaxe, zusätzliche Ausgaben für Freizeitprogramm und Wellnessbereich.

🏨 Muss ich Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk sein?

Ja, um in den teilnehmenden Unterkünften übernachten zu können, muss die Familie Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk sein. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, eine kostenlose Schnuppermitgliedschaft zu bekommen, die automatisch Ende des Jahres endet.

👴 Können die Großeltern mitreisen?

Ja, auch die Großeltern können mitkommen, sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen vergünstigten Aufenthalt im Rahmen der Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“ und müssen ihren Anteil voll selber zahlen. Eventuell gibt es in den Einrichtungen einen Rabatt für Mitreisende ab 75 Jahren.

🤒 Was passiert, wenn eine Reise von der Familie storniert wird?

Je nach Zeitpunk der Stornierung muss die Familie den Eigenanteil dennoch zahlen, um die Stornierungskosten zu decken.

🧐 Haben berechtige Familien einen Rechtsanspruch auf die vergünstigte Familienferienfreizeit?

Nein, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Es stehen begrenzte Fördermittel zur Verfügung. Die Einrichtungen entscheiden anhand der verfügbaren Mittel und freien Plätze in den Unterkünften, ob sie Familien aufnehmen oder nicht. Ist die gewünschte Unterkunft voll, kann eine andere angefragt werden. 

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