⚡Check24: Ende der Bestpreisklauseln – was heißt das für euch?
Wer seine Fixkosten im Griff hat, weiß: Der Energiemarkt ist ständig in Bewegung. Doch wie die Preise, die ihr auf den Portalen seht, eigentlich zustande kommen, unterliegt strengen Spielregeln. Eine dieser Regeln wird nun nach Ermittlungen des Bundeskartellamts beendet. Das führende Vergleichsportal Check24 hat zugesagt, auf seine sogenannten Bestpreisklauseln zu verzichten. Das Amt hat diese Zusage nun für bindend erklärt – ein Schritt, der den Wettbewerb um eure Verträge neu beleben könnte.
Bestpreisklauseln bei Check24: Ermittlungen des Bundeskartellamts
Das Bundeskartellamt hatte nach eigenen Angaben seit Juli 2025 in der Sache ermittelt, wie aus seiner Pressemitteilung vom 24.02.2026 hervorgeht. Das Ergebnis: Check24 hat Energieversorger der Meldung zufolge vertraglich eingeschränkt – demnach durften diese ihre Strom- und Gastarife auf anderen Wegen oder im eigenen Direktvertrieb nicht billiger anbieten als bei Check24.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ordnet die Bedeutung so ein:
„Wenn Check24, als das führende Energievergleichsportal in Deutschland, Energieversorger daran hindert, an anderer Stelle niedrigere Preise anzubieten, können sich sowohl andere Vergleichsportale als auch andere Vertriebswege schlechter durchsetzen. Darüber hinaus schwächen Bestpreisklauseln den Wettbewerbsdruck ab.“ (Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 24.02.2026: „Check24 verpflichtet sich zur Aufgabe von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern„).
Diese sogenannten Preisparitäts- oder Bestpreisklauseln haben nun ein Ende: Check24 hat Verpflichtungszusagen abgegeben, die das Bundeskartellamt nun für bindend erklärt hat. Das spart ein aufwendiges Verfahren.

Was könnte das für Auswirkungen auf die Energiepreise haben?
Dass diese Klauseln nun wegfallen, bedeutet vor allem eines: Mehr Freiheit für die Energieversorger. Für euch ergeben sich daraus interessante neue Möglichkeiten beim Vergleichen:
- Eigenständige Preisgestaltung: Energieversorger können ihre Tarife nun individuell für verschiedene Kanäle kalkulieren. Sie müssen nicht mehr darauf achten, dass der Preis auf der eigenen Website oder bei anderen Vermittlern nicht niedriger ist als bei Check24.
- Stärkung des Direktvertriebs: Da bei einem Abschluss über die eigene Website des Versorgers keine Provision an ein Portal gezahlt werden muss, haben die Anbieter nun die rechtliche Freiheit, diesen Kostenvorteil ohne Einschränkungen in ihre Preisberechnung einfließen zu lassen.
- Verbot von Benachteiligungen: Check24 hat sich verpflichtet, Tarife nicht mehr schlechter zu platzieren oder weniger sichtbar zu machen („Dimming“), nur weil ein Versorger sie an anderer Stelle günstiger anbietet.
- Wettbewerb der Portale: Andere Vergleichsseiten können nun versuchen, durch exklusive Konditionen mit den Versorgern Akzente zu setzen, was insgesamt für mehr Dynamik im Markt sorgen kann.
Wie aus der Mitteilung des Bundeskartellamtes hervorgeht, ist der Einfluss von Check24 groß: Rund 57 % der Neuabschlüsse bei Strom und Gas laufen demnach über Online-Vermittler – und davon satte ca. 60-70 % auf Check24.
Fazit: Warum der Blick über den Tellerrand noch wichtiger wird
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes sorgt dafür, dass die Preishoheit wieder stärker zurück zu den Energieversorgern wandert. Für euch heißt das: Augen auf! Ein Vergleich über verschiedene Kanäle hinweg wird in Zukunft noch spannender. Neben den großen Portalen lohnt es sich jetzt umso mehr, auch mal direkt beim Anbieter zu schauen, da die Tarife nun deutlich differenzierter kalkuliert werden können.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
- 📌 Hat das Bundeskartellamt Check24 bestraft?
- Nein, es gab keine Strafe. Check24 hat Verpflichtungszusagen abgegeben, um die kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen. Das Amt hat diese Zusagen für bindend erklärt und damit das Verfahren beendet.
- 📌 Muss ich jetzt auf jedes Portal einzeln gehen?
- Ein guter Vergleich ist immer die Basis. Durch den Wegfall der Bestpreisklauseln ist es jedoch möglich, dass die Preisunterschiede zwischen den Kanälen zunehmen. Es schadet also nicht, ein zweites Mal hinzusehen.
- 📌 Was bedeutet „Preisparität“?
- Das ist der Fachbegriff für die Bestpreisklausel. Er beschreibt die Pflicht eines Anbieters, sein Produkt auf allen Kanälen zum gleichen Preis (Parität) anzubieten. Genau diese Pflicht wurde nun aufgehoben.
Und? Was sagt ihr zu der neuen Entwicklung? Glaub ihr, dass dadurch nochmal spürbar Bewegung in die Energiepreise kommt? Berichtet es uns gern in den Kommentaren!
Wir sind jedenfalls gespannt – denn auch wir stellen euch hier ja regelmäßig starke Energietarife vor, auch mit Direktanbietern. Und hoffen durch die neue Wendung natürlich in Zukunft auch noch mehr starke Rabatte! 💪
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