đ©âđđ” Neue Regelungen fĂŒr Auto- und Motorradfahrer â endlich ins EU-Ausland mit B196
Der wohl bisher größte Nachteil der Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl B196 war die Begrenzung auf Deutschland. Wenn ihr also – wie ich – ohne Prüfung euren Autoführerschein erweitert habt, um ein 125er-Motorrad oder einen 125er-Roller fahren zu dürfen, könnte es noch im ersten Quartal 2023 eine Änderung geben.
Aber auch beim Auto und beim Führerschein gibt es ein paar Anpassungen, die besonders für die Camper unter euch interessant sein können. Im Artikel schauen wir uns kurz an, wer betroffen ist und welche Änderungen auf euch zukommen werden.
Was bedeutet die Schlüsselzahl B196?
Wenn ihr bisher im Besitz des Autoführerscheins seid, könnt ihr logischerweise ein Auto fahren, aber auch ein Moped oder einen Roller mit max. 45 km/h und/oder 50 cm³ Hubraum. Besonders für Pendler oder diejenigen, die gerne etwas schneller fahren wollten, war dann ein Motorradführerschein (A1 oder höher) Pflicht. Das ging aber mal richtig ins Geld und entsprechend hat man die EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht überführt. Jeder, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann bei einer Fahrschule für deutlich weniger Geld die Schlüsselnummer 196 bekommen und eintragen lassen.
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens 5 Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B haben
- und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht final eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit diesem Schriftstück könnt ihr euch dann innerhalb von 12 Monaten die Schlüsselnummer eintragen lassen und dürft dann Leichtkrafträder und -roller mit bis zu 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS), mind. 110 Kilogramm (maximal 0,1 kW/kg) und mehr als 100 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren.
Wer sich fĂŒr ein Elektromotorrad entscheidet, kann auch bis zu 59 PS nutzen, denn da zĂ€hlt die Dauerleistung und nicht die Maximalleistung. Meine Zero S ist bei 140 km/h abgeregelt und entspricht genau dieser Klasse.
Welche Fahrzeuge darf ich mit einem FĂŒhrerschein der Klasse B fahren?
Mit einem B-FĂŒhrerschein dĂŒrfen Sie zunĂ€chst einmal Kfz steuern, die bis zu 3.500 kg wiegen und dafĂŒr ausgelegt sind, höchstens acht Personen zu transportieren (Fahrer ausgenommen). DarĂŒber hinaus sind die Klassen AM und L in einer Fahrerlaubnis der Klasse B enthalten, weshalb Sie damit automatisch auch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, (Klein)KraftrĂ€der bis 45 km/h sowie Quads fahren dĂŒrfen.
Darf ich mit dem B-FĂŒhrerschein auch AnhĂ€nger fĂŒhren?
Sie dĂŒrfen mit einem FĂŒhrerschein der Klasse B auch AnhĂ€nger fĂŒhren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der AnhÀnger wiegt maximal 750 kg.
2. Der AnhÀnger wiegt zwar mehr als 750 kg, die zulÀssige Gesamtmasse der Kombination von HÀnger und Pkw liegt allerdings bei maximal 3.500 kg.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/
Was ändert sich durch die 4. Führerscheinrichtlinie?
Ein riesen Nachteil der Schlüsselzahl B196 zum normalen Motorradführerschein A1 war die Tatsache, dass ihr nur mit dem Motorradschein ins Ausland fahren dürft. Das soll sich nun ändern, denn mit der Änderung soll es die Anerkennung von B196 auch im Ausland geben. Außerdem werden sich Camper freuen, denn die Führerscheinklasse B soll zukünftig Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen.
Wahrscheinlich weniger spannend, aber dennoch erwähnenswert ist die Einführung eines digitalen Führerscheins und QR-Code. Ziel soll es sein, dass bei einer Polizeikontrolle oder beispielsweise bei der Autovermietung die entsprechende App auf dem Smartphone ausreicht um den Führerschein zu prüfen. Dazu heißt es: „Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen“.
Der Weg zur Führerscheinprüfung wird schwerer
Aber nicht nur für Führerscheininhaber gibt es Änderungen, sondern auch für Fahrschüler und ältere Inhaber eines Führerscheins. Besonders Fahrschüler müssen sich gewaltig umstellen, denn die 4. Richtlinie sieht vor, dass erst die Theorie bestanden werden muss, um überhaupt in ein Auto steigen zu dürfen. Einen Ausgleich könnten Simulatoren schaffen, denn „die Fahrprüfung [kann] zukünftig zumindest teilweise in Simulatoren abgenommen werden“.
Außerdem sollen – einer Empfehlung zahlreicher Verkehrssicherheits-Experten folgend, Neulinge nach einem Jahr einen Refresher-Kurs absolvieren. Senioren ab 70 Jahren sollen zudem eine verpflichtende Fahrtauglichkeitsprüfung ablegen. Damit sollen die Unfallzahlen deutlich gesenkt werden. In Bremerhaven geht man hier übrigens einen anderen Weg – weitere Infos in unserem Magazinbeitrag.
Fahrverbote, einheitliche Alkohol- und Drogengrenzwerke und co.
Es gibt aber noch eine weitere Änderung für Autofahrer, denen der Führerschein entzogen wurde. Denn zukünftig soll es laut „ADAC“-Bericht auch einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum geben. Außerdem soll das Punktesystem in den verschiedenen Ländern angeblichen werden und so „die Führerscheindaten aller EU-Bürger in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden“. Insgesamt heißt das aber auch, dass „Ein in Italien verhängtes Fahrverbot […] dann auch in Deutschland gelten“ soll.
Zusammenfassung
- Mit Führerschein Klasse B zukünftig 4,25 Tonnen fahren
- Anerkennung von B196 auch im Ausland
- Digitaler Führerschein und QR-Code
- Fahrschüler künftig erst Theorie und dann Praxis
- Führerscheinentzug: EU-weite Anerkennung
- Lkw- und Bus-Klasse (C, D): Mindestalter auf 18 senken
Fazit
Ich kann mich erfreut zurücklehnen und bin ja (fast) nur positiv von den Änderungen betroffen. Ich darf ein schwereres Gespann fahren und mit meiner Zero auch ins Ausland bzw. in der Grenzregion umherirren. Besonders die Aufwertung der B196 könnte dem reduzierten Schein noch einmal einen ordentlich Schwung verleihen.
Dennoch sehe ich es zwiespaltigen, wenn nun für Senioren ein verpflichtender Check eingeführt wird. So könnten die Bewohner der ländlichen Regionen noch weiter abgehängt werden. Aber was meint ihr? Habt ihr auch den B196 oder fahrt gerne mit dem Anhänger in den Urlaub? Dann schreibt es uns in die Kommentare.
Euer Steven
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Absolut richtiger Weg. Keiner braucht blinde mit halb gelĂ€hmten Beinen (ohne Umbau) oder nach 2 SchlaganfĂ€llen im StraĂenverkehr.
Sorry fĂŒr die Menschen aber sie bringen andere in Lebensgefahr.
Da werden sich aber hier gleich einige User Ă€uĂern. Hoffentlich war dein Beitrag ironisch gemeint.
Absolut keine Ironie, ist einfach meine Meinung zu den neuen Regeln. War lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig.
Interessant, das ein QR Code fÀlschungssicherer als ein Chip ist.
Was bin ich froh, das mein EinserfĂŒhrerschein vor ĂŒber 40 Jahren nur zwei Fahrstunden gekostet hat.
Das kann man auch von den fahr anfÀnger behaupten die stÀndig am Handy hÀngen und sich kaum auf den Verkehr konzentrieren. Oder die, die der Oma so dicht auffahren das ihr das gebiss schon rausfÀllt. Es gibt immer 2 Seiten.
All das sehe ich tÀglich und das sind mit Sicherheit nicht alles FahranfÀnger, also vollkommen umsonst der Text
@maik116:
Kostenlos, aber nicht umsonst weil richtig. đ
@mai116:
„Umsonst“ sind solche Kommentare wie Deiner.
Smartphonenutzer auf der Autobahn erkennt man an der groĂzĂŒgigen Nutzung der Fahrbahn, dem defekten Blinker und der UnfĂ€higkeit, GeschwindigkeitsĂ€nderungen der vorausfahrenden Fahrzeuge angemessen durch leichtes Anheben oder Absenken des rechten FuĂes zu begegnen.
Wenn man dann ĂŒberholt, sind es entweder FahranfĂ€nger, die gerade Chatten oder Installationsmitarbeiter, die ihre AuftrĂ€ge bekommen.
@ÊÉÉ!Ês!É„dos:
Oder Mercedes-Fahrer. đ
Frage dazu: Ich habe meinen FĂŒhrerschein 1992 gemacht und darf damit sogar bis 7,5t fahren. Hat der Eintrag B196 darauf einen Einfluss?
@toskoman:
Nein, du dĂŒrftest wohl sogar eine A1 mit deinem Schein fahren…
@DealDoktor (Steven):
Ne, das darf ich nicht. Maximal 50ccm. Es sei denn, da hat sich nachtrÀglich etwas geÀndert. Mir ging es eher darum, ob ich andere Priviliegien verlieren könnte (wie das Fahren eines 7,5 Tonners)
Nein, du verlierst keine Privilegien. B196 ist ein Zusatz, der dir zusÀtzlich die 125ccm ermöglicht.
Nein
Galt, wenn man den AutofĂŒhrerschein bis zum 31.3.1980 gemacht hat.
Das ist ja die Sauerei, dass die immer alles an einem festen Datum festmachen. Wenn ich am 1.4.1980 meinen FĂŒhrerschein gemacht habe, dann bin ich schon der Gearschte. Wieso können die das nicht einfach mit einem Zeitraum festschreiben, z.B. „…wer seinen FĂŒhrerschein mind. 10/15/20 Jahre hat…“
Du darfst, bis zu deinem 50. Geburtstag deine 7.5 Tonnen fahren. Danach musst du , glaube ich , jede 5 Jahre eine PrĂŒfung absolvieren, sonst ist es vorbei mit deinem 7,5 Vorteil….
@Johnny_Talos: Was du meinst ist die CE Klasse fĂŒr LKW Zugmaschinen, hier haben Leute mit dem entsprechenden Schein der Klasse 3/B die Kennzahl 79 in der CE, um bis zum 50. Lebensjahr auch Gespanne mit bis zu 3 Achsen und einem zul. Gesamtgewicht von 12t oder mehr zu fĂŒhren. Diese Ausnahme kann verlĂ€ngert werden um jeweils 5 Jahre, unterliegt dann aber den gleichen Tauglichkeitsvoraussetzungen wie fĂŒr Berufskraftfahrer mit regulĂ€rer CE/C1E
Der C1 fĂŒr Fahrzeuge bis <7,5t zul. Gesamtgewicht hat keine BeschrĂ€nkung der GĂŒltigkeit.
Die 70 Jahre Grenze könnte man auch gerne auf 65 setzen.
Und ab den 45. eine plicht zur Körperlichen und geistigen Verfassung testen.
So wie es auch bei uns lkw Fahrer ist, wenn ich bedenke, was ich hier in Deutschland alles erlebt habe, da bin ich froh das ich ĂŒberwiegend im Ausland fahre.
@Ocsys2002:
Wichtig wĂ€re auch der Besuch der Seite http://www.duden.de, bevor man etwas schreibt. Auch wenn es noch so groĂer Unsinn ist.
Um beim Thema zu bleiben. Ich weiĂ leider nicht, in welchem „Ausland“ Sie so unterwegs sind. Aber das kann nicht Frankreich, Italien, Spanien bzw. SĂŒdeuropa gewesen sein. Im Vergleich dazu sind deutsche Autofahrer ein Musterbeispiel an Toleranz und Fahrverhalten.
Ach nun gehen wir wieder als Lehrer umher und machen erst mal grammatik…
Und ja ich fahre meist Frankreich, Monaco , Benelux, Italien, DĂ€nemark & Polen.
Die einzigste welche noch schlimmer sind als die deutschen, sind die Belgier.
Eine regelmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung der Fahrtauglichkeit (sowohl körperlich, als auch mental) sollte vom Gesetzgeber schon lange eingefĂŒhrt worden sein. Das kann auch durchaus von ortsansĂ€ssigen Fahrschulen gestemmt werden. In Verbindung mit Hör- und Sehtest beim Profi.
Falscher Ansatz. Der StraĂenverkehr ist an die Schwachen anzupassen, nicht umgekehrt. Wer mit der Raserei nicht mehr klarkommt, ab ins Heim?
Was ein Quatsch. Will doch keiner nur noch 25 kmh Fahrzeuge fahren.
Die Leute wollen alle immer Àlter werden, dann muss man auch mit den Konsequenzen leben.
Das hast du ja nun wirklich scharfsinnig erkannt. Die Konsequenzen gehen genau in die Richtung. Die meisten kommen innerorts ohnehin nicht auf einen Schnitt von ĂŒber 25. Im Berufsverkehr sogar auf den Hauptachsen der GroĂstĂ€dte.
Mit Kindern und Alten hast du’s nicht so, ne? Die haben auf der StraĂe nichts verloren? Krank.
Arbeiten bis 67 Tendenz steigend und Autofahren bis 65 bedeutet fĂŒr viele dann Jobverlust
@fux1215:
Was fĂŒr ein Unsinn. Wer physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsplatz zu erreichen, wird wohl kaum in diese Rubrik fallen.
Du glaubst wohl kaum, das das Lebensalter ein Negativkriterium sein könnte?
Na klar, machen wir den FĂŒhrerschein fĂŒr junge Leute noch unattraktiver! Was soll das??? Da ist ein Fahrlehrer bei! Einen PrĂŒfungstermin zu bekommen ist jetzt schon eine Katastrophe und eine Frechheit beim TĂŒv Rheinland! Gerade erst selbst erlebt!!! Da wird auch mal eben auf dem Weg zur prakt. PrĂŒfung angerufen und die PrĂŒfung abgesagt! Alles normal mittlerweile!
Der digitale Lappen wĂŒrde mich sogar am MEISTEN interessieren, wann wo wie was? Gibt es die App schon?
So ist seit Sommer 2022 das Verimi ID-Wallet die einzige App, die eine Digitalisierung des FĂŒhrerscheins (vorerst nur Klasse B) in Deutschland ermöglicht. Solange ausschlieĂlich physische Dokumente als Nachweis akzeptiert werden, dient der digitale FĂŒhrerschein allerdings lediglich als ErgĂ€nzung.
Bin selbst fast 70 und halte die 70 Jahre Grenze fĂŒr lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig. Es soll ja niemandem das Fahren verboten werden – nur muĂ man eben nachweisen dass man es NOCH kann.
Dann eben schön artig mit Stock oder Rollator auf den BĂŒrgersteig und sich von Rollerfahrern umnieten lassen? Da schleiche ich doch lieber mit meinem GLK durch’s Dorf, ist sicherer.
FĂŒhrerscheim weg, wenn man „Verkehrshindernis“ ist? Klar, dann bitte gleich Hausarrest oder ab ins Heim… Merkst du nun, was im StraĂenverkehr das Problem ist? Raserei und mangelnde RĂŒcksicht, ubiquitĂ€r.
Man hat weder zu Rasen noch zu schleichen, beides produziert UnfĂ€lle. Es ist vollkommen richtig das ab ein gewisses Alter geprĂŒft wird und wenn man unfĂ€hig zum ordnungsgemĂ€Ăen fĂŒhren von Fahrzeugen ist, dann muss der Lappen eben entzogen werden. Hab schon fiele Ă€ltere gesehen, die vollkommen ĂŒberfordert gewesen sind.
Ich kenne selbst jemanden, der meinte mit fast 90 topfit zu sein. Nach dem Unfall war dann nicht nur der Lappen weg sondern auch die Gesundheit. Was ist an einer PrĂŒfung schlimm? Lieber andere gefĂ€hrden anstelle sich einzugestehen, dass man auch mal zu alt fĂŒr Geschwindigkeiten und schnelle Reaktionen ist. Egoistischer gehts nimmer.
Um es nochmal zu sagen. VerkehrstĂŒchtigkeit kann man nicht am Alter festmachen. Physische und psychische Gesundheit sollte vorliegen.
Als Beispiel:
In Deutschland existiert keine Meldepflicht fĂŒr neurologische Erkrankungen. Entsprechend gewĂ€hrt der Gesetzgeber auch Personen mit einem Schlaganfall weiterhin ihre uneingeschrĂ€nkte MobilitĂ€t.
Auch Narkolepsie und Epilepsie sind nicht meldepflichtig.
Ebenso darf ein unterschenkel- oder unterarmamputierter FĂŒhrerscheinbesitzer weiterhin ohne erneute Begutachtung fahren.
Ich bin ein Verfechter der regelmĂ€Ăigen Kontrolle aller Verkehrsteilnehmer. Die jĂŒngeren in gröĂeren AbstĂ€nden, die Ă€ltern in geringeren.
WĂ€re ich auch sofort dabei. Man ĂŒberschĂ€tzt sich leider selbst sehr hĂ€ufig.
Dass die Gewichtsgrenze unterhalb der Klasse B angehoben werden soll, ist fĂŒr mich die beste Nachricht. Ich hatte tatsĂ€chlich schon ĂŒberlegt, die Klasse C1 zu machen, damit wir beim Camping zu fĂŒnft wieder etwas flexibler werden.
Die Regelung gilt aber voraussichtlich nur fĂŒr Fahrzeuge mit „alternativen“ Kraftstoffen, was immer damit gemeint ist.
Die Ănderung fĂŒr Senioren habe ich mir schon lang gewĂŒnscht. Es fahren einfach zu viele, die es nicht mehr sollten.
Klar sie wollen dieses StĂŒck UnabhĂ€ngigkeit nicht aufgeben, aber ich habe schon so viel gesehen⊠das ist wirklich nĂŒtzlich. Sehr nĂŒtzlich.
Warum denn nur Senioren?
Warum nicht BĂŒrger, die weniger als 3000 km pro Jahr fahren?
Warum nicht FĂŒhrerscheinbesitzer, die seit 30 Jahren nicht mehr hinter dem Lenkrad gesessen haben?
Als generelle Regelung könnte ich mir eine WiederholungsprĂŒfung in, je nach Lebensalter, kĂŒrzeren AbstĂ€nden vorstellen.
Es gibt Senioren, die verdammt gut Auto fahren und Menschen im besten/jĂŒngsten Alter, die es besser nicht tun sollten. Wie sooft im Leben.
Deine Einstellung möchte ich aber lieber in einem Bild beschreiben.
Das Auto muss alle 2 Jahre zum TĂV. Der Fahrer erstmals mit 70? Finde den Fehler.
Und warum sollte der Einstieg zur FahrtĂŒchtigkeitsĂŒberptĂŒfung mit 70 beginnen?
Da mein Arbeitgeber alle zwei Jahre mein Fahrzeug tauscht, habe ich seit 30 Jahren keinen TĂV mehr genieĂen mĂŒssen
Es scheint doch einige intolerante “ Hasser“ alter Menschen im Auto zu geben. Ich gebe zu auch ich bin manchmal genervt. Trotzdem ihr / wir alle werden alt. Schon mal in die Statistik geschaut? Senioren verursachen die wenigsten UnfĂ€lle weil sie oft defensiv fahren. Besser so als intolerante Raser. Angesprochene dĂŒrfen sich schĂ€men.
Wo ist der Bezug zu „…fĂŒr Camper interessant sein können….“.
Die Thematik mit dem 4,25 T ?
Die wĂŒrden sich wundern, wie viele dann mit ihren „KrankenfahrstĂŒhlen“ die InnenstadtstraĂen „verkehrsberuhigen“. Ich wĂŒrde mir z.B. einen SUV dahingehend umbauen und drosseln lassen. Ein Lieferwagen oder Wohnmobil mit 6 km/h ist fĂŒr schwer Gehbehinderte auch recht praktisch.
Also auch wenn viele sagen, ja ab 70 FĂŒhrerscheintauglichkeit prĂŒfen. Auch wenn ich es selbst jetzt nicht mega nice finden wĂŒrde, aber so ne generelle PrĂŒfung alle paar Jahre fĂŒr alle wĂ€re doch eh besser. Dann kommt man nicht so raus wie wenn man vor 50 Jahren das Ding gemacht hat und dann erstmalig geprĂŒft wird. Vllt auch die PrĂŒfung dann von der Fahrschule und wer die net besteht, erst dann geht’s an den TĂV oder so. Idk
@Steven wie weit kommt man mit der Zero S realistisch