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💸 Steuern, Rente, Kindergeld – Das ändert sich 2023

Bei etwa 10 Prozent Inflationsrate würde ich jetzt nicht unbedingt von einem guten Jahr für Steuerzahler sprechen. Jedoch sind einige Anpassungen der Steuern, Rente und für das Kindergeld dringen notwendig, um die Abgabenlast und Familien zu entlasten. Besonders spannend dürfte auch die Anpassung des Sparerpauschbetrages sein, der Dividenden- und Zinsenjäger etwas mehr entlastet. Welche Änderungen es genau gibt, schauen wir uns im Folgenden einmal genauer an.

Steuer und Kindergeld

Wie bereits in der Einleitung angedeutet, gibt es nächstes Jahr einige Entlastungen für Sparer, Steuerzahler, Personen mit mittleren bis geringen Einkommen und natürlich Personen mit Kindern. Aber schauen wir uns die wesentlichen Änderungen doch einmal kompakt an. 

  • Der Sparerpauschbetrag steigt

Die meisten von euch sollten ihn kennen – den Sparerpauschbetrag – früher auch Sparerfreibetrag genannt. Denn dieser sorgt dafür, dass ein Teil eurer Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben. Zu Kapitaleinkünften gehören etwa Zinsen und Dividenden – und ab 2023 steigt der Freibetrag von 801 auf 1000 Euro. Das ist ein Plus von rund 25 Prozent und war auch längst überfällig. Bei zusammenveranlagten Ehegatten steigt er übrigens von 1602 auf 2000 Euro .

  • Höherer Grundfreibetrag

Eine weitere Schwelle bis zu der ihr keine Steuer bezahlt, ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Auch dieser steigt nächstes Jahr von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Paare können wie üblich den doppelten Betrag ansetzen. 

  • Anhebung der Midi-Job-Grenze

Kennt ihr alle überhaupt Midi-Jobs? Das ist ganz grob gesagt eine Gleitzone zwischen Minijob und normalen Beschäftigungsverhältnis, bei der geringere Abgaben gezahlt werden müssen. Zum 1. Januar 2023 steigt die sogenannte Midi-Job-Grenze deutlich an. Fallt ihr in diese Gleitzone, müsst ihr nämlich erst ab einem Einkommen von monatlich 2000 Euro volle Sozialbeiträge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1300 auf 1600 Euro gestiegen.

  • Mehr Kindergeld

Im kommenden Jahr steigt auch das Kindergeld. Im Detail bekommt ihr – wenn ihr denn Kinder habt – für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin – wie bisher – 250 Euro. Außerdem gibt es eine weitere Neuerung, denn der der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar von 8548 auf 8688 Euro pro Jahr.

Kranken- und Pflegeversicherung

Soviel zu den Entlastungen für euch, aber im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherungen wird es zum neuen Jahr teilweise teurer. Jedoch steigt der Zusatzbeitrag nicht in allen Krankenversicherungen gleichermaßen, wodurch ihr euch ggf. eine neue Versicherung suchen könnt. Aber Achtung: Nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen achten!

Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: KrankenkasseDie gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Bei Beitragszahlungen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird zukünftig ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt. Ja, nur bis zu diesem Betrag steigen die Beiträge, aber diesem Punkt zahlt ihr nicht mehr zusätzlich ein. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird zusätzlich weiter erschwert und ist zukünftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich. Im Jahr 2022 lag diese Schwelle noch bei 64.350 Euro.

Wie schon angedeutet, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken- und 76,06 Euro (51,12 Euro in Sachsen wegen dem Buß- und Bettag) für die Pflegepflichtversicherung.

Rente und Altersvorsorge

Was sich in der Pandemie bewährt hat, wird nun dauerhaft umgesetzt und somit dürfen Rentner zukünftig unbegrenzt hinzuverdienen. Außerdem sind ab 2023 die vollen Rentenbeiträge in der Steuererklärung absetzbar. Jedoch steigt auch die Grenze, bis zu der Rentenbeiträge eingezahlt werden können und entsprechen steigt auch der Wert eines Rentenpunktes. Die genauen Infos gibt es hier.

Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

Ab 2023 dürfen alle Rentnerinnen und Rentner (sehr wahrscheinlich) unbegrenzt neben der regulären Altersrente dazuverdienen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist bereits veröffentlicht, muss jedoch noch von Bundestag und -rat bestätigt werden. So sieht die Reform im Detail aus:

  • Altersrentner und Frührentner: Ab 2023 fallen die Hinzuverdienstgrenzen voraussichtlich komplett weg.
  • Erwerbsminderungsrentner:
    • Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ab 1. Januar 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro brutto jährlich gelten (monatlich 1485,31 Euro). Bisher lag die diese Grenze bei 6300 Euro brutto jährlich. Also eine deutliche Steigerung und ein wichtiges Signal.
    • Bei Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die geplante Hinzuverdienstgrenze 35.647,50 Euro brutto jährlich. Wenn das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung sehr hoch war, kann sogar eine höhere Hinzuverdienstgrenze gelten.

Kennzahl für die Rentenversicherung steigt

Wie üblich steht im Januar auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die allgemeine Rentenversicherung an. Diese Grenze bezeichnet den maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beachtet wird. Die Folge: Nur der Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Im Detail steigt die BBG in den alten Bundesländern von monatlich 7050 auf 7300 Euro (87.600 Euro im Jahr) und im Osten Deutschlands von 6750 auf 7100 Euro (85.200 Euro im Jahr).

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen negativen Einkommensentwicklung hatte man entschieden, dass die Beitragsbemessungsgrenze 2022 erstmalig sinkt. Doch die Delle ist nun deutlich überwunden. Zum 1. Juli wird außerdem der Wert eines Rentenpunkts steigen. Dieser liegt seit 1. Juli 2022 bei 36,02 Euro im Westen und bei 35,52 Euro in den neuen Bundesländern. Die genaue Höhe der Anhebung steht aber erst im Frühjahr 2023 fest.

Immobilien

Im Bereich der Immobilien gibt es – wenn man es dazu betrachtet – sogar zwei große Änderungen. Neben der geänderten Abschreibung für Wohnungsbau gibt es ab 2023 auch eine Reduktion bzw. komplette Beseitigung von Umsatzsteuer auf Photovoltaik. Da gerade letzteres Thema aber relativ komplex ist und hier untergeht, wird es dazu noch eine gesonderte News von uns geben.

Abschreibung beim Wohnungsbau auf 3 Prozent AfA

Für Vermieter gibt es eine Entlastung, denn neu gebaute Mietwohnungen sollen künftig schneller abgeschrieben werden können als bisher. Das Finanzministerium plant, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jährlich abgeschrieben werden können. Entsprechend ändert sich die gesamte Abschreibungsdauer damit von 50 auf 33 Jahre und gibt somit eine etwas höhere steuerliche Entlastung an die Eigentümer weiter.

Diese Regelung soll bereits ab 1. Juli 2023 gelten, ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, wird die Absetzung für Abnutzung (AfA) voraussichtlich weiterhin bei zwei Prozent jährlich liegen. Werden jetzt Bauvorhaben absichtlich etwas verzögert? 

Fazit – Eine spürbare Entlastung?

Was meint ihr – sind diese Entlastungen längst überfällig oder doch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein? Ich finde die Anhebung einiger Grenzen wie beispielsweise den Sparerpausch- oder den Grundfreibetrag längst überfällig, denn damit wird ausschließlich die kalte Progression durch zukünftige Lohnentwicklungen geregelt. Dennoch freu ich mich trotzdem, dass es hier und da im nächsten Jahr ein paar Euro mehr auf dem Konto gibt. Aber was meint ihr? Schreibt uns doch in die Kommentare, was ihr von den Regelungen haltet.

Gruß, euer Steven

Kommentare (10)
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