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Rente mit 63, Abschläge berechnung

Hi, gibt es hier Rechtsanwälte die auf Rentenabschlägen spezialisiert sind?

Laut meinen Unterlagen darf ich mit 65 abschlagfrei in die Rente gehen. Würde ich mit 63 gehen werden mir 14,4% Abschlag berechnet. Ich frag mal mit welchem Recht? Wo sind denn die 0,3% je Monat verblieben – das hier ist genau der doppelter Betrag, genau gesagt die Abschläge werden ausgeend von Rente mit 67 berechnet. Sollte die Berechnung nicht personalisiert sein wie auch die Berechnung der Rentenhöhe? Wer wie lange gearbeitet hat, wie viel in die Rentenkasse eingezahlt hat usw.

Das heist, selbst wenn ich mit nur 1 Monat früher in die Rente gehe, also mit 64 Jahre und 11 Monaten, werden mir nicht 0,3% Abschlag abgerechnet, sondern 7,2% (2 Jahre)+0,3% (1 Monat)= 7,5% – ist doch bodenlose Frechheit!

Mit welchen Recht werden die Abschläge pauschal berechnet? Ich halte die Rechnung für utopisch. Das ist ein Schlag ins Gesicht. Wir haben schon sowieso einen der höchsten Renteneintrittalter und dann kommt sowas!

Gerade aktuelles Thema in Frankreich, der Renteeintritt soll von 62 stufenweise auf 64 erhöht werden (davon können wir nur noch träumen) – was machen die Franzosen? Die gehen auf Barrikaden.

Kann man sich hier dagegen wehren? Hat man eine Chance gerichtlich vor zu gehen?

Kommentare (25)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

  • Ehrliche Meinung von einem Laien? Lass diesen Frust erst gar nicht aufkommen. Gehe mit 63 Jahren in Altersrente – nehme die 14,4% Abschlag (dauerhaft) hin und geniesse so früh wie möglich deinen persönlichen Ruhestand. Voraussetzung natürlich: wenn das finanziell für dich machbar ist… sollte nicht der letzte Euro ausschlaggebend sein, wann man seine Ruhephase startet. Du befindest dich dann im letzten Drittel deines Lebens und Geld sollte spätestens dann mindestens (!) zweitrangig sein. Gönne es einfach deiner Gesundheit…

    • 09.03.2023, 06:26

    Vielleicht solltest du mal Kontakt zu einem Rentenberater aufnehmen, da hier zur exakten Berechnung noch eine Vielzahl anderer Daten fehlen.
    0800 1000 480 70

  • @0alex0:
    Ich kann deinen Unmut sehr gut verstehen. Einmal musst du aber in den sauren Apfel beissen. Entweder du arbeitest bis 65 (ohne Abzug) oder du verzichtest auf die 14,4%. Gerecht ist diese Lösung natürlich keinesfalls. Auch wenn du einen lockeren Job hast (…) so musst du dennoch die Arbeitszeit anwesend sein. Und unsere Lebenszeit ist nunmal begrenzt. Nun muss eben jede Person für sich selbst entscheiden was einem selbst wichtiger ist.

    Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass ich lieber diesen vollen Abschlag haben werde (…) Ich werde mich deswegen auch nicht aufregen oder dergleichen. Es ist eine Entscheidung, welche ich schon recht früh für mich selbst getroffen habe und das wird auch so umgesetzt. Wenn du dem „verlorenen Geld“ ewig nachtrauern würdest (…) ist es besser bis 65 Jahren zu arbeiten.

  • Alle Kommentare

  • Ehrliche Meinung von einem Laien? Lass diesen Frust erst gar nicht aufkommen. Gehe mit 63 Jahren in Altersrente – nehme die 14,4% Abschlag (dauerhaft) hin und geniesse so früh wie möglich deinen persönlichen Ruhestand. Voraussetzung natürlich: wenn das finanziell für dich machbar ist… sollte nicht der letzte Euro ausschlaggebend sein, wann man seine Ruhephase startet. Du befindest dich dann im letzten Drittel deines Lebens und Geld sollte spätestens dann mindestens (!) zweitrangig sein. Gönne es einfach deiner Gesundheit…

      • 09.03.2023, 09:25

      @ifeelgood:
      Bei meinen lockerem Job spielen die 2 Jahre keine große Rolle, kann mir gut vorstellen die durchzuziehen. Finde einfach die Berechnung nur unfair, anstatt 7,2% (damit kann man gut leben) das doppelte (14,4%) zu berechnen. Wofür gibt es denn die persönliche (für jeden einzelnen) Berechnung je nach einbehalten Jahren usw.? Das hier sollte auch persönlich angepasst werden – wenn es heißt ich darf mit 65 abschlagsfrei gehen, dann sollten auch die Abschläge von 65 ausgehend ausgerechnet werden.

      • @0alex0:
        Ich kann deinen Unmut sehr gut verstehen. Einmal musst du aber in den sauren Apfel beissen. Entweder du arbeitest bis 65 (ohne Abzug) oder du verzichtest auf die 14,4%. Gerecht ist diese Lösung natürlich keinesfalls. Auch wenn du einen lockeren Job hast (…) so musst du dennoch die Arbeitszeit anwesend sein. Und unsere Lebenszeit ist nunmal begrenzt. Nun muss eben jede Person für sich selbst entscheiden was einem selbst wichtiger ist.

        Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass ich lieber diesen vollen Abschlag haben werde (…) Ich werde mich deswegen auch nicht aufregen oder dergleichen. Es ist eine Entscheidung, welche ich schon recht früh für mich selbst getroffen habe und das wird auch so umgesetzt. Wenn du dem „verlorenen Geld“ ewig nachtrauern würdest (…) ist es besser bis 65 Jahren zu arbeiten.

        • 09.03.2023, 10:30

        @ifeelgood@0alex0:
        Ich kann deinen Unmut sehr gut verstehen. Gerecht ist diese Lösung natürlich keinesfalls.

        Du sagst es. Und genau aus diesem Grunde suche ich hier nach einem Rat von einem Rechtsanwalt oder jemandem der sich damit gut auskennt – ob ich eine Chance dagegen zu kämpfen habe. Rechtschutz habe ich schlußendlich, und wenn eine kleine Chance bestehen sollte, werde ich die nutzen. Sollte es aussichtslos sein, dann bleibt mir nichts übrig, als das so hinzunehmen wie es ist und mich zu entscheiden – 63 oder 65.

    • 09.03.2023, 06:26

    Vielleicht solltest du mal Kontakt zu einem Rentenberater aufnehmen, da hier zur exakten Berechnung noch eine Vielzahl anderer Daten fehlen.
    0800 1000 480 70

      • 09.03.2023, 09:31

      @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
      Habe schon telefoniert, nicht die 0800 Nummer, sondern direkt bei meinem zuständigen RV. Die Antwort ist „so ist das gesetzlich“ – sehe ich aber anders. Der jenige der das Gesetz gemacht hat sollte bis 150 arbeiten – verdammter Sessel… zer👎.

      • Wurde das nicht damals unter Kanzler Schröder eingeführt? Mein Mann schimpft auch darüber – wenn er 60 wird, hat er zwar 45 Jahre gearbeitet, muss aber dennoch bis 67 arbeiten um abschlagsfrei in Rente gehen zu können – und das als Maurer im Tiefbau

        • 09.03.2023, 10:45

        @lexmarkz13:
        Von wem das eingeführt wurde, kann ich jetzt nicht sagen, das mit Schröder glaube ich aber weniger, ist viel zu weit entfernt – glaube, da gab’s die Rente noch mit 63 oder höchstens vielleicht 65. Ich kann mich auch irren, wie gesagt – weit entfernt, da habe ich mir noch keine Gedanken drüber gemacht, jetzt muß ich mich aber langsam Entscheiden.
        Hat dein Man schon mit 15 angefangen zu arbeiten, daß er bis 60 schon 45 drauf hat? Und selbst das muß schon pausenlos sein, sonst würden die Lücken ja auch weg gerechnet?

      • Ja hat schon mit 15 Jahren angefangen – früher hieß es ja nach 45 Arbeitsjahren kann man in Rente gehen – hat sich ja einiges geändert

      • @lexmarkz13:
        Stimmt, es hat sich vieles geändert und es wird sich in Zukunft noch weiter ändern, da immer weniger einzahlen und immer mehr aus dieser Kasse erhalten werden.
        Irgendwann wird das Rentenalter bei 70 Jahre sein.

      • @lexmarkz13:

        Ich zitiere (Link unten):
        Altersrente nach 45 Jahren

        Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren kann man grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63″ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

        https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

        • 10.03.2023, 09:55

        @ifeelgood:
        Es geht hier um Baujahr 66. Da gibt es keine Ausnahmen.

      • Ok danke – mein Mann ist 1965 geboren und bei ihm steht aktuell aber Rentenbeginn mit 67 Jahren – aber in den nächsten 7 Jahren fällt der Regierung noch viel ein – was dann wirklich gilt …

        • 10.03.2023, 09:34

        @ifeelgood:
        Bei mir werden beim erreichen 65 Jahren ca 47 Jahren drin sein, ein paar Monaten könnten eventuell weniger sein, aber immerhin sind deutlich ü45, dh komme ich auch unter die Regelung, mit 65 abschlagsfrei.

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Kann man nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?

        Das geht, sofern du zwei Bedingungen erfüllst:

        Erstens musst du mindestens 45 Jahre in der Rentenkasse versichert gewesen sein. Dann giltst du bei der Deutschen Rentenversicherung offiziell als „besonders langjährig versichert“.
        Zweitens musst du mindestens 65 Jahre alt sein. (Baujahr 1965)

      • @lexmarkz13:
        Das ist korrekt. Offizielles Renteneintrittsalter: 67 Jahre.

        ABER Regelung ALTERSRENTE:

        Es gibt eine zusätzliche Regelung. Wenn man mindestens (!) 45 Versichertenjahre vorweisen kann… dann klappt auch eine Altersrente (!) mit 65 ohne Abschlag (für Baujahr 1965 um deinen Fall aufzugreifen). Früher in Altersrente OHNE Abschlag geht aber nicht, auch wenn man die 45 Versichertenjahre früher hätte…

        • 10.03.2023, 14:30

        @ifeelgood:
        Korrekt, und das ist genau mein Fall, obwohl ich BJ66 bin, mit 65 werde ich bereits 47 Jahre haben, also passt. Der Nachteil bei der „besonders langjährig versichert“ ist, vorzeitig gibt es nicht, also nichts mit 64 oder 63.

  • Mein Wissenstand ist so, dass es egal ist, ob du nun 35, 40 oder mehr Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast, wenn du 1964 oder später geboren worden bist, gilt Rente mit 67 und wenn du dann früher in Rente gehen möchtest, dann musst du leider mit Abschlägen leben.

    Vor 1964 geborene können früher als 67 ohne Abschlag in Rente gehen, da gibt es den Stufenplan, wenn sie mindestens 35 Jahre eingezahlt haben.
    1963 = 66 Jahre und 10 Monate
    1962 = 66 Jahre und 8 Monate
    1961 = 66 Jahre und 6 Monate
    usw.

    Das Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz ist 2012 in Kraft getreten.

    Da kann man leider nichts machen, entweder bis 67 Arbeiten oder Abschläge hinnehmen.

  • Hallo 0alex0,

    wir können und dürfen dir leider keine rechtliche Beratung geben. Du hast aber schon viele Infos bekommen, die dir hoffentlich etwas weiterhelfen. Hier wieder einmal lieben Dank an die community. 🥰

    Viele Grüße
    Sabine vom DealDok-Team

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