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Info: Quickhandy meldet Insolvenz an

Update 05.04.2012: Die Hamburger S-KON eKontor 24 GmbH hat den Handyshop Quickhandy.de übernommen und im März 20120 einem Relaunch unterzogen.
Update 03.08.2011
: Mittlerweile habe ich ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen. Bis zum 16.08. sind sämtliche Forderungen beim Insolvenzverwalter einzureichen, einschließlich der erforderlichen Nachweise. Meldet euch am besten direkt bei Rechtsanwalt Michael WilkensElbchaussee 140, 22763 Hamburg, Tel.: 040/ 8802051.

Auch das gehört leider manchmal zu den Haken eines Schnäppchenjägers: Wie wir kürzlich mitbekommen haben, hat Quickhandy.de Insolvenz angemeldet. Selbst haben wir über Quickhandy nur sehr selten berichtet, dennoch sind vermutlich ein paar von euch schon früher oder später mal über deren Angebote gestolpert oder haben sogar zugeschlagen. Schlecht ist das jetzt für all diejenigen, die einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen haben, der mit einer monatlichen Auszahlung (bzw. Grundgebührerstattung) gekoppelt ist.

Im Folgenden möchte ich euch kurz über die Phasen einer Insolvenz berichten und aufzeigen, ob und was man als Kunde nun tun kann, um wieder an sein Geld zu kommen. Vorab sei soviel gesagt: Die Chancen stehen schlecht und selbst wenn man wieder Geld sehen wird, dauert es vermutlich ein paar Jahre und auch dann wird man nur einen Teil wiedersehen.

Als erstes möchte ich allen, die innerhalb der letzten 2 Wochen einen solchen Vertrag mit Auszahlung abgeschlossen haben, ans Herz legen, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (s. Quickhandy Hilfeseite).

Ihren Widerruf sollten Sie immer in schriftlicher Form an Quickhandy.de senden (Mail, Fax, Post). Sie können von Ihrem Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach vollständigem Erhalt der Ware Gebrauch machen.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns dann die komplette Ware in neuwertigem Zustand und mit komplettem Zubehör zurückgeben müssen.

Wie ist der Ablauf einer Insolvenz?

Als erstes kommt der Insolvenzantrag. Diesen hat Quickhandy bereits gestellt und auch das vorläufige Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet. Es wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Situation prüft.  Solange es wirtschaftlich möglich ist und den Gläubigerinteressen entspricht, wird der Betrieb weiterlaufen. In seinem Abschlussgutachten wird dann die Frage einer Betriebsfortführung und Sanierung geklärt.

Nach dem vorläufigen Insolvenzverfahren folgt das eigentliche Insolvenzverfahren, das natürlich Geld kostet. Dafür müssen entsprechende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger (also unter anderem euch). Es folgt eine Gläubigerersammlung und danach hat der Insolvenzverwalter die weiteren Schritte zu leiten. Das Unternehmen kann z.B. saniert werden oder auch zerschlagen. In jedem Falle wird der über die Kosten des Verfahrens hinausgehende Erlös prozentual an die Gläubiger verteilt.

Wann und wie erhalte ich mein Geld wieder?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Größere Insolvenzverfahren dauern in der Regel Jahre, kleinere sind vielleicht nach 12 Monaten schon durch. Auf jeden Fall werden die Gläubiger erst befriedigt, nachdem das Verfahren abgeschlossen ist. Auf die Schnelle bekommt ihr hier also vermutlich gar nichts. Jetzt gibt es natürlich auch noch Gläubiger mit Vorrechten und dazu würdet ihr eher weniger gehören. Auch ist nach Beendigung eines solchen Verfahrens nur mit einer sehr geringen Auszahlungsquote zu rechnen.

Dennoch: Quickhandy hat(te) ein Trusted Shops Zertifikat. Das bedeutet, „dass Verbraucher ihr Geld bei einer ausbleibenden Lieferung selbst dann zurückbekommen, wenn der Shopbetreiber nicht mehr zahlungsfähig ist.“ (Quelle). Der Käuferschutz ist allerdings nur für 30 Tage gültig und man hätte sich im Anschluss an die Bestellung bei Trusted Shops registrieren müssen. Solltet ihr das getan haben, stehen die Chancen wieder etwas besser.

Die unmittelbaren nächsten Schritte für alle Betroffenen wären nun, sich beim vorläufigen Insolvenzverwalter zu melden und euch als Gläubiger registrieren zu lassen. Dessen Kontaktdaten findet ihr in der offiziellen Insolvenzbekanntmachung (hier klicken, „Detail-Suche“ wählen, Bundesland „Mecklenburg-Vorpommern“, Gericht: „Schwerin“, Firma: „Jatel“). Natürlich werdet ihr als Gläubiger normalerweise auch direkt erfasst und angeschrieben, sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird (und das vorläufige Verfahren abgeschlossen ist), aber sicher ist sicher.

Was sagt der vorläufige Insolvenzverwalter?

Ich habe für euch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter telefoniert, um die nächsten Schritte in Erfahrung zu bringen. Ich habe mich als Gläubiger registrieren lassen, um nach Abschluss des vorläufigen Verfahrens einen Bescheid per Post zu bekommen. Ich würde euch dann nochmal hier Bescheid geben (ich bin selbst nicht betroffen). Vermutlich wird das Verfahren im August eröffnet werden und kann bis zu 3 Jahren dauern. Im August 2011 sollten alle registrierten Gläubiger einen Brief bekommen, wo sie ihren Verlust melden können. Ich werde also im August nochmal darauf aufmerksam machen und diesen Artikel wieder aktualisieren.

Fazit: So bitter diese Tatsache auch ist: Euer Geld seht ihr vermutlich nicht mehr (oder zumindest nicht in ganzen Stücken) und schon gar nicht innerhalb der nächsten Monate.

Wer ist noch betroffen?

Die Jatel GmbH betreibt neben quickhandy.de auch noch den Shop quickshopping.de. Aufgrund der aktuellen Situation würde ich dort ab sofort auch nicht mehr einkaufen! Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass der Betrieb nun komplett eingestellt wird und wie man sehen kann, läuft auch die Website und der Shop ganz normal weiter und auch im Impressum ist (noch) nichts von der Insolvenz zu erkennen.

Eine monatliche Auszahlungbietet ja auch Sparhandy bei dem gerade abgelaufenen Big Deal an. Hier braucht ihr aber nicht in Panik zu verfallen: Neben einer Trusted Shops Zertifizierung hat Sparhandy noch eine TÜV SÜD Zertifizierung und ist zudem mit etwa 20-fachem Auftragsvolumen ein deutlich größeres Unternehmen als Quickhandy. Noch dazu ist die Sparhandy GmbH über mehrere Marken breit aufgestellt (Sparhandy.de, mobook.de, Teleska.de, Tving.de), was eine zusätzliche Sicherheit liefert.

Auch in den Geschäftsfeldern ist Sparhandy breiter gefächert : Beim Privatkundengeschäft, Geschäftskundengeschäft und Hardwarevertrieb wird jeweils zusätzlich unterteilt in Mobilfunk, mobile Datentarife, digitales Fernsehen, Hardwarevertrieb etc. – die Produktpalette ist also weit verteilt. Nicht zuletzt hat sich Sparhandy seit 11 Jahren erfolgreich auf dem Mark etabliert.

Somit werdet ihr also trotz Quickhandy-Insolvenz bei Sparhandy jetzt und auch in weiter Zukunft mit sehr hoher Sicherheit weiterhin beruhigt und sorglos eure monatliche Gebührenerstattung auf dem Konto finden.

Quellen: foerderland.de, www.vsh-jur.de (PDF)

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DealDoktor (Bjoern) DealDoktor (Bjoern)

Ich bin Bjoern und habe DealDoktor während meines Studiums 2008 zusammen mit meinem Bruder Benjamin aus einer Leidenschaft heraus gegründet. Wir waren schon immer Schnäppchenjäger und haben unsere Deals damals über diese Website und StudiVZ mit unseren Kommilitonen geteilt :)

Administrator
Kommentare (15)
    • 15.06.2011, 07:37

    quickhandy… der Name war wohl Programm.. mal schnell Kasse machen und dann Inso anmelden.
    Kann nur vor solchen Zirkusbuden warnen… wer hier letztendlich draufzahlt ist doch eindeutig…irgendwoher muss die Kohle ja kommen.

    • 15.06.2011, 07:44

    >>> Neben einer Trusted Shops Zertifizierung hat Sparhandy noch eine TÜV SÜD Zertifizierung <<<

    und was bedeutet das? Gar nix:

    Blablabla.. jeder Depp kann sich für seinen selbstaufgesetzten XT:Commerce Shop ein Gütesiegel holen, wenn er es bezahlt.
    Die letzte Hermes Auskunft oder BWA wäre wesenlich interessanter als dieser 0815-Kram.

    • 15.06.2011, 07:47

    http://www.trustedshops.de/info/qualitaetskriterien/

    das ist alles, was man bringen muss! absolute Pillepalle

    • 15.06.2011, 07:49

    Beim TÜV der gleiche banale Kram:

    http://www.safer-shopping.de/fileadmin/dateien/PDFs/Anforderungen_Shopsb2c.pdf

    Diese Schnulli-Siegel sind Gelddruckmaschinen, mehr nicht.

    • 15.06.2011, 09:09

    Das ist bei vielen aber ein Kaufgrund. Man denke mal an die Siegel auf den Konserven.
    Ein Nicht-wissender sieht nur „Oh cool, ein Siegel. Das ist ja hübsch. Da kann ich bedenkenlos kaufen, wenn die geprüft sind.“
    Die Dinger sind nichts weiter als Fliegenfänger und somit, wie schon gesagt, Gelddruckmaschinen.

    • 15.06.2011, 09:44

    Schade, quickshopping hatte bei meinpaket immer gute Preise…

    • 15.06.2011, 12:15

    Kleiner Gedankenanstoß: Ist euch übrigens mal aufgefallen, das Dealdoktor sich als einziges Blog wirklich die Mühe macht, auch über solche durchaus wichtigen „Randthemen“ zu berichten?
    Solche Berichte sieht man bei den anderen „geldgeilen“ Blogs nicht wirklich – hauptsache bei denen stimmt die Provision. Und da passt so ein Artikel nicht wirklich rein. In diesem Sinne Thumbs UP!

    • 15.06.2011, 12:31

    Ich stimme Dildozer zu!
    Dealdoktor ist eine Schnäppchenseite mit Niveau!
    Da soll der DD ruhig die Provision (z.B. bei DailyDeal) bekommen!

    DANKE nochmal für die tolle Arbeit!!!

    • 15.06.2011, 13:32

    Keine Schnäppchenseite hält es auf Dauer durch, nur über probisionierten Artikel zu berichten. Sachen wie Kinogutscheine gehören einfach auch dazu.

    Und klar, als groupon und dailydeal noch Provisionen jenseits von Gut und Böse (6 Euro pro Kauf!) gezahlt haben, wurde darüber sicherlich öfters berichtet als jetzt, wo es nur noch 8% gibt.

    Dealdoctor ist vielleicht mal als Hobby gestartet worden, jetzt soll aber auch sicher ein wenig Kohle fließen 😉

    • 16.06.2011, 21:37

    Die Aktion von Quickhandy sieht mir auch nach Abzocke, um nicht zu sagen nach Betrug aus.
    Ich weiß nicht genau, wie ihr Geschätsmodell aussah, aber ich nahm an, daß es ähnlich wie mit Handys lief, die werden ja auch bezuschußt.
    Au8erdem haben ja auch andere Anbieter die gleichen Pakete angeboten, und die haben nicht Insolvenz angemeldet.
    Weiß jemand, ob man eine Sammelanzeige/Klage gegen den Geschäftsführer auf die Beine stellen kann ?

    • 08.07.2011, 10:36

    Echt super Bericht, danke dafür!
    An alle Zweifler hier spezifisch an werkann und Oliver:
    Schwachsinn! Quickhandy war keine Firma die mal schnell nen Shop aufmacht, Leute kassiert und dann insolvent geht. Habe vor 2 Jahren dort bestellt und es lief alles reibungslos! (Trotzdem bin ich irgendwie glücklich nun keine Garantiefälle oder sonstiges mehr zu haben ^_^) Die bieten halt Verträge inkl. Handys vergünstigt an. Bleiben die Kunden aus und somit die Provisionen bei den Mobilfunkbetreibern, dann geht das Geld nunmal schnell aus. Daher brauchst du garantiert keine Klage einreichen 😉 Andere Anbieter wie Sparhandy oder Getmobile sind einfach größer und haben eine dementsprechend größere Anzahl an Kunden.
    MFG
    P.S.: Bin garantiert kein Quickhandy-Fanboy, wollte hier nurmal Tatsachen richtig stellen 😛

    • 27.07.2011, 14:03

    Also ich hatte dort auch was bestellt, auch erhalten, und sehr zufrieden, aber ich weis auch dass es nicht immer daran liegt dass die Kunden ausbleiben, hin und wieder passiert es auch, dass es an die Kunden liegt die nicht bezahlen,

    Stell dir vor der kunde bestellt einen vertrag mit handy und irgendwelch teure hardware, bezahlt vielleicht 1 oder 2 monate die gebühr und dann nichts mehr, bei der Zahlungsmoral derzeit, würde mich es nicht wundern. Quickhandy hat also die ware ausgeliefert bekommt kein geld dafür, schreibt sich die hande wund und bittet um zahlungen, aber nigs passiert, dies über ne gewisse zeit, was passiert, die Firma hat aussenstände in mehreren tausenden von euros, kann irgendwann die gehälter und gläubiger nicht mehr bezahlen und aus ist die maus,

    so habe ich schon viele firmen gesehen die pleite gegangen sind, nur weil es in deutschland so ist, erst die ware dann das geld.

    wenn man erst das geld auf den tisch legen müsste, wäre es mit sicherheit nicht so schön hier in diesem Land und wir als arbeitslose könnten weniger einkaufen, wir müssten erst arbeiten gehen, um geld zu verdienen, sparen und erst dann Luxus kaufen.

    • 28.07.2011, 15:05

    @Purzelchen:
    Damit hast du garantiert Recht, nur Quickhandy dürfte es da wohl nicht so gegangen sein. Sie haben ja nur Verträge vermittelt, alles weitere geht dann über den Mobilfunkbetreiber. Und wie bitte willst du Leute dazu bringen einen Vertrag von 2 Jahren im Vorraus zu bezahlen? 😛
    Wird wohl etwas schwierig 😀 Lediglich um das Geld für die Handy’s dies dazu gibt mussten sie sich kümmern. Wer weiß welche Gründe das hatte, fest steht Quickhandy wurde schon wieder übernommen, also war deren Geschäft wohl nicht so unrentabel 🙂

    • 29.07.2011, 14:08

    Quickhandy wurde am 11.07. von uns der eKontor 24 GmbH übernommen. Ist das möglich in der Insolvenzphase von einer anderen Firma übernommen zu werden ohne Pflichten und Verpflichtungen von Quickhandy zu übernehmen?

    • 04.08.2011, 11:27

    Hallo,
    passt vielleicht nur bedingt zum Thema.

    Ich habe vor etwa nem Monat ein HTC bei Sparhandy
    mit Grundgebührerstattung bestellt und auch bekommen.
    (DD hatte über das Angebot berichtet)

    Das Handy hatte nen hässlichen Pixelfehler (zwei schwarze Tote mittig),
    und wurde nach dem Einschicken anstandslos in Stand gesetzt.

    Da man meisst nur anhand von Garantie/Gewährleistungs-Fällen die Kundenfreundlichkeit richtig bewerten kann, muss ich an dieser Stelle sagen:

    Gut gemacht Sparhandy

    (ich mein, ist ja auch nicht Die größte kunst das Tel zum Zulieferer zu schicken, zumal <6Monate, aber ich wollte es mal erwähnen)

    btw. Die Erstattung kommt auch wie vereinbart, und ich habe da auch keine großen Befürchtungen.

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