Hammer-Urteil gegen Amazon: Werbe-Zwang bei Prime Video ist unzulässig! Gibt es nun Geld zurück?
Viele von euch nutzen Amazon Prime nicht nur für den schnellen Versand, sondern vor allem für Filme und Serien bei Prime Video.
Doch Anfang 2024 gab es einen Aufschrei: Amazon führte plötzlich Werbung im laufenden Programm ein, es sei denn, man zahlte monatlich 2,99€ extra.
Das Landgericht München I hat nun ein Machtwort gesprochen und entschieden: Das war so nicht zulässig! Wir erklären euch, was das Urteil bedeutet und ob ihr jetzt Geld zurückbekommt.
Das Urteil: Amazon darf Werbung nicht einfach „aufzwingen“
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen die Amazon Digital Germany GmbH geklagt und nun Recht bekommen (Az. 33 O 3266/24). Das Gericht stellte klar, dass die Einführung von Werbung eine wesentliche Vertragsänderung darstellt. Da die Kunden ursprünglich für ein werbefreies Streaming-Angebot bezahlt haben, darf Amazon dieses Versprechen nicht einseitig brechen.
Besonders kritisch sahen die Richter die Informations-E-Mail von Amazon vom Januar 2024. Darin hieß es, für die Kunden bestehe „kein Handlungsbedarf“. Das Gericht wertete dies als Irreführung, da Amazon suggerierte, zur einseitigen Änderung berechtigt zu sein. Tatsächlich hätten die Nutzer explizit zustimmen müssen.

Was bedeutet das für eure Kosten?
Wer seit der Umstellung die Zusatzgebühr von 2,99€ pro Monat bezahlt hat, um weiterhin werbefrei zu streamen, darf hoffen. Da die einseitige Änderung laut Urteil unzulässig war, könnten diese Beträge ohne rechtliche Grundlage eingezogen worden sein. Das Urteil verpflichtet Amazon zudem dazu, betroffene Kunden per E-Mail darüber zu informieren, dass eine solche Änderung nur mit Zustimmung wirksam ist.
Wichtig zu wissen: Das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2025 ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, eine Anfechtung der Entscheidung zu prüfen. Es könnte also noch in die nächste Instanz gehen.
Auswirkungen auf Netflix, Disney+ und Co.
Die Entscheidung aus München könnte Signalwirkung für die gesamte Streaming-Branche haben.
Viele Anbieter experimentieren derzeit mit werbebasierten Tarifen oder Preiserhöhungen. Das Urteil stellt klar:
- Vertragstreue zählt: Was als „werbefrei“ verkauft wurde, muss auch werbefrei bleiben, solange der Vertrag läuft.
- Keine einseitigen Verschlechterungen: Plattformen können nicht einfach den Leistungsumfang kürzen und für den alten Standard Zusatzgebühren verlangen.
- Zustimmungspflicht: Bei gravierenden Änderungen müssen Anbieter die aktive Zustimmung ihrer Nutzer einholen, ein einfaches „Wir machen das jetzt so“ reicht nicht aus.
Fazit: Ein Sieg für den Verbraucherschutz
Für euch als Nutzer ist dieses Urteil ein wichtiges Signal. Es schiebt der Praxis, bestehende Verträge schleichend zu verschlechtern, einen Riegel vor.
Wir empfehlen euch, eure Abrechnungen im Auge zu behalten und die weitere Rechtsentwicklung abzuwarten.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, könnten Rückforderungen der Zusatzgebühren ein großes Thema werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
- 📌 Muss ich jetzt sofort handeln?
- Aktuell besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Bewahrt aber eure Rechnungen über die 2,99€ Zusatzgebühr gut auf.
- 📺 Gilt das Urteil auch für Live-Sport oder Freevee?
- Nein. Live-Inhalte wie die Champions League oder der kostenlose Dienst Amazon Freevee waren schon immer werbebasiert und sind von diesem Urteil nicht betroffen.
- 📧 Wann bekomme ich die Info-Mail von Amazon?
- Das Gericht hat Amazon verurteilt, diese Mail innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Urteils zu versenden. Da Amazon wahrscheinlich in Berufung geht, kann dies noch dauern.
- 🤔 Darf Amazon die Preise für Prime trotzdem erhöhen?
- Preisanpassungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, aber auch hier gelten strenge Regeln und meistens ein Sonderkündigungsrecht für euch.
Quellenverzeichnis
- Landgericht München I: Endurteil vom 16.12.2025 (Az. 33 O 3266/24)
- vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband): Anlage zur Klageschrift gegen Amazon
- Verbraucherzentrale: Details zur Verbandsklage gegen Amazon
- vzbv Pressemitteilung: Urteil gegen Amazon: Werbung bei Prime Video war unzulässig
- Deutschlandfunk: Amazon darf Prime-Kunden keine Werbung aufzwängen
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sorry wer kauft das schon , bei 500Sat Programmen
Naja ich hab Prime wegen Paketen. Das Video war auch mit dabei. Außerdem habe ich dadurch auf Twitch auch noch jeden Monat ein Prime Sub, womit ich Streamer unterstützen kann
Die Revision bleibt erstmal abzuwarten.
Auch wenn Amazon voraussichtlich außer einer Verzögerung nichts erreichen dürfte, wird eine Rückzahlung kein Selbstläufer werden.
Man wird sich dann wieder einer Sammelklage anschließen müssen.
Und Amazon kann dann ja auch den Vertrag kündigen.