Achtung bei Cashback-Aktionen: Ab Oktober wird der Kontoinhaber-Abgleich Pflicht
Ob Gratis-Probe, Willkommensbonus oder Cashback-Aktion – solche Angebote sind bei euch extrem beliebt.
Doch aufgepasst: Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die für viele eine durchaus unangenehme Überraschung bedeuten könnte.
Der Abgleich von Kontoinhaber und IBAN wird bei Überweisungen dann verpflichtend.
Was das für euch bedeutet und wie ihr Enttäuschungen vermeidet, erfahrt ihr hier.
Was ändert sich genau?
Bisher war es Banken selbst überlassen, ob sie bei Überweisungen den Namen des Kontoinhabers mit der IBAN abgleichen, viele taten das nur sporadisch. Das ändert sich nun:
- 📅 Ab dem 09.10.2025:
➡️ Bei Überweisungen muss der Name des Kontoinhabers exakt zur IBAN passen. - 😲 Stimmen die Daten nicht überein, kann die Überweisung verzögert oder abgelehnt werden.
Ampelsystem zur Einordnung
- 🟢 Grün: Alles korrekt
➡️ Gutschrift kommt wie gewohnt - 🟡 Gelb: Leichte Abweichung
➡️ manuelle Prüfung möglich - 🔴 Rot: Fake-Namen, Dritt-Konten o. ä.
➡️ Gutschrift wird blockiert
Viele Banken wie die ING, Sparkasse, Deutsche Bank oder N26 nutzen dieses System schon heute, teilweise auch bei Lastschriften.
Besonders Fintechs prüfen seit Monaten streng. Hier sind bereits erste User bei Gratis-Aktionen leer ausgegangen, weil der eingegebene Name nicht 100 % stimmte.
Was heißt das für Gratis- & Bonusaktionen?
Aktionen mit Geldprämien – egal ob 5€, 50€ oder 500€ – setzen fast immer auf automatisierte Banküberweisungen. Und genau da liegt das Problem:
- ❌ Keine Gutschrift bei Namensabweichung:
➡️ Wer mit Spitznamen, gekürztem Namen oder Fantasienamen teilnimmt, riskiert, dass der Bonus nicht ankommt. - ❌ Keine Auszahlung an Dritte:
➡️ Auch wenn z. B. das Konto eines Familienmitglieds verwendet wird, das kann ab Oktober nicht mehr funktionieren.
Was könnt ihr tun?
- ✅ IBAN & Namen vor Teilnahme prüfen
➡️ Stimmen Name und IBAN exakt überein? - ✅ Nur mit echten Daten teilnehmen
➡️ Keine Spitznamen, Abkürzungen oder falschen Angaben - ✅ Keine Drittkonten verwenden
➡️ Immer das eigene Konto angeben, auch bei Aktionen für Familie oder Freunde
Was gilt für Lastschriften & Daueraufträge?
Auch bei diesen Zahlungsarten kann der Abgleich greifen – besonders bei neuen Einzügen. Bedeutet:
- ➡️ Ein Anbieter darf eine Lastschrift ablehnen, wenn Name und Konto nicht zueinander passen.
- ➡️ Bei Daueraufträgen (z. B. Mietzahlungen) bleibt meist alles beim Alten – hier prüfen viele Banken noch nicht verpflichtend, solange der Empfänger konstant bleibt.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert bei Namensänderung (z. B. nach Heirat)?
Wichtig: Konto bei der Bank auf den neuen Namen umstellen lassen, sonst kann es bei Überweisungen haken.
Kann ich trotzdem noch für Freunde oder Familie teilnehmen?
Nur, wenn diese selbst teilnehmen und mit ihrem eigenen Namen und Konto. „Mehrfachteilnahmen“ mit gleichem Konto sind nicht mehr möglich.
Was ist mit Zahlendrehern in der IBAN?
Das hat nichts mit dem Namen zu tun, aber Tippfehler können trotzdem zum kompletten Verlust der Überweisung führen.
Einschätzung
Der neue Kontoinhaber-Abgleich klingt erstmal technisch, betrifft aber viele User direkt! Wer weiterhin an Aktionen teilnehmen will, sollte unbedingt darauf achten, korrekte Daten anzugeben und nur das eigene Konto zu verwenden. So klappt’s auch mit der Gutschrift.
Einige Banken wie ING, N26 oder Deutsche Bank bieten inzwischen auch Tools zur Vorprüfung – so seht ihr direkt, ob die Daten passen.
Was meint ihr? Gute Sache oder bremst euch das neue System womöglich irgendwo aus? Teilt es in den Kommentaren!
PS: Danke auch an unseren User @Eisenseele, der uns mit seinem Hinweis, darauf aufmerksam gemacht hat! ❤️
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Da ich mit mit richtigen Daten teilgenommen habe ist es für mich kein Problem. Aber interessant zu wissen, das sowas ging.
Da sind die Hamster aber traurig 😉
Nein im ernst, ist ja auch richtig so. Was ich mir nicht vorstellen kann, dass die Überweisungen platzen lassen, nur weil der Sender den Namen nicht korrekt schreibt.
Es gibt ja Leute mit Doppelnamen, in der Überweisung kann man mehrere Kombinationen verwenden, eines ist ja der Rufname, er im Ausweis steht, den Doppelnamen kennen ja oftmals die wenigsten. Manch einer macht einen Bindestrich dazwischen, ein anderer schreibt es korrekt, ich denke da nur an Urlaubsbuchungen, was da manchmal auf dem Flugschein steht.
Bei Online Buchungen stand es bisher korrekt, aber manche Hotels bekommen es falsch übermittelt.
Wenn dann gilt das ja nicht nur für Cashback sondern für alles.
@DealOrNoDeal:
Du musst als Kontoinhaber dir halt merken (oder nachschauen) wie dein Name bei der Bank geführt wird. Bei korrekter Schreibweise passiert auch nichts.
@PeterPan18:
ich glaube hier wird panik geschoben, keine ahnung, wie viele leute doppelnamen haben.
man muss den doppelnamen aber nicht überall angeben, weil das hat sich doch erst vor kurzem geändert. bei einigen ist es sogar so, dass sich der rufname geändert hat. ein leben lang hieß man hilde und jetzt lieselotte, nur weil der eine damals zuerst aufgeführt war.
kenne so einen fall in der familie. als die doppelnamen auf den perso kamen, war ja die frage, welcher steht als erstes.
es kann ja auch sein, durch heirat usw. ändert es sich.
ich denke meine bank ist nicht so dumm und tut gehalt oder sowas zurückbuchen, man erkennt an den buchungen auch gar nicht, welchen namen die eingetragen haben.
nur der Auftraggeber Name steht dort.
@DealOrNoDeal:
Dann wird der Empfänger aber abgeglichen.
Was du auf der Buchung siehst ist ein Furz an Daten der ganzen Transaktion. Denn Rest sehen nur die Banken.
@DealOrNoDeal:
NAja, ich hab da schon einiges erlebt, bei Ident`s, bei Börsen, bei Banken. Es wurde komplett storniert wenn z.B. bindestrich oder Buchstabe fehlte, Geburtsort nicht exakt angegeben war ect.
Von daher bin ich nicht bei dir sondern kann mir vorstellen, ganz nach Institut, das man Vieles zweimal macht.
@DealOrNoDeal: im Ausweis muss und steht der richtige Name mit allen weiteren Namen und Strichen. Das ist ein Amtliches Dokument und dient zur eindeutigen Identifizierung!
@Bart_s:
das hab ich ja geschrieben, dass ist aber erst paar Jahre so.
Führerschein ist dann wohl kein amtliches Dokument? Und bei der Steuer? Dort wird man mit dem Rufnamen geführt
@DealOrNoDeal:
Der Führerschein ist ein amtliches Urkunde welches einem Erlaubt gewisse Fahrzeuge zu nutzen.
Sie dient nur dem Nachweis der Fahrerlaubnis, und hat sonst keine weiteren Amtliche Ausweis,- oder Nachweis-Funktion.
Bei der Steuer ist die ID viel entscheidender als dein Name.
Alles was irgendwo über dich als Steuer geführt wird läuft über deine Steuer-ID
@DealOrNoDeal: Der Führerschein ist kein Ausweisdokument, nur so als Anmerkung.
Gute Sache! Wir werden nirgendwo ausgebremst. Danke für die informative Zusammenfassung.
Es ändert sich also nichts für mich. 😉
@ifeelgood: Für uns auch nicht 🙂
@Tinaa: für mich auch nicht
Ich wurde schon vor 2 Monaten bei einer Überweisung (Regulär/kein CB oder DD) abgelehnt bei einer Überweisung zwischen meinen beiden eigenen Konten.
Mir wurde der Grund sogar mitgeteilt auf Nachfrage, da es sich nicht um Betrug ist Geldwäsche gehandelt hat dürfen sie den Grund ja auch mitteilen.
Die Software der Abgebenden Bank hat sich daran gestört das mein anderes Konto nur auf meinen Rufnamen läuft und nicht über den vollständigen.
Heute sind i.d R. ja alle Namen hinterlegt, Dank digitaler Identifizierung.
Das war früher an Schalter aber nicht so.
Ich habe also mein Konto mit meinem vollen Namen „vervollständigen“ lassen und neue EC/Visa-Karten bekommen.
Da könnte noch einiges auf einige zukommen in der nächsten Zeit wenn plötzlich etwas nicht mehr funktioniert wie es Jahrzehnte geklappt hat.
@DoofeNuss:
oh Gott. Was für Bank ist das denn?
@DealOrNoDeal:
Die ablehnende Bank gehört zur Sparkassen Gruppe.
Die Bank wo ich mit einem Namen geführt war die ING, wo ich seit über 20 Jahren Kunde bin und dort von je her mit einem Namen geführt wurde.
Die Ing hat den Namen aber völlig unkompliziert und schnell geändert, kann man sogar alles selbst machen und anstoßen im Online-Banking.
@DoofeNuss:
ich hab grad bei mir mal geschaut, da steht seit 25 Jahren nur mein Rufname drin 😉
gab noch nie Probleme. Ich denke auch, wenn die Bank sowas einführt, wird die einen informieren.
@DealOrNoDeal:
Bis zu diesem „Vorfall“ gab es auch keine Probleme.
Inzwischen ist es aber so dass bestimmt >80% aller Verträge eh mit meinem Doppelnamen geführt werden, Schufa-Abfrage, Perso und digitaler Legitimierung sei Dank.
Deshalb habe ich entschieden es zu berichtigen.
Im Übrigen macht die Ing eh gerade Stichprobenartig die
Abfrage nach den aktuellen Daten wenn man sich einloggt.
Dort soll man bestätigen ob alle Angaben korrekt sind, incl. sämtlicher Vornamen 😉
@DealOrNoDeal:
Es bringt dir ja auch nichts wenn deine Bank es ankündigt, die Software der anderen Bank, woher das Geld auch immer kommen oder gehen sollte, aber eine Abweichung feststellt und zickt bzw. ablehnt.
@DoofeNuss:
Danke ING habe ich nicht. Ich glaub kaum das die einfach so was ablehnen, also meine Bank, weil selbst beim Gehalt steht mein einfacher Name dort.
Ich weiß auch gar nicht, ob man Namen einfach so ändern kann.
ING scheint eine Bank zu sein, bei der man nicht sein muss, wenn die sowas machen.
@DealOrNoDeal:
Du kannst bei jeder Bank den Namen ändern.
Das hat überhaupt nichts mit der ING oder Bank xy zu tun.
Ich habe lediglich beschrieben dass es dort ganz einfach ging weil ich ich es selbst dort schon gemacht habe.
Bei anderen mag das genauso einfach gehen, kann ich aber nicht bewerten weil mir die Erfahrung fehlt 😉
Und ich glaube du hast das ganze Prinzip noch überhaupt nicht verstanden. Es gehören IMMER zwei Parteien dazu.
Und ob die Zahlung an dich ausgeführt wird entscheidet nicht deine Bank sondern immer die Bank bzw der Auftraggeber von der das Geld kommt. Der Auftraggeber bzw dessen Bank startet die Anfrage zum Abgleich und entscheidet ob ausgeführt wird. Das ganze geht sogar mehrstufig bis hin zur Warnung das es Abweichungen gibt und du auf eigene Verantwortung dennoch ausführen willst. Deine Entscheidung dein Risiko, als Auftraggeber. Und welcher Auftraggeber nimmt das Risiko auf sich wenn die Abfrage nicht automatisch durchgeht?
Als Empfänger hat du also Null Einfluss außer deine Daten aktuell zu halten um mögliche Probleme zu vermieden.
Wenn du eine Überweisung startest überprüft deine Bank ob der Name des Empfängers passt, da hast du aber auch keinen Einfluss drauf wenn dem nicht so ist.
Einfach Mal nach „Verification of Payee“ googeln um den Ablauf zu verstehen.
Und nein, ich will das nicht heißer machen als es ist.
Das kann und darf jeder selbst entscheiden. Und für die allermeisten Dürfte sich auch überhaupt nichts Ändern wenn ihr Daten vorher schon bestimmt haben.
Ich habe nur berichtet dass ich davon schon betroffen und was meine Konsequenz daraus war.
@DoofeNuss:
Danke. Geht bei meiner Bank nicht so einfach, was auch gut so ist.
Trotzdem bin ich jetzt im Bilde. Muss halt mal schauen, bei Strom, Telefon usw. ob ich da den Doppelnamen angegeben habe.
Selbst bei den Behörden ist das nicht identisch. Steuer usw. gibt man den Rufnamen an, Perso steht der Doppel da, bei Banken ebenfalls, aber nur bei Neuverträgen.
Handy ebenfalls.
Strom muss ich mal schauen, da wird der Rufname angegeben.
Ich persönlich werde es aber prüfen und man ist ja jetzt vorgewarnt.
Nicht das eine Stromlastschrift schief geht, nur weil der Stromlieferant den richtigen Doppelnamen verwendet und bei der Bank der normale Name hinterlegt ist.
Vergleiche mal Führerschein, Perso, Steuer usw. selsbt da ist es nicht identisch.
@DealOrNoDeal:
Lastschriften und Daueraufträge sollen davon erstmal noch ausgenommen sein.
Zumindest nach meiner Information.
Ich kann mir vorstellen dass mehrere auch nicht unbedingt das Problem sind. Ausschließen kann ich es aber auch nicht und war ja schon betroffen deswegen. Aber die Banken bzw. deren Software lernt ja auch dazu, hoffe ich.
Und wegen der Namensänderung bei der ING: Einfach im Sinne von selbst Im Banking anstoßen, Begründen und mit Ausweisdokument, Heiratsurkunde, etc etc legitimieren.
Dann wurde es geprüft und geändert.
Nur das wir uns richtig verstehen. Einfach einen anderen Namen Angeben und speichern geht da auch nicht. Und das natürlich zu Recht, wie du ja auch schon sagtest.
@DoofeNuss:
siehe meinen Kommentar, dass was du behauptest, trifft vielleicht auf deine bank zu, aber nicht generell. bei meiner ist es nicht so.
Siehe dazu den Text meiner Bank zu diesem Thema.
Ich schreib hier nix mehr, dieser Beitrag stiftet nur Verunsicherung
Na, da bin ich mal gespannt, wie das läuft…
Mein Nachname beinhaltet ein „ß“. Das gibt schon mal öfters Probleme, z.B. bei Flugbuchungen. Und letztens hatte ich auch eine Cashback-Aktion, bei dem das „ß“ nicht angenommen wurde und ich gezwungen war, meinen Namen mit „ss“ – und somit im Grunde falsch – zu schreiben, um das Formular abschicken zu können. Was ist denn in so’nem Fall? 🫠
Von meinen zwei Vornamen, die fälschlicherweise viel zu oft mit Bindestrich zu einem Namen zusammen gezogen werden, fang ich mal gar nicht an. 🫣😅
@good_eve_ning:
Das Problem mit „ß“ und „ss“ kenne ich, da bin ich auch ma gespannt wie das laufen soll wenns schon beim Cashback Protokoll ausfüllen nicht akzeptiert wird.
Meine Schwester hat das Problem mit „ö“, da musste sie letztens falsch mit „oe“ eingeben
@lieselotte2003:
Alle Menschen mit Sonderzeichen drin, müssen aus Deutschland bis zu diesem Zeitpunkt ausreisen 😉 und sich ein Land suchen, wo noch normal ist.
@DealOrNoDeal:
Richtig so 🤭
@DealOrNoDeal:
Darf ich mir das Land aussuchen oder ist das vorgeschrieben 🤔
@lieselotte2003:
ähm 😉 ich mache die gesetze ja nicht, aber ich befürchte es müssen alle auf Alaska 😉
wer gibt denn bitte falsche Namen an zu seiner iban? bei den CB Aktionen ist in der Regel auch immer nur eine iban möglich gewesen. Mehrfach ging das nicht an die selbe iban zu erstatten
@ms_dealdoctor:
es geht nicht unbedingt um falsche Namen.
Einfach mal die Kommentare lesen.
Im Prinzip steht bei meiner Bank auch der falsche Name drin, weil die irgendwann entschieden haben, dass auf den Ausweisen auch Doppelnamen stehen müssen. Man musste aber seine Kontodaten nicht ändern, Geld kommt trotzdem an.
Ich denke, wenn eine Bank sowas einführt, dann wird man als Kunde gewarnt.
Beispiel jemand heiratet: Max Muster-Mann
Und vorher hieß der Max Muster.
Kein Mensch wird jede Bankverbindung etc. ändern.
@DealOrNoDeal: dafür sind die Kunden selber verantwortlich, die müssen da für sorgen, das die Daten immer aktuell bleiben
@ms_dealdoctor:
hm…. ja – wer macht sowas bloß..?
Spoileralarm: eigentlich beantwortest Du Dir die Frage doch schon selber…
Da i.d.R. nur eine Teilnahme pro person pro IBAN pro Aktion möglich ist, bräuchte man halt halt noch den ein oder anderen Namen für seine verschiedenen IBANs (rein hypothetisch natürlich)
😉
Das wurde auch mal Zeit, das dem unlauteren Cashback-Handel hier mal ein Riegel vorgeschoben wird.👍👍👍
@brainjoerg:
Nur bedingt, die findigen Haustierhalter sind schon vorbereitet… 🙃
@brainjoerg: das 🤮 mich auch an, normal müssten die Firmen mal ein Exempel/durchgreifen und die „Betrüger“ anzeigen. Heutzutage ist das doch dank IP Adresse kein Problem mehr
@bd20177: Na ja, die IP-Adresse ändert sich in der Regel täglich. Also einfach am anderen Tag noch einmal einreichen.
@bd20177: Informiere dich mal besser über IPs statt hier so einen Unsinn zu schreiben.
was ist denn bei Müller, geht dann noch Muller, Mueller? Muss ich wohl ausprobieren und gucken! 👀
Echt blöd, wirklich blöd
egal
machen auf einmal statt Müller, muller und mueller nun 5x Müller teil 🙈😂
@Angelika60:
Alle mit solchen Namen werden leider aus Deutschland verbannt 😉
@DealOrNoDeal: Ok – nach Alaska
Wieso unangenehme Überraschung? Endlich, würde ich sagen. Eigentlich ein Skandal, dass Banken das nicht schon vorher machen mussten.
Dito
für mich ändert sich da nichts.
War ja klar, dass das mal kommt bei den Pappenheimern.
@Die Wundertuete: Hat wohl weniger was mit Gratis testen zu tun. Ist aber ein Nebenprodukt. Vielleicht hören die Ebay Angebote dann mal auf. Aber ich fürchte, dass es da wieder ein paar gibt, die auch das umgehen werden.
Bei mir bleibt alles gleich, Danke für die Info 🙂
bei mir bleibt alles auch beim Alten
finde es gut das die Hamster mal einen Riegel vorgeschoben kriegen
Absolut, manche nehmen mit Fantasienamen mehrfach an Aktionen teil. Damit ist nun Ende.
@Eisenseele: Hoffentlich. Dann kommt man bei manchen Aktionen auch vllt. mal wieder durch. Aber ich fürchte, da gibt es dann die Findigen, die auch das umgehen. Wäre evtl. auch einmal sinnvoll die Steuer-Id zu prüfen.
@Jutta W.: Ich bin nicht sicher, ob sich der Andrang ändern wird, aber wir werden sehen.
Na endlich kommt das. Betrüger sollen keine Chance mehr haben! Könnte mir vorstellen, daß es hier dann auch eine Entspannung bei Tageskontingenten gibt.
@susa_321: 👍
Einfach mal abwarten🤔
Für mich dürfte sich nichts ändern.
@DealDoktor (Marsel):
„…Ab dem 1. Oktober 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft…“
Ab dem 9. Oktober 2025… 😉
@Sanne91: Ist angepasst. Danke dir 🙂!
@DealDoktor (Georg):
Danke! 👍
@Sanne91: Gerne 🙂.
wenn der Name komplett nicht übereinstimmt dann ist das wirklich sinnvoll, aber wie sieht es aus, wenn man einen doppelten Vornamen hat wie zb. Lisa Marie? Muss dann in der Überweisung Lisa Marie stehen oder reicht nur Lisa? 😅
@Madridista1:
das hab ich ja schon gestellt. ich befürchte man muss bestimmte Dinge kontrollieren und dort anpassen lassen.
z.B. habe ich neuen Führerschein geholt, da steht der Doppelname nicht drauf. Auf dem Perso steht er drauf.
Wenn man Stromvertrag macht, gibt man den einfachen an, bei Handyverträgen muss man den Doppel angeben.
Ich befürchte unser Staat hat mal wieder ein Eigentor kreeiert, wie beim Strom, wo man die Marktlocation angeben muss, ich war einer der ersten die gewechselt hat, alles korrekt gemacht, ging aber schief, weil die Prozesse der Unternehmen noch nicht so weit waren.
Ähnlich wird es wohl hier laufen, es wird wohl viele geplatzte Überweisungen bei Doppelnamen etc. geben. Am sinnvollsten ist es, bei der Bank den Namen zu haben, den man normalerweise auch verwendet u. alles andere muss mal offenbar dann ausprobieren.
Wenn dann geplatzte Stromzahlungen dazu führen, dass der Strom abgeschaltet wird 😉
Man kann sowas ja machen, wenn die Namen gar nicht stimmen.
Konto: Max Mustermann
Überweisung: Heinrich Müller
Dann abweisen.
Aber wenn Max Mustermann Musterfrau kommt, sollte es eigentlich gehen.
@DealOrNoDeal: das in dein dein Führerschein noch kein Doppelname aber Perso liegt daran, das der Reisepass/Personalausweis ein amtliches Dokument handelt und zur eindeutigen Identifizierung ist. darum müssen da auch allen Namen und Zeichen rein. Bei mir haben die mein Name mit oe satt ö geschrieben und das musste geändert werden.
Betrifft mich jetzt nicht wirklich, da ich bei Aktionen mit Auszahlung nie mitgemacht habe. War mir immer zu unsicher, da es sich oft um Artikel handelt die ich so nicht kaufen würde (meist auch zu dem Preis) und ich nicht auf den Kosten hocken bleiben wollte. Und ja, meist muss man sich dafür bewerben und dann klappt die Auszahlung in der Regel.
ohje ich habe 2 Vornamen und 2 Nachnamen :0 . Kar keine Lust immer alle anzugeben.. ich hoffe es werden Bestandteile reichen 1 Vorname plus 1 Nachname oder so.
@Dansuperman:
erkundige dich am besten bei der bank oder lese meinen letzten kommentar.
man sollte generell niemanden glauben, sondern sich selbst erkundigen.
daher lese ich hier nicht mehr mit.
DANKE MAMA!! für nur einen einzigen kurzen Vornamen!
interessant
Da hier doch viel Unsinn steht und auch falsche Dinge, folgende Dinge unverfälscht von meiner Bank.
Ich entlike diesen Beitrag, weil er meiner Meinung nach eher verunsichert, anstelle irgendjemanden nutzt.
Was Cashbackaktionen angeht bedeutet dies, dass der Anbieter entscheidet und nicht irgendeine Bank was ablehnt. Und selbst bei falsch geschriebenen Namen wird nicht, wie hier einige behaupten, abgelehnt. Ablehnen tut nicht die Bank, sondern derjenige, der die Überweisung tätigt, zumindest ist das bei meiner Bank so.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben werden wir ab dem 9. Oktober 2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung vornehmen. Diese wird anhand der von Ihnen in der Überweisung angegebenen Daten durchgeführt. Dabei prüfen wir für Sie, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Das Ergebnis wird Ihnen anschließend angezeigt.
Sie können jederzeit entscheiden, ob Sie den Überweisungsauftrag freigeben. Auch wenn der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN nahezu oder nicht übereinstimmt, können Sie den Auftrag freigeben. Bitte beachten Sie – Dies kann eventuell dazu führen, dass der Überweisungsbetrag an ein Konto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen namentlich angegebene Zahlungsempfänger ist.
@DealOrNoDeal:
Genau das steht hier doch und darum geht es doch die ganze Zeit…
Deine Daten/Name muss stimmen und aktuell sein.
Wer das hat dem kann das alles egal sein, für den Ändert sich überhaupt nichts.
@DoofeNuss:
lese dir nochmal durch, was meine bank geschrieben hat.
zwischen muss und kann ist ein unterschied.
es steht nicht da, dass der name übereinstimmen muss, sondern er geprüft wird und bei unterschieden wird einem das angezeigt und man kann es aber trotzdem überweisen.
ich versuche es zu erklären, den unterschied zwischen muss und kann (mit warnung
du musst eines tages sterben.
du kannst jeden tag auf der straße sterben, wenn du z.b….
so ich lass es jetzt. du behauptest, die bank lehnt irgendwas ab, bei unterschieden, das stimmt bei meiner bank nicht. die bank lehnt absolut gar nichts ab, nur der kunde entscheidet, ob er überweist, bei namensgleich oder unterschieden.
@DealOrNoDeal:
Lies nochmal genau war ich geschrieben habe.
Ich habe es sogar erklärt, exakt das was du erklärt hast.
Aber ist okay, belassen wir es dabei.
Alles gut von meiner Seite.
Gruß und schönes Wochenende
@DoofeNuss: Ob die Überweisung rausgeht, entscheidet ganz allein der Überweisende!
Wenn er an Creepy Joe überweisen will, seine Bank ihm dann aber anzeigt, daß die IBAN aber zu Dummer Michel gehört, dann kann er die Überweisung trotzdem ausführen. Dann trägt er allein das Risiko, nicht die Bank. Um mehr geht es hier nicht und das ist auch genau das, was mir alle meine Banken bisher mitgeteilt haben; müssen sie so auch, da es die Vorgabe der EZB ist.
ja, so macht das Gesetz auch Sinn. Hatte mich schon gewundert, wie das funktionieren soll. Allgmein bei der Überweisung von Gehältern würde es doch sonst zu massiven Problemen kommen, wenn ein Gemeinschaftskonto vorhanden ist.
@Madridista1:
Bei einem Gemeinschaftskonto sind ja auch beide Namen hinterlegt.
Da ist es egal ob Person A oder B das Gehalt bekommt, sofern einer von beiden stimmt bei dem Abgleich
@enni2:
Korrekt, und habe ich auch so geschrieben. Siehe 30.07.2025, 21:01
Aber das ist in dem „Kuddelmuddel“ eventuell untergegangen bzw bei dem ganzen „Namen falsch, Namen ändern, Bank Abfrage, ect“ etwas wild gewürfelt.
Aber passt schon
@enni2: Ja stimmt. Nur welcher Überweisende würde dann in dem Fall die Überweisung auch tatsächlich ausführen lassen? Das ist ja das Problem mancher Cashbacker. Das sie dann ihr Geld für die zahlreichen „Familienmitglieder“ evtl. nicht mehr bekommen.
Kann ich nur begrüßen.
@Olli2286: Warum hast du dich dann vor wenigen Jahren nicht beschwert, als die Banken genau das Gegenteil eingeführt und damit beschlossen hatten, einfach mal die Empfänger gar nicht mehr zu prüfen und damit das komplette Risiko für jede einzelne Überweisung auf den Überweisenden abgewälzt haben?
Wie läuft es dann bei Unternehmen, die geben ja meist nur die IBAN an und den Namen kann man sich dann „denken“ ?
Allein schon Ü Ä wird manchmal nur mit UE AE oder einfach U A eingetragen.
Kenne jemanden mit 5 Vornamen + doppelten Nachnamen und DR. und Prof. , das wird eine Katastrophe (vorher nur ein Nachname + IBAN und gut war es).
Wenn jetzt noch kommt das alle Namen auf einer Girokarte oder KK stehen müssen, gibt es Diese bald als A5 Format.
@sparfam: A5-Format 🤣.
Dr. und Prof. sind lediglich akademische Grade, die sowieso keinen Namensbestandteil darstellen. Sie werden auch nur verliehen und können (daher) auch wieder entzogen werden. Anders ist es bei Titeln, wie z.B. Baron etc., die einen Namensbestanteil darstellen und dauerhaft behalten werden können.
Dass die Mehrheit immer von Titeln schwafelt obwohl es sich nur um verliehene akademische Grade handelt, läßt mich bei solchen Leuten stets an der akademischen Bildung zweifeln. Man könnte die Urkunde auch mal einfach lesen, denn da steht das auch drin.
@enni2: „Doktor“ ist ein akademischer Grad, „Professor“ nicht, denn das ist bloß eine Berufsbezeichnung. Darum ist der „Dr.“ das einzige, was man als Namenszusatz amtlich eintragen lassen kann. Wenn wir es schon genau nehmen.
Für mich ist das kein Problem 😌
Komisch, die Überprüfungen gabs doch schon vor Jahren und wurde durch Einführung der SEPA-Überweisung abgeschafft. Jeder kleine Betrüger auf kleinanzeigen & Co konnte fortan im Internet die Käufer mit nicht gelieferten Waren übern Tisch ziehen und einfach einen fremden Namen angeben mit seiner richtigen Bankverbindung. Das Geld kam bei ihm an, aber der Käufer wusste nicht wer hinter der Bankverbindung steckte, da es niemand mehr überprüfte, ob beide Daten zusammen passen. Die Banken haben sich dann hinter dem Bankgeheimnis versteckt und keine Auskunft erteilt. Für die Polizei war es Peanuts, weil es um Kleinstbeträge ging. Daher finde ich die Überprüfung wieder sinnvoll.
Die Überprüfung erfolgt bei jeder Überweisung, egal welchem Anlass.
wieso gibt man denn Fake Namen an? Was ist das denn, weshalb sollte ich, als Beispiel, einen falschen Namen angeben. Zu mal ich auch bisher dachte, das man das sowieso prüft, ob der Name zur IBAN passt, also auch wenn ich was überweise.
@renes-welt: Falscher Gedanke. Es wird schon seit Jahren nicht mehr geprüft, ob die IBAN zum Namen passt. Genau das war und ist ja noch das Problem. Das soll jetzt ab Oktober anders werden. Also keine Bellos oder Kittys mehr mit IBAN.
@renes-welt: Nein, bis Oktober wird ausschließlich die IBAN genommen und gut ist. Geprüft wird gar nichts, man kann aktuell problemlos an Graf Dracula (oder wen auch immer= überweisen.