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Smartphone-Verkauf: Welche Daten auf Rechnung schwärzen

Ich möchte mein Mate 20 Pro aus dem MediaMarkt-Angebot vom 14.8. (Smartphone + mobilcom-6GB-Vertrag) verkaufen.

Auf der Rechnung sind neben der Gerätebezeichnung auch die Daten des Telefontarifs vorhanden. Darf ich persönliche Daten (Rufnummer und Seriennummer der SIM-Karte) schwärzen, ohne dass ein Käufer Probleme im Falle einer Anspruchnahme der Gewährleistung bekommt?

Kommentare (10)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

  • Hallo,

    ja, sicherlich darfst Du die persönlichen Daten unkenntlich machen. Wichtige Daten, wie Rechnungsnummer, Auftragsnummer, Rechnungsdatum, Modell-ID oder Seriennummer des Handy sollten aber auf dem Beleg unverändert bleiben.

    Somit bleibt im Garantiefall weiterhin die Zuordnung zu dem gekauften Gerät.

    • 29.08.2019, 15:11

    Natürlich darfst du deine persönlichen Daten unkenntlich machen. Ich würde außerdem dem Käufer keine Original Rechnung mit geschwärzten Daten geben, da man dann immer noch Daten entziffern kann. Ich habe bei solchen Verkäufen (5 in den letzten 3 Jahren) immer meine Daten mit einem passend zurecht geschnittenen PostIt Kleber verdeckt und davon eine Kopie angefertigt, die ich dem Käufer mitgegeben habe.

    Außerdem habe ich auch schon einmal selbst ein Handy so gekauft und musste dieses eineinhalb später beim Hersteller auf Garantie reparieren lassen. Der ursprüngliche Käufer hatte seinen Namen, seine Adresse, und alles, was zum Vertrag gehörte, unkenntlich gemacht und die Garantie lief problemlos problemlos durch.

  • Alle Kommentare

  • Dies ist eine automatisch generierte Hilfe-Antwort für Handyverträge – solltest du keinen Handyvertrag suchen, einfach ignorieren! Deine persönliche Antwort kommt bald 🙂
    Hallo egbert

    du suchst einen neuen Handyvertrag? Ich kümmere mich (meist innerhalb von 24 Stunden) persönlich um dich. Bis dahin kannst du dich ja schon mal hier umschauen:

    Handyvertrags-Vergleich für Tarife mit Smartphone
    => https://www.dealdoktor.de/magazin/handyvertrag-vergleich-tarife-mit-smartphone/

    Handyvertrags-Vergleich für Tarife ohne Smartphone
    => https://www.dealdoktor.de/magazin/handyvertrag-vergleich-tarife-ohne-smartphone/

    Vielleicht findest du dort ja schon das, was du suchst.
    Wenn du ansonsten alle Angaben bzgl. deines gesuchten Tarifs gemacht hast, kommt deine persönliche Antwort ja schon bald 🙂

    Viele Grüße,
    dein Doc

    PS: Wichtige Angaben wären z.B. folgende: Welche Netze? Freiminuten/-SMS? Surf-Flat mit wie viel MB/GB? Gehörst zu zu den jungen Leuten für zusätzlichen Rabatt (18-25, oder darüber, wenn du Student/Azubi bist)? Wie viel €/Monat maximal?

  • Hallo,

    ja, sicherlich darfst Du die persönlichen Daten unkenntlich machen. Wichtige Daten, wie Rechnungsnummer, Auftragsnummer, Rechnungsdatum, Modell-ID oder Seriennummer des Handy sollten aber auf dem Beleg unverändert bleiben.

    Somit bleibt im Garantiefall weiterhin die Zuordnung zu dem gekauften Gerät.

    • 29.08.2019, 15:11

    Natürlich darfst du deine persönlichen Daten unkenntlich machen. Ich würde außerdem dem Käufer keine Original Rechnung mit geschwärzten Daten geben, da man dann immer noch Daten entziffern kann. Ich habe bei solchen Verkäufen (5 in den letzten 3 Jahren) immer meine Daten mit einem passend zurecht geschnittenen PostIt Kleber verdeckt und davon eine Kopie angefertigt, die ich dem Käufer mitgegeben habe.

    Außerdem habe ich auch schon einmal selbst ein Handy so gekauft und musste dieses eineinhalb später beim Hersteller auf Garantie reparieren lassen. Der ursprüngliche Käufer hatte seinen Namen, seine Adresse, und alles, was zum Vertrag gehörte, unkenntlich gemacht und die Garantie lief problemlos problemlos durch.

    • 30.08.2019, 00:07

    @bd2610: Hattest du das Telefon ohne Kenntnis der Identität des Verkäufers gekauft?

      • 30.08.2019, 09:53

      @mummelchen:
      Beim Kauf wusste ich damals schon, wie der hieß. Aber auf der Rechnung zum Handy hatte er seinen Namen geschwärzte

      @mummelchen@bd2610: Hattest du das Telefon ohne Kenntnis der Identität des Verkäufers gekauft?

  • @fairtools: genau so mach ich das auch wenn ich handy verkaufe

    Nur eigene daten abgedeckt und kopie mitgeben

    • 30.08.2019, 11:08

    @bd2610: Das dachte ich mir, dass du wusstest, wer dein Vertragspartner ist. So muss das auch sein. Warum man also bei legalen Geschäften den Verkäufernamen und die Adresse schwärzen sollte, dazu fehlt mir die Fantasie.

    Das ist wie „wasch‘ mich, aber mach‘ mir den Pelz nicht nass“.

    • 30.08.2019, 11:34

    Vielen Dank für eure tollen Antworten, bd2610 und fairtools! Dann mache ich das so: Persönliche Daten auf der Originalrechnung abdecken und Kopie mitgeben. 🙂

  • Hey Egbert,
    und hier hat sich mal wieder gezeigt, wie toll die Community hier ist – vielen Dank Leute 😉. Hab nichts mehr hinzufügen.

    LG,
    dein Doc

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