Auto Prämie 2026: Bis zu 6.000€ Bonus & rückwirkende Zahlung?
Das Hin und Her hat endlich ein Ende – oder zumindest fast. Nachdem die alte E-Auto-Förderung Ende 2023 abrupt gestoppt wurde, warten viele von euch sehnsüchtig auf Neuigkeiten. Die Bundesregierung unter Friedrich Merz hatte es angekündigt, und jetzt sickern die Details durch: Der Umweltbonus feiert 2026 sein Comeback! 🔌🚗 Allerdings nicht mehr nach dem Gießkannen-Prinzip, sondern sozial gestaffelt. Wer jetzt Geld bekommt, ob es auch für Hybride reicht und warum ihr euch den 19. Januar im Kalender markieren solltet, dröseln wir hier für euch auf.
💰 Die neue „Sozial-Prämie“: Wer bekommt Geld?

Anders als früher soll die neue Förderung gezielt dort ankommen, wo das Budget knapper ist. Das Ziel: E-Mobilität soll nicht mehr nur ein Privileg für Besserverdiener sein.
- Einkommensgrenze: Die Förderung richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von maximal 80.000 €.
- Familien-Bonus: Habt ihr Kinder, dürft ihr mehr verdienen. Die Grenze erhöht sich pro Kind um 5.000 € (für bis zu zwei Kinder).
- Zielgruppe: Neben Privatpersonen sollen auch kleine Unternehmen und Kleingewerbe profitieren.
Wichtig: Die Details sollten eigentlich heute (16.01.2026) präsentiert werden. Laut aktuellen Updates wurde der Termin wegen „letzter Detail-Abstimmungen“ aber kurzfristig auf den 19. Januar verschoben. Ein bisschen Geduld ist also noch gefragt.
💸 Wie hoch fällt der Zuschuss aus?
Die Zeiten von pauschalen 6.000 € für jeden sind vorbei. Das neue Modell setzt auf Staffelung und soziale Komponenten. Hier die voraussichtlichen Zahlen, die aktuell diskutiert werden:
- Basisförderung: Geplant sind rund 3.000 € für reine E-Autos und (!) Plug-in-Hybride.
- Kinder-Bonus: Pro Kind (max. 2) gibt es 500 € extra obendrauf.
- Geringverdiener-Bonus: Liegt euer Haushalts-Netto unter 3.000 € im Monat, ist eine weitere Aufstockung von 1.000 € im Gespräch.
- Maximalförderung: Im besten Fall (geringes Einkommen + 2 Kinder) könnten also bis zu 6.000 € möglich sein.
🔙 Gilt das auch rückwirkend?
Das ist die wohl spannendste Frage für alle, die sich zum Jahresstart schon ein Auto gegönnt haben. Laut Berichten (u.a. via Bild und Heise) sieht es gut aus: Die Prämie soll rückwirkend für alle Zulassungen ab dem 01.01.2026 gelten.
Das Antragsportal beim BAFA ist allerdings noch nicht freigeschaltet – hier wird mit einem Start voraussichtlich erst im Mai 2026 gerechnet. Ihr müsst also in Vorleistung gehen.
🚗 Welche Autos werden gefördert?

Nicht jeder Luxus-Schlitten wird vom Staat bezuschusst. Die Regeln für die Fahrzeuge bleiben streng:
- Preisgrenze: Der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs darf 45.000 € nicht überschreiten. Das entspricht einem Bruttolistenpreis von 53.550 €.
- Fahrzeugtyp: Gefördert werden Neuwagen der Klasse M1 (Pkw) – und zwar sowohl reine Stromer als auch Plug-in-Hybride.
- Gebrauchtwagen: Aktuell sind Gebrauchte wohl nicht Teil des Pakets für 2026, auch wenn das Umweltministerium Vorschläge dazu prüft.
💼 Update für Dienstwagen & Steuern
Auch wenn ihr über der Einkommensgrenze liegt oder einen Firmenwagen fahrt, gibt es Neuigkeiten. Die Bundesregierung dreht an den Steuerschrauben, um E-Mobilität attraktiver zu machen:
- Dienstwagenbesteuerung (0,25%): Die Grenze für den Bruttolistenpreis bei der 0,25%-Regelung wurde ordentlich angehoben – von 70.000 € auf satte 100.000 €. Das gilt für Anschaffungen nach dem 30.06.2025.
- Kfz-Steuer: E-Autos, die bis Ende 2030 zugelassen werden, bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit (verlängert bis max. Ende 2035).
- Turboabschreibung: Firmen können E-Autos im ersten Jahr nun zu 75% abschreiben.
💡 Fazit: Warten oder Kaufen?
Die neue Förderung ist komplexer, aber fairer. Wenn ihr ins Raster fallt (unter 80k Einkommen), lohnt sich der Kauf eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids jetzt wieder deutlich mehr. Da die Prämie höchstwahrscheinlich rückwirkend gilt, müsst ihr mit dem Kauf nicht zwingend warten, bis das BAFA-Portal online geht – das Risiko liegt aber natürlich bis zur endgültigen Verkündung am 19. Januar bei euch.
Für alle Dienstwagenfahrer ist die Anhebung der Preisgrenze auf 100.000 € ein echter Gamechanger. Hier lohnt sich der Blick in den Konfigurator jetzt richtig.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
- 📅 Ab wann kann ich den Antrag stellen?
- Das Portal beim BAFA ist noch nicht online. Es wird erwartet, dass Anträge ab Mai 2025 bzw. im Laufe des Frühjahrs 2026 gestellt werden können.
- 🔙 Ich habe im Januar 2026 schon ein Auto gekauft. Bekomme ich Geld?
- Sehr wahrscheinlich ja. Die Pläne sehen eine rückwirkende Geltung für Zulassungen ab dem 01.01.2026 vor.
- 👨👩👧👦 Zählt das Brutto- oder Nettoeinkommen für die 80.000 € Grenze?
- Es zählt das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen. Das ist in der Regel niedriger als euer Bruttoeinkommen (nach Abzug von Werbungskosten, Freibeträgen etc.). Ein Blick in den letzten Steuerbescheid hilft!
- 🔋 Werden auch Plug-in-Hybride gefördert?
- Ja, Plug-in-Hybride sind im neuen Förderpaket für 2026 wieder enthalten, sofern sie die Preisgrenzen einhalten.
- 🏢 Gibt es die Prämie auch für Leasing?
- Ja, sowohl Kauf als auch Leasing werden gefördert. Es wird allerdings eine Mindesthaltedauer geben, deren genaue Länge noch festgelegt werden muss.
Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.


















Lange Rede, kurzer Sinn: Verschwendung von Steuergeldern.