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Wer muss das jetzt bezahlen?

Das Kind meiner Schwester hat heute auf dem Spielplatz ein Wildtrak 4X4 Spielzeug Kinderauto kaputt gefahren.

Wer muss das ganze jetzt bezahlen?

Das Kind war beaufsichtigt, die Aufsichtspflicht wurde also Nicht verletzt.

Ich hab auch im Internet nichts genaues finden können aber was gibt es da für Möglichkeiten und / oder wer muss das ganze dann bezahlen?

Natürlich diskutierte der Vater des anderen Kindes noch weiter dass wir das jetzt bezahlen müssen aber vielleicht ist hier ja einer Experte über Versicherungen und co.

Ich danke euch für eure Antworten und hoffe auf gute Tipps.

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Kommentare (13)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

  • Wie alt ist denn das Kind?

    „… Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Du kannst eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden auch dann übernimmt, wenn weder Du noch Dein Kind haften müssen… „

  • Prinzipiell gilt, wie @Dealdoktor schon gesagt hat, keine Rechtsberatung von Nicht-Anwälten. Deshalb kann dir das hier niemand genau beantworten, da müsste man den Fall kennen.

    Deshalb gebe ich auch nur ein paar allgemeine Infos ab, die du dir auch jederzeit so zusammengooglen kannst:

    – Das, was fairtools zur Versicherung sagt, kenne ich auch. Ist bei manchen Haftpflichtversicherungen dabei bzw. (idR als kostenpflichtige) Zusatzoption. Wenn man sich „moralisch“ verpflichtet fühlt, für solche Schäden aufzukommen.

    – Aufsichtspflicht erfüllt bedeutet nicht zwingend, dass man daneben sitzt und aufs Kind schaut und dann ist alles gut. Man muss u.U. auch einschreiten, wenn das Kind sich nicht benimmt, … Hier kommt es immer auf den Einzelfall an: Alter des Kindes (3 J., 6 J. und 14 J. muss man anders beaufsichtigen), Umstände der Betreuung, …

    – Recht und „persönliches Moralempfinden“ fällt natürlich immer auseinander: Wenn das Kind etwas (mutwillig?) kaputt gemacht hat, ist man ja idR zumeist „moralisch dazu verpflichtet“, das auszugleichen – weil man sich selber nicht gut mit der Situation fühlt.

    – Wenn ihr den Verdacht habt, dass evtl. die Aufsichtspflicht verletzt sein könnte, direkt mal vorsichtshalber der Haftpflichtversicherung melden, damit die im Falle einer Klage eingreifen können. Ich glaube viele Versicherungen verlangen doch, dass man sich relativ schnell meldet…

    – Wenn der andere Vater meint, ihr müsst das bezahlen, muss er euch im Zweifel verklagen, wenn ihr nicht einfach so zahlt. Es gibt natürlich Leute, die es darauf ankommen lassen, dass es dem anderen Teil zu blöd ist – andererseits gibt es natürlich auch Leute mit einer guten Rechtschutzversicherung 😉

    Hoffe das hilft dir weiter. Und wenn ihr euch nicht sicher seid: Ab zum Anwalt. Der ist genau für sowas da, dafür hat er studiert :).

    PS: Habe das Teil gegoogelt, ist das wirklich so ein Elektroauto für Kleinkinder oO?

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  • Wie alt ist denn das Kind?

    „… Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Du kannst eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden auch dann übernimmt, wenn weder Du noch Dein Kind haften müssen… „

  • Hallo @Franzalbertus!

    Ich kann und darf hier keine Rechtsberatung geben. Da müsstet ihr euch an eine Rechtsberatung wenden. Ansonsten schau auch mal, was @fairtools geschrieben hat, das sieht hilfreich aus (danke!).

    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße
    Benji

  • Prinzipiell gilt, wie @Dealdoktor schon gesagt hat, keine Rechtsberatung von Nicht-Anwälten. Deshalb kann dir das hier niemand genau beantworten, da müsste man den Fall kennen.

    Deshalb gebe ich auch nur ein paar allgemeine Infos ab, die du dir auch jederzeit so zusammengooglen kannst:

    – Das, was fairtools zur Versicherung sagt, kenne ich auch. Ist bei manchen Haftpflichtversicherungen dabei bzw. (idR als kostenpflichtige) Zusatzoption. Wenn man sich „moralisch“ verpflichtet fühlt, für solche Schäden aufzukommen.

    – Aufsichtspflicht erfüllt bedeutet nicht zwingend, dass man daneben sitzt und aufs Kind schaut und dann ist alles gut. Man muss u.U. auch einschreiten, wenn das Kind sich nicht benimmt, … Hier kommt es immer auf den Einzelfall an: Alter des Kindes (3 J., 6 J. und 14 J. muss man anders beaufsichtigen), Umstände der Betreuung, …

    – Recht und „persönliches Moralempfinden“ fällt natürlich immer auseinander: Wenn das Kind etwas (mutwillig?) kaputt gemacht hat, ist man ja idR zumeist „moralisch dazu verpflichtet“, das auszugleichen – weil man sich selber nicht gut mit der Situation fühlt.

    – Wenn ihr den Verdacht habt, dass evtl. die Aufsichtspflicht verletzt sein könnte, direkt mal vorsichtshalber der Haftpflichtversicherung melden, damit die im Falle einer Klage eingreifen können. Ich glaube viele Versicherungen verlangen doch, dass man sich relativ schnell meldet…

    – Wenn der andere Vater meint, ihr müsst das bezahlen, muss er euch im Zweifel verklagen, wenn ihr nicht einfach so zahlt. Es gibt natürlich Leute, die es darauf ankommen lassen, dass es dem anderen Teil zu blöd ist – andererseits gibt es natürlich auch Leute mit einer guten Rechtschutzversicherung 😉

    Hoffe das hilft dir weiter. Und wenn ihr euch nicht sicher seid: Ab zum Anwalt. Der ist genau für sowas da, dafür hat er studiert :).

    PS: Habe das Teil gegoogelt, ist das wirklich so ein Elektroauto für Kleinkinder oO?

    • 23.09.2022, 22:49

    Eventuell könntest du die Frage auch in der ,,würde“ Formulierung stellen, dann wäre dass nämlich keine Rechtsberatung. Beispiel: „Würde ich bei Bäcker 100 Stück Kuchen klauen, käme ich dann ins Gefängnis?“

    • 24.09.2022, 12:54

    Das Kind deiner Schwester macht das Spielzeug kaputt, es wäre schön wenn sich deine Schwester um den Schaden kümmern würde.
    Was ich von dir und deiner Schwester halte würde hier gegen die Regeln sein.

    • @Lodowig:
      Sehe ich ganz genauso!

      Ich finde schon den Versuch sich vor der Zahlung eines verursachten Schadens zu drücken einfach nur mies. Das zeugt von einem absolut schlechten Charakter…

      Das Kind hat den Schaden verursacht. Selbst wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, ist das kein Freifahrtschein für alles, da die Aufsicht einschreiten muss, wenn das Kind Unsinn macht oder mit Dingen hantiert, von denen eine Gefahr ausgeht. Das man bei einem motorisierten Fahrzeug gut aufpassen muss, versteht sich von selbst.

      Ich gönne euch, dass ihr auf Heller und Pfennig verklagt werdet, wenn ihr den verursachten Schaden nicht bezahlt und wünsche dem Besitzer des Fahrzeuges maximalen Erfolg.

      • Also ich lese hier nirgendwo, das die nicht bezahlen wollen – ich glaube er wollte wissen, welche Versicherung dafür aufkommt bzw ob eine dafür aufkommt. Je nachdem wie alt das Kind ist, bezahlt die Haftpflicht leider nicht – evtl aus Kulanz. Ich würde meinen Versicherungsvertreter anrufen und wenn keine Versicherung bezahlt dann natürlich selbst den Schaden bezahlen. Aber vielleicht ist die Frage etwas falsch rüber gekommen

      • @lexmarkz13:
        Zitat TE: „Natürlich diskutierte der Vater des anderen Kindes noch weiter dass wir das jetzt bezahlen müssen aber vielleicht ist hier ja einer Experte über Versicherungen und co.“

        Warum sollte der Vater des anderen Kindes sonst „diskutieren“ müssen? 😉

      • Ja – aber er fragt ja auch nach einem Experten für Versicherungen 🤷‍♀️

      • @lexmarkz13:
        Das stimmt. Allerdings klingt das, insbesondere in Verbindung mit dem „diskutierenden Vater“, nicht nach der Frage nach einer Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung, sondern nach der Frage nach einer Rechtsschutzversicherung, um sich irgendwie rauszuwinden. 😉

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