Moin, Nen Kumpel hat jetzt beim Sohn ADHs festgestellt bekommen, dass Anspruch auf Pflegegeld ist.
Wie sieht es aus, wird es rĂŒckwirkend gezahlt?
Eingetragen mit der DealDoktor App fĂŒr Android.
Moin, Nen Kumpel hat jetzt beim Sohn ADHs festgestellt bekommen, dass Anspruch auf Pflegegeld ist.
Wie sieht es aus, wird es rĂŒckwirkend gezahlt?
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ÊÉÉ!Ês!É„dos
Erstens mĂŒsste es nicht dein Kumpel, sondern ein Arzt, im besten Fall ein Vertrauensarzt, festgestellt haben.
Zweitens ist, nachgewiesen, ADHS eine psychische Störung. Keine Krankheit.
Drittens besteht generell bei Versicherungen kein Anspruch auf rĂŒckwirkende Sachleistungen. Erst ab Meldung besteht eib eventueller Anspruch.
fairtools
Und viertens ist eine solch spezielle Frage hier in einem SchnÀppchenforum sicherlich nicht richtig aufgehoben.
Da gibt es doch so viel Möglichkeiten im Internet, sich auf sachkundigen Foren zu erkundigen. Auch fĂŒr einen "Kumpel" …
ÊÉÉ!Ês!É„dos
Best comment ever. đ
Strubbel
đđđ Sehe ich genauso.
Killminator
FĂŒnftens ist das Versicherungsberatung. Und das dĂŒrfen Leute ohne entsprechende Zertifizierung gar nicht đ genau weiterhelfen / Einzelfallberatung macht hier deshalb niemand. Da bist du beim Fachmann vor Ort besser aufgehoben đ
lexmarkz13
Am besten soll deni Kumpel bei seiner Krankenkasse nachfragen – die teilen dann bei Bedarf die Daten der zustĂ€ndigen Pflegekasse mit, bzw verbinden einen und diese geben Auskunft, was zu tun ist.
DealDoktor (Sabine)
Hallo Franzalbertus,
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Wir können dir hier leider nicht weiterhelfen. Sorry.
Viele GrĂŒĂe
Sabine vom DealDok-Team