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Pflegegeld bei ADHS?

Moin, Nen Kumpel hat jetzt beim Sohn ADHs festgestellt bekommen, dass Anspruch auf Pflegegeld ist.

Wie sieht es aus, wird es rückwirkend gezahlt?

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Kommentare (7)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 23.02.2022, 18:08

    Erstens müsste es nicht dein Kumpel, sondern ein Arzt, im besten Fall ein Vertrauensarzt, festgestellt haben.
    Zweitens ist, nachgewiesen, ADHS eine psychische Störung. Keine Krankheit.
    Drittens besteht generell bei Versicherungen kein Anspruch auf rückwirkende Sachleistungen. Erst ab Meldung besteht eib eventueller Anspruch.

  • Und viertens ist eine solch spezielle Frage hier in einem Schnäppchenforum sicherlich nicht richtig aufgehoben.

    Da gibt es doch so viel Möglichkeiten im Internet, sich auf sachkundigen Foren zu erkundigen. Auch für einen „Kumpel“ …

  • 👍👍👍 Sehe ich genauso.

  • Alle Kommentare

    • 23.02.2022, 18:08

    Erstens müsste es nicht dein Kumpel, sondern ein Arzt, im besten Fall ein Vertrauensarzt, festgestellt haben.
    Zweitens ist, nachgewiesen, ADHS eine psychische Störung. Keine Krankheit.
    Drittens besteht generell bei Versicherungen kein Anspruch auf rückwirkende Sachleistungen. Erst ab Meldung besteht eib eventueller Anspruch.

  • Am besten soll deni Kumpel bei seiner Krankenkasse nachfragen – die teilen dann bei Bedarf die Daten der zuständigen Pflegekasse mit, bzw verbinden einen und diese geben Auskunft, was zu tun ist.

  • Hallo Franzalbertus,

    ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Wir können dir hier leider nicht weiterhelfen. Sorry.

    Viele Grüße
    Sabine vom DealDok-Team

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