Moin, Nen Kumpel hat jetzt beim Sohn ADHs festgestellt bekommen, dass Anspruch auf Pflegegeld ist.
Wie sieht es aus, wird es rückwirkend gezahlt?
Eingetragen mit der DealDoktor App für Android.
Moin, Nen Kumpel hat jetzt beim Sohn ADHs festgestellt bekommen, dass Anspruch auf Pflegegeld ist.
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ʇɐɔ!ʇs!ɥdos
Erstens müsste es nicht dein Kumpel, sondern ein Arzt, im besten Fall ein Vertrauensarzt, festgestellt haben.
Zweitens ist, nachgewiesen, ADHS eine psychische Störung. Keine Krankheit.
Drittens besteht generell bei Versicherungen kein Anspruch auf rückwirkende Sachleistungen. Erst ab Meldung besteht eib eventueller Anspruch.
fairtools
Und viertens ist eine solch spezielle Frage hier in einem Schnäppchenforum sicherlich nicht richtig aufgehoben.
Da gibt es doch so viel Möglichkeiten im Internet, sich auf sachkundigen Foren zu erkundigen. Auch für einen "Kumpel" …
ʇɐɔ!ʇs!ɥdos
Best comment ever. 👍
Strubbel
👍👍👍 Sehe ich genauso.
Killminator
Fünftens ist das Versicherungsberatung. Und das dürfen Leute ohne entsprechende Zertifizierung gar nicht 😅 genau weiterhelfen / Einzelfallberatung macht hier deshalb niemand. Da bist du beim Fachmann vor Ort besser aufgehoben 😉
lexmarkz13
Am besten soll deni Kumpel bei seiner Krankenkasse nachfragen – die teilen dann bei Bedarf die Daten der zuständigen Pflegekasse mit, bzw verbinden einen und diese geben Auskunft, was zu tun ist.
DealDoktor (Sabine)
Hallo Franzalbertus,
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Wir können dir hier leider nicht weiterhelfen. Sorry.
Viele Grüße
Sabine vom DealDok-Team