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Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Entfällt der Solidaritätszuschlag (Soli) auch auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden..) ?

Nebeninfo:
– Unterhalb der Bemessungsgrundlage (Zu versteuerndes Einkommen)
– Unabhängig von der Freistellung

Ich frage, weil das weder Versicherung, Finanzamt noch Bank aktuell beantworten konnte und mich einer zum anderen verweist und das mit Google so ne Sache ist.

Antworten bitte nur von Fachleuten/ Erfahrenen

Danke für eure Bemühungen

Eingetragen mit der DealDoktor App für Android.

Kommentare (7)
    • 25.01.2023, 20:35

    Ich würde mich nicht als Fachmann bezeichnen, deshalb die Infos nur unter Vorbehalt.
    Da ich eine phantastische Beraterin bei meiner Sparkasse habe, bleibe ich auch da, völlig schwachsinnig zu heutigen Onlinezeiten mit Bankwechseln und Optimierungsversprechen im Wochentakt, aber vielleicht verständlich.
    Laut ihrer Aussage ist der Sparerpauschbetrag von aktuell 801€ entscheidend. Falls der Ertrag darüber liegt, kommt zur Abgeltungssteuer von 25% noch der Soli von 5,5% dazu. Ein knappes Drittel ist dann weg.
    Man sollte über eine Splittung nachdenken.

  • das ist noch nicht endgültig beschlossen.
    wer weiß was die genau beschließen.
    angeblich kommt eine Obergrenze.
    solange nichts neu beschlossen wurde gilt das altbewährte.

      • 25.01.2023, 22:32

      Danke, m.E. gilt noch die aktuelle Grenze von 801 €!!! wurde eigentlich nie besprochen. Single und Dualhaushalte sind seit gefühlt 50 Jahren unverändert benachteiligt. Da wir in anderen Steuergrenzen beheimatet sind, könnte man, wenn man wollte, unehrliche Antworte CTn geben.
      Pfui, wer tut sowas. Mal ehrlich gesprochen, jeder, der einen Lohn- Einkommenssteuerausgleich macht, kennt das Problem.
      Gebt es an!!!
      Die Finanzamt-Mitarbeiter sind auch nur Menschen, und die stehen genetisch auf Gleichgesinnte.
      Mein Tipp. Angeben, bemängeln. Meist gewonnen.

    • 25.01.2023, 23:33

    Nachtrag:
    Lt. Google:
    „Wer zahlt noch Soli ab 2022?

    Rund 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Soli auch weiterhin in voller Höhe zahlen. Nach Berechnung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist das der Fall, wenn 2022 das zu versteuernde Einkommen über 96.409 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 192.818 Euro (Verheiratete) liegt.“

    ENTFÄLLT DER SOLI AUCH BEI ***ERTRÄGEN***

    Erträge sind Zins, Dividenden, Prämien…

  • Hey, eeigentlich bietet google ausreichend Ergebisse, das sollte dir ja eigentlich helfen?

    https://www.sparkasse.de/aktuelles/soli-abschaffung.html
    https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/boerse/viele-sparer-muessen-weiter-soli-zahlen-weil-finanzminister-anleger-im-stich-laesst_H1954494577_13021677/

    summa summarum, nein – der Soli ist weiterhin auf Erträge zu zahlen, außer:

    „Doch trotz aller Kritik ist das Gesetz nun so in Kraft getreten. Da bleiben Anlegern aktuell nur zwei Wege, den Abzug des Soli auf ihre Kapitalerträge zu vermeiden:

    • Erstens können sie wie bisher auch schon eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.

    Diese ist beim Finanzamt zu beantragen und nur zu bekommen, wenn Sparer insgesamt so wenig verdienen, dass sie gar nicht steuerpflichtig sind. Die Gesamteinkünfte dürfen dabei im Jahr nicht über dem aufsummierten Grundfreibetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Sparer-Pauschbetrag liegen. Für 2021 sind das zusammen 10.581 Euro, bei Verheirateten das Doppelte. Dann zieht die Bank von den Börsengewinnen & Co. weder Abgeltungsteuer noch Soli-Zuschlag ab.

    • Und zweitens können Steuerzahler auch die bereits bekannte Günstigerprüfung für ihre Kapitalerträge beantragen, wenn der persönliche Steuersatz unterhalb der 25-prozentigen Abgeltungsteuer liegt.

    Dazu müssen Anleger ihre Gewinne in der Anlage KAP bei der Steuererklärung angeben. Ergibt diese Prüfung, dass die Anwendung des normalen Steuersatzes für sämtliche Einkünfte günstiger ist, werden auch die Kapitalerträge individuell besteuert – aber dann unter Berücksichtigung der neuen Freigrenzen für den Soli-Zuschlag. So lässt sich vor allem für Geringverdiener, Kinder, Studenten und Rentner der Soli auf die Kapitalerträge nachträglich doch wieder zurückholen. Insofern ist künftig bei den Steuererklärungen mit mehr Anträgen auf Günstigerprüfung zu rechnen. “

    Viele Grüße, der Doc

      • 27.01.2023, 13:02

      Hi
      Is von Anfang 2021 mit FSA usw., also 2 years ago. News by Google per „Solidaritätszuschlag Abschaffung“:

      „Wann wird über den Soli entschieden?

      Der IX. Senat des BFH hat am 17.1.2023 im Revisionsverfahren, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2020 geht, mündlich verhandelt. Die Entscheidung des Gerichts wird am 30.1.2023 verkündet.18.01.2023“

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