Preiserhöhung wegen Gas-Beschaffungsumlage trotz Preisgarantie
Hallo zusammen,
vorab, ich hab keine Ahnung davon :D, zum Glück gibts die DD Community.
Ich habe heute von meinem Gasanbieter (Octopus Energy) eine Preiserhöhung bekommen wegen der Gas-Beschaffungsumlage (keine Ahnung was das ist).
Meine Frage dazu: Darf mein Anbieter den Preis deswegen erhöhen, trotz Preisgarantie?
Danke schonmal 😀
Eingetragen mit der DealDoktor App für Android.
Du musst eingeloggt sein um ein Kommentar zu schreiben.
Die neusten hilfreichen Kommentare
Schau mal hier:
Energie: So können sich Verbraucher gegen die Preiserhöhungen wehren – FOCUS online
https://www.focus.de/finanzen/news/energie-bald-unbezahlbar-strom-anbieter-vergessen-preisgarantie-so-koennen-sich-verbraucher-wehren_id_128670146.html
Irgendwie ist sich da keiner anscheinend so wirklich sicher, ich würde mich nicht wundern, wenn es am Ende von einem Gericht entschieden wird.
Die Verbraucherzentrale schreibt z.B.
In einigen Punkten wird aber über das zugrundeliegende Gesetz, die darauf basierende Rechtsverordnung und die richtigen Auslegung noch gestritten. Die Lage kann sich verändern. Konkret ist z.B. nicht klar, ob auch Verbraucher:innen mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/gasumlage-preisspruenge-und-hilfsmoeglichkeiten-faq-zur-gaskrise-76138
Die Bundesnetzagentur schreibt
Eine vertraglich vereinbarte Preisbindungsklausel/Preisgarantie kann eine Preiserhöhung ausschließen.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/PreiseAbschlaege/start.html
Och, Leute, Lest euch mal ein. Die Umlage ist gesetzeskonform. Wie doof sollten die im Finanzministerium?
Alle Kommentare
Schau mal hier:
Energie: So können sich Verbraucher gegen die Preiserhöhungen wehren – FOCUS online
https://www.focus.de/finanzen/news/energie-bald-unbezahlbar-strom-anbieter-vergessen-preisgarantie-so-koennen-sich-verbraucher-wehren_id_128670146.html
Danke, hat mir allerdings leider nicht so weitergeholfen 🙁 Vielleicht habe ich die Frage auch etwas unglücklich gestellt. Meine Frage meint ob mit Beschluss der Gas-Beschaffungsumlage auch irgendwie vereinbart wurde dass in diesem Fall die Preiserhöhung rechtens ist?
Das findet man zu diesem Thema überall:
„… Was Kunden machen können
Doch was können Kunden tun? Ändern Anbieter den vereinbarten Energiepreis trotz Garantie mit fadenscheinigen Begründungen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und besteht bei jeder Preiserhöhung. Kündigt der Gas- oder auch der Stromversorger während des laufenden Vertrages eine Preiserhöhung an, empfiehlt die Verbraucherzentrale diese genau zu prüfen, um bei Bedarf zeitnah kündigen zu können… “
Vom alten Preis muss Du Dich aber verabschieden…
Über Sonderkündigungsrecht wurde ich informiert, mir wäre aber wichtig ob der Anbieter den Preis trotz Preisgarantie erhöhen darf also obs bei dieser Umlage eine Sonderregelung gibt?
Och, Leute, Lest euch mal ein. Die Umlage ist gesetzeskonform. Wie doof sollten die im Finanzministerium?
sein!
Irgendwie ist sich da keiner anscheinend so wirklich sicher, ich würde mich nicht wundern, wenn es am Ende von einem Gericht entschieden wird.
Die Verbraucherzentrale schreibt z.B.
In einigen Punkten wird aber über das zugrundeliegende Gesetz, die darauf basierende Rechtsverordnung und die richtigen Auslegung noch gestritten. Die Lage kann sich verändern. Konkret ist z.B. nicht klar, ob auch Verbraucher:innen mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/gasumlage-preisspruenge-und-hilfsmoeglichkeiten-faq-zur-gaskrise-76138
Die Bundesnetzagentur schreibt
Eine vertraglich vereinbarte Preisbindungsklausel/Preisgarantie kann eine Preiserhöhung ausschließen.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/PreiseAbschlaege/start.html
Ich denke mir bleibt dann nichts anderes übrig als die Preiserhöhung so hinzunehmen. Habe verhältnismäßig einen sehr guten Preis derzeit…wenn ich wechsel würde ich das 3 fache bezahlen…
@Gast22:
Bei einem Wechsel kommst du sicher teurer, aber lies dir mal die Fragen/Antworten (Gibt es Ausnahmen?) auf der Seite der Verbraucherzentrale durch.
Der Mehwertsteuersatz wurde ja für Gas von 19% auf 7% nun noch gesenkt und normalerweise sollte dir dein Anbieter einen neuen Brief schicken, das berechnet wird.
Ja du kommst um die beschaffungsumlage nicht rum. Aber letztendlich dürftest du insgesamt nochmal relativ gut weg kommen weil ja die verminderte MwSt bis März auf den Gaspreis gilt…
Bleib lieber bei deinem Anbieter, wenn du selbst sagst, dass du woanders das 3fache zahlen würdest.
Natürlich kannst du, wenn du Privat Rechtschutz besitzt auch mal einen kostenlosen Anruf zum Anwalt vornehmen und er kann dir sagen, ob es rechtens ist oder nicht.
By the way … ich habe gestern unseren monatlichen Abschlag verdoppelt.
Bitte im Vertrag schauen. Es gibt Preissteigerungausgeschlossenes und mögliches
@DealDoktor (Marsel) Anfrage kann geschlossen werden, ich habe bei meinem Anbieter angefragt. Die dürfen die Umlage wohl weitergeben, was will man machen🤷
Lieber @Gast22,
ich hatte bei meinen Teamkollegen noch gefragt, die sich mit solchen Sachen besser auskennen als ich, und gebe dir grade noch folgende Infos an die Hand:
– Verbraucherzentrale wurde hier ja schon genannt.
„Juristisch unklar ist vor allem, ob Verträge mit Preisgarantie / Festpreisgarantie vor der Gasumlage schützen. Beim Bundesministerium steht dazu am 15. August 2022: „Das BMWK prüft diese Frage derzeit.“
Wenn Sie einen Vertrag mit Preisgarantie haben und Ihr Versorger die Umlage an Sie weiterreicht: Falls Sie es finanziell können, dann zahlen Sie die Umlage erst einmal. Aber machen Sie Ihrem Versorger schriftlich klar, dass Sie nur unter Vorbehalt zahlen. Damit ersparen Sie sich etwaige Probleme.“
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/gasumlage-preisspruenge-und-hilfsmoeglichkeiten-faq-zur-gaskrise-76138
Siehe auch (wurde hier auch schon genannt):
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/PreiseAbschlaege/start.html
– Wichtig für dich ist, was der angebotene Preis ist. Wenn du trotzdem noch unter den Vergleichsangeboten liegst, bist du gut bedient.
– Finanztip hat zu dem Thema Gasumlage auch 10 Fragen und Antworten erstellt.
https://www.finanztip.de/blog/10-fragen-und-antworten-zur-gasumlage-und-steuersenkung/
Danke für eure Beratung, Leute!
Liebe Grüße
Benji