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Kabel Internet Fragen über Fragen

Hallo zusammen,ich brauche aktuell eine „neutrale“ Beratung, ganz ohne den Verkaufswillen seitens Netzbetreiber.Ich bin momentan mit Kabel Internet von Vodafone im Netz unterwegs, aktuell mit 250 Mbit. Der dazugehörige TV KAbelanschluss läuft noch über die Nebenkosten. Das wird sich ja mitte 2024 ändern. Soweit war alles gut bisher. Mein Vertrag läuft jetzt zum November aus und ich habe gesehen, das es für den schmalen Taler (15 Euro) auch eine 1000 Mbit Leitung haben kann. Da ich immer häufiger, fast dauerhaft, im Homeoffice bin, meine Partnerin ebenfalls und dazu auch immer ordentlich in 4K gestreamt wird usw., wollte ich wegen des guten Preis Leistungsverhältnisses auf die 1000 verlängern,… Laufzeit aktuell neu 24 Monate.Jetzt ist der Sachverhalt für uns 2 aber so, das wir vielleicht vorhaben innerhalb der nächsten 2 Jahre umzuziehen. Soweit ich das weiß bestehen dann folgende Optionen.Was passiert wenn ich dort an meiner neuen Adresse nicht ebenfalls 1000 Mbit KAbel Internet habe? Ich weiß das ich Sonderkündigungsrecht habe, wenn ich dort gar keinen adequaten Anschluss habe, aber habe ich auch das Recht auf den selben Speed, oder wird das Sonderkündigungsrecht verwirkt, wenn es dort einen Anschluss gibt, egal mit wie viel Speed? Und die zweitere Frage wäre, was wenn ich an der neuen Adresse kein TV-Kabelanschluß mehr haben will oder benötige, da dort vielleicht schon eine andere Möglichkeit besteht, TV zu schauen, oder ich gar kein TV mehr schauen möchte, da ich alles nur noch über die Streaming Dienste abdecken möchte (Ich schaue auch jetzt echt selten echtes Live TV).Ist so ein TV-Kabelanschluss zwingend notwenidig und einen Anschluss mit den gewünschten 1000 MBit fortzuführen?Ich hoffe ich konnte mich klar ausdrücken. Dank euch für die Unterstüzung!

Kommentare (10)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 15.09.2023, 13:49

    Zu Punkt 1: Ein Sonderkündigungsrecht besteht beim Umzug nur, wenn der Anbieter die Konditionen (Geschwindigkeit, Zugangsart, Preis) nicht weiterhin bedienen kann.
    Zu Punkt 2: So, wie ich dich verstehe, sind Internetzugang und TV bei dir zwei unterschiedliche Verträge. Dementsprechend beeinflussen sie sich nicht. Der TV Anschluss ist mit der Wohnungskündigung ad acta gelegt.

  • Ich frage mich dabei wie der Kabel Betreiber die Dose unbrauchbar machen will… Ich bin ja nicht gezwungen jemand fremden in meine Wohnung zu lassen. Da es sich beim TV um die selbe Leitung handelt kommt ein T Stück an die Dose und dann dürfte auch das TV Signal wieder da sein. Da werden sich die Kabel Betreiber wohl nochmal was einfallen lassen müssen

  • Alle Kommentare

    • 15.09.2023, 13:49

    Zu Punkt 1: Ein Sonderkündigungsrecht besteht beim Umzug nur, wenn der Anbieter die Konditionen (Geschwindigkeit, Zugangsart, Preis) nicht weiterhin bedienen kann.
    Zu Punkt 2: So, wie ich dich verstehe, sind Internetzugang und TV bei dir zwei unterschiedliche Verträge. Dementsprechend beeinflussen sie sich nicht. Der TV Anschluss ist mit der Wohnungskündigung ad acta gelegt.

    • 17.09.2023, 12:53

    Punkt 1, soweit korrekt verstanden. Also am neuen Standort sind es „nur“ 250 Mbit. Ich würde aber die 1000er mitnehmen wollen. Sprich greift hier das Sonderkündigungsrecht, so verstehe ich das jetzt?

    Punkt 2, aktuell läuft das Kabelfernsehen über die Nebenkosten Abrechnung. Dieses wird kommendes Jahr auslaufen. Mein Internet läuft ebenfalls über die „Selbe“ Leitung. Sprich Kabel Internet mit den oben genannten 1000 Mbit.

    Wenn das Fernsehen jetzt nächstes Jahr ausläuft, werde ich vermutlich dieses garnicht auf mich selber neu abschliessen, da ich so gut wie kein Live TV schaue.

    Aber die Frage war ja, braucht es diesen Vertrag um so eine Art Durchsatz sicherzustellen? Oder reicht der physische Anschluss der ja dann noch da ist, oder wird der ggf. abgeklemmt oder unbrauchbar gemacht?

    Thanks

  • Hi @Nygma!

    Punkt 1 verstehe ich auch so, wie @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos schreibt. Bei der Bundesnetzagentur steht:

    „Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.“

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html#:~:text=Wenn%20ein%20Anbieter%20die%20vereinbarten,K%C3%BCndigungsfrist%20von%20einem%20Monat%20einhalten.

    So wie ich es verstehe, handelt es sich in deinem Beispiel bei der vereinbarten Telekommunikationsleistung um 1.000 Mbit. Diese Leistung kann der Anbieter laut deiner Aussage am neuen Wohnsitz nicht erbringen. Daher solltest du meiner bescheidenen Meinung nach das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können.

    Beachte aber bitte, dass ich hier kein Experte bin und dir keine Garantien geben kann. Am besten fragst du nochmal beim Anbieter nach.

    Zu Punkt 2: Da finde ich auf dslweb.de folgende Angabe zu:

    „Ist der Anschluss nicht nur zum Fernsehen, sondern auch für Kabel Internet und Festnetz in Betrieb, so können Letztere auch weiterhin genutzt werden. Lediglich die TV-Funktion entfällt. Dazu wird vom jeweiligen Kabelanbieter eine entsprechende Filterdose an der Kabeldose angebracht, welche den TV-Kabelanschluss deaktiviert.“

    https://www.dslweb.de/nebenkostenprivileg.php

    Wenn das stimmt, kannst du also Internet über die Leitung empfangen, während der TV-Anschluss deaktiviert bleibt.

    Aber auch hier würde ich mich nochmal bei Vodafone erkundigen. Die können es dir genau sagen.

    Vielen Dank für deine Beratung @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos!

    Liebe Grüße
    Benji

  • Ich frage mich dabei wie der Kabel Betreiber die Dose unbrauchbar machen will… Ich bin ja nicht gezwungen jemand fremden in meine Wohnung zu lassen. Da es sich beim TV um die selbe Leitung handelt kommt ein T Stück an die Dose und dann dürfte auch das TV Signal wieder da sein. Da werden sich die Kabel Betreiber wohl nochmal was einfallen lassen müssen

      • 18.09.2023, 18:52

      Filter und Verblompung. Das Recht hat er. Macht er auch. Mehrfach gesetzlich entschieden, oft Höchstrichterlich.
      FireTV dran und gut. RTL fällt raus, aber braucht man nicht bis auf „Sie wissen nicht, was passiert“

      • Muss ich als Hausbesitzer und Vermieter den Vertrag kündigen, oder ist das dann nächstes Jahr automatisch zu Ende?

        • 18.09.2023, 20:31

        Der Haus-/Wohnungsbesitzer muss natürlich den Anschluss kündigen, wenn der TV-Anschluss per Nebenkosten abgerechnet wird. Dies geschieht in großen Bereichen Deutschlands, getestet in NRW, fast automatisch, nur die Info muss halt da sein.

      • Also bei mir läuft das seit Jahren über Kabel Deutschland – einfach zum Vertragsende kündigen und die Mieter darüber informieren? Nutzen die meisten eh nicht 🤷‍♀️

        • 18.09.2023, 20:46

        Kommt darauf an, was deine Mieter möchten und besonders, was im Mietvertrag steht.
        Kündigen kannst du als Eigentümer jederzeit zum Vertragsende. Fragt sich nur, was du unter „meist eh nicht“ und die Bewohner deiner Immobilie darunter verstehen.🤣

      • Hmmm – ich habe das Haus vor 14 Jahren geerbt, da lief das schon – die Hälfte der Mieter sind noch die selben, die nutzen aber scheinbar jetzt Telekom und die anderen schauen nicht fern sondern streamen – ich werde das dann einfach kündigen und Bescheid geben, das sie sich, wenn nötig, einen neuen Anbieter suchen

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